Das Telemediengesetz (TMG) kommt

Veröffentlicht am 17. Januar 2007 von Arne Trautmann | Onlinerecht | 27 Kommentare

Law-BlogBereits seit längerem wird ja auf verschiedenen Ebenen, zwischen Bund und Ländern, in den Gremien des Bundestages und natürlich in der Öffentlichkeit das geplante Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über elektronische Informations- und Kommunikationsdienste diskutiert. Kernpunkt des Vorhabens ist das neue Telemediengesetz. Der wichtige Ausschuss für Wirtschaft und Technologie im Bundestag hat dem Gesetzespaket nun zugestimmt, den Entwurf finden Sie hier (PDF). Die Verabschiedung des TMG am morgigen Tag durch den Bundestag ist nun mehr oder weniger Formsache.

Das neue Recht bringt in der Sache weniger Neuerungen als von vielen erhofft. Nach wie vor besteht aus kompetenzrechtlichen Gründen ein Nebeneinander von Telemediengesetz (Bundesrecht) und spezifisch medienrechtlichen Regelungen im Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag), das ist in der Sache Länderrecht. Immerhin vereinheitlicht das TMG aber das vormalige Teledienstegesetz und das Teledienstedatenschutzgesetz und hebt die mit erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten verbundene Trennung von Mediendiensten und Telediensten auf. Die ebenso problematische Abgrenzung zwischen Telemedien und Rundfunk bleibt uns aber erhalten, ist wohl ohne größere Änderungen auch des Grundgesetzes kaum zu überbrücken.

Im Gesetz nicht enthalten ist die vor einem Jahr ja noch viel diskutierte Impressumspflicht für private Webseiten. Wenn Telemedien nicht gegen Entgelt angeboten werden ist nach § 5 I TMG keine Anbieterkennzeichnung erforderlich. Auch aus § 55 des neuen RStV ergibt sich nichts anderes, wenn die Telemedien ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen. Das private Blog bleibt von der Impressumspflicht damit verschont.

Sehr diskutabel ist dagegen die neue Regelung in § 14 II TMG und § 15 V i.V.m. § 14 II TMG, die es Diensteanbietern erlaubt, auf Anordnung der jeweils zuständigen Stellen Auskunft über Bestandsdaten und Nutzungsdaten der Nutzer zum Zweck der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum zu erteilen. Nicht jeder sieht seine Daten gern in den Händen des MAD.


27 Gedanken zu "Das Telemediengesetz (TMG) kommt"

> „Das private Blog bleibt von der Impressumspflicht damit verschont.“

So weit ist das klar – nur, wann hört ein Blog auf, „persönlich oder familiär“ zu sein? Sobald Werbung geschaltet wird? Sobald der Blogger über fachliche Themen schreibt? Sobald der Blogger journalistische Kriterien anlegt?

Ich persönlich würde die Regelung so interpretieren: Ein typisches Weblog richtet sich nach außen, der Blogger will ja gerade auch Personen ansprechen, die sich außerhalb seines direkten Bekanntenkreises bewegen. Damit wäre dieses Blog nicht mehr als „persönlich oder familiär“ einzustufen. Ich sehe also eher die allgemeine Impressumspflicht kommen – zumindest für Blogs.

Die wichtigste Entwicklung, die die neuen Telemediengesetze meines Erachtens bringen: Durch den Wegfall der Abgrenzung Teledienste/Mediendienste wird endlich klar, welche Aufsichtsbehörden überhaupt zuständig sind – nämlich die der Länder, ausgenommen Datenschutzfragen (§ 59 RStV-E). Wie groß der Effekt sein wird, weiß ich aber auch nicht.

@Simon: Eigentlich nein. Die neuen Gesetze (das TMG und der neue RStV, der jetzt „Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien“ heißt, nehmen die Impressumspflicht sogar zurück.

Das TMG will sie nur für Telemedien, für die in der Regel ein Entgelt verlangt wird. Der RStV will eine kleine Impressumspflicht (Name und Anschrift) für Telemedien, die eben über das private und familiäre hinausgehen, eine große Impressumspflicht (mit V.i.S.d.P.), wenn der Dienst journalistisch-redaktionell gestaltet ist.

Nach dem geltenden Recht muss aber schon für jeden geschäftsmäßigen Teledienst eine Anbieterkennzeichnung vorgehalten werden. Geschäftsmäßig heißt dabei nicht unbedingt gewerblich, sondern nur, nachhaltig betrieben. Das ist an sich weiter.

