Heise, Links und Haftung im Forum

Veröffentlicht am 6. Dezember 2005 von Arne Trautmann | Onlinerecht | 45 Kommentare

Law-BlogSchon recht umfangreich wurde in den einschlägigen Medien vom Urteil des LG Hamburg in Sachen Universal Boards gegen den Heise Verlag berichtet. In der Sache geht es um Beiträge von Usern im Forum des Heise Verlags, in denen dazu aufgefordert wurde, Server der Universal Boards durch eine Art menschliche DDoS-Attacke in die Knie zu zwingen.

Von diesen Beiträgen hatte der Verlag keine Kenntnis, billigte sie nicht und hatte sie nach Aufforderung auch unverzüglich entfernt. Dennoch hat das LG Hamburg eine einstweilige Verfügung in der Sache erlassen, die es Heise verbietet,

Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören.

Hat diese restriktive Ansicht des Gerichts Bestand, dann kann das Probleme nicht nur für Foren, sondern auch für Blogs, Gästebücher und andere interaktive Seiten im Internet bedeuten. Denn in der Sache wird hier der Betreiber einer solchen Seite unmittelbar für Äußerungen von Nutzern haftbar gemacht, von denen er im Zweifel nichts weiß und – gerade bei umfangreichen Foren – vielleicht auch gar nichts wissen kann.

Eine seriöse Stellungnahme fällt derzeit schwer, da die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. Auf den ersten Blick jedenfalls scheint mir das Urteil zumindest hart am Rande des Vertretbaren zu liegen – genauso genommen wohl schon auf der „falschen“ Seite dieser feinen Linie.

Grundsätzlich stellt bekanntermaßen das Teledienstegesetz denjenigen, der nur fremde Informationen für seine Nutzer speichert, von der „Verantwortlichkeit“ für die Informationen frei:

§ 11 – Speicherung von Informationen

Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern

1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder

2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

Nun hat der Gesetzgeber bei der Umsetzung der EU-Richtlinie, auf der das TDG beruht, wie so oft schlampig gearbeitet. Denn der Begriff der „Verantwortlichkeit“ am Anfang der Vorschrift ist interpretabel – es gibt ihn so im deutschen Recht eigentlich nicht, das üblicherweise von „Haftung“ spricht. Was also ist gemeint?

„An sich“ sollten da – so meinte der Gesetzgeber – wohl die „Haftung“ auf Schadenersatz, aber auch Ansprüche auf Unterlassung, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung, ausgeschlossen sein.

Der BGH sah das bereits mit Urteil vom 11.3.2004, AZ I ZR 304/01 anders. Einer der Leitsätze des Urteils lautet:

Das Haftungsprivileg des § 11 Satz 1 TDG, das den Diensteanbieter, der fremde Informationen für einen Nutzer speichert („Hosting“), von einer Verantwortlichkeit freistellt, betrifft nicht den Unterlassungsanspruch.

Zur Begründung führt das Gericht aus:

Wie sich aus dem Gesamtzusammenhang der gesetzlichen Regelung ergibt, findet die Haftungsprivilegierung des § 11 TDG n.F. indessen keine Anwendung auf Unterlassungsansprüche. Dies kommt im Wortlaut des § 11 Satz 1 TDG nur insofern zum Ausdruck, daß dort von der Verantwortlichkeit des Diensteanbieters die Rede ist. Damit ist lediglich die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadensersatzhaftung angesprochen. § 11 TDG besagt indessen nichts darüber, ob ein Diensteanbieter nach den allgemeinen deliktsrechtlichen Maßstäben oder als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn eine Veröffentlichung in dem von ihm betriebenen Dienst die (Marken-)Rechte eines Dritten verletzt.

Das kann man so lesen, dass, hätte der Gesetzgeber auch den Unterlassungsanspruch ausschließen wollen (was er in der Tat wohl wollte), er das ein wenig deutlich hätte ausdrücken sollen.

Allerdings sieht auch der BGH, dass die Störerhaftung nicht unbotmäßig ausarten darf, wenn man in Deutschland nicht das Internet komplett abschalten will. Also fügt das Gericht ein Korrektiv ein:

Weil die Störerhaftung aber nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, setzt die Haftung des Störers die Verletzung von Prüfungspflichten voraus. Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (…).

