13.09.06

Wertgutachen bei Kapitalerhöhung

- Gesellschaftsrecht -

Law-BlogWill man bei einer GmbH das Kapital erhöhen, so kann man dies durch Geld- oder Sacheinlage tun. Regelmäßig wird es dann so sein, dass man um einen glatten Betrag das Stammkapital erhöht und den überschießenden Teil – Aufgeld – in die Kapitalrücklage einstellt.

Will man eine Sacheinlage tätigen, so muss bei der Anmeldung zum Registergericht, bei dem die Kapitalerhöhung eingetragen werden muss, ein Wertgutachten vorgelegt werden. Eine Frage ist, worauf sich das Gutachten beziehen muss. Auf die Sacheinlage als solches oder nur auf den Teil des Wertes, der für die Stammkapitalerhöhung notwendig ist?

Die Frage ist längst geklärt und dennoch denkt man immer wieder darüber nach.

Mit Beschluss vom 08.01.1996 hat das Landgericht Augsburg entschieden, dass das Registergericht nur zu prüfen hat, ob der wirkliche Wert der Sacheinlage mindestens dem Nennbetrag der Stammkapitalerhöhung entspricht, auch wenn dies im Extremfall nur ein Euro ist. Zwar könnte man argumentieren, dass die Gesellschaft dann ohne weiteres zu einem späteren Zeitpunkt eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln unter Auflösung der Kapitalrücklagen ohne weitere Werthaltigkeitsprüfung durchführen könnte. Dieses Argument hat das Landgericht aber unter Hinweis auf die erst 1994 eingefügten §§ 57c ff GmbHG, die umfassende Voraussetzungen für eine solche Kapitalerhöhung fordern, entkräftet.

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2 Feedbacks

Gerald Mann

Mal dumm gefragt, gibt es denn nicht eine Mindesteinlage je Gesellschafter von 100 Euro?
Und muss diese nicht Notariell beglaubigt werden?
Oder habe ich das gerade missverstanden?



Sonja

Hallo Herr Mann,

hilft Ihnen die Aussage, dass es nicht um Gründung einer Gesellschaft geht? Die notarielle Beurkungung bei Kapitalmaßnahmen versteht sich m.E. von selbst. Oder habe ich die Frage nicht richtig verstanden?

Beste Grüße
Sonja Drexl-Trautmann



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