[…]   03   Blackbox WWW         12:02 | Jan 19’07 Telemediengesetz im Anmarsch   Im Law-Blog setzt sich Arne Trautmann mit dem neuen Telemediengesetz auseinander; eine für Website-Betreiber und Blogger wichtige Lektüre, fasst Trautmann doch das die wichtigsten Punkte zusammen. Zufrieden ist mit dem neuen Gesetzt niemand so recht. Weder Datenschützer, noch Blogger. Beschlossen ist es allerdings. Thomas Gigold | Blogwelt |   Kommentar verfassen […]

Ich betreibe ein Blog, in dem ich mehrmals wöchentlich über privates und auch nicht privates (Technisches oder Themen aus dem Weltgeschehen) schreibe. Außerdem habe ich einige Google-Ads platziert (Einkommen nach 24 Monaten: ~ 15,00 Euro).

Wenn ich den Artikel oben richtig verstanden habe, betreibe ich damit mein Blog geschäftsmäßig. In der Folge unterliege ich der großen Impressumspflicht und gelte als Journalist mit allen Rechten und Pflichten. Sehe ich das richtig?

[…] Law-Blog — die Fachleute zu diesem Thema zu sagen haben /* */ […]

@Jan:

Wenn man das Gesetz liest, dann ist Ihr Dienst wohl nicht nach dem TMG impressumspflichtig. Denn dort steht ja, dass der Dienst als solcher gegen Entgelt angeboten werden muss. Sie haben dagegen zwar Anzeigen, der Dienst selbst kostet aber in seiner Nutzung nichts.

Wenn man sich dann die Gesetzesbegründung ansieht, können einem in der Tat wieder Zweifel kommen:

Allerdings enthält § 5 TMG die Ergänzung, dass es sich bei den geschäftsmäßigen Telemedien um solche handeln muss, die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden. Diese Vorgehensweise entspricht den Vorgaben der E-Commerce-Richtlinie. Die Richtlinie gilt für Dienste der Informationsgesellschaft, also nach europäischem Recht für solche Dienste, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden. Das Merkmal der Entgeltlichkeit setzt eine wirtschaftliche Gegenleistung voraus. Damit unterliegen Telemedien, die ohne den Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit bereitgehalten werden (z. B. Homepages, die rein privaten Zwecken dienen und die nicht Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind, oder entsprechende Informationsangebote von Idealvereinen), künftig nicht mehr den Informationspflichten des Telemediengesetzes.

Der Gesetzgeber will also seiner Intention nach alles Impressumspflichtig machen, was „den Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit hat“. Aber so steht’s eben nicht da, im Prinzip steht’s ja auch in der Begründung drin: es braucht eine (echte) Gegenleistung.

Bei Ihnen dürfte aber die „kleine“ Impressumspflicht nach dem neuen „Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien“ einschlägig sein (das ist der alte Rundfunkstaatsvertrag in der neuen, durch den 9. Änderungsstaatsvertrag geltenden Fassung, der ist allerdings noch nicht in Kraft). Dann müssten Sie Name und Anschrift (und nicht des weiteres Sims) vorhalten. Falls Sie journalistisch-redationell, als meinungsbildend tätig werden, brauchen Sie noch den V.i.S.d.P (oder eigentlich ja V.i.S.d.RStV). Dazu muss man sich Ihr Blog mal ansehen.

Zu dem Thema wird auch hier gewiss noch mal gebloggt, demnächst (Hüstel, Werbung) erscheint ja auch ein iBusiness-Leitfaden in Buchform zum Thema von uns hier.

[…] Law-Blog » Das Telemediengesetz (TMG) kommt (tags: blogs recht impressum) […]

[…] Laut Law-Blog ist das neue Telemediengesetz so gut wie durchgewunken. Die heiß diskutierte Impressumspflicht scheint weitgehend außen vor zu bleiben. Im Gesetz nicht enthalten ist die vor einem Jahr ja noch viel diskutierte Impressumspflicht für private Webseiten. Wenn Telemedien nicht gegen Entgelt angeboten werden ist nach § 5 I TMG keine Anbieterkennzeichnung erforderlich. Auch aus § 55 des neuen RStV ergibt sich nichts anderes, wenn die Telemedien ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen. Das private Blog bleibt von der Impressumspflicht damit verschont. […]

@Arne Trautmann: Vielen Dank für diese ausführliche Antwort. Bis vor kurzem hatte ich ja gar kein Bild davon, was man alles wissen sollte/muss, wenn man ein Blog betreibt.

