Schneller – höher – teurer: Abmahnen als olympische Disziplin?

Veröffentlicht am 15. Dezember 2006 von Arne Trautmann | Markenrecht | 54 Kommentare

Law-BlogAnwaltliche Post der unangenehmen Art erhielt vor Kurzem das Saftblog. Bei diesem handelt es sich um ein Weblog, das sich einerseits mit Berichten über von den Betreibern verkauften Fruchtsäften beschäftigt, andererseits aber auch Themen aus Kultur, Politik und sonstigem Tagesgeschehen behandelt. Weil man das in spannender und unterhaltsamer Art und Weise tut wird man auch gern gelesen, liegt mithin über einer gewissen Wahrnehmbarkeitsschwelle.

Was passiert ist

In zwei Beiträgen völlig harmloser Natur beschäftigte sich das Blog im Februar 2006 auch mit den olympischen Winterspielen in Turin. Man erklärte den Unterschied zwischen den olympischen Spielen und einer Olympiade und stellte ein paar Nachbetrachtungen an, inwieweit deutsche Sportler und deren Tugenden dem gesamten Land als Vorbild zur Nachahmung anempfohlen werden können. In einem der Artikel wurden dabei die olympischen Ringe abgebildet.

Der Deutsche Olympische Sportbund e.V. ließ darob zu einem Streitwert von 150.000 Euro abmahnen. Nun kenne ich jedenfalls nicht die Details und habe die Abmahnung nicht gelesen (sie steht nicht im Netz). Im Wesentlichen dürfte man sich aber daran gestört haben, dass die Ringe und möglicherweise andere olympische Bezeichnungen da in einem Blog stehen, dessen Header eine Fruchtsaftmarke ziert, während andere Getränkehersteller Unsummen zahlen, um ihre Marke so präsentieren zu dürfen.

Welche juristische Basis kann das alles haben?

Die rechtliche Ausgangslage

Es steht zu vermuten, dass sich die Abmahnung neben einigen urheber- und wettbewerbsrechtlichen Aspekten primär auf das zweifellos allseits bekannte „Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen“ (OlympSchG) stützt. In dessen § 3 lesen wir:

§ 3 OlympSchG – Rechtsverletzungen

(1) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung der Inhaber des Schutzrechts im geschäftlichen Verkehr das olympische Emblem
1. zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen,
2. in der Werbung für Waren oder Dienstleistungen,
3. als Firma, Geschäftsbezeichnung oder zur Bezeichnung einer Veranstaltung oder
4. für Vereinsabzeichen oder Vereinsfahnen
zu verwenden. Satz 1 findet entsprechende Anwendung für Embleme, die dem olympischen Emblem ähnlich sind, wenn wegen der Ähnlichkeit die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, dass das Emblem mit den Olympischen Spielen oder der Olympischen Bewegung gedanklich in Verbindung gebracht wird oder dass hierdurch die Wertschätzung der Olympischen Spiele oder der Olympischen Bewegung ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt wird.

Das klingt verdächtig nach dem Markengesetz, finden Sie nicht? Das soll es übrigens auch. Das OlympSchG ist nichts weiter als ein Substitut für den wegen verschiedener Schwierigkeiten nicht zu erlangenden Markenschutz für die olympischen Embleme und Bezeichnungen. Genau genommen schreibt das OlympSchG das Markenrecht einfach ab. Nicht ganz, aber in wesentlichen Teilen:

§ 14 MarkenG – Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch

(…)
(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr
1. ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt,
2. ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfassten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird,
3. ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.

Es liegt daher nahe, die etablierten Weisheiten des Markenrechtes auch bei der Klärung der Frage heranzuziehen, was man unter Geltung des OlympSchG darf und was nicht. Falls dann die Abmahnung unerwarteterweise auf Markenrecht und nicht auf dem Gesetz beruht haben sollte (immerhin wäre Berechtigter nach § 2 des OlympSchG dann ja das NOK, kein Sportbund, wobei mir nach dem Impressum der DSOB sogar Rechtsnachfolger des NOK zu sein scheint), dann kann das ohnehin dahinstehen; betrachten wir den Fall einmal unter diesem Aspekt.

Vorliegend wurden die olympischen Ringe abgebildet, das ist sicher. Klar ist ebenfalls: Marke, Name, geschäftliche Bezeichnungen oder eben das OlympSchG gewähren dem Inhaber ausschließliche Rechte, gesetzliche Beispiele sind oben angeführt. Aber kann das für alle Fälle gelten? Kann der Berechtigte jegliche, wie auch immer geartete Nennung der Zeichen verbieten? Natürlich darf das nicht sein.

Auswege

Sowohl das MarkenG als auch das OlympSchG gestatten es expressis verbis, die Zeichen auch im geschäftlichen Verkehr als Namen bzw. Anschrift oder als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren, Dienstleistungen oder Personen zu benutzen. Sprich: wer am Olympiapark wohnt, der darf das auch sagen, und wer als Dienstleister die Webseite für die deutsche Bewerbung für Olympia 2084 konzipiert, kann auch das in seine Referenzen schreiben.

Das hilft uns freilich nicht weiter. Aber kann es denn sein, dass etwa die olympischen Ringe auch in einem Buch über die Geschichte der olympischen Spiele nicht abgebildet werden dürfen? Einige dieser Fragen regelt das OlympSchG sogar im Gesetz selbst. So bestimmt § 3 Abs. 3:

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für die Kennzeichnung eines nach § 2 des Urheberrechtsgesetzes geschützten Werkes sowie für die Werbung hierfür, wenn das Werk sich mit den Olympischen Spielen oder der Olympischen Bewegung im weitesten Sinne befasst.

Das umfasst vor allem die Verwendung im Rahmen von Film, Buch und Kunst. Natürlich auch im Rahmen eines Artikels. Aber gerade bei einer Notiz, einem Gedankensplitter, einem kurzen Bericht kann schon fraglich sein, ob er überhaupt die notwendige Schöpfungshöhe im Sinn des § 2 UrhG hat. Würde man das verneinen, entfiele der Schutz nach § 3 Abs. 3, von der Frage, was genau mit „Kennzeichnung“ gemeint ist ganz abgesehen.

