BGH äußert sich zu Dialern
Endlich ist das langersehnte klarstellende Urteil des BGH zu Dialern ergangen, der Spiegel Online berichtet. Die Essenz ist einfach, wahr und trotzdem notwendig: Installiert sich ein Dialer unwissentlich auf dem Rechner, muss der Betroffene die entstehende Rechnung nicht zahlen. Und – wichtig! – es müssen auch keine Vorsichtsmaßnahmen gegen solche unwissentlichen Installationen getroffen werden. Damit tritt der BGH insbesondere der abweichenden Ansicht des AG Torgau entgegen, das dem – technisch ja häufig wenig bewanderten – Betroffenen solche Pflichten aufbürden wollte.