30.10.08

MoMiG

- Gesellschaftsrecht -

Law-BlogDie lang erwartete Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wurde nunmehr am 28. Oktober 2008 im Bundesgesetzblatt verkündet. Nach der in diesem Gesetz vorgesehenen Regelung über das Inkrafttreten gelten die Neuregelungen bereits ab dem 1. November 2008. Näheres zur umfassendsten Reform des GmbH-Gesetzes in den letzten zehn Jahren finden Sie auch hier.

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4 Feedbacks

Britta Stahl

Heißt das, dass es ab morgen möglich ist, mit 5.000 Euro Kapial als Bareinlage eine GmbH als Einzelperson zu gründen?



Ucuk

Das Mindeststammkapital soll auf 10.000,00 Euro abgesenkt werden. Erforderlich ist bei einer Bargründung die Einzahlung der Hälfte, also 5.000,00 Euro. Anders als bisher soll dies künftig auch für die Ein-Mann-GmbH gelten. Die bisher geregelte Verpflichtung für den Gründer einer Ein-Mann-GmbH, in Höhe der nicht erbrachten Einlage Sicherheit zu leisten, entfällt somit.



Dr. Christian Ostermaier

Es war zwar ursprünglich geplant, das Mindeststammkapital zu senken. Davon wurde aber dann nach ausführlicher Beratung abgesehen. Das Mindeststammkapital beträgt gemäß § 5 GmbHG weiterhin Euro 25.000,00.



Lars Maritzen

Man hat auch deswegen von dieser Regelung Abstand genommen, da sie nur die Stammkapitalziffer schützt, über die reale Liquidität des Unternehmens manchmal keine Aussage trifft. Zudem sah man im Hinblick auf die Einführung der “Unternehmergesellschaft -uG-, haftungsbeschränkt-” keine Notwendigkeit für eine Herabsenkung des Stammkapitals.

Neu ist auf der Kapitalseite zudem ein genehmigtes Kapital bei der GmbH (wie in § 202 AktG bei der AG).



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