Kategoriearchiv 'Markenrecht'
18.01.07

Media-Markt Abmahnung gegen Media-bloed.de und fettisch.de

- Markenrecht -

Law-BlogDie Blog-Abmahnungen häufen sich in letzter Zeit. Nun hat es den Betreiber der Seiten media-bloed.de und fettisch.de getroffen. Doppelt gleich (im November 2006 und vor wenigen Tagen nochmals) wegen eines vergleichbaren Sachverhaltes. Auf media-bloed.de wurden Abbildungen veröffentlicht, die dem bekannten Logo des Media-Marktes (Inhaber der Markenrechte ist die Media-Saturn-Holding GmbH) ähneln. Verziert war die Abbildung mit einem Petersilienschwein nebst dem Slogan „Media-Blöd - Du blöd wie Sau!“. Noch interessanter war die Veröffentlichung auf fettisch.de: ein in der Media-Markt-Optik gehaltenes Logo „Saddam-Sau - Sautot das Schwein!“, dekoriert mit einem Bildnis Saddam Husseins.

Abgemahnt wurde im Auftrag zweier Media-Märkte. Diese bemängelten eine Verletzung von Markenrechten, ihres Unternehmenspersönlichkeitsrechts und wettbewerbsrechtlicher Positionen. Sie beklagen weiterhin, dass ihnen durch den Slogan „Du blöd wie Sau!“ eine Aussage über ihre Kunden in den Mund gelegt werde.

Ist an all dem etwas dran? Dröseln wir es doch einmal auf - überblicksartig, von vertiefter Sachkenntnis verschont, ohne Gewähr und mit dem Hinweis versehen, dass es sich bei vielen Wertungen um Geschmacksfragen handelt. [Weiterlesen »]

Tags:

15.12.06

Schneller - höher - teurer: Abmahnen als olympische Disziplin?

- Markenrecht -

Law-BlogAnwaltliche Post der unangenehmen Art erhielt vor Kurzem das Saftblog. Bei diesem handelt es sich um ein Weblog, das sich einerseits mit Berichten über von den Betreibern verkauften Fruchtsäften beschäftigt, andererseits aber auch Themen aus Kultur, Politik und sonstigem Tagesgeschehen behandelt. Weil man das in spannender und unterhaltsamer Art und Weise tut wird man auch gern gelesen, liegt mithin über einer gewissen Wahrnehmbarkeitsschwelle.

Was passiert ist

In zwei Beiträgen völlig harmloser Natur beschäftigte sich das Blog im Februar 2006 auch mit den olympischen Winterspielen in Turin. Man erklärte den Unterschied zwischen den olympischen Spielen und einer Olympiade und stellte ein paar Nachbetrachtungen an, inwieweit deutsche Sportler und deren Tugenden dem gesamten Land als Vorbild zur Nachahmung anempfohlen werden können. In einem der Artikel wurden dabei die olympischen Ringe abgebildet.

Der Deutsche Olympische Sportbund e.V. ließ darob zu einem Streitwert von 150.000 Euro abmahnen. Nun kenne ich jedenfalls nicht die Details und habe die Abmahnung nicht gelesen (sie steht nicht im Netz). Im Wesentlichen dürfte man sich aber daran gestört haben, dass die Ringe und möglicherweise andere olympische Bezeichnungen da in einem Blog stehen, dessen Header eine Fruchtsaftmarke ziert, während andere Getränkehersteller Unsummen zahlen, um ihre Marke so präsentieren zu dürfen.

Welche juristische Basis kann das alles haben? [Weiterlesen »]

16.08.06

Google mag nicht googeln

- Markenrecht -

Law-BlogGoogeln Sie ab und an? Und wenn ja: mit welcher Suchmaschine? Ich persönlich benutze dazu ab und an auch Yahoo. Das ging bisher, rein sprachlich gesehen. Denn so stand es etwa im Duden: „googeln“ kann ganz allgemein heißen, etwas im Internet zu suchen. Aber damit ist es wohl vorbei. Denn wie die FTD berichtet beugt sich der Duden (und viele andere wohl auch) der Aufforderung von Google, die Bedeutung des Wortes doch in Zukunft tunlichst ein wenig enger zu fassen.

