Media-Markt Abmahnung gegen Media-bloed.de und fettisch.de

Veröffentlicht am 18. Januar 2007 von Arne Trautmann | Markenrecht | 67 Kommentare

Law-BlogDie Blog-Abmahnungen häufen sich in letzter Zeit. Nun hat es den Betreiber der Seiten media-bloed.de und fettisch.de getroffen. Doppelt gleich (im November 2006 und vor wenigen Tagen nochmals) wegen eines vergleichbaren Sachverhaltes. Auf media-bloed.de wurden Abbildungen veröffentlicht, die dem bekannten Logo des Media-Marktes (Inhaber der Markenrechte ist die Media-Saturn-Holding GmbH) ähneln. Verziert war die Abbildung mit einem Petersilienschwein nebst dem Slogan „Media-Blöd – Du blöd wie Sau!“. Noch interessanter war die Veröffentlichung auf fettisch.de: ein in der Media-Markt-Optik gehaltenes Logo „Saddam-Sau – Sautot das Schwein!“, dekoriert mit einem Bildnis Saddam Husseins.

Abgemahnt wurde im Auftrag zweier Media-Märkte. Diese bemängelten eine Verletzung von Markenrechten, ihres Unternehmenspersönlichkeitsrechts und wettbewerbsrechtlicher Positionen. Sie beklagen weiterhin, dass ihnen durch den Slogan „Du blöd wie Sau!“ eine Aussage über ihre Kunden in den Mund gelegt werde.

Ist an all dem etwas dran? Dröseln wir es doch einmal auf – überblicksartig, von vertiefter Sachkenntnis verschont, ohne Gewähr und mit dem Hinweis versehen, dass es sich bei vielen Wertungen um Geschmacksfragen handelt.

Kennzeichenrechtlich stellt sich zunächst die Frage, ob die Gestaltungen, wie sie auf den beanstandeten Seiten gefunden wurden, irgendwelche Marken des Media-Marktes (der Einfachheit halber hier für die Media-Saturn-Holding GmbH stehend, die Berechtigung der Media-Märkte zur Rechtsverfolgung setze ich voraus) verletzt. Ich meine, vorliegend haben wir es wohl mit einer Markenparodie zu tun, nämlich der Wiedergabe eines Zeichens in entfremdeter Form zu satirischen Zwecken. So etwas kann in der Tat ein so genannter kennzeichenmäßiger Gebrauch und damit eine Markenverletzung in Form einer Markenverunglimpfung sein, wenn die Parodie zu kommerziellen Zwecken eingesetzt wird, um etwa Aufmerksamkeit für ein eigenes Produkt zu schaffen. Sie wird aber in der Regel nicht kennzeichenmäßig sein, wenn sie zu redaktionellen, künstlerischen und meinungsbildenden Zwecken erfolgt. Media-bloed.de und fettisch.de sind aber meines Wissens – geschmacklich vielleicht grenzwertige aber gerade deshalb wichtige – satirische Blogs. Kommerzielle Absichten und damit einen möglichen kennzeichenmäßigen Gebrauch der Marke erkenne ich nicht.

Weiterhin beklagte der Media-Markt einen Eingriff in wettbewerbsrechtliche Positionen. Das ist offensichtlich deshalb unsinnig, weil zwischen dem Media-Markt und Weblogs eher kein Wettbewerbsverhältnis vorliegen wird. Vermutlich wurde da einfach vergessen, aus dem Standard-Abmahntext einen Baustein zu streichen.

Was hat es nun mit der Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts auf sich? So etwas gibt es tatsächlich. Auch die juristische Person genießt Persönlichkeitsschutz in einem Umfang, der durch ihr Wesen und ihre Funktion vorgegeben wird. Vorliegend haben wir es mit einem Wirtschaftsunternehmen zu tun, das sich frei entfalten können soll. Wird dieses Recht beeinträchtigt, kommt eine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts in Betracht.

Die Beeinträchtigung, der Eingriff in das Recht, muss aber widerrechtlich erfolgen. Für die Frage, ob dies der Fall ist, muss eine Güter- und Interessenabwägung vorgenommen werden. Auf Seiten der media-bloed.de kommt hier wieder die Meinungs- und Pressefreiheit ins Spiel. Man darf, so meine ich, zum Ausdruck bringen, dass man die Art der Kampagnenführung und Werbung des Media-Marktes nicht für gut heißt. Streiten kann man sich über den Inhalt und die Berechtigung der Aussage „Du blöd wie Sau“. Vielleicht will der Betreiber der Webseite diese Aussage dem Media-Markt tatsächlich in den Mund legen („wer kauft da trotz der Sauwerbung?“), vielleicht ist es seine eigene Aussage, vielleicht meint er auch gar nicht die Kunden, sondern die Werber des Media-Marktes. Jedenfalls sehe ich in dem so verballhornten Slogan keinen Boykottaufruf oder ähnliche typische Eingriffe in Rechte des Unternehmens verwirklicht; auch sie dürfte unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit zulässig sein. Denn die Meinung darf bekanntermaßen auch abwertend, scharf und schonungslos geäußert werden, solange sie nicht in reine Diffamierung oder Pauschalbeleidigung abgleitet.