Soll es also wirklich an dieser oft schwierig zu beantwortenden Frage hängen, ist das nicht unbefriedigend? Kann und muss man nicht früher ansetzen? Für das Markenrecht gefragt: wenn eine Autozeitschrift einen Vergleichstest zwischen einem neuen Fahrzeug von BMW und DaimlerChrysler bringt, muss sie die Autos dann mit Codenamen benennen? Oder hier: wenn über Olympia berichtet wird, darf man dann die olympischen Zeichen nicht als Illustration abbilden, ganz unabhängig von der sprachlichen Schöpfungshöhe des Beitrages?

Redaktionelle Nennung

Im Markenrecht wird die Frage unter dem Stichwort „redaktionelle Nennung“ diskutiert. Denn geschützte Zeichen begegnen uns ständig in der Medienberichterstattung. In TV, Zeitschrift, Zeitung, Kino, Internet. Unser Leben ist so kommerzialisiert, Marken sind so allgegenwärtig, dass redaktionelle Berichterstattung gar nicht möglich wäre, wenn man in diesem Zusammenhang Marken nicht wenigstens erwähnen dürfte. Das geht daher anerkanntermaßen. Die Grenzen sind aber nach wie vor hoch umstritten. Ob etwa auch geschützte Bezeichnungen einer Popband im Großdruck auf dem Cover eines Fotokalenders noch eine redaktionelle Nutzung in diesem Sinn darstellen oder ob die große, blickfangartige Verwendung einer Marke in der Überschrift einer Pressemitteilung mit letztlich auch werblichem Inhalt noch zulässig ist, darüber darf man streiten.

Einhaken kann man das (muss man allerdings nicht, die Ansichten hierzu differieren) an der Tatbestandsvoraussetzung der „Verwendung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr“ – die ja sowohl im Markenrecht als auch im OlympSchG gefordert wird. Das umfasst eigentlich alles mögliche, man versteht es umfassend als jede wirtschaftliche Tätigkeit zur Wahrnehmung eines eigenen oder fremden Geschäftszwecks. Nicht erfasst werden davon aber die Verwendung von Marken oder eben auch der olympischen Zeichen in wissenschaftlichen oder journalistischen Beiträgen sowie in Lexika (siehe dazu aber § 17 MarkenG) oder Lehrbuchliteratur.

Auf den ersten Blick haben wir da eine Zwickmühle. Einerseits liegt in Gestalt eines Blogs mit einiger Reichweite, das zu aktuellen Tagesfragen Stellung nimmt, ein journalistisch gestaltetes Angebot mit allen Pflichten aber eben auch allen Privilegierungen vor. Wer am Thema näher interessiert ist, der kann z.B. hier im Law-Blog mehr erfahren. Andererseits liegt in dem betreffenden Blog unzweifelhaft eine Gestaltung vor, bei der auch und gerade Waren und Dienstleistungen beworben werden. Die Berichterstattung ist gewissermaßen nur ein Köder, um den potentiellen Käufer auf die eigene Webseite zu locken. Daran ist übrigens nichts verwerflich, so funktionieren Business-Weblogs nun einmal.

Aber was soll nun gelten? Ist das Werbung oder Journalismus? Wenn Sie mich fragen: es ist beides. Und damit halte ich es für zulässig.

Das einfachste Argument – und Sie sind herzlich eingeladen, es ein „Totschlagargument“ zu nennen (Juristenslang: Argumente, die man bringt, wenn man eigentlich keine Lust zum Diskutieren hat): wir haben da diese Vorschrift über die Meinungs- und Pressefreiheit im Grundgesetz. Die gilt auch für Unternehmen. Auch als Teilnehmer am Wirtschaftsleben darf man also seine Meindung zu den Dingen sagen, die um uns herum geschehen.

Vielleicht überzeugt Sie aber auch ein anderes Argument. Was, meinen Sie, bewegt den Verleger einer meinungsbildenden Zeitschrift zur Herausgabe seines Blattes? Ist es nur die Lust am Argumentieren? Nein, er will auch Geld verdienen, was völlig legitim ist. Die Schlagzeile auf dem Titelblatt der Bild-Zeitung ist damit aber nicht nur Meinungsbildung, sondern auch „Werbung“ für das journalistisch Erzeugnis als solches. Einfacher gesagt: die Tagezeitung ist Instrument der Meinungsbildung, aber auch Wirtschaftsgut. Das ist übrigens gängiger Meinungsstand auch der Rechtsprechung.

Der Unterschied zum vorliegenden Fall ist nur der, dass mit den redaktionellen Nachrichten im Saftblog nicht nur Werbung für das Blog als solches – mit dem ja kein Geld verdient wird – gemacht wird, sondern für ein dahinterstehendes Produkt. Halten Sie den Unterschied für substantiell?

Ich nicht, es ist nur ein etwas anderes Geschäftsprinzip. Ich verkaufe nicht den Content selbst, sondern gebe den umsonst und verkaufe etwas, das einen Schritt weiter in der Kette kommt. Im Übrigen ist auch das für etablierte Medien gar nicht unüblich, auf die Buch-, CD- und DVD-Kollektionen etwa des Süddeutschen Verlages sei stellvertretend für solche Gestaltungen verwiesen.

Argumente für diese Ansicht liefert auch ganz aktuell die höchstrichterliche Rechtsprechung in einem anders aufgezogenen, im Detail aber erstaunlich vergleichbaren Fall. Sie ahnen es: ich rede vom Urteil (PDF) des BGH vom 26. Oktober 2006, AZ I ZR 182/04 „Oskar Lafontaine“.

Dort ging es um Lafontaines Persönlichkeitsrechte. Kurz nach dem Rücktritt Lafontaines als Finanzminister im Jahr 1999 schaltete Sixt Werbanzeigen in Printmedien. Abgebildet war das damalige Schrödersche Bundeskabinett einschließlich des Bildnisses Lafontaines. Dessen Foto allerdings war durchgestrichen. Im Text hieß es: „Sixt verleast auch Autos für Mitarbeiter in der Probezeit.“ Das fanden alle witzig. Außer natürlich dem Betroffenen, der Schadenersatz verlangte.

