24.06.04

Projekte und Paragrafen, Teil 1

- Übergreifendes -

Einleitung

Im Mai diesen Jahres habe ich im Rahmen einer Veranstaltung des FIWM für den Arbeitskreis „Projektmanagement“ einen Vortrag zum Thema „Projekte und Paragrafen – Was Projektmanager über Juristische Rahmenbedingungen von Projekten wissen sollten“ gehalten. Weil das sicher auch ein spannendes Thema für das Law-Blog ist, will ich den Vortrag in mehreren Teilen auch online in einer Textfassung verfügbar machen. Die Folien insgesamt können komplett hier herunter geladen werden, sie sind aber auch auf der Webseite von Rent a PM zu finden. Die Erklärungen dazu, ohne welche die Stichpunkte in der Präsentation nur rudimentär verständlich sein dürften, folgen in mehreren Teilen.

Ziel der Überlegungen ist es, Schnittstellen der Arbeit eines Projektmanagers zu rechtlichen Fragestellungen aufzuzeigen, entsprechende Sensibilitäten zu wecken und – natürlich! – auch Wege zur Lösung solcher Fragen aufzuweisen.

Schamlose Eigenwerbung

Wenn Sie das Thema näher interessiert, dann schauen Sie sich doch das Buch “Leitfaden-Projektvertrag” von den Law-Bloggern näher an. Das Werk:

  • vermittelt, was bei der Verhandlung und dem Abschluss eines Projektvertrages zu beachten ist
  • erklärt anhand eines Mustervertrags typische Fallkonstellationen
  • erläutert Besonderheiten, wenn auf der Dienstleisterseite eines Projektes mehrere Unternehmen beteiligt sind
  • sichert die Rente unseres Verlegers.

Weitere Informationen finden Sie hier im Blog, einen rechtsgültigen Kaufvertrag können Sie auf der Webseite des Verlages abschließen.

Wie immer bei derartigen Vorhaben macht es Sinn, sich, bevor es in medias res geht, über einige Grundfragen klar zu werden, Begriffe zu klären und Vorüberlegungen anzustellen. Im Allgemeinen lässt das die Fragestellung weniger verschwommen erscheinen. Außerdem gilt auch hier: Gefahr erkannt, Gefahr (fast) gebannt.

Vorfrage 1: Was ist ein Projekt?

Wenn man über Projekte und deren rechtliche Schnittstellen spricht, dann kann es nicht falsch sein, sich einige Gedanken darüber zu machen, was eigentlich ein Projekt ausmacht. Definitionsversuche gibt es viele, einiges findet man bereits bei ausgiebigem googlen oder Literaturstudium, vieles erfährt man, wenn man erfahrende Projektmanager fragt, und last not least können natürlich auch mit Projektverträgen befasste Juristen einiges zum Thema beitragen. Die mir aus rechtlicher Sicht am bedeutsamsten Eigenschaften eines Projektes dürften wohl sein:

Es ist etwas,

  • das außerhalb der Routinearbeiten läuft, komplex und neu ist (Routine ist kein Projekt)
  • das einen klaren Anfang und ein klares Ziel hat
  • dem aber Änderungen „on the fly“ immanent sind
  • dem (begrenzte, leider) Ressourcen (Zeit, Manpower, Geld) zugeordnet sind
  • das aktiv gemanaged werden muss, das nicht von allein läuft (sonst wäre es wieder Routine, s.o.)
  • bei dem einer (Auftraggeber, aber auch beide/mehrere Partner in Kooperation) das Sagen hat/haben
  • Diese Eigenschaften treffen auf die Erstellung einer Software oder Webseite ebenso zu, wie auf ein R&D-Projekt oder auch – das sollte man nicht unter den Tisch fallen lassen – die Planung und den Bau eines Einfamilienhauses.

    Aus diesen gefunden Eigenschaften ergeben sich bereits einige Anforderungen etwa an den Projektvertrag, der wohl die hauptsächliche hier zu besprechende rechtliche Schnittstelle darstellt. Der Vertrag wird nämlich diesen Eigenschaften gerecht werden müssen; sollte hier Lösungen aufzeigen. Dazu später noch genauer. Aber wo wir gerade dabei sind:

    Vorfrage 2: Was ist ein Vertrag?

    Hier kann man sich mit vielen juristischen Definitionen behelfen, die meist Formulierungen wie „mindestens zwei sich ergänzende Willenserklärungen“ und ähnliches enthalten. Uns interessieren neben diesen eher „technischen“ Details vor allem zwei Haupteigenschaften eines Vertrages.

  • Ein Vertrag ist natürlich etwas, das Verfahrensweisen und Rechte festschreibt, wenn etwas schief läuft („Der Vertrag muss halten, wenn es vor den Baum läuft.“). Das ist allgemein bekannt. Es ist aber eigentlich erst die Sekundärfunktion eines Vertrages, festzulegen, was passiert, wenn jemand gegen die Spielregeln verstößt, wenn etwas danebengeht.
  • Vergessen wird aber häufig, dass ein Vertrag vor allem ein Instrument ist, damit gerade nichts schief läuft. Denn er bestimmt das Spiel und die Spielregeln der Parteien und legt Deeskalationsmethoden und Prozeduren zur Lösung von Differenzen fest. Das ist die primäre Funktion eines Vertrages. Daher ist es schlicht fahrlässig – gerade bei Projektverträgen – „einfach mal anzufangen und loszuwursteln“. Das passiert ja häufig mit dem Argument „Solange wir uns gut verstehen, brauchen wir doch keinen Vertrag“. Übersehen wird dabei, dass ein Vertrag gerade die Grundlage dafür ist, dass sich die Parteien auch in Zukunft noch gut verstehen. Weil eben Unklarheiten und Missverständnisse von Anfang an vermieden werden; weil eben Rechte und Pflichten klar angesprochen und definiert werden, weil eben unangenehme Punkte gleich zu Beginn auf Tapet gebracht werden.
  • Weiter in Teil 2 mit: was ist aus juristischer Sicht in Projekten „drin“ und was kann man nach all diesen Vorüberlegungen schon jetzt für unser Thema ableiten?

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