01.03.06

Begriffe: Der Sarbanes Oxley Act

- Gesellschaftsrecht -

Law-BlogIn Deutschland wird viel über Bilanzfälschungen, unterlassene Gewinnwarnungen, Insidergeschäfte, mangelhafte Kontrolle und Transparenz geredet.

In den USA ist dies ein echtes Thema.

Seit dem Erlass des Sarbanes Oxley Act, unterzeichnet von George W. Bush am 30. Juli 2002, haften CEO und CFO persönlich. Es geht um Strafen bis zu 5 Millionen Dollar bzw. bis zu 20 Jahren Haft, wenn sie ihre Aktionäre fahrlässig behandeln oder gar vorsätzlich betrügen. Die SEC (Securities and Exchange Commission) wacht über und erlässt einzelne Ausführungsvorschriften. Dieser Kommission unterwerfen sich deutsche Unternehmen bei einem Listing z.B. an der New York Stock Exchange.Verglichen mit den US-Richtlinien sind deutsche Richtlinien, insbesondere der Corporate Governance Kodex, zahnlose Tiger, weil im Grunde unverbindlich. Deutsche Konzerne, die an den US-Börsen gelistet sind, fallen jedenfalls unter den Sarbanes Oxley Act, ganz gleich, wo diese ihren Sitz haben.

Im Rahmen der Section 404 des Sarbanes-Oxley Acts müssen Unternehmensprozesse beschrieben, definiert und Kontrollverfahren festgelegt werden. So soll das Risiko eines falschen Bilanzausweises minimiert werden. Der Bilanzskandal von Worldcom hat hier deutliche Spuren hinterlassen.

Die SEC hat am 02. März 2005 entschieden, dass ausländischen Unternehmen, die an US-Börsen gelistet sind, einen Aufschub von einem Jahr für die Erfüllung der Section 404 des Sarbanes-Oxley Acts erhalten. Dies führt zu weitreichenden Pflichten der deutschen Unternehmen, die vermutlich längst über ein Delisting in den USA nachdenken.

Der mit der Umsetzung verbundene Aufwand, insbesondere für die entsprechende Complinace, dürfte extrem hoch sein. Ob sich dieser auch lohnt, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Es sei aber auf eine hochinteressante und hochaktuelle Studie von Prof. Dr. Alexander Bassen von der Uni Hamburg hingewiesen, die zwischenzeitlich auch veröffentlicht sein sollte (über die Uni Hamburg zu beziehen) und den provokativen Titel “Compliance und Corporate Goverancen - Außer Spesen nichts gewesen?” trägt. Dieser Studie beschäftigt sich in Randbereichen auch mit der Frage, welche meßbaren Vorteile für Unternehmen durch ein US-Listing bestehen.



3 Feedbacks

Law-Blog » Sarbanes Oxeley II

[...] Am 01.03.2006 erschien ein Beitrag zum Thema Sarbanes Oxeley Act und der Vermutung, dass einige Unternehmen über ein Delisting an der amerikanischen Wertpapierbörse aufgrund der enormen finanziellen und personellen Kosten nachdenken. Heute schreibt die Financial Times Deutschland, dass das Rechnunglegungsgremium IASB in Rücksprache mit der US-Börsenaufsicht SEC eine gegenseitigen Anerkennung von US-GAAP und IFRS womöglich schon bereits für 2007 erwartet. [...]



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I couldn’t understand some parts of this article, but it sounds interesting…



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