Nach abweichenden Urteilen der Vorinstanzen legte der Bundesgerichtshof die Klage ad acta. Auch in der Wirtschaftswerbung gibt es das Recht auf freie Meinungsäußerung, in deren Rahmen es erlaubt ist, sich mit dem aktuellen Tagesgeschehen auseinanderzusetzen. Das hat natürlich Grenzen, so darf man nicht in der Weise werben, dass der Eindruck entsteht, der Abgebildete empfehle das beworbene Produkt und man darf auch sonst keine ideellen Interessen des Abgebildeten verletzen. Das aber sah der BGH im Fall nicht als gegeben an.

Nun geht es dabei nicht um Marken, sondern um Persönlichkeitsrechte. Die Interessenlage ist aber keine andere, im Gegenteil ist der Sixt-Fall eigentlich sogar „heißer“. Denn in Gestalt der Sixt-Anzeige konnte man sich nicht einmal die Frage stellen, ob eine redaktionelle Verwendung des Bildnisses Herrn Lafontaines vorlag. Schließlich ging es um eine Anzeige. Außerdem ist – bei allem Respekt dem Markenrecht gegenüber – die Verwendung des Bildnisses einer Person, also der Eingriff in den Kernbereich des Persönlichkeitsrechtes, von ganz anderer rechtlicher Qualität als eine schnöde Markennennung, bei der „nur“ kommerzielle Interessen betroffen sind.

Kurz gesagt: Kommerz und Meinungsäußerung schließen sich nicht aus. Punkt.

Fazit

Ich sehe nicht, wie man, wenn man die durch die Verfassung garantierten Grundrechte nicht verletzen will, das für den Fall des OlympSchG anders verstehen darf.

Leider scheint mir die Frage in der vorliegenden Fallgestaltung noch nicht durch Rechtsprechung geklärt. Richtig und wichtig wäre daher, dass jemand vortritt und diese Dinge in die Hand nimmt, damit sich keine ungute falsche Übung einschleicht. Das allerdings sagt sich leicht, ist aber für den, der da vortreten soll, recht unangenehm. Jedenfalls wenn man nicht jemand ist, der ohnehin Spaß an solchen Streitereien hat (Beispiel: der Heise-Verlag, der gern einmal durchentscheiden lässt). Dankbar wären aber sicher alle, die ähnliche Probleme in der Zukunft befürchten. Mit einem guten Urteil im Rücken wäre allen geholfen.

Es bleibt also spannend.


54 Gedanken zu "Schneller – höher – teurer: Abmahnen als olympische Disziplin?"

law-blog über Abmahnung von Saftblog…

Heute befasst sich Arne Trautmann im law-blog (mit Bindestrich, also nicht der liebe Udo) umfassend mit der Abmahnung des Saftblogs: Schneller – höher – teurer: Abmahnen als olympische Disziplin? Also zurücklehnen und in Ruhe stud…

[…] So ist das in Deutschland und das wird sich wohl auch nicht mehr ändern. Jeder braucht eine Rechtschutzversicherung. Jeder braucht einen persönlichen Anwalt… Aber das hatten wir ja schon: Abmahnen ist gut für Unternehmen und Many Talking Heads um Heidi. Ok zurück zum Thema, alles schön erklärt und gut leserlich verpackt im law-blog.de. Tags: Internet, Stressfaktor, Aufreger […]

[…] Dazu auch ausführlich der RA Arne Trautmann in seinem Law-Blog. […]

[…] Entweder oder oder? … der Businessblogger zwischen allen Stühlen und ganz nach gutso immer im Unrecht? Guter Beitrag hierzu bei Arne Trautmann im Law-Blog: Schneller Höher Teruer: Abmahnen als olympische Disziplin Abgelegt unter: Über Weblogs, Ethik, Plagen Stichworte: Bloggen, Kulturgut, Markenrecht, Online Dialog, Raubritter, Selbststaendigkeit, Sprachlosigkeit and Wettbewerbsrecht   Von Silke Schümann am 15. Dezember 06, 22:19 pm […]

Deutscher Olympischer Sportbund mag keinen Saft(blog)…

…und das obwohl Saft doch so gesund ist!
Das Saftblog ist das Firmenblog einer Kelterei, welche Obstsäfte herstellt. Nun sollte man meinen, dass sich so ein Blog gut mit dem olympischen Gedanken verträgt. Saft ist schließlich gesund und enthält …

Der DOSB ist deshalb Rechtsnachfolger des NOK, weil er kürzlich aus der Fusion von DSB und NOK hervorgegangen ist. Und danke für diese Analyse.

[…] Hier und da stößt man auf die Meinung, dass zugrundeliegene Olympiaschutzgesetz müsste ohnehin mal auf Verfassungmäßigkeit geprüft – und bei entsprechenden negativem Befund ersatzlos entsorgt werden. […]

DOSB vs. Saftblog…

Neues von der olympischen Abmahnung: Es gibt jetzt eine Stellungnahme von Michael Schirp, dem Pressesprecher des DOSB. Es scheint wohl doch alles nicht ganz so übel auszugehen, wie anfangs gedacht - aber noch kurz zu der Stellungnahme: ..wenn …

[…] Unter dem Titel “Schneller – höher – teurer: Abmahnen als olympische Disziplin” beschäftigt sich RA Arne Trautmann auf dem law-blog lesenswert mit der Abmahnung des DOSB für den Saftblogs. […]

> „Würde man das verneinen, entfiele der Schutz nach § 3 Abs. 3, von der Frage, was genau mit “Kennzeichnung” gemeint ist ganz abgesehen.“