Ich ging bisher immer davon aus, ein Blog sei ein Medium der Meinungsäußerung und des persönlichen Dialogs mit den Lesern.

Die Diskussion um das neue TMG (speziell der Aspekt der journalistischen Sorgfaltpflicht) hat mich deswegen doch starkt verunsichert.

@Jan
Ein Blog ist nach meiner Meinung mehr als eine persönliche Meinungsäusserung im privaten Bereich.

Ein Internetblog wird über Suchmaschinen indiziert und ist somit weltweit für jeden mit einem Mausklick erreichbar – wie kann sowas privat sein? Das ist es genausowenig wie Reden auf öffentlichen Plätzen, Plakatieren, das Verteilen von Flugblättern oder das Verlegen von Büchern. Plakate und Flugblätter müssen m. W. schon immer einen V.i.s.d.P. tragen, für ein Buch tragen Autos und Verleger die Verantwortung und so weiter.

Für mich ist jede Äusserung in meinem Blog eine öffentliche Äusserung – und nur deshalb mache ich es auch. Rein privat wird mein Blog, wenn ich ein Passwort drauf lege und dieses meinen Bekannten gebe. Wie langweilig. Blogs sind spannend eben weil sie nicht privat sind; und ein Impressum ist eine selbstverständliche Höflichkeit gegenüber meinen Lesern.

Wirklich bedenklich an diesem Gesetz ist für mich der Freibrief für Polizei und Geheimdienste, ohne richterliche Anordnung die Bestands- und Nutzungsdaten von den Providern anfordern zu können, und zwar offenbar sogar schon präventiv.

Bestands- und Nutzungsdaten, das umfasst doch die komplette Website mit allen Inhalten (auch den nicht öffentlich zugänglichen = alle Bestandsdaten) sowie die gesamten Nutzungsprotokolle: wann habe ich welche Änderung an meiner Seite gemacht, welche Inhalte eingestellt und vor allem, wer hat diese wann gesehen. Liege ich da richtig?

Falls ja, ist das der echte Hammer. Impressumspflicht ist dagegen schlicht „Peanuts“.

Gegen ein Impressum habe ich garnichts einzuwenden. Aber auch in der Öffentlichkeit muss meines Erachtens die volle Meinungsfreiheit gelten. Und wenn ich als Privatperson vor jedem Gespräch (egal ob Zuhause, im Blog oder auf einem öffentlichen Platz) jeden meiner Sätze mit journalistischer Sorgfalt überprüfen muss, dann empfinde ich dass ein Einschränkung meiner Meinugsfreiheit.

Ich will ja nicht bewusst Falschmeldungen und Verleumdungen verbreiten, sondern einfach nur eine Unterhaltung in der Öffentlichkeit führen und dabei von meinem Recht auf freie Meinungsäußeruing Gebrauch machen können.

Hallo,
damit wären ja wieder alle Klarheiten beseitigt 😉
Eigentlich ist eine private Seite ohne Impressumspflicht, aber evtl. muss doch ein Impressum dazu. Also können sich die Juristen wieder streiten, wo privat aufhört. War wohl nicht anders zu erwarten, schliesslich brauchen die Juristen auch Arbeit.
Wieder nur ein schöne Traum?
Daniel

@daniel: genau genommen kann man das sogar noch weiter streiten: da es ja nun vier verschiedene „Ausbaustufen“ der Anbieterkennzeichnung gibt, kann man sogar noch streiten, welche denn einschlägig ist. Einfacher wird’s bekanntlich nie, wenn der Gesetzgeber mit deutscher Gründlichkeit an neue Vorschriften geht.

Ich habe mich in der letzten Stunde mit der Thematik befasst und unzählige Beiträge zum Thema gelesen, die durchweg behaupten: Es besteht eine generelle Impressumspflicht (Name, Anschrift, E-Mail) für Blogs. Unabhängig von der Ausrichtung und den Inhalten des Blogs.
Dies ist die erste Seite, mit einer anderslautenden Meinung. Ich selbst betreibe einen Blog bei einem der zahlreichen Bloganbieter (also keine eigene Webseite). Und (noch) veröffentliche ich annonym. Denn ich habe keine Lust auf Werbung und Verteilung meiner Privatadresse an Hinz und Kunz. Soll ich den Blog lieber schließen? Muss ich mit Abmahnungen rechnen? Bei mir ist keine Werbung enthalten. Es geht einzig um das Thema Onlinerollenspiele. Ist das Impressum nun Pflicht oder nicht? Scheinbar kann das Niemand eindeutig beantworten…

