Forenhaftung Revolutions – LG Hamburg zu Störern und eigenen Inhalten
Ein durchaus bemerkenswertes Urteil zur Frage der Haftung für Foren hat uns das einschlägig bekannte Landgericht Hamburg beschert, wie der Kollege Dr. Bahr berichtet. So, wie die Entscheidung wohl gelesen werden muss, dürfte sie – so die denn Bestand hat – dem Thema Forenhaftung ganz neuen Auftrieb geben.
In der Sache geht es um eine Klage eines Forenbetreibers, der vom Gericht Feststellung begehrt, dass er nicht verpflichtet ist, die Verbreitung bestimmter Äußerungen über einen kommerziellen Unfallrettungs-Service zu unterlassen. Dabei geht es um Äußerungen in Form von Foren-Postings Dritter, eben der Nutzer des Forums, nicht um Aussagen, die von ihm selbst stammen.
Das Gericht ordnet einiger dieser Äußerungen als zulässige Meinungsäußerungen ein und beanstandet diese nicht. Eine Tatsachenbehauptung (das Unternehmen sei bereits verklagt worden) stellte sich aber im Prozess als unwahr oder jedenfalls nicht erweislich wahr heraus. Daraus folgert das Gericht:
Unbegründet ist die Klage dagegen, soweit die Beklagte einen Anspruch darauf geltend gemacht hat, dass der Kläger es unterlassen möge zu verbreiten „… im Internet hab ich grad gelesen das die Firma auch schon wegen einigen dingen verklagt wurde (betrug etc.) …“.
Dies wird auf zwei ganz bemerkenswerte Argumente gestützt.
Zum einen wendet es die Figur der Störerhaftung in einem selbst für Hamburger Verhältnisse exzessiven Maß an. Störer kann bekanntermaßen zunächst jeder sein, der zur Verwirklichung einer rechtswidrigen Tat kausal beigetragen hat. Dazu reicht es, dass er das Internetforum betreibt, in dem da ein Äußerungsdelikt begangen wurde. Damit das Ganze nun aber nicht ausartet (auch die Eltern des Täters wären sonst Störer, denn ohne Zeugung gäbe es den Täter gar nicht) wird regelmäßig weiterhin gefordert, dass Prüfpflichten verletzt werden. Erst wenn das der Fall ist kommt die Störerhaftung zum Tragen. Diesen Punkt aber überspringt das Landgericht nonchalant:
Der Kläger muss sich die Verbreitung dieser Äußerung auch zurechnen lassen, denn sie ist über ein von ihm unterhaltenes Internetforum verbreitet worden.
Der Kläger ist hinsichtlich der Verbreitung dieser Äußerung Störer im Sinne von § 1004 Abs. 1 BGB, denn Störer ist jede Person, von der eine Störung von Rechten des Betroffenen ausgeht. Für die Störereigenschaft reicht – wie sich auch aus den Normen der §§ 186 StGB oder 824 BGB ergibt – das bloße Verbreiten einer unzulässigen Äußerung aus; dass der Verbreiter selbst hinter den rechtswidrigen Inhalten steht oder sie gar verfasst hat, ist danach nicht erforderlich.
Desweiteren stellt das Gericht – ohne erkennbare Not übrigens, denn Störer kann man auch bezüglich fremder Inhalte sein – fest, dass es sich bei den Inhalten, die im Forum eingestellt werden, für den Forenbetreiber um eigene Inhalte handelt:
Auf etwaige Haftungsprivilegierungen kann sich der Kläger aufgrund der Bestimmung des – hier noch einschlägigen – § 6 Abs. 1 MDStV nicht berufen, denn es handelt sich bei der angegriffenen Äußerung um eine eigene Information, die er zum Abruf bereithält. Eigene Informationen im Sinne dieser Vorschrift sind nicht „eigene Behauptungen“ im Sinne der für Widerruf oder Richtigstellung entwickelten Grundsätze, sondern Informationen, für deren Verbreitung der Betreiber einer Internetseite seinen eigenen Internetauftritt zur Verfügung stellt, mag auch nicht er selbst, sondern eine dritte Person die konkrete Information eingestellt haben.