Hintergrund ist offenbar, dass Google die Verwässerung seiner Marke fürchtet. Wenn der Begriff „googeln“ beschreibend verwendet wird. Dann kann man ihn nicht (mehr) monopolisieren, genau so, wie man „Apfel“ nicht als Marke für Obst eintragen lassen kann. Irgendwann ist dann vielleicht sogar das Wort „Google“ selbst beschreibend für eine Suchmaschine und jeder, der eine betriebe, könnte sich so nennen. Eine Reaktion der Suchmaschine hätte man also durchaus erwarten können, ob sie angesichts der sich schlicht und ergreifend dennoch weiter entwickelnden Sprache Erfolg hat, wird sich zeigen.

Rechtlich ist das Vorgehen übrigens durchaus sinnvoll, strategisch vielleicht nicht unbedingt. Die Zeit etwa schreibt: [Weiterlesen »]

25.04.06

Fussball WM und Markenrechte

- Markenrecht -

Law-BlogAn dieser Stelle wird auf eine am Donnerstag ergehende Entscheidung des BGH im Zusammenhang mit den Markenrechten an der Fußball-WM 2006 hingewiesen.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundespatentgerichtes vom August 2005, welches auf Antrag von Ferrero die Löschung der seitens der FIFA eingetragenen Marken „Fußball WM 2006“ und „WM 2006“ bestätigte.

Ferrero hatte die Löschung der Marken betrieben, da ihnen zum einen jegliche Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG fehlen würde und zum anderen ein Freihaltebedürfnis nach Nr. 2 bestehe, da die Marken zur allgemeinen Beschreibung des sportlichen Großereignisses praktisch von jedermann gebraucht werden müssen, nicht nur von der FIFA.

Die FIFA argumentiert in erster Linie mit einer faktischen Monopolstellung bei der Vermarktung der Fußball WM, die alle anderen Unternehmen ohnehin von einer eigenen Werbung mit der Veranstaltung ausschließen würde.
[Weiterlesen »]

27.09.05

Einstweilige Verfügung in Sachen Spreewald-Gurke

- Markenrecht -

Law-BlogIm sehr malerisch, wenn auch ein wenig abseits gelegenen Lübben (Spreewald) befindet sich der Sitz des Spreewaldverein e.V. Dieser hat es sich zu Aufgabe gemacht, Erhalt, Pflege und Entwicklung der natürlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Werte der Spreewaldregion und Nutzung derselben für Erziehung, Bildung, Lehre und Forschung zu befördern; weiterhin, die Interessen der Spreewaldregion in wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Hinsicht zu bündeln.

Im Rahmen dieser Zielsetzung ist es, wie markenbusiness.com berichtet, ab und an, so scheint’s, schlicht notwendig, einstweilige Verfügungen gegen Weltkonzerne zu erwirken. Streitpunkt ist natürlich die Gurke. Genauer gesagt: die echte Spreewald-Gurke.

Die Nestlé Deutschland AG nämlich hatte Produkte der „Thomy“-Reihe unter der Bezeichnung „Kartoffelsalat-Soße mit Spreewälder Gurken“ beworben. Der Spreewaldverein bezweifelt allerdings, dass tatsächlich Feldfrüchte der richtigen geografischen Herkunft in dem Produkt enthalten sind. Und weil der Verein praktischerweise auch Inhaber der Marke „Spreewälder Gurken“ (Warenklassen 29 „frische Gurken“ und 31 „konservierte Gurken“) ist, wurde die beantragte einstweilige Verfügung vom LG Berlin trotz einer von Nestlé hinterlegten Schutzschrift erlassen.

Nestlé hatte nach Aussagen des Vereins zwar um die Genehmigung zur Verwendung der Bezeichnung angefragt, die Antwort nicht abgewartet. Da werden jetzt wohl einige Hektoliter Soße unverkäuflich…

21.01.05

Entsperrung von Handys und Erschöpfungsgrundsatz

- Markenrecht -

Die Rechtsprechung zum Thema Entfernung von SIM-Locks ist um ein Urteil des BGH bereichert worden.

