22.02.07

Beglaubigen und beurkunden

- Übergreifendes -

Law-BlogAus aktuellem Anlass hier in kurzen Worten, was eigentlich der Unterschied ist zwischen einer Beurkundung und einer Beglaubigung. Offensichtlich wirf das immer wieder Fragen auf.

Bei der Beurkundung (vgl. § 128BGB), in der Regel durch einen Notar, erstellt dieser eine Urkunde, d.h. der Notar bestätigt durch seine anschließende Unterschrift unter das schriftliche Werk, dass die vor ihm Erschienenen diese Erklärungen in seinem Beisein abgegeben haben. Die Einzelheiten, z.B. zur Urkundssprache, zu den notwendigen Feststellungen des Notars, die Einzelheiten der Vertretungsberechtigung, das was und wie des Vorlesens, regelt akribisch das Beurkundungsgesetz. Eine Urkunde ist Indiz für die Vollständigkeit und Richtigkeit einer Erklärung. An die Widerlegung dieser Vermutung sind strenge Anforderungen geknüpft. Wann etwas notariell beurkundet werden muss, ergibt sich aus dem Gesetz. So lautet es beispielsweise in § 53 II GmbHG: „Der Beschluss muss notariell beurkundet werden“, oder § 2033 I 2 BGB: „Der Vertrag, durch den ein Miterbe über seinen Anteil verfügt, bedarf der notariellen Beurkundung“. Akquise betreiben muss ein Notar also nicht, sein Geschäft ist gesetzlich verankert.

Bei der Beglaubigung wird lediglich die Echtheit einer Abschrift, meist Unterschrift, vom Original - sprich die Unterschrift wird im Beisein einer Urkundsperson abgegeben - bestätigt. Spricht man also beispielsweise von der „beglaubigten“ Kopie eines Zeugnisses oder einer „beglaubigten“ Abschrift, so bestätigt der Urkundsbeamte lediglich, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Eine Ausfertigung dagegen ist eine Abschrift von der Urschrift einer Urkunde und vertritt das Original im Rechtsverkehr.

Urkundspersonen müssen als solche bestellt sein. Neben dem Notar als wohl bekanntestem Urkundsbeamten ist der Konsularbeamte in Auslandsvertretungen, der Standesbeamte oder der Jugendbeamte zu nennen

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8 Feedbacks

Wolf

Den Notar kenne ich unter dem Begriff des Stempeljuristen, auch Konsular- und Standesbeamte sind mir bekannt. Aber wer ist der “Jugendbeamte”? Wird der nicht älter? Oder dann übergangslos zum Seniorenbeamten? Darf er dann noch beurkunden? Oder nur in jungen Jahren?



Frank

Wer darf beglaubigen? Ein Beamte? Der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin? Es kommt ja häufig vor, dass von uns bestätigt wird, eine beglaubigte Abschrift zuzustellen sei es mit Stempel oder per Papier Wie selbstverständlich senden wir dann das Empfangsbekenntnis zurück - allerdings mit gesetzlichem Druck (§ 14 BRAO). Das Gesetz kennt die öffentliche Beglaubigung (§ 129 BGB); gibt es im Gegensatz eine “private” Beglaubigung? Wenn ja, wo ist das geregelt?

Der Jugendbeamte -dazu bestimmter Mitarbeiter des Jugendamtes - kann bis zu seiner Pensionierung im Sinne einer Vaterschaftsanerkennung beurkunden und beglaubigen (§ 1597 BGB).
In Baden-Württemberg kann anstelle des Notars der Ratschreiber öffentlich beglaubigen.



Sonja

@Frank: Danke für die Erläuterung des Jugendbeamten. §129 BGB nennt in der Tat nur die öffentliche Beglaubigung, die grundsätzlich nur ein Notar vornehmen kann. Die Beglaubigung, die von Behörden im Rahmen ihrer Amtstätigkeit formell abgegeben wird - dazu zähle ich auch die beglaubigte Abschrift eines RA - bedarf aber nach der Rechtsprechung und überwiegender Meinung in der Literatur keiner weiteren Beglaubigung, auch wenn diese den Anforderungen einer öffentlichen Beglaubigung nach § 129 BGB nicht entspricht. Schreibt aber das Gesetz ausdrücklich für bestimmte Angelegenheiten eine “öffentliche Beglaubigung” vor, so kann diese grundsätzlich nur der Notar vornehmen. In den anderen Fällen wird man wohl von einer Art “einfachen” Beglaubigung sprechen können.



anwalt-ffm

Dem Rechtsanwalt fehlt es zu einer Beglaubigung an einem Dienstsiegel.



Reiner thomas

Bei Vollmachtserteilung an meine Ehefrau in diversen Bereichen (Gesundheit, Vermögen, Behörden etc.) ist mir empfohlen worden, 2 Zeugen zur Beglaubigung der Unterschriften unterzeichnen zu lassen. Gibt es eine private Beglaubigung alternativ zur amtlichen?

Behörden beglaubigen solche Vollmachten i.d.R. nicht, da sie nur “behördliche” Dokumente beglaubigen.



Eva

Ist der Begriff “beglaubigte Übersetzung” richtig? Ich hatte mal gehört, dass “beglaubigen” oft aber falsch verwendet wird, wenn es um Übersetzungen geht, die von einem vereidigten Übersetzer gemacht wurden. Heißt es also “beeidigte Übersetzung”, “vereidigte Übersetzung” oder doch “beglaubigte Übersetzung”? Vielen Dank im Voraus. Ich bin selbst vereidigt und möchte endlich wissen, wie meine Übersetzungen (mit Stempel + Unterschrift) benannt werden.



Dirk Tomkel

Wie ist das beim Schulzeugnis? Eine “beurkundete” Zeugniskopie wurde leider nicht anerkannt. Was ist der Unterschied zur Beglaubigung (welche die Schule eigentlich verlangt)?



Marco

Mir liegt eine anwaltliche Beglaubigung zu einem Sachbestand eines Produktes das zum Verkauf bestimmt ist vor. Der Anwalt bestätigt das das Produkt nach denn vorliegenden Unterlagen das hält und beinhaltet was angegeben ist.Kann man sich darauf verlassen oder ist sowas besser und verlässlicher wenn es notariell beglaubigt ist??



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