Gehaltskürzung wegen zu häufiger Toilettenbesuche — Über was sich Anwälte so streiten

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Das Arbeits­gericht Köln hat mit Urteil vom 21. Jan­u­ar 2010, Az: 6 Ca 3846/09, darüber zu entschei­den, ob häu­fige Toi­let­tenbe­suche eine Gehalt­skürzung recht­fer­ti­gen.

Der Kläger, ein angestell­ter Recht­san­walt, hat­te gegen seinen Arbeit­ge­ber, eine Klage erhoben, da ihm lediglich ein Teil seines Monats­ge­haltes aus­bezahlt wurde. Der Arbeit­ge­ber begrün­dete die Gehalt­skürzung damit, dass der Arbeit­nehmer “seit Beginn seines Arbeitsver­hält­niss­es pflicht- und ver­tragswidrig erhe­bliche Arbeit­szeit über das übliche Maß weit hin­aus­ge­hend auf der Toi­lette ver­bracht habe”.

Der Arbeit­ge­ber hat­te durch zwei Mitar­bei­t­erin­nen die Toi­let­ten­zeit­en des Arbeit­nehmers pro­tokol­lieren lassen. Hier­bei wurde fest­gestellt, dass der Arbeit­nehmer in dem Zeitraum zwis­chen 8. Mai 2009 und 26. Mai 2009 ins­ge­samt 384 Minuten auf der Toi­lette ver­bracht hat­te. Der Arbeit­ge­ber rech­nete die Toi­let­ten­zeit­en auf die Gesamt­dauer des Arbeitsver­hält­niss­es hoch. Dabei kam er zu dem Ergeb­nis, dass der Arbeit­nehmer während sein­er Betrieb­szuge­hörigkeit zusät­zlich zu den üblichen Pausen- und Toi­let­ten­zeit­en ins­ge­samt 90 Stun­den auf der Toi­lette ver­bracht habe und zog dafür Euro 682,40 vom Net­to­ge­halt ab.

Der Arbeit­nehmer brachte hierge­gen vor, dass er während des von den Kol­legin­nen pro­tokol­lierten Zeitraumes an Ver­dau­ungsstörun­gen gelit­ten habe.

Das Arbeits­gericht gab der Klage des Arbeit­nehmers in diesem Punkt voll­ständig statt, da es den Vor­trag des Arbeit­ge­bers für nicht aus­re­ichend und lediglich auf ein­er Hochrech­nung basierend hält.

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Über den autor

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Doppelarbeitsverhältnisse: Müssen Arbeitnehmer sich Urlaub anrechnen lassen?

Wenn der neue Job schon begonnen hat, obwohl noch gar nicht klar ist, ob das alte Arbeitsverhältnis wirksam beendet wurde, können Arbeitnehmer in beiden Arbeitsverhältnissen Urlaubsansprüche haben. Das BAG hat geklärt, wie Unternehmen damit umgehen sollten.   Nach einer (fristlosen) Kündigung und dem Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses ergeben sich häufig Fragen, wie sich die gleichzeitig bestehenden Arbeitsverhältnisse aufeinander auswirken. Zum...

Abfindungsvereinbarung: Falsche Formulierung kann Unternehmen teuer zu stehen kommen

Das Thüringer Landesarbeitsgericht hat einem Arbeitnehmer eine Abfindung von rund 140.000 Euro zugesprochen – obwohl er selbst gekündigt hatte. Der Grund: Die Abfindungsvereinbarung in seinem Arbeitsvertrag war schlecht formuliert. Das sollten Arbeitgeber unbedingt verhindern und ihre Abfindungsklauseln sicher gestalten.  Das Thüringer Landesarbeitsgericht entschied am 14. Dezember 2023  in einem langwierigen Rechtsstreit zugunsten des klagenden Arbeitnehmers. Die beklagte Arbeitgeberin hatte gegen...