Eltern haften für ihre Kinder – Störerhaftung reloaded

Veröffentlicht am 10. Oktober 2006 von Arne Trautmann | Onlinerecht | 12 Kommentare

Law-BlogIn der ZUM 2006, 661-662 wird eine interessanter Beschluss des Landgerichts Hamburg (vom 21.04.2006, AZ 308 O 139/06) veröffentlicht. Die Entscheidung zeigt, dass die Befürchtung, die Rechtsfigur der Störerhaftung werde in zunehmend ausufernder Weise angewandt, wohl berechtigt ist. Anlässlich der (später ergangenen) WLAN-Entscheidung des Landgerichts Hamburg hatte das Law-Blog ja ähnliches schon vermutet: wenn die Büchse der Pandora erst einmal geöffnet ist, lässt sie sich kaum wieder schließen.

Zum konkreten Fall: Eine Fünfzehnjährige hatte in Filesharing-Systemen in Internet rechtswidrig Musikaufnahmen bereitgestellt. Der Vater der Minderjährigen wurde zur Unterlassung aufgefordert, eine entsprechende Erklärung auch abgegeben. Im Nachgang stritt man sich um die Kosten. Zu deren Tragung wurde der Vater verurteilt, denn der ursprünglich geltend gemachte Unterlassungsanspruch habe (wohlgemerkt: ihm gegenüber) bestanden. Begründet wird das über die Störerhaftung.

Nun gibt es keine Störerhaftung ohne die Verletzung von Prüfpflichten. Die sah das Gericht aber schon in der Überlassung des verwendeten Computers und Interzugangs begründet. Das gelte insbesondere dann, wenn die Überlassung an Jugendliche oder Kinder erfolgt. Denn gerade bei diesen könne das Unrechtsbewusstsein für Rechtsverletzungen im Internet möglicherweise noch nicht hinreichend entwickelt sein. Dem Vater sei es insbesondere auch möglich und zumutbar, Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen zu treffen. In Betracht komme etwa die Einrichtung verschiedener Benutzerkonten mit teilweise limitierten Rechten, die Einrichtung einer Firewall etc. So ein Erziehungsberechtigter hierfür technisch nicht versiert genug sei, müsse er sich fachkundiger Hilfe bedienen.

So einfach ist das. Bei genügend flexibler Handhabung lässt sich mit Hilfe der Figur der Störerhaftung praktisch jedes gewünschte Ergebnis erreichen. Da darf man Eltern viel Spaß bei der lückenlosen Kontrolle des Nachwuchses wünschen.


12 Gedanken zu "Eltern haften für ihre Kinder – Störerhaftung reloaded"

Interessant und ab wann kommt die 24h Überwachung der 17 jährigen Tochter oder des 15-jährigen Sohnes? Da bleibt dann wohl nur noch das Einsperren der Kinder ohne Computer. Dabei kann man gleich auch noch die GEZ-Gebühren für den Internetfähigen PC sparen. Ach ja, wieso Kinder? Die kann man dann ja auch gleich einsparen…

Ich hoffe, der Richter überwacht auch seine eigenen Kinder lückenlos bis zum 18. Lebensjahr, sonst fällt er womöglich in die eigene Grube … obwohl es natürlich schwer sein dürfte, einen Richter zu finden, der einen Richter als Störer belangt …

also sollten wir wahrscheinlich eine ltd einrichten, alle Geräte von dieser betreiben lassen, und diese auch mit der Aufssicht der Kinder beauftragen?

Eigentlich habe ich geplant eine Ltd zu gründen und dieser die Geräte zu vermieten, da ja bei Limiteds die nicht rechtzeitig deren Steuererklärung abgeben der gesamte Besitz in die Hände der Englischen Regierung fällt, und falls der Dienstleister der als Secretery engagiert wurde schläft, habe ich Pech gehabt.

Gruß
Gerhard

[…] Es ist, wenn man sich viel im Internet bewegt, eine sehr fremde Welt, in die man eintaucht, wenn man sich mit den einschlägigen Entscheidungen des Hamburger Landgerichts beschäftigt. Es ist auch eine Welt, in der man das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht als eine der größten Errungenschaften zu sehen scheint, sondern als eine ständige Bedrohung, die bislang zum Glück eher theoretischer Natur war, seit dem Siegeszug des Internets aber ganz praktisch täglich bekämpft werden muss. Es kam mir am Freitag im Gerichtssaal vor, als schwebe über der ganzen Verhandlung unausgesprochen die Frage, warum es das überhaupt geben muss: die Möglichkeit für jedermann, Kommentare abzugeben – wir sind doch bislang auch ganz gut ohne ausgekommen. Ich konnte nicht aufhören, mir vorzustellen, wie die Richter vor 50 Jahren entschieden hätten, wenn es um irgendwelche unzulässigen Fernsehbilder gegangen wäre, und ob sie auch der Meinung gewesen wären, man könnte auf dieses neumodische Bilderzeug gut verzichten, schließlich habe sich das Radio als Medium gut bewährt. […]

[…] Da schreibt Stefan Niggemeier in seinem Blog einen Artikel ueber irgendwas im TV (wie altmodisch – Fernsehen!) und in den Kommentaren klinkt ein Troll aus. Obwohl der Herr Niggemeier diesen Kommentar unaufgefordert loescht, wird er von dem beleidigten Unternehmen verklagt. Jetzt hat Herr Niggemeier den Prozess verloren, nach Ansicht des Gerichts haette er die Kommentare vor Veroeffentlichung pruefen muessen.  Wer die Hamburger Richter kennt, haette darauf wetten koennen, entsprechend fallen die Kommentare aus. […]

Puh, dann hilft ja nur mehr das Einsperren der Kinder. Manchmal zweifelt man echt am Weitblick so mancher Richter.

Hallo!

Nehmen wir einmal an, die Eltern eines Kindes hätten die tollen Ratschläge des gerichts befolgt und den PC entsprechend gesichert, dass ein Upload nicht mehr möglich ist. Nun kommt ein Freund des Kindes zu Besuch und hat – was die Eltern nicht mitbekommen – einen Laptop dabei. Der Freund steckt das LAN-Kabel des gesicherten PCs in seinen Laptop und stellt Inhalte zum Download in einer Taschbörse zur Verfügung. So.
Wer ist nun schuld? Der Freund? Oder die Eltern – schließlich haben sie die Urheberrechtsverletzung ermöglicht, sie haben es versäumt, das LAN-Kabel am PC ihres Sohnes festzukleben und eine Art Alarmanlage anzubringen, die sie auf einen möglichen Missbrauch des Anschlusses aufmerksam macht.

So abwägig finde ich meine Idee echt nicht 😉

Mfg

Störerhaftung hin oder her: wer die Sicherheit allein der Technik überlässt, sollte sich nicht wundern. Also auch beim Mac, Augen auf!

Das Smartphone ist die einfachste Art, Menschen miteinander kommunizieren zu lassen. Wenn Sie ein Elter sind und Sie Ihrem Kind ein Telefon gekauft haben, beachten Sie bitte das die Welt offen ist, mit dem Telefon kann er oder sie Fremde einfach über Facebook treffen, Messagen und vielleicht kommen Ihre Kinder durch diese Fremden mit Drogen, Gewalt und Pornografie in Berührung. Wie hält man kleine Kinder von diesen gefährlichen Dingen fern? Wie stellt man sicher das jede Bewegung der Kinder unter elterlicher Aufsicht geschieht?
http://de.imonitorsoft.com/mobile-spy-software.html