Das kann man m.E. auch noch für die Verknüpfung von Saddam-Hussein und dem Media-Markt-Slogan auf fettisch.de gelten lassen. Hier sind wir zwar in der Tat schon im Bereich des albernden Unsinns und sicher auch übertriebener Geschmacklosigkeit, aber die ist nicht justiziabel.

Auf Seiten des Media-Marktes ist auf der anderen Seite das eigene Verhalten zu berücksichtigen. Und das ist ja auch nicht ganz ohne: auf die Ideen mit der Werbung mit Säuen, auf den Slogan „Ich bin doch nicht blöd“, den Sprachduktus und all den anderen Zierrat, wie ihn auch die beanstandeten Seiten verwenden, kam der Media-Markt ja selbst. Dazu kommt, dass die Werbekampagne mit einer Intensität geführt wird, der man sich kaum entziehen kann und die – das darf ich als Verbraucher schreiben – einfach nur lästig ist. An sich kann man hier nur noch von Realsatire sprechen, was natürlich auch beabsichtigt war. Ziel der Sau-Werbeaktion war ja offenbar, Aufmerksamkeit zu erregen und auch kontroverse Reaktionen hervorzurufen. Nun sollte man sich auf nicht wundern, wenn das geschieht.

Oder kürzer: wer die Nase so weit aus dem Fenster streckt, der muss auch einiges an Wind vertragen.


67 Gedanken zu "Media-Markt Abmahnung gegen Media-bloed.de und fettisch.de"

[…] Law-Blogger Arne Trautmann dröselt den Sachverhalt auf und stellt unter anderem fest: (…) vielleicht ist es seine eigene Aussage, vielleicht meint er auch gar nicht die Kunden, sondern die Werber des Media-Marktes. […]

[…] Arne Trautmann in gewohnter Experten-Manier über den nächsten Maulkorb-Anlauf seitens des “beliebtesten” Discounters Deutschlands: Die Blog-Abmahnungen häufen sich in letzter Zeit. Nun hat es den Betreiber der Seiten media-bloed.de und fettisch.de getroffen. Doppelt gleich (im November 2006 und vor wenigen Tagen nochmals) wegen eines vergleichbaren Sachverhaltes. Auf media-bloed.de wurden Abbildungen veröffentlicht, die dem bekannten Logo des Media-Marktes (Inhaber der Markenrechte ist die Media-Saturn-Holding GmbH) ähneln. Verziert war die Abbildung mit einem Petersilienschwein nebst dem Slogan „Media-Blöd – Du blöd wie Sau!“. Noch interessanter war die Veröffentlichung auf fettisch.de: ein in der Media-Markt-Optik gehaltenes Logo „Saddam-Sau – Sautot das Schwein!“, verziert mit einem Bildnis Saddam Husseins. […]

[…] Umfangreiche Infos zu dem Fall im Law-Blog >> Robert Basic solidarisiert sich mit den Bloggern>> Tags: Media Markt, Abmahnung, Abmahnwelle, Recht, Blog Rubrik(en): Recht Feed für Kommentare: RSS 2.0 Trackback: http://www.blogbote.de/wp-trackback.php?p=1119 Bookmarks: yigg it! | wong it! […]

Blogger werden abgemahnt….

Wie ich eben auf Robert’s Basic Thinking Blog lesen musste wurde jetzt der Blog von Media Blöd abgemahnt. Nur weil er die neue Werbekampagne ein wenig auf das Korn nimmt.. Darf man heutzutage nicht mehr ironisch sein? Vor allem kann doch wohl jede…

[…] January 2007 – 20:26 Uhr Neue Abmahnungen von Media-MärktenGeschrieben von Daniel Bräutigam in Blogging, Firmen & Produkte, MarketingNach den Abmahnungenvon Händlern durch einzelne Media-Märkte holt die Media-Saturn Holding wohl jetzt groß aus und versieht auch erste Blogger mit unangenehmen Anwaltsschreiben und Abmahnungen. Betroffen sind dabei die Blogs media-bloed.de und fettisch.de. Wieder einmal taucht dabei der Anwalt Steinhöfel als Abmahner auf, was ehrlich gesagt nicht verwunderlich ist, da seine Kanzlei auch die Media-Märkte bei den Abmahnungen der Händler vertrat. Mehr Infos zu dem neuen “Fall” findet ihr auf dem Law-Blog. […]

[…] Law-Blogger Arne Trautmann (nicht Lawblogger Udo Vetter) zieht als Fazit angesichts einer entsprechenden Werbekampoagne der Mediamärkte: Oder kürzer: wer die Nase so weit aus dem Fenster streckt, der muss auch einiges an Wind vertragen. […]

