Juniordetektive ermitteln wieder

Veröffentlicht am 26. April 2007 von Thomas Ernstschneider | Urheberrecht | 2 Kommentare

Law-BlogSchon seit einiger Zeit streitet sich die Tonträgerfirma Sony BMG mit dem Franckh-Kosmos Verlag um die Buch- und Hörspielrechte an der bekannten Detektivserie „Die drei ???“. Fans der Serie konnten dies unter anderem daran merken, dass die neuen Hörspielfolgen unter dem Titel „DIE DR3I“ vertrieben werden, während die neuen Buchfolgen nach wie vor den alten Titel tragen. Auch inhaltlich decken sich die einzelnen Stories der neuen Hörspiele nicht mehr wie früher mit denen der Bücher.

Hintergrund hierfür ist ein Gerangel um Urheber- und Markenrechte zwischen den genannten Parteien. Ursprünglich hatte sich der Kosmos Verlag die Rechte für den deutschsprachigen Raum von dem amerikanischen Verlag Random House einräumen lassen. Dieser hatte die Rechte von Robert Arthur erhalten, dem Autor der ersten zehn Originalbände der Serie. Während sich Kosmos um das Verlagsgeschäft mit den Büchern kümmerte, produzierte das zu Sony BMG gehörende Hörspiel-Label Studio Europa in Unterlizenz von Kosmos die Hörspielfassungen. Nach dem Auslaufen verschiedener Lizenzverträge begannen längere Verhandlungen der Parteien mit den Kindern des verstorbenen Originalautors als vermeintliche Erben. Hier hatte Sony BMG offenbar die Nase vorn und schloss mit den Kindern eine Lizenzvereinbarung über die ursprünglichen Originalbände der Serie ab.

Hieraus wollte Sony BMG das alleinige Recht auf die Fortschreibung der Serie ableiten. Das Unternehmen argumentierte, dass jede neue Folge der Serie urheberrechtlich eine Bearbeitung der von Arthur ersonnenen Fabel darstelle, die der Erlaubnis des Rechtsinhabers bedürfe. Der Kosmos Verlag fühlte sich von seinem ursprünglichen Lizenznehmer Sony BMG hintergangen und begann seinerseits, auf Titelschutz- und Markenrechte an der Bezeichnung „Die drei ???“ zu pochen. Es folgten mehrere Gerichtsverfahren.

Eines dieser Verfahren bezog sich auf Folgen der Buchreihe „Die drei ??? – Kids“, die sich zwar an ein jüngeres Publikum richtet, aber auch auf die ursprüngliche Fabel bezieht. Ende letzten Jahres hatte das Landgericht Düsseldorf dem Kosmos Verlag auf Antrag von Sony BMG den Vertrieb einiger Bände der Reihe im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt. Sony BMG hatte sich unter anderem auf die Lizenzvereinbarung mit den Kindern Robert Arthurs und das daraus folgende Recht zur Serienfortschreibung berufen. In der Berufungsinstanz legte der Kosmos Verlag nun aber offenbar ein Testament des Autors vor und vertrat die Auffassung, dass laut Testament die University of Michigan die Inhaberin der Rechte an den Ursprungswerken sei. Dies sah das Berufungsgericht auch so und hob die Entscheidung des Landgerichts auf:

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. April 2007 – I 20 U 175/06 (Verfügungsurteil; rkr.)

  1. Die Urheberrechte an der Detektivserie „Drei drei ???“ sind, soweit es um die Vermarktung in Deutschland geht, nach deutschem Urheberrecht zu prüfen. Damit spielen Instrumente aus dem US-Recht, wie etwa ein Rechterückfall nach 28 Jahren, keine Rolle für die urheberrechtliche Beurteilung.
  2. Eventuelle Urheberrechte an der Detektivserie liegen nicht bei Sony BMG oder den Kindern des Autors Robert Arthur, sondern aufgrund eines wirksamen Testaments des Autors bei der University of Michigan.
  3. Verlagsverträge aus den Jahren 1964 bis 1970 beziehen sich nicht auf Hörspielrechte.

(Nichtamtliche Leitsätze)

Damit hat der Kosmos Verlag erst einmal einen Etappensieg errungen und erreicht, dass er die streitgegenständlichen Folgen auf den Markt bringen kann. Gleichzeitig wird der Verlag aber auch zu prüfen haben, ob er sich nunmehr an die University of Michigan wenden muss, um dort die Serienfortschreibungsrechte einzuholen. Den Hörspielmachern von Sony BMG dürfte diese Prüfung wohl ebenfalls nicht erspart bleiben. Es bleibt abzuwarten, wie die Entscheidungen in der Hauptsache, in den anderen Verfahren um weitere Folgen der Detektivserie und um den Titel „Die drei ???“ ausfallen werden.


2 Gedanken zu "Juniordetektive ermitteln wieder"

[…] Es gibt wieder Hoffnung für die drei ???, das kann doch auch nicht sein, dass die jetzt “Die Dr3i” heißen müssen […]

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