Einem Unternehmen, das – wie die Beklagte – im Internet eine Plattform für Fremdversteigerungen betreibt, ist es nicht zuzumuten, jedes Angebot vor Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen. Eine solche Obliegenheit würde das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen.

Genau diese feine Überlegung hat das LG Hamburg aber nicht oder jedenfalls nicht bis zu Ende angestellt. Denn nichts anderes gilt im Fall eines Forums mit Tausenden von Posts täglich: es gibt keine zumutbare technische oder organisatorische Möglichkeit, jeden Post auf rechtsverletzte Inhalte zu prüfen. Mit Stichwortfiltern ist das nicht zu machen und die Modertation jedes Posts vor dem Freischalten würde das Forum unbenutzbar machen.

Das LG Hamburg geht daher in seinem Urteil nicht nur über das Teledienstegesetz hinaus, sondern dehnt selbst die ohnehin schon bedenkliche Rechtsprechung des BGH zu diesem Thema noch auf das Äußerst aus. Es gelangt damit zu m.E. nicht hinnehmbaren Ergebnissen.

Heise wird gut beraten sein, gegen das Urteil alle Rechtsmittel auszuschöpfen. Notfalls streitet hier auch das Grundrecht aus Art 5 GG für den Verlag. Es bleibt also spannend.


45 Gedanken zu "Heise, Links und Haftung im Forum"

[…] Zumal gemäß Arne das Urteil eh etwas überstrapaziert ist, also so what. Weiter gehts mit der Bloggerei. weitere Artikel zu: Foren, Heise, Internetrecht, Teledienstegesetz, Verbreiterhaftung   […]

Eine weitere Feinheit die viele nicht beachten, die das LG Hamburg u.U. aber zu den Urteil hat kommen lassen, ist die Tatsache das man im Heise-Forum anonym posten kann (Anonym-Proxy, keine Real-Namen).
Eine Strafverfolgung des Urhebers des Postes ist somit nahezu ausgeschlossen.

Das LG Hamburg formulierte seine Urteilsbegründung ja damit, dass es dem Geschädigten nicht zuzumuten wäre seinem Recht hinterher zu laufen. Damit meint das LG wohl weniger das es dem Geschädigten nicht zuzumuten ist Heise zu verklagen, sondern viel mehr das es dem Geschädigten nicht zuzumuten ist das Heise sich aus der Verantwortung zieht (TDG §11) und der Urheber des Postings im Dunkeln bleibt.
Bei dem derzeit aktuellen Fall kann es durchaus vorkommen das jemand binnen weniger Stunden einen erheblichen Schaden erleidet. Das entfernen des ursächlichen Posts wäre demnach nur noch Schadensbegrenzung, der Verursacher ist aber nicht zu ermitteln und der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen. Nach Ansicht des LG ein nicht haltbarer Zustand.
Entweder Heise haftet nun für Schäden durch solch destruktive Postings oder es stellt sicher, dass der Urheber ermittelbar ist.

In gewisser Weise kann ich das Urteil nachvollziehen und begrüßen. Denn wie wäre es denn wenn ich Geschädigter wäre?
Heise sagt mir mit Hinweis auf TDG §11 das sie nicht verantwortlich und schon gar nicht haftbar sind. Ein Täter (Urheber des Postings) ist nicht zu ermitteln. Das wäre dann ja aktiver Täterschutz. Ich denke nicht das dies im Sinne des Gesetzgebers ist.

Hallo Ralf,

ja, das mag ein erwägenswerter Aspekt sein. Wie gesagt: wirklich seriös wird man sich erst äußern können, wenn die Begründung vorliegt. Haben Sie die schon irgendwo gefunden?

Nein, bis jetzt habe ich auch noch nichts davon gelesen/gehört wie die Richter zu ihren Urteil gekommen sind.

PS:
Wenn ich mich schon mit Vornamen hier verewige, dann reicht mir ein Du. Bloggen macht mir mehr Spaß wenn ich geduzt werde.

