Projekte und Paragrafen, Teil 1

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Einleitung

Im Mai diesen Jahres habe ich im Rah­men ein­er Ver­anstal­tung des FIWM für den Arbeit­skreis „Pro­jek­t­man­age­ment“ einen Vor­trag zum The­ma „Pro­jek­te und Para­grafen – Was Pro­jek­t­man­ag­er über Juris­tis­che Rah­menbe­din­gun­gen von Pro­jek­ten wis­sen soll­ten“ gehal­ten. Weil das sich­er auch ein span­nen­des The­ma für das Law-Blog ist, will ich den Vor­trag in mehreren Teilen auch online in ein­er Textfas­sung ver­füg­bar machen. Die Folien ins­ge­samt kön­nen kom­plett hier herunter geladen wer­den, sie sind aber auch auf der Web­seite von Rent a PM zu find­en. Die Erk­lärun­gen dazu, ohne welche die Stich­punk­te in der Präsen­ta­tion nur rudi­men­tär ver­ständlich sein dürften, fol­gen in mehreren Teilen.

Ziel der Über­legun­gen ist es, Schnittstellen der Arbeit eines Pro­jek­t­man­agers zu rechtlichen Fragestel­lun­gen aufzuzeigen, entsprechende Sen­si­bil­itäten zu weck­en und – natür­lich! – auch Wege zur Lösung solch­er Fra­gen aufzuweisen.

Schamlose Eigenwerbung

Wenn Sie das The­ma näher inter­essiert, dann schauen Sie sich doch das Buch “Leit­faden-Pro­jek­tver­trag” von den Law-Blog­gern näher an. Das Werk:

  • ver­mit­telt, was bei der Ver­hand­lung und dem Abschluss eines Pro­jek­tver­trages zu beacht­en ist
  • erk­lärt anhand eines Muster­ver­trags typ­is­che Fal­lkon­stel­la­tio­nen
  • erläutert Beson­der­heit­en, wenn auf der Dien­stleis­ter­seite eines Pro­jek­tes mehrere Unternehmen beteiligt sind
  • sichert die Rente unseres Ver­legers.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie hier im Blog, einen rechts­gülti­gen Kaufver­trag kön­nen Sie auf der Web­seite des Ver­lages abschließen.

Wie immer bei der­ar­ti­gen Vorhaben macht es Sinn, sich, bevor es in medias res geht, über einige Grund­fra­gen klar zu wer­den, Begriffe zu klären und Vorüber­legun­gen anzustellen. Im All­ge­meinen lässt das die Fragestel­lung weniger ver­schwom­men erscheinen. Außer­dem gilt auch hier: Gefahr erkan­nt, Gefahr (fast) geban­nt.

Vorfrage 1: Was ist ein Projekt?

Wenn man über Pro­jek­te und deren rechtliche Schnittstellen spricht, dann kann es nicht falsch sein, sich einige Gedanken darüber zu machen, was eigentlich ein Pro­jekt aus­macht. Def­i­n­i­tionsver­suche gibt es viele, einiges find­et man bere­its bei aus­giebigem googlen oder Lit­er­aturstudi­um, vieles erfährt man, wenn man erfahrende Pro­jek­t­man­ag­er fragt, und last not least kön­nen natür­lich auch mit Pro­jek­tverträ­gen befasste Juris­ten einiges zum The­ma beitra­gen. Die mir aus rechtlich­er Sicht am bedeut­sam­sten Eigen­schaften eines Pro­jek­tes dürften wohl sein:

Es ist etwas,

  • das außer­halb der Rou­tin­ear­beit­en läuft, kom­plex und neu ist (Rou­tine ist kein Pro­jekt)
  • das einen klaren Anfang und ein klares Ziel hat
  • dem aber Änderun­gen „on the fly“ imma­nent sind
  • dem (begren­zte, lei­der) Ressourcen (Zeit, Man­pow­er, Geld) zuge­ord­net sind
  • das aktiv gem­an­aged wer­den muss, das nicht von allein läuft (son­st wäre es wieder Rou­tine, s.o.)
  • bei dem ein­er (Auf­tragge­ber, aber auch beide/mehrere Part­ner in Koop­er­a­tion) das Sagen hat/haben

Diese Eigen­schaften tre­f­fen auf die Erstel­lung ein­er Soft­ware oder Web­seite eben­so zu, wie auf ein R&D‑Projekt oder auch — das sollte man nicht unter den Tisch fall­en lassen – die Pla­nung und den Bau eines Ein­fam­i­lien­haus­es.

Aus diesen gefun­den Eigen­schaften ergeben sich bere­its einige Anforderun­gen etwa an den Pro­jek­tver­trag, der wohl die haupt­säch­liche hier zu besprechende rechtliche Schnittstelle darstellt. Der Ver­trag wird näm­lich diesen Eigen­schaften gerecht wer­den müssen; sollte hier Lösun­gen aufzeigen. Dazu später noch genauer. Aber wo wir ger­ade dabei sind:

Vor­frage 2: Was ist ein Ver­trag?

Hier kann man sich mit vie­len juris­tis­chen Def­i­n­i­tio­nen behelfen, die meist For­mulierun­gen wie „min­destens zwei sich ergänzende Wil­lenserk­lärun­gen“ und ähn­lich­es enthal­ten. Uns inter­essieren neben diesen eher „tech­nis­chen“ Details vor allem zwei Haupteigen­schaften eines Ver­trages.

  • Ein Ver­trag ist natür­lich etwas, das Ver­fahrensweisen und Rechte festschreibt, wenn etwas schief läuft („Der Ver­trag muss hal­ten, wenn es vor den Baum läuft.“). Das ist all­ge­mein bekan­nt. Es ist aber eigentlich erst die Sekundär­funk­tion eines Ver­trages, festzule­gen, was passiert, wenn jemand gegen die Spiel­regeln ver­stößt, wenn etwas danebenge­ht.
  • Vergessen wird aber häu­fig, dass ein Ver­trag vor allem ein Instru­ment ist, damit ger­ade nichts schief läuft. Denn er bes­timmt das Spiel und die Spiel­regeln der Parteien und legt Deeskala­tion­s­meth­o­d­en und Proze­duren zur Lösung von Dif­feren­zen fest. Das ist die primäre Funk­tion eines Ver­trages. Daher ist es schlicht fahrläs­sig – ger­ade bei Pro­jek­tverträ­gen – „ein­fach mal anz­u­fan­gen und loszuwursteln“. Das passiert ja häu­fig mit dem Argu­ment „Solange wir uns gut ver­ste­hen, brauchen wir doch keinen Ver­trag“. Überse­hen wird dabei, dass ein Ver­trag ger­ade die Grund­lage dafür ist, dass sich die Parteien auch in Zukun­ft noch gut ver­ste­hen. Weil eben Unklarheit­en und Missver­ständ­nisse von Anfang an ver­mieden wer­den; weil eben Rechte und Pflicht­en klar ange­sprochen und definiert wer­den, weil eben unan­genehme Punk­te gle­ich zu Beginn auf Tapet gebracht wer­den.

Weit­er in Teil 2 mit: was ist aus juris­tis­ch­er Sicht in Pro­jek­ten „drin“ und was kann man nach all diesen Vorüber­legun­gen schon jet­zt für unser The­ma ableit­en?

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