Das rtfm-blog berichtet über die heute stattfindende Demonstration gegen Softwarepatente in Brüssel. Ob die Proteste gegen Softwarepatente generell berechtigt sind, wage ich zu bezweifeln.
Bekanntermaßen ist Software „also solche“ nicht patentierbar, im Gegenteil nach § 1 II PatG und Art. 52 II EPÜ explizit von der Patentierung ausgenommen. Das rührt daher, dass es Software in der Regel an Technizität fehlt, die aber für das Vorliegen einer „Erfindung“ notwendig ist. Und nur für die werden Patente erteilt. Solche Technizität liegt in einer „Lehre zum technischen Handeln“. Technisches Handeln wiederum ist “planmäßiges Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur unmittelbaren Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs”. Software läuft zwar auf “Technik”, auf einem Rechner, der natürlich Naturkräfte in Gestalt des Elektromagnetismus einsetzt, aber das macht das Programm selbst nicht technisch. Umgedreht aber, wenn – wie auch immer das zustande kommen mag! – eine Software im Einzelfall technischen Charakter hat, darf die darin steckende technische Erfindung nicht allein deshalb die Patentierbarkeit verlieren, weil sie eben in Software gekleidet ist. Gerade das würde man aber erreichen, wollte man Softwarepatente generell verbieten.
Die Argumente der Gegner solcher Patente sind in der Regel, dass Softwarepatente die Innovation behindern und einseitig große Unternehmen bevorzugen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass allzu oft Trivialitäten patentiert werden. Diese Argumente treffen aber beide nicht allein auf Softwarepatente, sondern auf das gesamte Patentwesen zu. Ehrlicherweise muss man dann das gesamte Gefüge des IP-Rechts hinterfragen. Hier scheinen mit die Argumente nicht durchzuschlagen.
Das Patentsystem ist gerade geschaffen worden, um Innovation zu belohnen. Wer Geld in Forschung und Entwicklung steckt, der soll für eine gewisse Zeit auch von den Früchten allein partizipieren dürfen. Nur so kann in einer Welt, in der Innovation teuer, das Herstellen von dagegen Plagiaten einfach ist, das Risiko des Entwicklers honoriert werden. Gleichzeitig ist das Patentwesen auch eine Institution zum Wissenstransfer an die Gesellschaft, denn jedes Patent muss ja offen gelegt werden, es kann auch von der Konkurrenz gelesen werden, die dann auch frei ist, Verfahren zur Umgehung des Patents zu entwickeln. Beide Aspekte des Patentwesens sind eine Erfolgsgeschichte, sie haben sich bewährt.
Richtig ist sicher die Kritik an den teilweise doch arg erodierten Maßstäben an die Patentwürdigkeit einer Erfindung. Diese muss bekanntermaßen neu sein, eine gewissen Erfindungshöhe haben und gewerblich anwendbar sein. Gerade am Vorliegen einer ausreichenden Erfindungshöhe kann man bei manchem gerade vom Europäischen Patentamt erteilten Softwarepatent sicher zweifeln. Dann ist die richtige Konsequenz doch aber, die Prüfstandards in den Ämtern wieder anzupassen und besser ausgebildete Prüfer anzustellen; ein Argument gegen die Patentierbarkeit von Software als solcher kann daraus aber nicht folgen: auch anderweitig, etwa in der Mechanik, werden Trivialitäten patentiert.
Besser wäre es also meines Erachtens, keine Alles-oder-nicht-Diskussion zu führen, sondern sich in der Sache über die Anforderungen an die Technizität und Erfindungshöhe einer computerimplementierten Erfindung zu unterhalten. Das steht in weiten Teilen noch aus.
Weiterführend: PA Axel H. Horns “on Patents on Computer-Implemented Inventions“, ein Beitrag auf dem IP JUR-Blog.

Das Werk für den IT-Profi mit rechtlichen Fragen: 




3 Feedbacks
Karl-Friedrich Lenz
Wie ich heute in meinem englischen Blog in Diskussion mit Horns schreibe:
In der Tat sind die von Ihnen genannten Aspekte die Gründe, die den mit dem Patentsystem verbundenden Aufwand an Geld und Freiheit rechtfertigen.
