Am 15. März 2006 hat sich das Stuttgarter Landgericht mit den Aktionärsklagen einiger Anleger zu beschäftigen, die der Meinung sind, dass der Rückzug Schrempps früher hätte veröffentlicht werden müssen, als dies der Fall war.
Kläger ist hier ein Kleinanleger, der an dem rasanten Kursanstieg der Daimler-Aktie von zeitweise 10% nach Bekanntgabe der Top-Personalie nicht mehr partizipieren konnte, da er einen Tag zu früh seine Aktien verkauft hatte.
Wieder einmal dreht es sich hier um die Frage, wann Insiderinformationen veröffentlicht werden müssen. Durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz im Herbst 2004 wurden die Vorgaben nochmals verschärft. Seitdem ist die Unsicherheit der Unternehmen, wann was zu veröffentlichen ist, weiter gestiegen. Auch der Emittentenleitfaden der BaFin (Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen) vom Juli 2005 konnte auch nur in einigen Punkten Klarheit schaffen.
Erstmals beschäftigt sich nun ein Gericht mit der Auslegung eines der unbestimmten Rechtsbegriffe, die uns das Anlegerschutzverbesserungsgesetz und die daraus resultierenden Änderungen des Wertpapierhandelsgesetz bescherte. Prognosen, Umstände, Absichten, teils von Gerüchten ist die Rede, wenn es um das Ob der Veröffentlichungspflicht von Insiderinformationen geht. Die Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen ist den Juristen nicht neu, sondern tägliches Brot.
Problem ist, dass es bei den heute so volatilen und informationsanfälligen sprunghaften Märkten, weit abseits von handfesten Unternehmenskennzahlen und vernünftiger Marktbewertung, den Unternehmen schier unmöglich ist, einzuschätzen, wie und in welchem Ausmaß eine Information eher schützt als verwirrt bzw. den Markt irritiert. Aber – darauf kommt es auch nicht an. Die unternehmerische Verantwortung wird hier komplett auf die übrigen Marktteilnehmer verlagert, gerade der Kleinanleger wird der besseren Marktübersicht von Analysten, Institutionellen Anlegern, Fondsmanagern überlassen.
Freuen wir uns daher auf die Entscheidung aus Stuttgart. Das Gericht hat es bei dieser mit Spannung erwarteten Entscheidung in der Hand, ein Zeichen im Sinne der Rechtssicherheit setzen.

Das Werk für den IT-Profi mit rechtlichen Fragen: 




2 Feedbacks
Paul
Sehr schöner Beitrag.
a34d536be78f
a34d536be78f…
a34d536be78f60698d5c…
Bitte kommentieren Sie!