Pressefreiheit vs. Persönlichkeitsrecht: volle Namensnennung bei Berichten zulässig?
Persönlichkeitsrecht
Mit der Frage, ob bei einer Berichterstattung im öffentlichen Interesse der volle Name eines Betroffenen genannt werden darf, beschäftigt sich der BGH in seinem Urteil (PDF) vom 21.11.2006, AZ. VI ZR 259/05. Der Inhalt des Urteils ist dabei keineswegs überraschend. Er konkretisiert und bestätigt aber in dankenswerter Weise die zu dieser Frage in der Rechtsprechung immer schon vertretenden Grundsätze. Spannend ist die Angelegenheit vor allen Dingen deswegen, weil es – in der Blogosphäre ist dies bekannt – in letzter Zeit gerade in zu diesem Punkt einige Streitigkeiten und Abmahnungen gegeben hat.
Im konkreten vom Gericht entschiedenen Fall ging es um den Geschäftsführer dreier Kliniken in Brandenburg mit mehr als 900 Angestellten. Nach ganz erheblichen Vorwürfen gegen die Person des Geschäftsführers – es ging um Beleidigungen, massive Bedrohungen, Lügen, Verleumdung und Diffamierungen – wurde er abberufen und beurlaubt. Verständlicherweise zog die Angelegenheit in ganz erheblichem Ausmaß das Interesse der lokalen, aber auch regionalen und überregionalen Presse auf sich. Insbesondere brachte eine Nachrichtenagentur eine Pressemeldung unter voller Nennung des Namens des ehemaligen Geschäftsführers heraus. Das missfiel diesem und er klagte gegen die Veröffentlichung und Verbreitung dieser Meldung.
Zu unrecht, wie der BGH nun entgegen der Vorinstanz feststellte. [weiterlesen »]
Schlagwörter: Journalismus, Pressefreiheit

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