Genau das würde mich allerdings interessieren ;-). In Anbetracht der Tatsache, dass der Saftblog-Artikel sicher Schöpfungshöhe erreicht haben dürfte, ist § 3 Abs. 3 OlympSchG nämlich m.E. keine ganz unwichtige Schranke, und damit ist auch die Frage, was „Kennzeichnung“ in diesem Zusammenhang meint nicht unwichtig.
Mir persönlich fällt dazu keine stimmige Interpretation ein: Die urheberrechtliche Kennzeichnungspflicht aus § 13 Satz 2 UrhG kommt schon deswegen nicht in Frage, weil es sich dabei um ein Urheberpersönlichkeitsrecht handelt, von dem der DOSB unmöglich profitieren kann; eine Kennzeichnungspflicht bei einer Markenverwendung ist mir auch nicht bekannt und macht auch wenig Sinn: eine Marke wird entweder vom Berechtigten verwandt, dann erfüllt sie selbst die Kennzeichenfunktion, oder vom Unberechtigten – dann macht es auch keinen Sinn, diesen auf eine Kennzeichnung zu verpflichten.

Am ehesten würde mir (systematisch) noch einleuchten, wenn § 3 Abs. 3 OlympSchG eine Verweisung auf die §§ 50 , 51 UrhG („Berichterstattung über Tagesereignisse, Zitate“) wäre, aber das kann kann ich so auf den ersten Blick im Wortlaut nicht erkennen.

@Simon:

Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber da so subtil gedacht hat. Die Begründung (PDF) zum Gesetz sagt ja zum § 3 III einfach und frech:

Absatz 3 regelt aus den oben genannten Gründen, dass die Befassung in der Literatur, in der Wissenschaft und in der Kunst mit den Olympischen Spielen in einem Fall eine Rechtsverletzung darstellt. Voraussetzung ist, dass ein Werk im Sinne des § 2 des Urheberrechtsgesetzes vorliegt, welches sich mit den Olympischen Spielen oder der Olympischen Bewegung im weitesten Sinne befasst. Hierzu zählen etwa Bücher zur Olympiade, Spielfilme mit Bezug zu einer Olympiade, Gemälde oder Skulpturen mit olympischen Motiven. Die Ausnahme des Absatzes 3 gilt indes nur, wenn das Werk die Ware oder Dienstleistung im Sinne der Absätze 1 und 2 darstellt. Nicht erfasst ist der Fall, dass eine andere Ware, die sich nicht mit den Olympischen Spielen befasst, durch ein Werk, welches geschützte olympische Zeichen verwendet, gekennzeichnet wird (z. B. eine künstlerisch gestaltete Verpackung).

Also ist hier wohl „Kennzeichnung“ synonym mit „Verwendung“ oder „Nennung“ gedacht worden, also so eine Art Oberbegriff, der einfach alles erfassen soll.

Allerdings bin ich mir bei der Schöpfungshöhe des Artikels so sicher nicht. Jedefalls hier in München – wo die Sitten allerdings auch streng sind – hätten Sie bestimmt ein Problem, die zuständigen Kammern davon zu überzeugen. Meines Erachtens kann es von der Frage auch nicht abhängen. Art 5 GG stellt nicht darauf ab, ob eine Meinungsäußerung in Gestalt eines urheberrechtlich geschützten Werkes erfolgt.

Und noch ein Zweckargument: wenn Sie schon den § 3 III OlympSchG bejahen, machen Sie mir meinen Spannungsbogen kaput… 😉

Edit: Vielleicht kann, sollte oder muss man aus den genannten Gründen die „Kenneichnung“ auch eher als Analogon zur „markenmäßigen Verwendung“ lesen – eigentlich vertrete ich ja genau das. Wenn Sie das tun, dann müssen Sie logisch vorrangig sogar erst prüfen, ob eben eine solche „markenmäßige Verwendung analog“ übehaupt vorliegt, und erst wenn Sie das bejahen, können Sie sich Gedanken machen, ob diese wieder durch eine Schranke gedeckt ist…

Okay, das letzte Argument schlägt durch ;-).

Sie haben natürlich Recht, was den Verweis auf Art. 5 GG angeht. Danke für die schnelle Antwort!

Oh, das „Edit“ war mir entgangen. Ich bezog mich also auf das vorletzte Argument.

Um zu der Ergänzung noch kurz Stellung zu nehmen: Das hatte ich auch überlegt – aber, so wie ich das sehe, reicht der Schutzbereich des OlympSchG etwas weiter als das Markengesetz: Während im MarkG nur das „Verwenden im geschäftlichen Verkehr“ verboten ist, und das (fast immer) nur bei Verwechslungsgefahr, bezieht sich das OlympSchG explizit auch auf das „Verwenden in der Werbung“ (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 OlymSchG). Im Unterschied zum MarkG verbietet das OlmpSchG also auch z.B. vergleichende Werbung oder solche Fälle wie hier, in denen der Werbetreibende berichterstattend Bezug auf das geschützte Kennzeichen nimmt.

Ja, ganz genau! Deshalb ja auch meine „Ehrenschleife“ über die die Frage, wie genau dieser Punkt zu beurteilen ist, wenn in einem Blogbeitrag sowohl „Werbung“ (für Saft) als auch redaktionelle Berichterstattung (über Olympia) vorliegt. Ich meine eben, dass man in Ansehung des Art. 5 diese „Verwendung in der Werbung“ reduzieren muss, dass sie schon tatbestandlich nicht greift, wenn eben auch Meinungsäußerung (Sixt!) vorliegt. Denn sonst kann man über § 3 III eben NUR noch Meinungsäußerung rausfiltern, die urheberrechtliche Werkqualität erreicht. Und das ist zu wenig.

Anders gesagt: entweder man reduziert die Begrifflichkeiten im Gesetz oder die Vorschrift ist ganz platt verfassungswidrig.