Nur ist die Offenlegungsfunktion bei Software für die Gesellschaft weitgehend wertlos. Niemand sucht sich Entwicklungsideen für Software beim Patentamt. Umgekehrt besteht gerade die Gefahr, dass die sehr effektive Offenlegung durch Open Source durch Softwarepatente behindert wird.
Die Funktion der Belohnung wird, wie etwa Marly in seiner Habilitation 1995 ausführlicher begründet, sehr viel effektiver und völlig ausreichend durch den ja zweifellos garantierten Urheberrechtsschutz gesichert.
Ich glaube daher, dass diese Besonderheiten es durchaus rechtfertigen, Patente auf Ideen für Software ebensowenig zu erteilen wie auf Ideen für Bücher oder Filme. Ich glaube auch, dass aus verschiedenen Gründen, die ich in meinem Buch über die Frage näher diskutiere, es auch rechtspolitisch nicht zu empfehlen ist, hier dem amerikanischen Vorbild zu folgen.
arne trautmann
Nun, ich sehe das Argument, dass die Offenlegung auch durch den Open-Source-Ansatz recht gut wahrgenommen wird, ich habe auch die sehr ausführliche und erhellende Diskussion auf Ihrem Blog gelesen. Richtig überzeugt bin ich aber dennoch vom Standpunkt der Gegner von Softwarepatenten nicht.
Zum einen scheint mir die Open-Source-Offenlegung schlicht zu unzuverlässig. Ob jemand sich hinsetzt und wirklich gerade zu dem Problem, das ich habe, ein Open-Source-Programm schreibt oder nicht, das weiß ich nicht. Das ist ja gerade das Problem einiger OS-Projekte, das manches, das Spaß macht, doppelt gemacht wird, anderes, das weniger spannend ist, gar nicht (ich bin Mitglied im KDE e.V. und spreche ein wenig aufgrund der dort geführten Diskussionen). Das Patent MUSS eben offengelegt werden, sonst wird es nicht erteilt.
Was nun das Argument der Marktverzerrung betrifft, die durch das Patentwesen hervorgerufen wird: ja, die gibt es. Aber die gibt es auch ohne Patentwesen, weil dann nämlich einer die Entwicklungskosten hat, der andere nur die Plagiatskosten. Der Entwickler muss dann also einen höheren Preis verlangen. Ich meine: dann soll er ein Monopol haben dürfen.
Zuletzt schreiben Sie, dass Software ja ausreichend schon durch das Urheberrecht geschützt ist. Ich meine: jein. Das Urheberrecht schützt ja den Code als solchen in seiner konkrete Ausformung, das Patentrecht die dahinter stehende Idee, das sind ja zwei verschiedene paar Schuhe. Ihr Beispiel (Zauberer in Zauberschule) trifft den Punkt m.E. nicht, denn da haben wir natürlich eben gerade nichts, das schutzwürdig ist, eben keine Erfindung. Der Fall, dass mehrere Schutzrechte anwendbar sind, kann ja häufiger vorkommen: ein besonders schön geformtes neues Produkt mag (technisch) durch ein Patent, in seinem Aussehen durch ein Geschmacksmuster geschützt sein. Also bleibe ich bei meiner Meinung: die Diskussion muss am Begriff der Erfindung und an den allgemeinen Anforderungen an eine solche ansetzen, nicht an dem Gebiet, auf dem die Erfindung gemacht wird.
Allerdings sind wir in der Sache wohl dennoch einig: auch ich finde es falsch, wenn das Patentwesen überstrapaziert wird, die Anforderungen an die Patentwürdigkeit von Software sind vernünftigerweise sehr hoch anzusetzen, Trivialitäten (Fortschrittsbalken etc.) dürfen nicht patentiert werden. Das ist m.E. aber keine Frage der Patentwürdigkeit von softwareimplementierten Erfindungen als solchen, sondern wo man die Erfindungshöhe ansetzt. Die meisten der aufgeworfenen Fragen dürften sich dann praktisch mehr oder weniger in Wohlgefallen auflösen.
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