Das ist nicht nur eine mutige Behauptung, es öffnet über die Rechtsprechung des BGH zur Unterlassenshaftung hinaus wohl den Weg auch zu Klagen auf Schadensersatz gegen Forenbetreiber, denn bei eigenen Inhalten greifen ja auch diesbezüglich keinerlei Privilegierungen durch TMG / RStV.
Wie sich das mit der Rechtsprechung (PDF) des BGH im Rolex-Fall oder auch des Hanseatischen OLG etwa im Fall Heise verträgt, bleibt mir jedenfalls ein Rätsel. Dort gingen die Gerichte davon aus, dass es sich bei Foreneinträgen bzw. Ebay-Auktionen – das ist ja vergleichbar – zunächst um fremde Inhalte handelt. Auch den Prüfplichten der Störer widmeten sich die Gerichte, unsere damalige Kritik war nur, dass deren Verletzung teilweise vorschnell bejaht wurden.
Die Entscheidung wörtlich genommen wäre man hier wieder einmal an dem Punkt, das Internet doch besser abzuschalten.
17 Gedanken zu "Forenhaftung Revolutions – LG Hamburg zu Störern und eigenen Inhalten"
Also könnte ich theoretisch einen Anonymisierungsdienst wie TOR benutzen (damit niemand rausfinden kann, dass ich es war), in irgendeinem Forum (oder Gästebuch oder selbst in der Kommentarsektion dieser Webseite) einen beleidigenden Beitrag über mich selbst schreiben und dann den Inhaber der Webseite verklagen, weil dieser die Plattform zur Verfügung stellt?
Wo um Gottes Willen soll das hinführen? Muss in Zukunft jeder irgendwie geartete „Beitrag“ in Deutschland (von Anwälten?) moderiert werden? Was ist, falls jemand über mich auf eBay (man beachte die Groß- und Kleinschreibung) lästert? Kann ich dann eBay verklagen, weil die die Plattform anbieten?
Warum darf ich eigentlich nicht die Stadt verklagen, falls jemand über mich im Stadtpark lästert? Die stellen die „Plattform“ immerhin auch zur Verfügung, weil sie den Park errichtet haben und dieser ohne Pflege nach gewisser Zeit auf Grund von Wildwuchs nicht mehr begehbar wäre.
P.S.: Vergrößert bitte das Eingabefeld für den Kommentar. Einen längeren Kommentar in so einem kleinen Eingabefeld überblicken zu wollen ist nicht gerade schön.
Ich bin nun ein Leihe, aber irgendwie kann ich den Gedankengängen der Richter nicht folgen. “… im Internet hab ich grad gelesen das die Firma auch schon wegen einigen dingen verklagt wurde (betrug etc.) …” ist doch _nur_ eine Angabe das solche Informationen im Internet zu finden sind. Außerdem möchte ich auf dieser Grundlage nicht die Zukunft erleben, es gibt im Internet so viele Foren deren Größe entweder sehr klein (weniger als 30 Nutzer) ist oder sehr Groß (mehr als 1000 Beiträge je Stunde) ist, die durch Moderation soviel Geld verschlingen würden (Das kleine Forum muss irgendwie 24h + Urlaubszeiten des Administrators überbrücken, sprich irgendjemanden dafür einstellen. Das große Forum braucht 24h/7Tage die Woche mindestens 4 Moderatoren die in jeder Stunde aktiv sind, um wirklich alles Kontrollieren zu können), so das freie Meinungsäußerung auf Deutschen Internetseiten binnen einem Jahr komplett aussterben dürfte. Was wir letztendlich davon haben, dürfte vermehrter Traffic zu unseren Nachbarländern sein; welche die Meinungsfreiheit höher stellen.
Gedanke: Wie sieht es eigentlich aus wenn ich mich mit 20 Bekannten auf einem Rathausplatz treffe und dort über vermeintliche Klagen gegen diese Firma diskutiere? Ist der Bürgermeister dann der Verantwortliche da er nicht Moderiert was auf dem Rathausplatz gesprochen wird?