@YIS: Ja, die besteht (das kann man auch hier auf dem Blog nachlesen). Wenn Sie den Artikel noch einmal in Ruhe lesen werden Sie feststellen, dass es um ein kommendes (allerdings bereits beschlossenes, jedoch noch nicht in Kraft getretenes) Gesetz geht. Lesen Sie einfach mal den Gesetzestext nach, der Link steht oben. Noch der Link zu den Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages (Entwurf): http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0558_d.pdf

[…] Geschäftsmäßigkeit kann beispielsweise bereits dann vorliegen, wenn ein Weblog regelmäßig neue Artikel veröffentlicht, unabhängig von der Absicht, durch eventuell geschaltete Google AdSense-Anzeigen Geld verdienen zu wollen. Der Begriff Geschäftsmäßig hat nicht die selbe Bedeutung wie der Begriff Gewerblich (siehe Artikel im Law-Blog vom 17.01.2007). […]

Was ist dann ein privates Blog?

[…] Nachtrag 2: Lese gerade noch mal die Auslegung zur Impressumspflicht beim Law-Blog: “Die neuen Gesetze (das TMG und der neue RStV, der jetzt “Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien” heißt, nehmen die Impressumspflicht sogar zurück. […]

[…] Besonders kritisch für Datenschützer: Verbindungsdaten von Providern, z.B. Telekom, Arcor, 1&1, usw. müssen jetzt an alle Behörden zum Zwecke der Strafverfolgung herausgegeben werden. Zudem soll dies nun aber auch nicht-staatlichen Organisationen z.B. wegen Verstößen gegen “Rechte am geistigen Eigentum” möglich sein. Weitere Informationen: heise.de: Bundestag verabschiedet Telemediengesetz IHK: Neues Telemediengesetz Law-Blog: Das Telemediengesetz (TMG) kommt   […]

[…] Eine kurze Zusammenfassung des TMG ist beim Law-Blog zu finden, ansonsten dürfte auch heise weiterhelfen. Beim Law-Blog bin ich außerdem auch fündig geworden, was eine gute Datenschutzerklärung anbetrifft: Neben dem allgemein gehaltenen Vorschlag für eine Muster-Datenschutzerklärung für Webseiten weisen die Autoren des Blogs ausdrücklich auf eine eher „blogtaugliche Variante“, indem sie einfach auf ihre eigene verweisen. […]

also ist bislang noch keinem klar, ab wann ein Blog als „geschäftsmäßig“ oder gar als „Journalistisch“ einzustufen ist?

Gibt es denn bestimmte Kriterien, nach denen ich mein Blog untersuchen kann, um festzustellen zu was ich impressumstechnisch verpflichtet bin?

Mich würde interessieren, was aus dem Auskunftsanspruch gegenüber Behörden geworden ist, der analog zu den Landespressegesetzen im MDStV normiert war. Gilt § 9a Rundfunkstaatsvertrag auch für Mediensdienste?? Ich finde keinen solchen Verweis.

[…] Besonders kritisch für Datenschützer: Verbindungsdaten von Providern, z.B. Telekom, Arcor, 1&1, usw. müssen jetzt an alle Behörden zum Zwecke der Strafverfolgung herausgegeben werden. Zudem soll dies nun aber auch nicht-staatlichen Organisationen z.B. wegen möglichen Verstößen gegen “Rechte am geistigen Eigentum” möglich sein. Weitere Informationen: heise.de: Bundestag verabschiedet Telemediengesetz IHK: Neues Telemediengesetz Law-Blog: Das Telemediengesetz (TMG) kommt […]

Im Gesetz steht, dass die geschäftsmäßigen Dienste „in der Regel“ Entgelt abverlangen. In meinen Augen heißt das nicht, dass Seiten, die kein Geld verlangen, kein Impressum brauchen. „Geschäftsmäßig“ heißt ja noch immer, dass etwas in einer gewissen Regelmäßigkeit dargeboten wird.

Hätte man alle Seiten von der Impressumspflicht ausschließen wollen, die kein Geld kosten, hätte man es so formuliert.

Jedenfalls lässt ein Dienst, der etwas kostet, vermuten, dass es sich um eine geschäftsmäßige Darbietung handelt. In anderen Fällen bleibt es trotzdem strittig.

[…] Weitere Informationen: heise.de: Bundestag verabschiedet Telemediengesetz IHK: Neues Telemediengesetz Law-Blog: Das Telemediengesetz (TMG) kommt Impressumspflich für Websiten neu geregel […]

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