Zum Hintergrund: jedes sog. Prepaid-Handy, also ein vergünstigtes Mobiltelefon mit aufladbarer SIM-Karte, ist durch das SIM-Lock auf die Nutzung in einem bestimmten Netz beschränkt. Es gibt Anbieter, die diese Sperre aufheben und es gibt Handyverkäufer, sie vor Ablauf der Sperrfrist entsperrte Geräte frei verkaufen. Dagegen wehren sich die Handyhersteller und die Netzbetreiber mit allen rechtlichen Mitteln, so auch unter Berufung auf das Markenrecht.
[Weiterlesen »]

Tags:

30.12.04

Schokoriegel als dreidimensionale Marke?

- Markenrecht -

Von einer – auch für Deutschland – interessanten Entscheidung des britischen Markenamtes berichtet das Markenbussiness.

Mars U.K. Ltd. hatte für die Form seines Bounty-Schokoladenriegels Markenschutz beantragt und liegt insofern durchaus im Trend, der ja den „exotischen“ Markenformen immer mehr Bedeutung zukommen lässt. Das Amt wies den Antrag zurück, und dies mit einer Reihe von m.E. einleuchtenden Gründen. Der treffendste Punkt dürfte dabei sein, dass die Schokoriegel nun einmal nicht „nackt“, sondern eingepackt verkauft werden und der Konsument so beim Kaufvorgang ihre Form überhaupt nicht wahrnimmt. Die Form des Riegels ist für den Endkunden daher kein Kriterium, nach dem er die Produkte verschiedener Hersteller voneinander unterscheidet. Ein „nackter“ Riegel ist auch auf den Bounty-Packungen nicht abgebildet.

Eine Schokolade ist mir persönlich allerdings bekannt, die sehr wohl ihre Form auf der Packung abbildet und bei der ich als Konsument gestehen muss, dass gerade diese Form mir zumindest als Unterscheidungsmerkmal taugt: Kinderschokolade mit den fünf Milchkammern. Es bleibt abzuwarten, ob vielleicht Ferrero einen ähnlichen Anlauf wie Mars unternimmt, andere Schokoladenhersteller sind ja bis jetzt immer gescheitert.

Tags:

14.07.04

Abwehr kennzeichenrechtlicher Ansprüche durch Lizenzen älterer Rechte?

- Markenrecht -

In letzter Zeit immer bedeutsamer werden kennzeichenrechtliche Streitigkeiten. Das Dickicht der angemeldeten Marken, der Titel von Zeitschriften, Büchern und Software, der geschäftlichen Bezeichnungen und Firmennamen ist kaum noch zu überschauen. Recherchen sind aufwändig, teuer und oft von fragwürdigem Nutzen. Häufig kommt es daher zum Konflikt zwischen zwei Zeichen. Die Situation ist hier oft so, dass sich der Verwender einer geschäftlichen Bezeichnung, einer Firma, eines Werktitels o.ä. Ansprüchen ausgesetzt sieht, die ein Inhaber eines älteren kollidierenden Rechts gegen ihn geltend macht. Da das Kennzeichenrecht vom Prioritätsgrundsatz beherrscht wird, setzt sich eben dieses ältere Recht durch.

Eine sinnvolle Verteidigungsstrategie für den Angegriffenen kann nun sein, sich seinerseits ein noch älteres Recht zu verschaffen, und dieses dem Angreifer einredeweise entgegenzuhalten. Er kann etwa nach einer (im Vergleich zum Zeichen des Angreifers) noch älteren einschlägigen Marke suchen und diese kaufen. Oft verkaufen die Inhaber solcher Marken diese aber ungern. Bei anderen Rechten, etwa Firmennamen, kommt ein Kauf als solcher ohnehin nicht in Frage, weil das Recht nicht ohne das Unternehmen übertragbar ist. Hier kann aber eine Lizenz an dem älteren Zeichen weiterhelfen. Dabei kann aber einiges schief laufen.
[Weiterlesen »]

28.04.04

BGH - Marke vs. Geschäftsbezeichung

- Markenrecht -

Auf interessante Aspekte des Verhältnisses verschiedener Kennzeichenrechte – hier: des Markenrechts und des Rechts an einer Geschäftsbezeichnung – geht der BGH in seinem Urteil vom 9.10.2003, AZ I ZR 65/00 ein. Der Inhaber einer Marke hatte dem Inhaber einer (älteren) identischen Geschäftsbezeichnung verboten, diese zur Kennzeichnung für die vom Beklagten hergestellten Weine und Sekte zu verwenden.