[…] Mittlerweile weiß ich, dass der DOSB aus einem Zusammenschluss zwischen dem Deutschen Sportbund und dem deutschen NOK/IOC (?) entstanden ist. Also nicht gerade ein eV im herkömmlichen Sinne von klein und niedlich. Auf Basis der olympischen Bewerbung (war das 2004/20055?) der Stadt Leipzig wurden dem DOSB mittels dem sog. “olympischen Schutzgesetz” weitgehende Rechte zugesichert, die es dem DOSB erlauben, sich an Lizenz- und Schutzrechten nicht gerade arm zu wirtschaften. Vergleichbar mit der WM 2006 in D, bei der der FIFA unglaubliche “Hoheitsrechte” gewährt wurden (inkl. den 5-KM Zonen (!!!) rund um die Stadien mit Schutz der Markenrechte, die Ladeninhaber zwangen, keine sichtbaren Werbeplakatae von Unternehmen zu platzieren, die keinen Deal mit der FIFA hatten). Auf diesen Schutzrechten basierend zieht nun das DOSB offensichtlich zu Felde und mahnt links und rechts alles ab, was auch nur annäherend mit einem dieser Rechte (Marken, Bilder, Wettbewerbsrecht) kollidiert. Jedoch: Seit dem Lucky Strike Fall (bitte googlen, die Klage vom DOSB wurde vor Gericht sehr deutlich abgeschmettert) ist bekannt, dass die dem DOSB per Gesetz zugestandenen Rechte möglicherweise nicht verfassungskonform sind. Siehe dazu auch die Analyse von RA Arne Trautmann auf seinem Blog, der ziemlich deutlich macht, dass das Schutzgesetz ganz offensichtlich nicht koscher ist, oupsss… Das weiß das DOSB und möchte keine Öffentlichkeit, damit diese Problematik diskutiert wird. Solange sich die bis dato abgemahnten Unternehmen, die allesamt viel kleiner als der Konzern hinter Lucky Strike sind, nicht zu Wehr setzen, kann das DOSB seine Anwälte von der Leine lassen! Daher wohl auch die Konzentration auf finanzschwächere Unternehmen. Soweit meine Einschätzung der Sachlage, die ich auf Basis der verschiedenen Mails von außen beurteilen kann. […]

[…] Robert Basic hat neue Informationen und eine sehr gute juristische Analyse liefert RA Arne Trautmann. Tags: Abmahnung, DOSB, Saftblog   […]

[…] Arne Trautmann vom Law-Blog hat die möglichen rechtlichen Hintergründe beschrieben. […]

Werbung oder Journalismus? Vom olympischen Ringkampf und saftigen Abmahnungen…

Das „Saftblog“, eines der bekannteren Corporate Blogs hierzulande, wurde vom Deutschen Olympischen Sportbund e.V. (DOSB) abgemahnt. Streitwert: 150.000 Euro. Ganz schön viel für zwei harmlose Blogbeiträge, die sich mit den Olympischen Spielen befa…

[…] Der Deutsche Olympische Sportbund kommt ganz oben aufs Treppchen in der neuen Disziplin “völlig harmlose Webseiten mit Abmahnungen überziehen”. Mehr dazu hier. Möchte man sich vielleicht schon an die Internet-Zensurwut der nächsten Olympia-Gastgeber anpassen? […]

[…] Den am wenigsten marktschreierischen und hilfreichsten Artikel für alle Blogger und Unternehmer in dieser Angelegenheit findet man übrigens im Law-Blog. […]

Was könnte denn passieren, wenn sich eine ähnlich abgemahnte Firma vor Gericht geht und Recht bekommt? Was könnte das den Abmahner kosten?

Ich vermute nichts, außer seinen Anwalt.

Wenn allerdings Risiko und Chance so verteilt sind, dann sind Abmahnungen weiterhin sehr lohnen. Interessant wäre es doch, wenn ein gericht entscheiden könnte, dass die Abmahnung vollkommen daneben ist und deswegen der Gegenstandswert der abgemahnten Seite auszuzahlen ist.

Deutscher Olympischer Sportbund und das Saftblog: Unsportliche Abmahnpraxis…

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) ist Nachfolgeorganisation des Deutschen Sportbundes (DSB) und des Nationalen Olympischen Komitees (NOK). Der DOSB vertritt damit die Interessen des deutschen Sportes beim IOC.
Der DOSB hat jetzt vor kurzem in de…

Habe mir gerade vor ein paar Tagen ein Blog zu Telefonkonzernen eingerichtet (in erster Linie, um mir und Bekannten die Möglichkeit zu geben, Frust abzulassen und Tipps auszutauschen). Durch die Saftblog-Geschichte bin ich jetzt aber hochgradig alarmiert und frage mich, ob ich theoretisch auch mit unliebsamer Post rechnen müsste… Andererseits hat mein Blog ja keinen kommerziellen Hintergrund, die Sache mit den Markenrechten kann dann ja nicht ziehen, oder? Eine kurze Einschätzung vom Fachmann wäre super! War nämlich gerade dabei, einen Header mit den Logos der Konzerne zu erstellen, und jetzt denke ich daran, das ganze Blog einzustampfen!

Saftblog-Olympia-Skandal aus Handwerkersicht im Nachhaltigkeitsblog…

Ich weiß ganz sicher, dass ich nicht Schauspielereien von professionellen Web 2.0. Ausnützern auf den Leim gegangen bin. Auf dem Foto filmt Kirstin Walther Jörg Holzmüller, bei seinem ersten Biss in die im Dampfgarer gegarte Unterkrumbacher Mispel,…

[…] Kurz, es geht um eine juristische Untiefe, die jedem Hobbypublizisten zum Verhängnis werden könnte: die Verletzung am geistigen Eigentum und Markenschutz. Der ist schon kompliziert genug, es geht aber für unser aller Lieblingssportverband noch eine Nummer schärfer und darum hat der ein eigenes Gesetz bekommen… Wenigsten das ist ab sofort überall bekannt, […]

@p77a: Ich bin kein Anwalt, ich würde Firmennamen nur nennen, wenn Belege (unsinnige Rechnungen, Einschreiben mit Rückschein, Telefonnotizen etc.) vorhanden sind. Logos würde ich weglassen, weil diese allzuleicht als Aufhänger für Anwaltspost dienen können, die man dann langwierig abwehren muss.