Danke, Arne!
Du hast endlich die Weltverschwörung aufgedeckt, die in juristischen Kreisen in Hamburg ausgeheckt wurde: „Schluss mit dem Internet“.
Jetzt verstehe ich erst die juristische Linie, die sich durch die Hamburger Internet-Urteile der letzten Jahre zieht: Das sind gar keine Merk-Befreiten (wie ich dachte) – dahinter steckt ein perfider Plan!
@ Herr Thönes und Herr R: es ist bemerkenswert, auf so ähnliche Beispiele sind hier hier im Fall der Störerhaftung für ein offenes WLAN auch schon gekommen, da denken wir wohl ganz ähnlich.
@Joachim: ob es nun eine ganze Weltverschwörung ist, das will ich mal dahinstellen. Aber richtig ist sicher: es zieht sich da eine sehr, sehr restriktive Linie durch die Urteile, das sind eigentlich keine Ausreißer, dafür ist das schon zu „dicht“, zu gefestigt.
Internet-Foren…
Immer wieder betreiben kleine gemeinnützige Vereine oder in ihrem Auftrag einzelne Mitglieder Webforen. Da wird von der Windelsorte bis zum Verhalten von Krankenkassen diskutiert, hin und wieder werden drastisch Meinungen kund getan und auch Beha…
[…] Ihr betreibt ein Forum? Dann sollte man dies vielleicht in Zukunft in Deutschland nicht mehr machen. Am besten betreibt man sein Forum zukünftig in einem anderem Land wo die Gesetze nicht so undurchdringlich sind. Siehe dazu den Beitrag Forenhaftung Revolutions – LG Hamburg zu Störern und eigenen Inhalten. Der Law-Blog schreibt dort: Ein durchaus bemerkenswertes Urteil zur Frage der Haftung für Foren hat uns das einschlägig bekannte Landgericht Hamburg beschert, wie der Kollege Dr. Bahr berichtet. So, wie die Entscheidung wohl gelesen werden muss, dürfte sie – so die denn Bestand hat – dem Thema Forenhaftung ganz neuen Auftrieb geben. … Die Entscheidung wörtlich genommen wäre man hier wieder einmal an dem Punkt, das Internet doch besser abzuschalten. […]
Was das LG Hamburg und das OLG Hamburg urteilt, wundert mich immer wieder. Ich hatte da schon selbst ganz komische Sachen von den Richtern dort oben in Urteilen drinnen stehen, z.B. eine bewiesene Urkundenfälschung (Anwalt hatte auf Schreiben den Empfänger weg kopiert) und der Richter wollte es nicht beanstanden lassen.
Die Hanseaten verstehe ich da einfach nicht.
Gruß! Heiko aus München
Also, ob man das alles gut findet, das sollte sorgfältig von der juristischen Prüfung getrennt werden.
Ich sehe momentan das Problem nicht: Auch der BGH (vgl. z.B. hier) ist der Ansicht, dass die Haftungsprivilegierung für Forenbetreiber nicht für Unterlassungsansprüche gilt.
Da es hier um einen Unterlassungsanspruch ging, verstehe ich jetzt nicht, warum das Hamburger Urteil gegen BGH-Rechtsprechung verstoßen sollte.
[…] Dann gab es da noch diese Forenurteile. Gerade erst wurde in Hamburg entschieden, man wäre auch ohne Kenntnis für fremde Foren- und Kommentareinträge verantwortlich, da spricht ein Gericht in Berlin auch schon ein gegenteiliges Urteil aus. Nur eine Frage von “Recht haben und Recht behalten”? […]
@Petra: Der BGH sagt aber auch (siehe Link im Text), dass bei der Störerhaftung Prüfpflichten verletzt werden müssen. Wo sehen Sie die hier?
[…] Sekundärquelle: Law-Blog — Der Kläger muss sich die Verbreitung dieser Äußerung auch zurechnen lassen, denn sie ist über ein von ihm unterhaltenes Internetforum verbreitet worden. […]
Weiß hier jemand, ob dieser Fall in die Revision geht??