Media Markt Neukölln: Saubillig oder saublöd?…

Sauerei

2006 Lurusa Gross

Rainer Kohnen vom Weblog Media Blöd hat nun schon zwei mal Post vom Hamburger Anwalt Joachim Steinhöfel bekommen. Wie auf dem Satire-Blog Media-Blöd zu lesen ist, wurde Betreiber Rainer Kohnen am 20.11.2006 vo…

[…] Law-Blog » Media-Markt Abmahnung gegen Media-bloed.de und fettisch.de wer die Nase so weit aus dem Fenster streckt, der muss auch einiges an Wind vertragen. (tags: abmahnung recht) […]

[…] Im Law-Blog wird der ganze Sachverhalt mal fein säuberlich aufgedröselt und am Ende bleibt von den Vorwürfen eigentlich nichts mehr übrig, was eine Abmahnung rechtfertigen könnte. Aber wie das eben so ist bei Abmahnungen: die Rechtmäßigkeit oder Sinnhaftigkeit wird erst vor Gericht festgestellt. Und das kostet Geld. Und darauf bauen eben diese “Goliath gegen David”-Abmahnungen auf: eine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen die meisten aufgrund der hohen Kosten und des Risikos und lassen sich so den Mund verbieten. […]

[…] Als ich heute auf dem Law-Blog den Beitrag über die Abmahnung des Elektronik-Vermarkters mit der säuischen Werbung las, habe ich mich doch sehr über deren Empfindlichkeiten gewundert. Veralberungen der Säue sind Anwalts Liebling! Selbst wenn der Abgemahnte in einigen Punkten Grenzwerte erreicht oder geringfügig überschreitet, sollte man souveräner sein. Die diversen Royals der Welt dementieren keinen Schwachsinn, mit dem sie durch den Kakao gezogen werden. Dann sollte ein Unternehmen, deren Hauptwerbeträger (die Säue) für ihr lustvolles suhlen im Schlamm bekannt sind, nicht den Werbesaubermann machen, der ein paar Dreckspritzer zum klagen nutzt. Wer sich selbst ein Bild über die fragliche Website machen möchte kann ja media-bloed.de oder fettisch.de eingeben. Ich verlinke da ausnahmsweise nicht, weil ich keine Lust auf schwachsinnige Anwaltskorrespondenz habe. media-bloed.de und fettisch.de haben auf jeden Fall ihre Einschaltquote erhöht und erfreuen sich gesteigerter Aufmerksamkeit Ich habe vor Wochen auch dezent gelästert, aber bei mir ist noch nichts vom fleißigen Abmahnanwalt eingetroffen  […]

[…] Zwei Blogger haben Abmahnungen durch den Media Markt erhalten. Sie hatten verfremdete Versionen der aktuellen Kampagne veröffentlicht. Angeblich haben Sie sich dadurch einer Verletzung von Markenrechten, des Unternehmenspersönlichkeitsrechts und wettbewerbsrechtlicher Positionen schuldig gemacht. Arne Trautmann fasst die Fakten zusammen und bewertet die neuerliche Abmahnung.   […]

[…] Nun könnte man zunächst sagen: “Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.” Wen ich bisher hier über Abmahnungen berichtet habe, dann ging es stets um Fälle, wo die Betroffen mehr oder weniger unwissend in die Abmahnfalle getappt sind, wo die Abmahnung auf der Basis sehr fragwürdiger Rechtskonstrukte erfolgen oder gar unberechtigt waren. Das scheint mir hier etwas anders zu sein. Zwar könnten sich auch diese Abmahnungen als nicht haltbar erweisen, aber zumindest hat hier jemand offenbar genau gewusst, woraus auf er sich einlässt. […]

Wenn aber (was ich hier vermute) ein großes Unternehmen den Streitwert hoch genug ansetzt, bekommt ein kleiner Blogger Angst und knickt ein. Dass so etwas passiert, ist menschlich verständlich, aber für die demokratische Kultur unseres Landes eine Katastrophe (…)

[…] Media-Markt Abmahnung gegen media-bloed. de und fettisch.de OECD Studie zu Produktpiraterie […]

Keine Schweine und niemand ist blöd…

Der Media-Markt (genau, der, der in seiner Werbung regelmäßig alle Leute beleidigt, die nicht bei ihm einkaufen) ist jetzt selber beleidigt. Warum? Weil das Blog Media-Blöd eine Satire veröffentlicht hat. Am besten guckt ihr sie euch selber an, sie…

Als Betroffener (http://www.rainersacht.de/2006-09/steinhofel-strikes-again.php) kann ich bestätigen, dass der Umgang der Kanzlei Steinhöfel mit Textbausteinen äußerst lax ist. In zwei Fällen enthielten deren Schriftsätze Absätze, die nicht in den Zusammenhang passten bzw. unvollendete Textbausteine. Inzwischen erreichen manche vom RA Höbelt verfasste Schreiben ein hohes Maß an Surrealität. Ich meine: Wenn dir mir schon richtig viel Geld für ihre Abmahnungen abknöpfen, dann sollen sie wenigstens Qualität abliefern. Na ja, wie der Herr, so’s Gescherr…

Ich bin über den Link eines abgemahnten Bloggers auf diesen Blog gestoßen und bin angenehm überrascht.

