26.01.08

Überarbeitete Negativliste

- Gesellschaftsrecht, Indonesien -

Law-BlogIn früheren Einträgen wurde bereits berichtet, dass für ausländische Investoren nicht alle Geschäftsfelder für ein 100%-Investment zur Verfügung stehen. Mit dem neuen Investment Law Anfang vergangenen Jahres wurde eine neue Negativliste präsentiert, die detailliert regelt, wie hoch die Anteile sind, die Ausländer an inländischen Investments halten können. Für jedes Geschäftsfeld ist dies beinahe minutiös dargestellt.

Diese – erste – Negativliste ist gerade in der ausländischen Business Community auf teils heftige Kritik gestossen. Über die Institutionen vor Ort wurde versucht, auf die Regierung einzuwirken, diese Liste nochmals zu überdenken – erfolgreich. Vergangene Woche wurde nun eine überarbeitete Negativliste vorgelegt, die zumindest in einigen Bereichen Erleichterungen gebracht hat. Wieder kein grosser Wurf, aber ein Zeichen. Dieses Ergebnis zeigt aber – und das ist das wichtige hieran -, dass die Regierung in Indonesien durchaus offene Ohren für den Input der ausländischen Wirtschaft hat und – wenn auch zögerlich – willens ist, das Investitionsklima hier im Lande zu verbessern. Dabei wird offensichtlich gerade auch auf den Input aus der deutschen Community geachtet. Viele der Abgeordneten und Regierungsmitglieder zeigen eine starke Affinität zu Deutschland und – so wurde mir berichtet – ziehen nicht selten deutsche Gesetze als Vorlage für eigene Initiativen heran. Begrüssenswert – in vielen Fällen.



3 Feedbacks

Andreas Gosche

Hallo Sonja,

es handelt sich nicht um die erste Negativliste. Diese Listen gab es seit dem Investgesetz 1967.

Schöne Grüße an dich nach Deutschland,
Adreas



sonja

Hallo Andreas,

zum ersten Mal ist sie Teil des Gesetzes… lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Liebe Grüsse und viel Spass in Deutschland!



ricarda

Hallo Sonja, ich habe den gleichen Informationsstand wie Andreas. Diese Liste ist mehr oder weniger Gegenstand, seit dem Investgesetz 1967….



Kommentare

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