Olympischer Sportbund mahnt Saftblog ab…

Manueller Trackback

Die Blogosphäre bleibt vor Abmahnungen einfach nicht verschont: Erwischt hat es diesmal den Corporate-Blog ‚Saftblog‘ der sächsischen Saftkelterei Walther.
http://www.ibusiness.de/members/aktuell/db/179810sr.html

[…] Ich bin ganz ehrlich: Ich weiß nicht, ob ich nach einer solchen Abmahnkeule und den Worten des Pressesprechers bereit zu einem persönlichen Gespräch gewesen wäre. Das ich persönlich mich ein wenig verarscht gefühlt hätte, hatte ich bereits erwähnt. Man kann auch nur vermuten, welchen Rat ein Anwalt in so einem Fall geben würde bzw. konkret gegeben hat. Es wäre in meinen Augen allerdings schade, sollte hier die Chance auf eine Einigung vergeben worden sein, aus welchen Gründen auch immer. Fakt ist nun jedoch, dass die Angelegenheit nun juristisch ausgetragen wird und sicherlich nicht geklärt werden wird, was genau an den beiden betroffenen Beiträgen unrechtmäßig war. Denn so klar ist das nach wie vor nicht. Tags: Abmahnung , aktuelles , dosb , Recht , rechts links , saftblog […]

[…] Soeben habe ich auf XSBlog2.0 gelesen, dass Kirstin Walther darum gebeten hat, in Sachen DOSB das Saftblog nicht mehr zu verlinken. Bei Robert Basic kann nachlesen, dass man sich wahrscheinlich dazu entschliessen wird, die Unterlassungserklärung zu akzeptieren. Natürlich kann ich die Haltung der Walthers absolut verstehen. Sie tragen schließlich Verantwortung für ihr Unternehmen und für ihre Mitarbeiter und befinden sich somit nicht gerade in der Position, die Helden zu spielen. Andererseits muss ich Robert in vollem Umfang zustimmen, wenn er sagt: "Der DOSB-Fall ist stellvertretend für nachkommende Fälle eben nicht gegessen", auch wenn man die Reichweite dieser Aussage unter Umständen etwas relativieren muss. Die Sache mit dem DOSB ist ein Sonderfall, da hier der Markenrechtsschutz auf einem eigens für diesen Zweck beschlossenem Gesetz und nicht auf den üblichen Patents- und Markenrechtsbestimmungen basiert. Ein gezieltes Vorgehen gegen den DOSB betrifft also nicht zwangsläufig die gegenwärtige Abmahnpraxis im Allgemeinen. […]

[…] Während in Deutschland durch die Abmahnung des Saftblogs das Thema OlympSchG aktuell ist, bemüht sich das Vancouver Organizing Committee for the 2010 Olympic and Paralympic Winter Games (VANOC) um einen besseren Schutz der olympischen Kennzeichen. […]

[…] Die Begriffe Olympiade, olympische Spiele und der olympische Gedanke werden zukünftig schwieriger zu verteidigen sein. Ich darf an dieser Stelle noch einmal erinnern, warum es teuerer sein wird: Law-Blog.de: Schneller Höher Teurer: Abmahnen als olympische Disziplin Abgelegt unter: Über Weblogs, Ethik, Strategie, Plagen Stichworte: Abmahnung, Einschuechterung, Markenrecht, Olympiade, Olympisches Schutzgesetz, Saftblog and SERP   Von Silke Schümann am 19. Dezember 06, 19:24 pm […]

Warum wird Kirstin Walther durch den Saftblog-Olympia-Abmahn-Wolf gedreht?…

Alle Vorinfos zum Saftblog-Problem aus Handwerkersicht im Artikel vom Sonntag. Lasst Kirstin doch bitte in Frieden! Sie hat die Verantwortung für die Firma mit allen anhängenden Familien und Sie versucht gleichzeitig (was nur Blogger nachvollziehen k…

[…] Der für viel Echo sorgende aktuellen Fall rund um die Abmahnung des Saftblog durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) sorgt nicht nur aufgrund des angesetzte Streitwert von 150.000 Euro für viel Wirbel. Vielmehr ist es die Grundlage der Abmahnung: Der DOSB mahnte das Blog aufgrund der Verwendung des Begriffs “Olympia” und der Olympischen Ringe ab. Beides fiele, so die Verlautbarung, unter den Markenschutz des DOSB. Dabei stützt sich der DOSB auf das umstrittene Olympiaschutzgesetzes verletzt haben. An dem meldete das Landgericht in Darmstadt bereits vor einem Jahr in einem vergleichbaren Fall erhebliche Zweifel an: “Als einmalige und kompetenzüberschreitende gesetzgeberische Maßnahme verstößt das Olympiaschutzgesetz gegen höherrangiges Verfassungsrecht; daher kann seine Einhaltung nicht verlangt werden.” […]

Diese Sachen kann man doch nur mit kommerzilellen Blogs machen … oder?

[…] In den letzten Wochen und Monaten wurde ein Thema in der Blogosphäre immer wieder debattiert: Abmahnungen. Verkäufer bei Ebay, Blogs und viele andere haben bereits mit diesem juristischen Instrument Bekanntschaft gemacht. Letzten Mittwoch erwischte es dann auch uns. […]

[…] In den letzten Wochen und Monaten wurde ein Thema in der Blogosphäre immer wieder debattiert: Abmahnungen. Verkäufer bei Ebay, Blogs und viele andere haben bereits mit diesem juristischen Instrument Bekanntschaft gemacht. Letzten Mittwoch erwischte es auch die Social-Commerce-Kollegen von edelight, wie Peter berichtete: Vorab kann ich nur sagen, dass es im konkreten Fall darum geht, dass einer unserer Nutzer eine Produktempfehlung abgegeben hat und der Produkt-Titel markenrechtlich geschützt ist. Dabei hat der Nutzer allerdings unwissentlich gehandelt, da er seine Empfehlung auf ein Angebot eines bekannten Versandhändlers verlinkte, der ebenfalls unwissentlich den Produkt-Titel nutzte. […]

