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26.10.05

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Datenschutzerklärung

Das sollten Sie wissen

Im Law-Blog nehmen wir - fast möchten wir anmerken: naturgemäß - den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns an die Regeln der Datenschutzgesetze. Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden und in welchem Umfang diese Daten Dritten zugänglich gemacht werden.

Datenverarbeitung auf dem Law-Blog

In den unvermeidlichen Serverstatistiken werden automatisch solche Daten gespeichert, die Ihr Browser an uns übermittelt. Dies sind:

  • Browsertyp/ -version
  • verwendetes Betriebssystem
  • Referrer URL (die zuvor besuchte Seite)
  • Hostname des zugreifenden Rechners (IP Adresse)
  • Uhrzeit der Serveranfrage.

Diese Daten sind für uns in der Regel nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen, die Daten werden zudem nach einer statistischen Auswertung gelöscht.

Cookies

Das Law-Blog verwendet keine Cookies. Sorgen hier sind also unbegründet.ul

Kommentare, Emails

Selbstverständlich erfassen und speichern wir solche Informationen, die Sie auf dem Law-Blog eingeben oder uns in sonstiger Weise übermitteln. Das betrifft etwa Kommentare, Namen, Email-Adressen und URLs, die Sie in die entsprechenden Kommentarfelder eintragen. Diese Angaben geschehen freiwillig und werden in keiner Weise überprüft, die Verwendung von Pseudonymen etc. ist möglich. Wir weisen darauf hin, dass Name, angegebene Webseite und Kommentare für jeden Benutzer der Seite einzusehen sind.

Daten werden auch erfasst und gespeichert, wenn Sie Emails an uns senden.

Auskunftsrecht

Wir würden Ihnen gern Auskunft über die bei uns gespeicherten persönlichen Daten geben. Wir wissen allerdings nicht mehr, als Sie auch. Dieses wenige Wissen teilen wir im Rahmen der gesetzlichen Auskunftsansprüche allerdings gern nochmals mit Ihnen.

Wenn Sie weitere Fragen zur Behandlung Ihrer Daten haben, dann senden Sie einfach eine Mail an unsere Adresse - die finden Sie im Impressum.

24.10.05

Vorschlag für eine Muster-Datenschutzerklärung für Webseiten

Datenschutz

Law-BlogPraktisch jedes Unternehmen hat heutzutage eine Internetseite. Wie bei jedem Informations- und Werbemittel sind bei deren Betrieb rechtliche Vorschriften zu beachten. Dass eine Webseite in aller Regel ein Impressum benötigt und dass der Betreiber Obacht geben sollte, auf welche Fremdinhalte er verlinkt, ist dabei durchaus bekannt.

Ein wenig in Vergessenheit gerät häufig aber der Datenschutz. Jede Webseite, die einen Teledienst darstellt, unterliegt hier besonderen Transparenz- und Aufklärungspflichten gegenüber dem Nutzer. Verstöße können mit Ordnungsgeldern i.H. von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Wann aber wird eine Webseite zum Teledienst? In § 2 Abs. 2 des Teledienstegesetzes heißt es hierzu:

(2) Teledienste (…) sind insbesondere
1. Angebote im Bereich der Individualkommunikation (zum Beispiel Telebanking, Datenaustausch),
2. Angebote zur Information oder Kommunikation, soweit nicht die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht (Datendienste, zum Beispiel Verkehrs-, Wetter-, Umwelt- und Börsendaten, Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungsangebote),
(…)
5. Angebote von Waren und Dienstleistungen in elektronisch abrufbaren Datenbanken mit interaktivem Zugriff und unmittelbarer Bestellmöglichkeit.

Teledienste sind damit alle gängigen Unternehmenspräsentationen im Internet, aber auch Shops, Foren oder ähnliche Gestaltungen.
[weiterlesen »]

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27.09.05

Zeitlos

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Die Highlights aus dem Blog

Features

Im Law-Blog veröffentlichen wir nicht nur tagesaktuelle Nachrichten. Oft sind es auch Artikel zu Fachfragen, Präsentationen, Serien zu bestimmten Themen, Checklisten und Artverwandtes. Diese Inhalte sind “eigentlich” in einem Blog nicht gut aufgehoben, bei dem naturgemäß der neueste Beitrag ganz oben steht und ältere Artikel nach und nach in den Archiven verschwinden.

Die „Highlights“ wollen nichts weiter, als einen alternativen Zugang zu diesen auch längerfristig interessanten Inhalten zu ermöglichen.

Vertragsmuster und Downloads

Checklisten

Präsentationen

  • Digital Rights Management (DRM) und Recht
    Erörtert werden - recht umfassend - die rechtlichen Rahmenbedingungen des DRM.
  • Webdesign und Urheberrecht
    Eine Präsentation zum Thema: „Webdesign und Urheberrecht – Wahrheit und Irrtum“.
  • Der Architekt, seine Leistung und das Urheberrecht
    Der Vulgärtitel der Präsentation war “Urheberrecht am Bau”. Denn genau darum geht es: was müssen Bauherr, Bauträger, Architekt und Eigentürmer über das Urheberrecht am Bau wissen. Welche Architektenleistung ist schutzfähig, was sind die Rechtsfolgen und wie kann man vertragliche Regelungen finden?

Serien


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