Wenn billig teuer wird: Bahn verliert im Baustreit gegen Architekt Gerkan
Vielleicht geht es Ihnen ab und an wie mir: Sie nutzen eine Abkürzung, die letztlich 15 km länger ist als der „normale“ Weg. Oder Sie kaufen besonders billig ein, was Sie letztlich doppelt so teuer zu stehen kommt. So ähnlich muss es wohl der Deutschen Bahn mit Herrn Hartmut Mehdorn an der Spitze heute gehen. Sie hat nämlich einen letztlich sinnlosen und zudem im Ausgang vorhersehbaren Rechtsstreit verloren, der zu vermeiden gewesen wäre, hätte man nicht allzu viel an falscher Stelle sparen wollen.
Es geht natürlich um den Berliner Hauptbahnhof, vormals Lehrter Bahnhof. Dessen viel beachteter Neubau, im Ergebnis sicher durchaus eines der Prunkstücke im Gebäuderepertoire der Bahn, wurde von Meinhard von Gerkan geplant, einem derjenigen, die sicher zu Recht den gemeinhin ja doch vorschnell vergebenen Titel „Stararchitekt“ tragen.
Das Gebäude ist schön, aber nicht ganz so schön, wie es nach den Plänen hätte sein sollen. Statt der vom Architekten geplanten großzügigen und hellen Gewölbedecke im Untergeschoss wurde eine Flachdecke eingebaut, dem Aussehen nach aus dem Teilelager eines typischen deutschen Heimwerkermarktes stammend („wie bei Aldi“ sagt der Architekt). Mit dem Schritt sollten Kosten gespart werden, dem Vernehmen nach ist das allerdings ohnehin nicht so recht gelungen. Aber darauf kommt’s nun auch gar nicht mehr an:
Der Architekt sah sein Werk in der Wirkung doch arg beschädigt und klagte. Das kann man verstehen und das Berliner Landgerichts konnte dem auch folgen. Die Bahn muss nun umbauen, das kostet – je nachdem, wer rechnet – zwischen 20 und 40 Millionen. Das hätte man in der Tat billiger haben können, denn es war absehbar, dass die Bahn verliert. Es gibt wohl keinen Zweifel daran, dass der Bau und auch seine Pläne die notwendige Schöpfungshöhe aufweisen, um „Werk“ i.S. des Urheberrechts zu sein. Ist das aber der Fall, ergibt sich das Änderungs- und Verunstaltungsverbot recht zwanglos aus den §§ 14 und 39 UrhG:
§ 14 UrhG – Entstellung des Werkes
Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.
§ 39 UrhG – Änderungen des Werkes
(1) Der Inhaber eines Nutzungsrechts darf das Werk, dessen Titel oder Urheberbezeichnung (§ 10 Abs. 1) nicht ändern, wenn nichts anderes vereinbart ist.
(2) Änderungen des Werkes und seines Titels, zu denen der Urheber seine Einwilligung nach Treu und Glauben nicht versagen kann, sind zulässig.
Da kann man sich bestenfalls streiten, ob der Urheber nach „Treu und Glauben“ seine Zustimmung zur Änderung seiner Pläne hätte geben müssen. Aber wenn’s (bei 700 Millionen Euro Gesamtbausumme!) ohnehin nicht besonders viel billiger, dafür aber besonders viel hässlicher wird, kann man das wohl kaum annehmen. Die Rechtsfolge der Beseitigung der Beeinträchtigung findet sich dann in § 97 I 1 UrhG.
§ 97 UrhG – Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz
(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann vom Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung und, wenn dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. (…)
Wer das mehr Informationen zum rechtlichen Hintergrund möchte, kann auch hier nachsehen.
Anmerkung: Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Bahn hat angekündigt, Berufung einlegen zu wollen.
13 Gedanken zu "Wenn billig teuer wird: Bahn verliert im Baustreit gegen Architekt Gerkan"
Weiss jemand, wer die in dem Rechtsstreit involierten Rechtsanwälte sind?
Schiefe Bahn…
…
Tja, bei der Bahn weiß man halt so vieles Besser…
Gruß
Ein verärgerter Fahrgast
Mal abgesehen von der Urheberrechtsverletzung scheint da auch gekränkte Eitelkeit im Spiel zu sein. Mehdorn handelte nach der beliebten Bauherrenmaxime:“ Wer zahlt schafft an“. Von Gerkan, ohne Furcht vor dem Verlust von Folgeaufträgen, schlug zurück. Mit Recht. Widerspruch kann der Bahnchef garnicht leiden. Der Showdown vorm BGH wird interessant.
Schade das es immer wieder Probleme zwischen Architekten und Bauherren gibt, die erst vor Gericht gelöst werden können.
(Das soll in diesem Fall keine Wertung darstellen ;-))
http://www.architekt4you.de
http://www.architekt4you.eu
Schade Schade, das auf diese Weise Zeit und vor allem Geld verschwendet wird, was vielleicht an anderer Stelle wirklich etwas gebracht hätte. Vielleicht lernt man ja daraus !!
Vielen Dank für Dein Komentar. Habe dadurch wieder was dazu gelernt.
Die liebe Bahn, vielleicht sollten sie in Zukunft gleich selbst Architekten ausbilden: betriebseigene Architekten mit Bahn-Diplom. Die dann den ästhetischen und vor allem finanziellen Vorstellungen der DB-Manager entsprechen…
Tja, ich denke dem Streit hätte man sicher schon im Vorfeld klären können. Denn Lösungen und Kompromisse gibt es für alles. So ist es aber wenn beide auf stur stellen.
Die Bahn sollte sich lieber mal an die Abmachungen und Verträge die sie machen halten. Man könnte ja meinen das hier nur Amateure arbeiten. Wenn ein Auftrag mit einem gewissen Inhalt erteilt wurde, kann man nicht einfach im nach hinein diesen ändern wie man will.
In Zeiten, wo fast jeder meint den Architekten ersetzen zu können, war/ ist eine Grundsatzendscheidung vom BGH zwingend erforderlich! Und es sollte in aller Deutlichkeit festgestellt werden, dass zwar gewisse Qualitäten zu erhalten sind, sich diese Qualitäten aber erst ab gewissen Größenordnungen ergeben! Die Klage ist absolut gerechtfertigt, leider muss man bei „schlechter“ Presse davon ausgehen, dass gerade private Bauherren wieder auf den Zug des „arroganten, realitätsfernen, Skizzen auf Servietten zeichnen und damit Millionen verdienen“ Zug aufspringen. Es ist an der Zeit einem Berufsstand wieder gerecht zu werden.
在纯情的沐浴中变大变亮尽管你我各一方,但我会带上你的太阳,留下我的阳光,让它们普照你我的心房!我真诚的祝福你天天顺顺心心,舒舒服服! 手机(www.china-mobiles.org )
Gerkan versuchte 2013 im Rahmen von erforderlichen Sanierungsarbeiten erneut (vergeblich), für eine Verlängerung des Dachs zu plädieren. Sogar Gerhard Schöder meinte: „Der Architekt hat recht, die Wurst ist abgebissen. Vorne und hinten.“ (sprich: zu kurz).