Ich bin keine Juristin, beobachte aber als Betroffene (Webentwicklerin, Betreiberin mehrerer Blogs) die Entwicklung schon seit Jahren. Die Rechtsprechung hat Probleme damit, die Gegebenheiten des Internets wirklich nachzuvollziehen und bei der Urteilsfindung kompetent zu berücksichtigen. Der Fall Heise ist wieder ein typisches Exemplar. Solange ein Forum ähnlich bewertet wird wie eine Zeitung, die einmal gedruckt ist und deren Status durch eine verantwortliche Redaktion bedingt ist, solange eine Website nicht die nötige Schöpfungshöhe hat, um als Designleistung schützenswert zu sein (weil es Programme gibt, die Websites erstellen könnten, ohne dass man eine Leistung erbringen muß), solange es Richter gibt, die die Details nicht beurteilen können, wird die Rechtsprechung in Sachen Internet immer lückenhaft, unbefriedigend und für die, die ernsthaft damit arbeiten wollen, schädlich sein.

Hallo Herr Kollege Seidlitz,

spannend! Es wird immer interessanter, auf die Begründung zu warten. So auf den ersten Blick meine ich aber, so „richtig“ eine Ente ist der Bericht über das Urteil – auch nach Maßgabe Ihres Berichtes – dann doch nicht… Aber schauen wir mal.

sehr informative Seite 😉

Könnte ein Opt in Verfahren für Kommentare, wie ich es auch schon sehr vereinzelt auch auf Blogs gesehen habe dabei helfen die Haftung zwischen Seitenbetreiber und Kommentar-Verfasser klarer zu definieren?

Heise und das Urteil

Nachdem nun die Sache mit dem Design und Software-Update vorläufig durch ist, nehme ich mir mal wieder etwas mehr Zeit für Beobachtungen und Kommentare.
Ein großes Boohay hatte das Urteil des Landgerichts Hamburg gegen den Heise-Verlag ausgelöst….

Hallo Ole,

wenn der Kern und die Ursache des HH-Heise-Urteils wirklich die Möglichkeit der (völligen) Anonymitat der Nutzer ist, dann könnte das zumindest ein Schritt sein.

Leztlich geht es ja um die Prüfpflichten des Betreibers, insb., wie „misstrauisch“ der angesichts der Vorkommnisse der Vergangenheit und des konkreten Themas sein muss.

So ganz generell wird ein Opt-In da auch nichts helfen (eher schon eine Zwangs-Moderation bei „heißen“ Themen), aber schaden kann’s zumindest auch nicht.

Also Ralf, bei Heise muß sich jeder Poster mit Realnamen registrieren, auch wenn er später unter Pseudo postet. Natürlich *kann* da jemand beschei..en, aber er *darf* nicht, wie der RA-Kollege Gravenreuth ja bereits feststellen durfte.

Hier dagegen kann ich wesentlich anonymer posten als bei Heise.

Daran kann es also nicht liegen.

Ja, dass Heise Urteil.
Die Reaktionen erinnern mich an das Urteil des OLG Hamm aus 2004 zum urheberrechtlihen Schutz von Webseiten…
Ei, was waren da Unruhen zu spüren… Gerade zu stand man in den Reihen der Webdesigner etc. am Rande eines „Bürgerkrieges“;)…
Nun ja, auch diese Wogen haben sich geglättet…
Was das Heise Urteil angeht, denke ich, dass die weitläufigen Spekulationen und Meinungen teils etwas zu grundsätzlich für den hier zu entscheidnenen Fall sind… Ich glaube nicht, dass man die Aussagen des Urteils als derart grundsätzlich hinsichtlich der allgemeinen Beurteilung der Haftung von Forenbetreibern und ähnlichen Diensteanbietern anzusehen hat, als das sich die allgemeinen Haftungfragen usw. gegenüber der jetzigen Situation und bisherigen Lage großartig ändern werden.
Nichts desto trotz: Man darf sicher gespannt sein, welch Argumentation die Richter Ihrer Entscheidung im Detail zu Grunde gelegt haben.

