Der vorhergehenden Teil: Law-Blog: Projekte und Paragrafen, Teil 1: Was Projektmanager über Juristische Rahmenbedingungen von Projekten wissen sollten.
Vorfrage 3: Was ist da so an Leistungen „drin“
Projekte bringen es fast immer mit sich, dass mehr als nur ein Typ von Leistungen ausgetauscht wird. Als dritte Vorüberlegung sollten wir uns daher klar machen, welche Leistungen im Rahmen eines Projektes oft anfallen. Das können – ganz unabhängig davon, worum es beim konkreten Projekt geht – etwa sein:
- Beratung
- Planung
- Erstellung
- Lieferung, Einrichtung und Installation
- Verschaffung von Rechten
- Schulung
- Wartung, Pflege und Betreuung
Was folgt aus diesen Vorüberlegungen für den Projektvertrag?
An dieser Stelle haben wir bereits einiges Rüstzeug zusammen, wir können schon recht viel darüber sagen, welche grundlegenden Eigenschaften der Projektvertrag wird haben müssen, welchen Randbedingungen er genügen muss. Der Vertrag wird:
- komplex sein, da er so viele verschiedene Leistungen regeln muss,
- ein Dauerschuldverhältnis begründen, da Leistungen über einen (längeren) Zeitraum ausgetauscht werden,
- auf Kooperation angelegt sein,
- ein „kommunikativer“ Vertrag sein, denn ohne Kommunikation gibt es keine Kooperation,
- Änderungen des Projekts noch während der Durchführung verkraften,
- Konfliktsituationen vermeiden und ggf. lösen,
- Kontrollmechanismen beinhalten, denn ohne Kontrolle keine Management des Projekts,
- Elemente vieler Rechtsinstitute enthalten, da die Leistungen, die das Projekt beinhaltet, sehr verschieden sein können,
- den Umgang mit Abhängigkeiten regeln.
Der letzte Punkt bedarf vielleicht noch einer besonderen Erwähnung, weil er so wichtig ist und dennoch so häufig übersehen wird. Wir hatten ja festgestellt, dass ein Projekt etwas Komplexes ist, das außerhalb der üblichen Routine läuft. Das aber bringt es mit sich, dass, wenn das Projekt abgeschlossen ist, der Auftraggeber weiterhin auf den Auftragnehmer angewiesen ist. Um etwa eine hochkomplexe Software zu warten, Ergänzungen und Erweiterungen vorzunehmen oder Verkaufsversionen aus einem ursprünglich proprietären Softwaresystem zu schaffen und so die Refinanzierung des Projekts zu sichern. Der Auftraggeber wird damit abhängig, und das möglicherweise von einem eigentlich sehr viel kleineren und wirtschaftlich weniger potenten Partner. Stellt dieser etwa seinen Geschäftsbetrieb ein, wird gar von der Konkurrenz übernommen, oder – sehr viel häufiger – versteht man sich irgendwann „einfach nicht mehr“, hat das ganz erhebliche Auswirkungen auf das Projekt.

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