Pointiert, im losen und knackigem Gutachtenstil gehaltener Beitrag, in dem Grundlagen erörtert werden. Vermutlich würde die Vorstellung der Lehr- bzw. herrschenden Meinung in den Beiträgen zu weit führen (auch wenn so Prognosen über den Erfolg oder Mißerfolg der Rechtsfälle möglich wären) und wird deswegen nicht angesprochen, nichtsdestotrotz sehr lehrreich.

Nach diesem Beitrag wußte ich wieder, warum mich Jura faszinierte.

[…] … Die Blog-Abmahnungen häufen sich in letzter Zeit. Nun hat es den Betreiber der Seiten media-bloed.de und fettisch.de getroffen. Doppelt gleich (im November 2006 und vor wenigen Tagen nochmals) wegen eines vergleichbaren Sachverhaltes. Auf media-bloed.de wurden Abbildungen veröffentlicht, die dem bekannten Logo des Media-Marktes (Inhaber der Markenrechte ist die Media-Saturn-Holding GmbH) ähneln. Verziert war die Abbildung mit einem Petersilienschwein nebst dem Slogan „Media-Blöd – Du blöd wie Sau!“… mehr… Themen dieses Blogs (u.a.): Arbeitsrecht, Übergreifendes, Datenschutz, Fotorecht, Gesellschaftsrecht, Hausmitteilung, IP Allgemein, IT-Recht, Markenrecht, Medienrecht, Onlinerecht, Patentrecht, Persönlichkeitsrecht, Steuerrecht, TK-Recht, Urheberrecht, Urteile, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht. […]

Die Doppelmoral des Rechtsanwalts Joachim N. Steinhöfel…

[…]Dies vorausgeschickt, fielen mir die Standpunkte auf, die Herr RA Steinhöfel auf seiner Website publiziert. Noch! 51 sind’s an der Zahl, welche über mehrere Jahre mit „Copy & Paste“ detailliert und unverändert inklusive Logos, Coporate Desig…

Die Freiheit ist in Gefahr.

Zum Ausgangsartikel:

Das Problem ist, meiner Meinung nach, dass unser Rechtsstaat zunehmend eine Schräglage erlebt, vielleicht sogar vergleichbar mit dem Justizunrecht, das Tucholski in den 20er Jahren angeprangert hat. Die Schieflage besteht heute darin, dass von fast allen nicht wenigen Landes- und Oberlandesgerichten der sogenannte „eingerichtete Gewerbebetrieb“ mit seinen Ansprüchen richterrechtlich inzwischen so hoch geachtet wird, dass heutzutage beinahe jeder, auch nur hypothetische, Eingriff in unternehmerische Interessen nicht nur

a) abmahnbar ist, sondern auch

b) bis zum finanziellen Bankrott des oppositionellen Privatmanns durchsetzbar.

Das Beste ist – vor dem Hintergrund derartiger Richter – wenn der Bürger klein beigibt.

Auf Meinungsfreiheit ist vor deutschen Gerichten geschissen, wenn diesen Unternehmensinteressen entgegen stehen, und seien diese noch so obskur.

Wie gesagt: Das Klügste ist es, vor diesem Hintergrund jedenfalls, stets und immer klein beizugeben.

Alles andere wird extrem teuer. Jeder einzelne (!) Media Markt kann abmahnen, mit der gütigen Hilfe von Steinhöfel beispielsweise.

Und den deutschen Gerichten.

Nebenbei: Unsere unsägliche Justizministerin hat es bis heute nicht gebacken bekommen, dem Abmahnwahn irgend einen Riegel vorzuschieben oder auch nur eine relevante Abminderung.

Und, seltsam genug, die Tätigkeit von Abmahnanwälten scheint, jedenfalls vor den freundlichen blickenden Augen von Rechtsanwaltsstandesvertretungen, praktisch ausnahmslos (!) mit den Standesregeln des Rechtsanwaltsberufs in Übereinstimmung zu bringen sein.

Im Übrigen hasse ich Herrn Steinhöfel, ich hasse seinen reaktionären politischen Standpunkte und ich hasse seine Art und Weise, ich verabscheue die Art, wie er Prozesse führt und wie er – scheinbar gezielt auch gegen schwache Privatleute – jede Einigung im Vorfeld eines Prozesses oder einer Abmahnung vermeidet.

Vielleicht ist er aber ein guter Familienvater oder ein begnadeter Postkartenmaler. Man soll den Stab nicht über jemanden brechen. Als Rechtsanwalt:

Ist er für die Gesellschaft untragbar.