[…] Wussten Sie schon, dass Sie die olympischen Ringe viel Geld kosten können? Das Symbol für Fairplay, Völkerverständigung und den Amateursport ist eine eingetragene Marke und durch ein umstrittenes Sondergesetz geschützt. Der Deutsche Olympische Sportbund verteidigt seine Rechte an den olympischen Symbolen mithilfe von Anwälten und Abmahnungen. Jüngstes Opfer ist das “Saftblog” der Firma Walther’s. Diese Aktion machte aber eine Welle, die in die klassischen Medien zu schwappen drohte. Ein Lehrstück über das Unwesen der Abmahnung und die Macht der Blogs. Eine 17-seitige Abmahnung hatten die Macher des Saftblogs erhalten. Der Grund dafür waren dieser und dieser Artikel. Für einen Unkundigen erschließt sich auch auf den dritten Blick nicht, was an diesen Artikeln abmahnfähig sein sollte. Das zeigt, welche Fallen auf einen Blogger und andere Websitebetreiber heute lauern. Jeder kann heute seine Online-Unternehmung und sein Internet-Medienimperium gründen. Die damit verbundenen rechtlichen Pflichten aber sind kaum bekannt. Beim korrekten Impressum fängt es an, geht über die Verwendung urheberrechtlich geschützter Texte und Bilder bis eben hin zur Nutzung von Marken ohne Zustimmung.Zwei Artikel = 150.000 Euro Bei den olympischen Ringen handelt es sich um eine solche Marke. Genau genommen ist es sogar eine Super-Marke, denn es gibt ein eigenes Gesetz dafür. Erlassen wurde es im Vorfeld der Bewerbung Leipzigs um Olympia. Denn wenn in einem Land kein solches Gesetz existiert, hat es kaum Chancen, die olympischen Spiele zu bekommen, wie beispielsweise in den Kommentaren beim Law-Blogger zu lesen ist. Der Deutsche Olympische Sportbund kümmert sich intensiv um den Schutz der olympischen Symbole. Wer sie verwendet, muss sich künftig warm anziehen – und sein Sparbuch plündern. Auf 150.000 Euro war im Abmahnschreiben an das Saftblog der Wert festgelegt. 150.000 Euro für zwei Artikel, die sich mit den olympischen Spielen beschäftgen, das Wort “Olympia” in der Überschrift und die olympischen Ringe als Illustration im Text verwenden? Mit dem olympischen Gedanken und den damit verbundenen Werten ist es weit gekommen.Abmahnungen als Routine? Inzwischen versucht der DOSB offenbar zurückzurudern und den Schaden zu begrenzen. Das Schreiben von Pressesprecher Michael Schirp klingt nach Versöhnung, hinterlässt aber bei mir den Eindruck, dass die Abmahnung für den DOSB eine Routineangelegenheit ist. In der Vergangeheit habe es “viele Fälle” gegeben, in denen die Abmahnkosten gesenkt wurden, erklärt Schirp beispielsweise. Persönlich kenne ich selbst aus Schwerin einen entsprechenden Fall. Der Höhepunkt der Absurdität ist aber nach meinem Empfinden sein Hinweis, der direkte Weg sei manchmal der Bessere. Das könnte sich der DOSB gern selbst auf die Fahnen oder die Stirn schreiben.DOSB: das nächste StudiVZ? Die Antwort von Michael Schirp kommt dabei nicht von ungefähr. Schnell hatten andere Blogger die Vorgeschichte des DOSB ausgegraben. So ist das Schutzgesetz für die olympischen Ringe höchst umstritten und möglicherweise nicht verfassungskonform. Zum Glück für den DOSB wird darüber öffentlich derzeit nicht diskutiert. Die Macht der Blogs könnte das ändern, denn mehr als einmal schwappte eine Diskussion aus Weblogs in die großen Medien wie den Spiegel. Man denke nur an den Fall StudiVZ. Aber nicht nur das Verhalten des Deutschen Olympischen Sportbundes und seines Pressesprechers ist bedauerlich und irritierend. Forderung: mehr Schutz vor Abmahnungen Zum einen muss dringend erneut darüber diskutiert werden, warum solche Abmahnungen überhaupt möglich sind. Pressesprecher Michael Schirp hat für mich in seinen Äußerungen den Eindruck hinterlassen, dass sich die Anwälte des DOSB vor der Abmahnung nicht mit dem betroffenen Unternehmen beschäftigen. Erst hinterher wird klar, ob man einen multinationalen Konzern oder einen Safthersteller abgemahnt hat. Für mich klingt das nach Fließbandabmahnung. Dieser Form der Abmahnung muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden. In Zeiten des Internets ist das nicht mehr tragbar, weil es mit einer einfachen Suchabfrage ein leichtes ist, eine Liste von Kandidaten zu generieren und der Reihe nach abzumahnen. Das geht so leicht, dass es zum Geschäftsmodell taugt und auf vielfache Weise missbraucht werden kann. Hier muss der Grundsatz gelten, dass zunächst nur eine Änderung des abzumahnenden Verhaltens gefordert werden kann, ohne dass sofort horrende Kosten entstehen. Erst wenn der Betreffende dann nicht reagiert, sollte eine entsprechende Abmahnung möglich sein. Das würde das einfordern, was DOSB-Pressesprecher Michael Schirp ja so messerscharf erkannt hat: “…manchmal ist der direkte Weg der Bessere.” Er sollte gesetzlich zur Pflicht werden. Erst fragen, dann schießen. Zum anderen brauchen Blogger offenbar soetwas wie eine eigene Rechtschutzversichrung oder eine gemeinsame Kasse, aus der solche Dinge bezahlt werden können. Es geht mir hier nicht um Leute, die bewusst gegen Gesetze verstoßen und dafür zur Rechenschaft gezogen werden sollen. Es geht mir um Fälle wie diesen, in denen ein Goliath meint, mit dem vermeintlichen David ein leichtes Spiel zu haben.Links zum Thema Saftblog von Walther’s Artikel im Saftblog mit der ersten Information über die Abmahnung durch den DOSB Stellungnahme des DOSB Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen Beitrag und Diskussion in Udo Vetters Law-Blog zum Thema Ausführlicher Artikel zu den rechtlichen Hintergründen bei Law-Blog.de Robert Basic spekuliert über die Rollen einiger Blogger und weitere Hintergründe in diesem FallEs ist an der Zeit, Anwälte wie sie der DOSB, die Daimler-Chrysler-Bank oder der Media Markt beschäftigt und beauftragt als das zu titulieren, was sie nach meiner Meinung im Rahmen unserer derzeitigen Gesellschaftsverfassung sind: eine parasitäre Schande ihres Berufsstands. Quelle: Thomas Knüwer (Handelsblatt) […]

