Wer ein WLAN betreibt und in einer WG wohnt, im Studentenwohnheim oder einfach nur nette Nachbarn hat, der fragt sich vielleicht, warum er nicht gestatten soll, dass besagte nette Nachbarn (oder natürlich die sprichwörtliche nette Nachbarin) dieses WLAN als Zugang zum Internet mitbenutzen. Bandbreite ist ja heute kein wirkliches Thema mehr und die allermeiste Zeit langweilt sich die WLAN-Hardware ohnehin nur ohne rechte Beschäftigung.
Andererseits weiß jeder, dass man mit dem Internet nicht nur spaßige und lehrreiche Dinge anstellen kann, sondern es auch dazu benutzt wird, handfesten Ärger anzurichten. Das gilt auch für die Mitnutzer. Wenn diese es mit ihren rechtlichen Pflichten nicht so ganz genau nehmen, dann ist der Dumme vielleicht der Betreiber des WLANs.
Unter diese Gesichtspunkten hat ja gerade in den letzten Wochen das Thema WLAN und Haftung relativ viel Staub aufgewirbelt. Zum einen wegen des fatalen Urteils des LG Hamburg, in dem eine Störerhaftung aus dem offenen Betrieb eines WLANs hergeleitet wurde. Aber auch wegen einer Welle strafrechtlicher Ermittlungen der Musikindustrie nach Anzeigen aufgrund von ohne Berechtigung in Tauschbörsen hochgeladenen MP3-Dateien. Von diesen Verfahren sind immer öfter auch Betreiber von WLANs betroffen, bei denen Dritte - ob gewollt oder ungewollt - mitsurfen und diesen Uploads tätigten. Denn über ihre IP geraten dabei zunächst eben die Betreiber ins Blickfeld der Polizei. Auch wenn die Verfahren dann (strafrechtlich jedenfalls) meist schnell im Sande verlaufen, hat man erst einmal Ärger, muss Formulare ausfüllen und vielleicht schläft man eine zeitlang auch weniger gut.
Daraus kann man also den Schluss ziehen, die Mitnutzung einfach sein zu lassen. Man kann sich auch - wie das etwa FON ganz richtig tut - Gedanken darüber machen, wie man den „privaten“ und den „öffentlichen“ Teil des WLANs trennt, um so wenigstens nachweisen zu können, über welchen der Netzbereiche eine Rechtsverletzung ggf. begangen wurde. Man kann sich zuletzt - das ist eine typisch anwaltliche Lösung - ein Stück Papier unterzeichnen lassen. Auf Anregung der Connect haben wir uns an einen Entwurf einer solchen Vereinbarung gewagt, das Ergebnis kann auf der Internetseite der Zeitschrift heruntergeladen werden, sie können die Muster-Vereinbarung (PDF) im schicken Layout zum Ausdrucken und Ausfüllen von Hand aber auch hier erhalten:
Download (PDF) der Muster-Vereinbarung WLAN-Geaelligkeitsvereinbarung
Ein oder zwei launige Anmerkungen zum Text nebst einer Lesefassung finden Sie untenstehend. [weiterlesen »]