Meiner Meinung nach.

Hoffentlich kommen weder der Media-Markt noch der **verballhornter Name des abmahnenden Anwalts** mit diesem Zeugs durch! Es ist einfach nur lächerlich und Geldmacherei. [Anm: Kommentar redigiert, AT]

Also, ich boykottiere MM und Saturn schon länger. Die aktuellen Abmahnungen bestätigen mich nur.

[…] Warum werden Blogger nur so gerne abgemahnt? Es ist der schnelle Verdienst für den Anwalt und die für den Blogger abschreckenden Kosten, die mit einem Widerspruch vor Gericht verbunden sind, v.a. dann, wenn der Anwalt mit Kanonen auf Spatzen schießen muss und glaubt, er müsse gleich beim Landgericht anfangen… […]

Ich kann nur sagen dass mir alle bisherigen Mediamarktwerbungen auf den Sack gingen und ich kann dem Urheber nur zustimmen, dass die öffentliche Darstellung von Mediamarkt unter aller Kanone ist und höchstens Menschen mit geringem IQ toll finden können!!

Mediablöd – Du blöd wie Sau!…

Ersteinmal möchte ich dem Kölner Blogger Rainer Kohnen zu dieser Aktion gratulieren.
Sie entspricht ganz meiner Meinug und ist ein prima Linkbait.
MediaMarkt wirbt ja schon seit einiger zeit mit seiner blöden Sau.
Und genau dies, geschieht auf eine…

Der RA Steinhöfel ein Content-Dieb?…

Im Zusammmenhang mit einer weiteren abseitigen und rechtlich wohl auch fragwürdigen Abmahn-Story aus dem Hause Media Saturn bin ich über einen schier unglaublichen Vorwurf gestolpert: Dem ehrwürdigen RA Steinföfel wird doch tats&#22…

Es gibt Menschen / Institutionen, die können wohl nicht trennen zwischen den Begriffen:
– berühmt
– berüchtigt
– bekannt

Berühmt ist für mich etwas positives, dieses Attribut sollte auch nur für positive Dinge gelten!
Im Rahmen meines Konusmverzicht-Programms habe ich beschlossen, keine Anwälte und ähnliche Institutionen indirekt damit zu finanzieren, in dem ich bei deren Auftraggebern (Werbepartnern?) mein sauer verdientes Geld abgebe!
Ich bekomme in meiner Region bei angesehenen Fachhändlern der EXPERT-Gruppe einen um Klassen besseren Service, als anderswo im Sau(er)land…

Habe ich eigentlich eine rechtlich abgesicherte Möglichkeit, mir den Prospekt-„Müll“ dieser Unternehmensgruppierung vom „Hals zu halten“? Addiert übers Jahr, ist dieses „Konglomerat von Unternehmen“ sicherlich für den einen oder anderen Euro verantwortlich, den ich für die Entsorgung aufwenden muß!

Im KAPITALISMUS ist alles erlaubt
FRau ACKER kauft sich mit Kartoffeln frei
Im HArz faellt SCHNEE auf Bewaehrung
Und MEdian shopping wird demnaechst als neue Sprache als Gesetz verabschiedet.
Im KOMMUNISMUS ist alles dies verboten.
und wir kopieren nur die Guten Dinge und
das ist auch gut so.

ZUM THEMA IM INTERNET

> Law-Blog: Kommentar zum Fall Media blöd

SPIEGEL ONLINE ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Internetseiten.

Kunst, Satire, deren Freiheit und was Werbung so alles darf…

Betrachten wir die aktuelle Werbe-Kampagne des Media Markts: Mit viel Witz und ganz zwanglos verkauft uns seit etlichen Wochen ein Schweinchen mit Harald Schmidts Gernsehstimme Elektroartikel aller Art. Alles saubillig und dazu noch einiges mehr..
A…

Nicht rein subjektiv meine alleinige Ansicht: Die mehr als nur vulgäre Werbung von Media Markt und Saturn ist dermaßen abstoßend, daß zumindest ich lieber bei einem möglicherweise im Einzelfalle etwas teureren kleinen Händler einkaufe, als daß ich diese äußerst unserösen Ketten etwas an mir verdienen lasse. Generell ist mir sowieso schon aufgefallen, daß – abgesehen von einzelnen wirklich günstigen Sonderangeboten – beide Ketten, um mit Formulierungen aus deren mehr als ordinärer Eigenwerbung zu sprechen, eher SAUTEUER sind. Aber nicht mir mir und hoffentlich auch nicht mit meinen sehr zahlreichen Bekannten. Mit Verlaub: Würg!