Gruß, Uwe Christensen
[…] Es ist, wenn man sich viel im Internet bewegt, eine sehr fremde Welt, in die man eintaucht, wenn man sich mit den einschlägigen Entscheidungen des Hamburger Landgerichts beschäftigt. Es ist eine Welt, in der man das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht als eine der größten Errungenschaften zu sehen scheint, sondern als eine ständige Bedrohung, die bislang zum Glück eher theoretischer Natur war, seit dem Siegeszug des Internets aber ganz praktisch täglich bekämpft werden muss. Es kam mir am Freitag im Gerichtssaal vor, als schwebe über der ganzen Verhandlung unausgesprochen die Frage, warum es das überhaupt geben muss: die Möglichkeit für jedermann, Kommentare abzugeben – wir sind doch bislang auch ganz gut ohne ausgekommen. Ich konnte nicht aufhören, mir vorzustellen, wie die Richter vor 50 Jahren entschieden hätten, wenn es um irgendwelche unzulässigen Fernsehbilder gegangen wäre, und ob sie auch der Meinung gewesen wären, man könnte auf dieses neumodische Bilderzeug gut verzichten, schließlich habe sich das Radio als Medium gut bewährt. […]
[…] Da schreibt Stefan Niggemeier in seinem Blog einen Artikel ueber irgendwas im TV (wie altmodisch – Fernsehen!) und in den Kommentaren klinkt ein Troll aus. Obwohl der Herr Niggemeier diesen Kommentar unaufgefordert loescht, wird er von dem beleidigten Unternehmen verklagt. Am jetzt hat Herr Niggemeier den Prozess verloren, nach Ansicht des Gerichts haette er die Kommentare vor Veroeffentlichung pruefen muessen. Wer die Hamburger Richter kennt, haette darauf wetten koennen, entsprechend fallen die Kommentare aus. […]
[…] Ihr betreibt ein Forum? Dann sollte man dies vielleicht in Zukunft in Deutschland nicht mehr machen. Am besten betreibt man sein Forum zukünftig in einem anderem Land wo die Gesetze nicht so undurchdringlich sind. Siehe dazu den Beitrag Forenhaftung Revolutions – LG Hamburg zu Störern und eigenen Inhalten. Der Law-Blog schreibt dort: Ein durchaus bemerkenswertes Urteil zur Frage der Haftung für Foren hat uns das einschlägig bekannte Landgericht Hamburg beschert, wie der Kollege Dr. Bahr berichtet. So, wie die Entscheidung wohl gelesen werden muss, dürfte sie – so die denn Bestand hat – dem Thema Forenhaftung ganz neuen Auftrieb geben. … Die Entscheidung wörtlich genommen wäre man hier wieder einmal an dem Punkt, das Internet doch besser abzuschalten. […]
[…] gab es da noch diese Forenurteile. Gerade erst wurde in Hamburg entschieden, man wäre auch ohne Kenntnis für fremde Foren- und Kommentareinträge verantwortlich, da spricht […]
hallo anwaltsteam, nett dass ihr diesen blog habt. ich hoffe dass trotz fortgeschrittenem alters dieses beitrags ihr mir antworten könnt: wir sind ein gemeinnütziger verein, über den in einem forum, das im ausland betrieben wird, extremer unfug geschrieben wird, das ist bereits beleidigung und rufmord par excellence, was wir natürlich gerne unterbinden würden. können wir den betreiber des forums rechtlich zwingen, die entsprechenden eindeutig gegen jegliches recht verstossenden inhalte zu löschen? und da wir überlegen evtl. gegen die person, die die beiträge dort veröffentlicht, vorzugehen, bräuchten wir natürlich den nachweis, dass diese zum jetzigen zeitpunkt dort tatsächlich standen, weswegen ich das forum mit einer downloadsoftware, die ganze webseiten speichert, herunterladen möchte. da frägt sich nur, wie weisst man den dateien dann nach dass sie so heruntergeladen wurden und nicht von uns selbst erstellt?
es wäre für uns sehr hilfreich von ihnen zu hören. vielen dank
sofian