Im amtlichen Leitsatz stellt der BGH, unter Verweis auf vielfältige ältere Rechtsprechung, fest: „Infolge der allen Kennzeichenrechten gemeinsamen Herkunftsfunktion gehen firmen- und markenmäßiger Gebrauch ineinander über. Eine Unternehmensbezeichnung kann daher auch dadurch verletzt werden, daß sie von einem Dritten als Marke verwendet wird, ebenso wie umgekehrt eine Marke auch dadurch verletzt werden kann, daß ein Dritter, der ähnliche Waren oder Dienstleistungen anbietet, sie als Bezeichnung seines Unternehmens verwendet.“ Eine strikte Trennung: Marke nur zur Kennzeichnung von Produkten, Geschäftsbezeichnung zur Kennzeichnung allein von Unternehmen, gibt es also nicht. Vorliegend hieß dies, dass dem Inhaber der Geschäftsbezeichnung das ältere Recht zusteht und er dieses eben auch zur Kennzeichnung seiner Waren nutzen durfte.
[Weiterlesen »]

24.04.04

“AWD-Aussteiger” können weitermachen

- Markenrecht -

Das AdvobLAWg berichtet über das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes AZ 3 U 117/03 in Sachen AWD-Aussteiger.de. Unter der Domain ist ein Forum erreichbar, das sich kritisch mit dem Finanzberater AWD auseinandersetzt; auf der Seite posten größtenteils ehemalige Mitarbeiter des Unternehmens. Um diese negative Diskussion einzudämmen erwirkte der AWD gestützt auf eine vermeintliche Verletzung eigener Markenrechte durch die verwendete Domain eine Einstweilige Verfügung gegen die Seitenbetreiber, die im Hauptsacheverfahren erstinstanzlich auch bestätigt wurde.

Das OLG hob diese Entscheidungen nun auf. Es sieht einen Unterlassungsanspruch weder aus markenrechtlichen noch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen als gegeben an. Daran ändert die Verwendung des Namens bzw. der Marke “AWD” im Domainnamen der angegriffenen Seite nichts, denn es fehlt insofern an einem namens- oder markenmäßigen Gebrauch der Firmenbezeichnung. Die Domain “awd-aussteiger.de” verweise ganz unmissverständlich gerade nicht auf das Unternehmen AWD oder ein aus diesem Hause stammendes Produkt. Eine Verwechslungsgefahr bestehe insoweit nicht.
[Weiterlesen »]

Sie Browsen
das Archiv des Law-Blog der 'Markenrecht' Kategorie.
Von den LAW-BLOG Autoren
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Agenturen, Dienstleister und Freiberufler "AGB für Agenturen, Dienstleister und Freiberufler" Mit Musterklauseln, rechtlichen Hintergrundinfos und praktischen Tipps. Als iBusiness-Leitfaden von Arne Trautmann.
M-Business "M-Business" Das Recht desselbigen. Mit Beispielen und Praxistipps. Autoren: Thomas Steinmassl, Joachim Borck, Arne Trautmann, Moritz Pohle.
Kategorien
Von den LAW-BLOG Autoren
EDV-Recht A-Z Das Werk für den IT-Profi mit rechtlichen Fragen: "EDV-Recht von A-Z" Herausgeber: Dr. Georg F. Schröder, LLM; Autoren: Dr. Georg F. Schröder, LLM; Dr. Christian Ostermaier, Arne Trautmann.
Unternehmer-Handbuch"Unternehmer- Handbuch" Herausgeber: Heussen / Korf / Schröder / Weber; div. Autoren, u.a. Dr. Christian Ostermaier.