[…] vorliegen würde, wie Arne Trautmann im Law-Blog notiert. Brisant: Theoretisch könnte jeder Einzelne Media-Markt abmahnen lassen, da es sich jeweils um eine eigenständige GmbH handelt. […]

[…] Law-Blog » Media-Markt Abmahnung gegen Media-bloed.de und fettisch.de (tags: abmahnung recht blog:recht abzocke markenrecht konzern meinungsfreiheit parodie) […]

Ich versteh Med…keuch, hust nicht. Wenn man deren Werbung genau interpretiert, sagen die doch, daß jeder Kunde von denen blöd ist, auch wenn sie es anders meinen. Also, ich verstehe deren Werbung so. Wer zu Med…kotz geht ist blöd und nur dort werde ich, nach deren Werbung, verarscht. Also ist die Saddam-Sau das gleiche Niveau wie die Metro es von sich gibt.
Schön das es neue Hobbys gibt, mit denen man (Rechtsanwälte) Geld verdienen können. Schon armseelig, wenn ein Akademiker wie ein Penner in der Mülltonne nach Essen sucht, sprich im Internet nach Rechtsverstößen sucht.

Der Medi Markt sollte sich was schämen!

Es kann ja durchaus sehr unterschiedliche Gründe geben, aus denen ein kritischer Blogger Repressalien ausgesetzt wird

– Grenzenlose Blödheit:
Durch die Verfolgung wird die Kritik in ihrem Kommunikationswert ja erheblich gesteigert. Siehe Veröffentlichung in SPIEGEL ONLINE.

– Marketing- und PR-Kalkül:
Durch eine Abmahnung und ein Gerichtsverfahren viel presseträchtigen Wirbel auszulösen, um zusätzliche Aufmerksamkeit für die eigene Werbung zu erzielen.

Solange deutsche Richter Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und Freiheit der Kunst
kommerziellen Interessen unterordnen, ist das auch noch „saubillig“ – der Blogger
muss ja entweder die „Gebühren“ erlegen oder ungünstigstenfalls gar die Verfahrenskosten tragen.

Jedenfalls ergibt sich aus der entweder unsouveränen oder aber saugemeinen Vorgehensweise für mich ein weiterer Grund, mir weidlich zu überlegen, mein Geld zu Saubilligs oder Geizgeils zu tragen …

Lieber Herr Trautmann,

ich bin kein Jurist und habe auch nicht vor, mich mit den Rechtsfragen dieses Falles zu beschäftigen.

Was ich dazu aber sagen möchte, ist, daß jeder Spott, der den Media Markt **(…) Kommentar redigiert, AT**.

Mit freundlichen Grüßen,

Istvan

[…] Nachtrag: Lesenswert ist die rechtliche Betrachtung des Falls auf LawBlog.de. Abgesehen vom Juristischem ist der Beitrag recht pointiert geschrieben und kultiviert den typisch trockenen Juristenhumor. Als Vorgeschmack des Ende: Ziel der Sau-Werbeaktion war ja offenbar, Aufmerksamkeit zu erregen und auch kontroverse Reaktionen hervorzurufen. Nun sollte man sich auf nicht wundern, wenn das geschieht […]

die mediamärktler sollten sich lieber selbst abmahnen weil sie das musikalisch niveauvolle Erbe Rio Reisers in den Dreck ziehen…

[…] nachverfolgen mit RSS 2.0 (feed). Sie können hier eine Antwort hinterlassen, oder Ihre Website zur Benachrichtigung registrieren lassen (trackback). Hinterlassen Sie eineAntwort […]

In der Sprache der Werbung habe ich darauf eine sehr gute Antwort im Netz gefunden: Satire gehört verboten!

http://www.typepad.com/t/trackback/7728687

[…] Da blättere ich gerade im 1000. Multimediaprospekt (hat da mal einer nachgezählt?) einer nicht nur durch das fragwürdige Verhalten seiner Anwälte und saudoofe Werbung in die Diskussion geratenen Kette für Eletronikartikel – und finde im Kleingedruckten ein wunderbares Angebot: […]

Der Song Sau Billig und noch viel mehr stammt von Rio Reiser, einem Anarchist der 70iger und einem PDS Mitglied vor seinem Tod.
In diesem Sinne Rot Front ihr Kapitalisten!

[…] Zei detaillierte Artikel zum Thema findet Ihr auf SpiegelOnline und dem Law-Blog.  […]

[…] Derber ist die Veröffentlichung bei fettisch.de – mit dem Slogan “Saddam-Sau – Sautot das Schwein!” Ob das witzig ist, soll hier nicht diskutiert werden. Dass es abwegig ist, den Bloggern die Verletzung von Markenrechten, wettbewerbsrechtliche Verstöße und die Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts von Mediamakt vorzuwerfen, erläutert Arne Trautmann. Das gelte auch für das Saddam-Bild, es sei zwar “schon im Bereich des albenden Unsinns und sicher auch übertriebener Geschmacklosigkeit, aber die ist nicht justiziabel.” […]

