05.01.10

Änderungen der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Arbeitsrecht

- Arbeitsrecht, Datenschutz -

Law-BlogDas Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften ist teilweise bereits am 1. September 2009 in Kraft getreten und wird im Übrigen am 1. April 2010 in Kraft treten. Darin wurde eine Grundsatzregelung für die Behandlung von Arbeitnehmerdaten in § 32 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) aufgenommen.

Hiernach dürfen personenbezogene Daten zum Zwecke der Einstellung eines Beschäftigten nur dann erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wenn dies für die Einstellung erforderlich ist. Während eines Beschäftigungsverhältnisses ist dies nur dann zulässig, wenn die Daten für die Durchführung oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind. Außerdem ist die Datenerhebung auch für Zwecke der Aufdeckung einer Straftat zulässig, wenn der Verdacht besteht, dass die Straftat im Beschäftigungsverhältnis begangen wurde und die Daten zur Aufdeckung der Straftat erforderlich sind.
Eine ausführliche Regelung des Arbeitnehmerdatenschutzes soll in der nächsten Legislaturperiode folgen.

In diesem Zusammenhang wird auch das am 1. Januar 2010 gestartete Datenerfassungsprojekt “ELENA” (Elektronischer Entgeltnachweis) stark kritisiert und wird wohl entschärft werden müssen. Derzeit müssen nun alle Arbeitgeber an eine zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg alle einkommensrelevanten Informationen über ihre Beschäftigten übermitteln. Ziel dieses Datenpools soll sein, dass ab 2012 zunächst der Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosen-, Wohn- und Elterngeld zügiger und ohne einer Papierbescheinigung des Arbeitgebers abgewickelt werden müssen. Allerdings müssen nach den aktuellen Plänen neben den Daten zu der Höhe des Arbeitsentgeltes auch Informationen über Fehlzeiten (Krankheit, Streik usw.), Fehlverhalten oder Abmahnungen ebenfalls gemeldet werden. Damit die für die Sozialleistungen zuständigen Stellen ab 2012 die Daten abrufen können, benötigt der Sozialleistungsempfänger dann jedoch eine qualifizierte elektronische Signaturkarte, mit der er seine Daten bei der zentralen Speicherstelle anfordern kann.



5 Feedbacks

Dr. Christian Ostermaier

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, hat auf die Kritik an “ELENA” reagiert und mitgeteilt, dass das Verfahren an drei Punkten geändert werden würde. So müssen nun Streikzeiten nicht mehr erfasst werden. Außerdem wird von einem “ELENA-Beirat” noch im Januar 2010 überprüft, welche Daten zwingen notwendig seien. Hierzu führt die Ministerin aus: “Ich bin der Meinung, dass nur das absolute Minimum, nur die wirklich unerlässlichen Daten, erhoben werden sollen.” Und schließlich soll den Arbeitnehmervertretern ein gesetzliches Anhörungsrecht eingeräumt werden, wenn über den Inhalt der zu erhebenden Daten entschieden wird.

Es bleibt also abzuwarten, ob “ELENA” neben der angekündigten Entlastung der Arbeitnehmer durch die Abschaffung der Papierbescheinigungen nun auch dem Datenschutz gerecht wird.



Lambert Ostendorf

Es ist ja schön, das Frau von der Leyen der Meinung ist, das “nur die wirklich unerlässlichen Daten, erhoben werden sollen.” Nur ist das ein inhaltsloses Statement, da es problemlos von Jedermann (und Frau) unterschrieben werden kann. Ein politischer Standpunkt wäre die Definition dessen, was aus ihrer Sicht denn als unerlässlich zu bewerten wäre. Darüber ist dann erst eine Diskussion, ein Abwägen des Für und Wider möglich.
Und daher denke ich sollte niemand hier abwarten, zu welchen Ergebnissen man im Arbeitsministerium und in der Regierung kommt. Es gilt vielmehr sich zu beteiligen und um diese Definition des Unerlässlichen eine breit angelegte Diskussion zu führen.



Michael Bolte

Auf deutsch übersetzt heisst dieses Gesetzt doch nichts anderes, als das einfach alles erhoben werden darf, wenn irgendein Grund vorliegt.
Da hilft auch von der Leyens Darstellung nicht weiter, ich glaube nicht dass Elena wirklich weiterhilft.



thorsten f.

danke für den guten beitrag, ist sehr informativ und vor allem verständlich geschrieben.



Daniel Singer

Guten Tag,

ich möchte mich an dieser Stelle herzlich bei Ihnen für die hilfreichen Informationen bedanken.

Diese kostenlos zu bekommen ist nicht selbstverständlich!

Besten Dank!



Kommentare

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