[…] Eine sehr interessante rechtliche Betrachtung der Situation gibt es im Law-Blog. […]

[…] Auf dem wunderschönen Blog der “vier Paragraphen-Tenöre aus München”, dem Law-Blog erfahren wir heute unter anderem, daß man als Blogger ganz schön gefährlich lebt, wenn man Artikel schreibt wie ich oder Artikel wie das Saftblog… […]

[…] Auf dem wunderschönen Blog der “vier Paragraphen-Tenöre aus München”, dem Law-Blog erfahren wir heute unter anderem, daß man als Blogger ganz schön gefährlich lebt, wenn man Artikel schreibt wie ich oder Artikel wie das Saftblog… […]

[…] Auch wenn sich der DOSB und Walther’s gütlich geeinigt haben, und Robert für die Abschaffung des das Olympia Schutzgesetzes plädiert, so ist die Kuh noch nicht vom Eis. Im Gegenteil, es geht weiter: […]

{…}Der Unterschied zum vorliegenden Fall ist nur der, dass mit den redaktionellen Nachrichten im Saftblog nicht nur Werbung für das Blog als solches – mit dem ja kein Geld verdient wird – gemacht wird, sondern für ein dahinterstehendes Produkt. Halten Sie den Unterschied für substantiell?{…}

[…] In den letzten Wochen und Monaten wurde ein Thema in der Blogosphäre immer wieder debattiert: Abmahnungen. Verkäufer bei Ebay, Blogs und viele andere haben bereits mit diesem juristischen Instrument Bekanntschaft gemacht. Letzten Mittwoch erwischte es dann auch uns. […]

[…] Kategorien: Internet, Weltgeschehen | .Nachdem das Saftblog in Form einer Abmahnung schonmal vor einem Jahr auf die Mütze kriegte, geht der Abmahnwahn nun schon in Runde Zwei. (Ich weiss, ich lese viel […]

[…] DSOB die kleine Kelterei Walther, allen bekannt durch den Saftblog, mit einer ungerechtfertigeten, irrwitzigen Abmahnung zu überziehen. Da wollte man hart durchgreifen… wegen mutmaßlicher […]

Es gibt wieder Anzeichen für neues Ungemach. Die Blogging Richtlinien für Vancouver verbieten praktisch alles.

Es darf nicht über andere Akkreditierte gebloggt werden. Interviews mit Akkreditierten sind unzulässig. Herabsetzende Äußerungen über den Veranstalter natürlich auch.

Es darf nicht über die Eröffnungs- oder Schlussveranstaltung gebloggt werden. Das gilt auch für Siegerehrungen und Sportereignisse.

Blogger werden ausdrücklich als Nicht-Journalisten bezeichnet.

Die Verwendung von Audio und Video ist ebenso verboten wie die Darstellung von Serienbildern.

http://www.olympic.org/Documents/Reports/EN/en_report_1433.pdf

Was das an rechtlichen Auseinandersetzungen auslösen wird, kann man sich vorstellen. Meinungs- und Pressefreiheit sind für die Organisatoren absolute Fremdworte. Eigentlich sollten Journalisten und Blogger überhaupt nichts unterschreiben und auf eine Berichterstattung verzichten.

Eine so demokratiefeindliche Einrichtung sollte nicht auch noch im Mittelpunkt der Berichterstattung stehen.

Und der Verbraucher könnte das unterstützen indem er alle Produkte mit olympischen Ringen nicht mehr kauft.

Was ist wenn man nun z.B. eine Domain für die möglichen Spiele 2018 in München hat? Wie darf man dort werben bzw. Inhalte eröffentlichen?

[…] e.V den Saftblog der Kelterei wegen der Verwendung des Olympischen Logos abgemahnt hat (siehe Law-Blog). Dadurch wurde die Kelterei Walther im Internet sehr bekannt und konnte in kurzer Zeit die Zahl […]

Was ist aus der Petition gegen das höchst einseitige „Olympiaschutzgesetz“ geworden ?

Ich bin als Verantwortlicher -Stand 11.08.2010- mit einem 59-seitigen Anwaltsschreiben und einer 5-stelligen Kostennote wegen der Verwendung von „olympiaähnlichen“ Begriffen und Zeichen abgemahnt worden.

Olympia und die Olympiade wollten wir nicht neu erfinden oder nachmachen, aber an der Namensähnlichkeit „Budolympics“ und einer IOC-ähnlichen Struktur sind wir für eine Zusammenballung von Budo-Kampfsportarten nicht vorbeigekommen. Das Olympiaschutzgesetz war uns leider nicht bekannt.

[…] Olympia und eigene Gesetze. Ich erinnere mal an die DOSB-Abmahnung gegen das Saftblog, damals 2006: Law.Blog.de: Schneller – höher – teurer: Abmahnen als olympische Disziplin? Teilen Sie dies mit:TwitterFacebookGefällt mir:Gefällt mirSei der Erste dem dies […]

greenwood’s ski haus…

Law-Blog » Schneller – höher – teurer: Abmahnen als olympische Disziplin?…

Ich bin als Verantwortlicher -Stand 11.08.2010- mit einem 59-seitigen Anwaltsschreiben und einer 5-stelligen Kostennote wegen der Verwendung von “olympiaähnlichen” Begriffen und Zeichen abgemahnt worden.