[…] Rainer Kohnen, der Betreiber von Media-Blöd.de wird nicht gegen die Abmahnung des Media-Markt gegen seine Media-Blöd-Satire vorgehen, da er mit Kosten von 4.000 € bis 40.000 € rechnen muss, um den Prozess zu führen. Zwar müssen diese Kosten im Falle einer Niederlage des Media Markt von diesem übernommen werden, das Prozessrisiko bleibt jedoch. Die Chancen für den Prozess stehen allerdings sehr gut für media-blöd.de: mehrere Beobachter analysierten den Fall unabhängig voneinander (z.B. Media-Markt Abmahnung gegen Media-bloed.de und fettisch.de und J!Cast 26 Media-bloed – Was darf Satire) und sagten einen positives Ergebnis für Media-Blöd.de voraus. […]

So geht es nicht weiter mit der Unterdückung der Freiheit.
Wir rufen alle Vernunftbegabte zur Leitkulturevolution.
Eine besser Welt ist denkbar.

WIDERSTAND !

[…] Media Markt ./. Rainer Kohnen (Media-Blöd) Geld siegt über die Freiheit der Kunst. Und ein Recht auf Satire gibts nicht. Oder anders gesagt: Über Media Markt macht man nur Witze, wenn man blöd ist. Sonst kommt der Herr Anwalt und macht dich finanziell platt. Was soll man da als Blogger tun? Am Besten einkaufen gehen. Aber nur bei Unternehmen, die einem auch wirklich sympathisch sind. […]

Das „Recht“ ist schon eine komische Sache, hier in Deutschland. Neuerdings wird also mit landesrichterlischer Segnung Zensur ausgeübt. Wo bleibt die grundgesetzlisch garantierte „freie Rede“. Früher war´s die Politik, die diese nicht zuließ, heute sind´s halt Kapital und Konzerne. Und… Satire ist ja nun mal ganz verboten. Das arme Schwein jedoch hat keinen richterlichen Rückhalt gegen seine „saudumme“ Vermarktung.

Ich nehme das Urteil als Bürger dieses Landes mit Empörung zur Kenntnis und frage: „Was bitte ist als Nächstes verboten?“

Es ist nunmal so: In diesem unseren Land darf man als Privatmann es nicht wagen, gegen einen kapitalträchtigen Konzern vorzugehen, auch wenn er eigentlich im Recht ist. Denn Recht haben und Recht bekommen sind hier zwei Paar Schuhe.

Vor allem schreckt dieser Anwalt auch nicht davor zurück, Gerichtsverfahren mit dem Mittel des Prozessbetruges zu seinen Gunsten zu manipulieren.
Es wird an der Zeit, dass diesem „Organ der Rechtspflege“ das Handwerk gelegt wird. M. E. zieht er durch seine Machenschaften das Ansehen seiner Berufskollegen in den Dreck.
Den Betroffenen ist nur zu raten, sich beschwerdeführend an die Rechtsanwaltskammer Hamburg zu wenden (kostet nix), sofern ihm ein Verstoß gegen Standespflichten vorgeworfen werden kann – dies dürfte jedoch nicht allzu schwierig sein.

Vielleicht sollte man sein kaufverhalten einmal überprüfen.
Und wenn ein Oliver Pocher Kunden verarscht, auf Rücken derselben, wenn die freundlichen Bienen an der Kasse immer nur so lange ihr ‚keepSmiling‘ aufsetzen, bis sie entweder unser Geld in ihre Registrierkasse gekrallt haben oder unsere Ec Karten in ihrem Schlitz gesteckt haben bis zur PIN und wenn man dann auch noch alleine die gekaufte Ware in eine Plastiktüte stopfen muss und man dann vielleicht auch noch von so einen Bullguard aufgefordert wird in die eigene Tüte spucken, meine narürlich gucken zu wollen, Ja dann war es wie immer eine Freude einkaufen gehen zu gehen.
Der seine Kunden so richtig verarscht hat., man was war ich wieder blöd hier zu kaufen.

[…] Mediamarkt soll sich schämen Eine Satire wurde verboten, und die Presse- bzw. Meinungsfreiheit hat gelitten. Ein grausiger Fall. Rainer Kohnen, der über die Werbung des Konzerns  lachen wollte, hat gegen Mediamarkt verloren. Sein Bericht ist erschütternd (Link1, Link2). “Der Spiegel” hat darüber berichtet, ohne jegliche Wirkung (Link). Wellen der Empörung schlagen weiter, zum Beispiel hier und hier. […]

[…] Zei detaillierte Artikel zum Thema findet Ihr auf SpiegelOnline und dem Law-Blog. […]

[…] Den Blog  Mediabloed.de hat es dann auch gleich erwischt. Lesen wir Arne Trautman vom Low-Blog dazu. […]

[…] Bereits heute, liefert eine Suche bei Google mit den Suchbegriffen “Media Markt Abmahnung” als ersten Treffer einen Artikel im allseits bekannten LawBlog. […]

