11.01.06

Änderungen im Arbeitsrecht zum 1. Januar 2006 (1)

- Arbeitsrecht -

Law-BlogWie jedes Jahr gibt es im Arbeitsrecht auch heuer wieder eine Reihe von Änderungen, die zum Jahresbeginn wirksam wurden. Nachfolgend soll hier ein kurzer Überblick gegeben werden. Anzumerken ist, dass zahlreiche weitere der durch die Regierungsparteien angekündigten Änderungen bisher noch nicht beschlossen sind. Das betrifft etwa geplante Änderungen im Kündigungsschutzgesetz und im Befristungsrecht.

1. Aufhebung der Steuerfreiheit von Abfindungen

Eine für das Arbeitsrecht besonders bedeutende Änderung ist die Aufhebung der Ziffer 3 Nr. 9 Einkommensteuergesetz (EStG), nach der bei einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes grundsätzlich ein Betrag in Höhe von Euro 7.200,00 und für ältere Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit auch höhere Beträge steuerfrei waren. Die Steuerbegünstigung von Abfindungen gemäß § 34 EStG bleibt aber bestehen. Lediglich für Verträge über Abfindungen und für Abfindungen wegen einer Gerichtsentscheidung, die vor dem 1. Januar 2006 getroffen wurde oder im Rahmen einer am 31.12.2005 anhängigen Klage, ist § 3 Nr. 9 EStG noch in der alten Fassung anzuwenden, soweit die Abfindung dem Arbeitnehmer vor dem 1. Januar 2008 zufließt.

2. Geänderte Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung wurde mit Wirkung zum 01. Januar 2006 auf Euro 3.562,50 pro Monat (Euro 40.740,00 pro Jahr) und die Versicherungspflichtgrenze auf Euro 3.937,50 pro Monat (Euro 47.250,00 pro Jahr) angehoben.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung bleibt unverändert.

3. Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft und Krankheit

Mit Wirkung zum 1. Januar 2006 wurde ebenfalls das Lohnfortzahlungsgesetz durch das Aufwendungsausgleichsgesetz ersetzt. Demnach nehmen nun alle Unternehmen unabhängig von der Zahl der Beschäftigen am Umlage- und Erstattungsverfahren für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft teil, d.h. dass der Arbeitgeber den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld erstattet bekommt.

Daneben wurden auch einige Regelungen bezüglich der Aufwendungen im Krankheitsfalle geändert. Die wichtigste Änderung hierbei ist, dass zukünftig sowohl Arbeiter als auch Angestellte und Auszubildende in das Umlageverfahren einbezogen werden und dass alle Arbeitgeber bis zu einer Betriebsgröße von 30 Arbeitnehmern am Ausgleichsverfahren im Krankheitsfall teilnehmen, d.h. dass der Arbeitgeber die Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erstattet bekommt.

4. Verlängerung des Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt waren bestimmte arbeitsmarktpolitische Instrumente eingeführt worden, befristet bis zum 31. Dezember 2005. Diese Regelungen werden nun um 2 Jahre bis zum 31. Dezember 2007 verlängert. Hierbei handelt es sich um folgende Maßnahmen:

  • Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer,
  • Beitragsfreiheit für ältere Arbeitnehmer in der Arbeitslosenversicherung,
  • befristete Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen.

Des Weiteren wurde der zunächst bis 31. Dezember 2005 befristete Existenzgründungszuschuss, die so genannte „Ich-AG“, bis zum 30. Juni 2006 verlängert.

Die Regelungen des Job-AQTIV-Gesetzes zur Forderung bei beruflicher Weiterbildung älterer und von Arbeitslosigkeit bedrohter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden bis zum 31. Dezember 2006 verlängert.

Bitte beachten Sie auch Teil 2 des Beitrags.

Schlagwörter:



3 Feedbacks

Law-Blog » Änderungen im Arbeitsrecht zum 1. Januar 2006 (2)

[...] HOME | HIGHLIGHTS | SEMINARE | LINKS « Änderungen im Arbeitsrecht zum 1. Januar 2006 (1) 12.01.06 [...]



Andreas Kunze

Die Infos zum Thema Abfindungen könnten m.E. ergänzt werden:
1) Begünstigt sind laut Gesetzestext auch Abfindungen, die aus einer im vergangenen Jahr eingereichten Klage resultieren. Der Gesetzgeber dürfte die Kündigungsschutzklage gemeint haben.
s.
http://www.finblog.de/2006/01/10/steuer-extra-fur-abfindungen/
2) Die Zahlung muss nicht wie bei Ihnen erwähnt vor dem 1. Januar 2007 zufließen, sondern vor dem 1. Januar 2008.



Dr. Christian Ostermaier

Vielen Dank für den Hinweis, da haben Sie natürlich recht. Es ist im Text korrigiert. Uns lag bei der Erstellung des Beitrags nur der Gesetzentwurf vor; an dieser Stelle hat sich in der endgültigen Fassung des Gesetzes noch eine Änderung ergeben.



Kommentare

Bitte kommentieren Sie!




Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Kommentar mehr als zwei Links enthält muss er freigeschaltet werden. Es kann dann eine kurze Weile dauern bis Ihr Beitrag erscheint. Wir bitten um Verständnis.





Von den LAW-BLOG Autoren
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Agenturen, Dienstleister und Freiberufler "AGB für Agenturen, Dienstleister und Freiberufler" Mit Musterklauseln, rechtlichen Hintergrundinfos und praktischen Tipps. Als iBusiness-Leitfaden von Arne Trautmann.
M-Business "M-Business" Das Recht desselbigen. Mit Beispielen und Praxistipps. Autoren: Thomas Steinmassl, Joachim Borck, Arne Trautmann, Moritz Pohle.
Kategorien
Werbung
Rundum-Sorglos-Computer ohne lästige Administration gibt's von Xompu.
Von den LAW-BLOG Autoren
EDV-Recht A-Z Das Werk für den IT-Profi mit rechtlichen Fragen: "EDV-Recht von A-Z" Herausgeber: Dr. Georg F. Schröder, LLM; Autoren: Dr. Georg F. Schröder, LLM; Dr. Christian Ostermaier, Arne Trautmann.
Unternehmer-Handbuch"Unternehmer- Handbuch" Herausgeber: Heussen / Korf / Schröder / Weber; div. Autoren, u.a. Dr. Christian Ostermaier.