Heute hatte das Landgericht München I im Fall Schumacher gegen Infineon zu entscheiden. Wir erinnern uns: Ulrich Schumacher war einer der gefeierten Stars des New Economy Booms vergangener Jahre. Nach Rückgang der Umsätze und schlechen Zahlen wurde dieser in einer Art Dolchstoßlegende gestürzt. Die Verschwörer waren ehemalige Weggenossen, die Schumacher fallen sehen wollten. So weit der Stoff aus dem die Dramen sind.
Schumacher selbst und der Vollstrecker der Tat, der Aufsichtsratsvorsitzende Kley, lieferten sich in Folge einen beispiellosen Schlagabtausch, dessen Ende wohl heute das Landgericht München I eingeläutet haben dürfte, wenn Infineon nicht in Berufung geht.
Grund für den Prozess war eine nicht ausbezahlte zweite Hälfte einer Abfindung (insgesamt 5,25 Mio. Euro), die Infineon Schumacher wegen angeblicher Pflichtverletzungen als Vorstandsvorsitzender im Amte nicht zukommen lassen wollte.
Das Landgericht München I hat heute der Klage von Schumacher vollumfänglich stattgegeben. Grund: Der Infineon-Aufsichtsrat wusste bereits bei Abschluss dieser Vereinbarung, dass Schumacher im Verdacht stand, private und dienstliche Interessen zum Nachteil des Unternehmens miteinander verknüpft zu haben. Weil dem aber so war, könne dies den nachträglichen Rücktritt von dieser Vereinbarung nicht rechtfertigen. Juristisch wohl korrekt.
Man könnte kurz nachdenken, ob nicht der Aufsichtsrat – wir reden schließlich von einer Aktiengesellschaft – nicht seinerseits Pflichten verletzte, indem er Schumacher trotz des Wissens um diesen Verdacht eine derart hohe Abfindung zusagte. Immerhin vertritt ein Aufsichtsrat das Wohl der Gesellschaft, vielleicht stehen Aktionärsklagen hier ja noch aus.
Wie dem auch sei, am Ende gibt es in dieser Sache nur Verlierer. Der Schlagabtausch zwischen Infineon und Schumacher wurde bereits zu Beginn unter der Gürtellinie geführt. Von “Narzissmus”, “Disziplinlosigkeit” und “privaten Geschäften” zu Lasten der Gesellschaft war hier die Rede, es wurden Unterlassungsklagen geführt und richtig schön im Dreck gewühlt, wie die FTD vom heutigen Tage schön zusammenfasst.
Das eigentlich Tragische an der Geschichte sind nicht die weiteren ca. 2,6 Mio. Euro, auf die sich Schumacher nun wohl freuen kann. In Anbetracht der Summen, die bei einer Deutschen Bank üblich sind, sind derartige Beträge “Peanuts” wie Herr Breuer hier wohl sagen würde. Irritierend ist es eher zu sehen, wie sehr diese Geschichte doch den Verfall von Ethik und Moral auf höchster Managementebene widerspiegelt. Vielleicht waren die Führungsebenen deutscher Großunternehmen der Macht, die international agierende Unternehmen in einer globalisierten Welt haben und der Verantwortung, die diese mit sich bringt, einfach noch nicht gewachsen. Ergebnis war eine hybride Selbstüberschätzung und Achtlosigkeit, die den Unternehmen eher schadete als half.
Werteorientiertes unternehmerisches Denken hätte man bereits dadurch beweisen können, wenn dieser Prozess nie geführt worden wäre. Unterlassen ist manchmal eben doch besser als Tun.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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