[…] Falsch ist: Ja, wir müssen uns die Kräfte des freien Meinungsmarktes als äußerst destruktiv vorstellen.Nur weil die fünfte digitale Macht nicht so tickt wie man sich das vorstellt, ist dies längst noch nicht destruktiv. Nur weil einem etwas Spott um die Ohren fliegt, heißt das nicht, dass der Spott nicht ehrlich verdient wurde. Und im partizitiven Web schreiben sehr viele unter eigenem Namen mit einer zustellbaren Adresse im Impressum. Andererseits benötigt man hier und da heute auch etwas Anonymität. Satiriker müssen deftige Schläge einstecken können und nicht selten gewinnt nicht das Recht zur Satire sondern der dicke Geldbeutel. […]

[…] Media Markt Was war passiert? Die Media-Saturn-Holding GmbH beweist eindrucksvoll, dass sie weder über sich selbst lachen kann noch Kurt Tucholsky gelesen hat und mahnt die Satire-Seiten media-bloed.de und fettisch.de humorlos wegen Markenrechtsverletzungen ab. […]

Hilfe für Abmahn- Opfer gibt es bei der SCHUMAB Schutzgemeinschaft Abmahnung.
Einfach auf infos7.com ins Suchfenster: Abmahnung

Oder bei Google : SCHUMAB

Oder bei Google: Schutzgemeinschaft Abmahnung

Hallo,

unter
http://www.getty-images-abmahnung.info
betreiben wir ein neues Forum zu den Getty Images Abmahn-Wellen, die derzeit deutsche Webmaster beschäftigen.
Dieses Forum wird derzeit intensiv suchmaschinen-optimiert.

Sollten Sie sich am Forum beteiligen wollen, so sind Sie dazu herzlich eingeladen.

Auch weitere Kooperationsformen, wie die gegenseitige Verlinkung, wären denkbar.

Herzlich Grüsse

Die Moderatoren

Kapitalakkumulation…

Der Staat rüstet auf um dem Terror den Kampf anzusagen, so lauten jedenfalls die Beteuerungen und Rechtfertigungen der politisch Verantwortlichen. Alles in allem wird jedoch in der Öffentlichkeit die Frage wieviel Überwachung für eine Demokratie si…

[…] zwar dasselbe wie so manches böse Unternehmen. Aber ein wenig raffinierter sind sie schon: Sie drohen mit der Abmahnung […]

jo und immer mehr Taugenichtsanwälte sehen eine immer bessere Einahmequelle.

Tjoah…das mit der freien Meinungsäußerung ist imho aber auch nicht ganz so einfach.
Wenn etwas subjektiv als grenzwertig empfunden wird, heißt das meistens auch dass für einige die Grenze bereits überschritten wird. Genauso wie für andere das wiederum noch harmlos ist. Wenn dann eine Firma negativ beurteilt wird und das schlechte Werbung darstellt, wird dieser Grenzwert natürlich relativ niedrig angesetzt – schließlich gehen dadurch Umsätze verloren und es liegt im Interesse einer Firma Umsätze zu generieren.

Jetzt z.B. im Falle von media-bloed wird Material, dass man vorsichtig als „links-außen“ bezeichnen kann (meiner ganz persönlichen Ansicht nach „radikale Kacke“) über eben dieses Logo und die Aufmache mit dem Konzern in Verbindung gebracht. Für das Konzernimage ist das absolut mies und wenn er sagt „Haltet uns aus eurem Mist raus oder es setzt was!“ (was er mit einer Abmahnung ja tut) dann kann ich das durchaus nachvollziehen und finde das auch nicht direkt falsch.

Man muss sich fragen wo bei so etwas die Grenze zwischen freier Meinungsäußerung und Verglimpfung liegt und konsequenterweise muss man sich auch selbst fragen wie man damit umgeht.

Oder was meint ihr wie der Autor dieses Artikels reagieren würde, wenn ich als „Tarne Rautmann“ plötzlich „rechteres“ Gedankengut verbreiten würde?

[…] Sehr gute juristische Betrachtung […]

Immer rabiater werden auch die Methoden der Scout24 Unternehmensgruppe.

Mittlerweile wird von ihrer Schweizer Rechtsabteilung jede x-beliebige Webseite die den Begriff „Scout“ im Domainnamen trägt abgemahnt. Ausgenommen sind nur Webseiten, die gleichzeitig als Affiliate-Partner Werbung für die Scout24-Dienste machen.

Die angeblich verletzten Markenrechte kann Scout24 dabei nicht nachweisen. Stattdessen wird gerne auf ein Verfahren verwiesen in dem es um den Begriff „Scout24“ ging. Dass das Wort „Scout“ im allgemeinen Sprachgebrauch gebräuchlich ist und für sich allein nicht schützenswert interessiert Scout24 dabei herzlich wenig.

Vielleicht bringen Sie auch über diese Methoden mal eine ausführliche Betrachtung? Genügend Beispiele sind im Internet einschlägig schon seit einem Jahrzehnt bekannt.