Und: Heise hat ja Rechtsmittel angekündigt… sollte es dazu kommen… wie spannend soll das erst werden werden, wenn „wir jetzt schon platzen“ ?! 😉

[…] Bei vielen Nachrichten zu diesem Thema wird ein Argument gebracht, dass man sich nicht aufregen bräuchte, denn das Teledienstgesetz sagt etwas ganz anderes. Es wird aber hierbei etwas wesentliches vergessen: Gesetze können interpretiert werden, auch das Teledienstgesetz. Denn hier ist die Rede von “Verantwortlichkeit”, die es so in der deutschen Rechtsprechung nicht gibt. Statt dessen ist in der Regel von “Haftung” die Rede. Dies wird schön im Law-Blog angesprochen. Denn bereits am 11.03.2004 hat das BGH entschieden: Das Haftungsprivileg des § 11 Satz 1 TDG, das den Diensteanbieter, der fremde Informationen für einen Nutzer speichert („Hosting“), von einer Verantwortlichkeit freistellt, betrifft nicht den Unterlassungsanspruch. […]

Hallo Frau Trautmann,

gibt es nicht auch die Rechtsprechung
dass man gegen einen Rechtsverstoss erst dann einschreiten muß wenn man Kenntniss davon erlangt ?

Wenn ein Gästebuchbetreiber dazu verpflichtet ist, ständig sein Gästebuch zu überwachen und verurteilt wird wenn jemand was rechtswidriges postet…

Wäre doch der übergeordnete Webspaceprovider
Der übergeordnete Domainprovider
Der übergeordnete Internetprovider
Der Computerverkäufer und der Computer Hersteller
…………usw
genauso als Mitstörer mitschuldig
Da alle! die Voraussetzungen erst schaffen dass das Posting möglich ist !

nette Grüße
Wolfgang Wild

Hallo Herr Wild,

in der Tat besteht die Gefahr, dass die Störerhaftung über Gebühr ausgedehnt wird, daher ja die – im Artikel kurz angesprochenen – einschränkenden Kriterien des BGH.

Die Rechtsprechung, auf die Sie anspielen, ist sogar Gesetz, das sagt nämlich u.a. das TDG.

Zur Störerhaftung noch ein Punkt: es geht nicht darum, wer die Voraussetzungen schafft, dass eine Rechtsverletzung möglich ist, sondern wer die Rechtsverletzung verhindern kann.

Zuletzt: Herr 😉

[…] Hintergrundinformationen:Law-Blog Heise juris LG Hamburg: Az. 324 O 721/05 Trackback |  […]

Geschrieben von Herr Wild: „Wenn ein Gästebuchbetreiber dazu verpflichtet ist, ständig sein Gästebuch zu überwachen und verurteilt wird wenn jemand was rechtswidriges postet…

Wäre doch der übergeordnete Webspaceprovider
Der übergeordnete Domainprovider
Der übergeordnete Internetprovider
Der Computerverkäufer und der Computer Hersteller
…………usw
genauso als Mitstörer mitschuldig
Da alle! die Voraussetzungen erst schaffen dass das Posting möglich ist !“

Man kann das nicht immer auf das letzte Glied in der Kette abwälzen.

Ich betreibe selbst eine kleine Meta Suchmaschine und habe auch oft Bammel, erst Recht nach dem Apollo7 Urteil, das ich dafür haftbar gemacht werden kann, wenn die Serps Ausgabe einen Link aufzeigt, welchen ich ja nicht steuern kann, der rechtswidrig ist. Ich bin auch der Meinung das man sowas nie 100%ig verhindern kann.

Gruss
seekXL

Wie lange wird es wohl noch dauern bis die ganzen Gerichte halbwegs einheitliche Entscheidungen fällen und die dann auch noch „sinnvoll“ sind bzw. nicht völlig an der Realität vorbei?

[…] Von den Politikern bin ich hier schwer enttäuscht. Die Menschen werden bezahlt, damit sie saubere Gesetze erstellen. Und dann kommt diese Problematik zustande, weil die Gesetze unscharf formuliert sind. Von einem Geschäftspartner würde ich das Geld zurückverlangen. […]

Heise-Urteil: Erste Nutzniesser der vermuteten Forenhaftung…

Die Frage, ob der Betreiber eines Forums für die dort vorhandenen Inhalte (Kommentare / Beiträge) haftet, schien eigentlich geklärt. Grundsätzlich haftet er hierfür nicht, solange er keine Kenntnis von eventuellen Rechtsverletzungen hat. http://www.heise.de b…

[…] law-blog: Arne Trautmann […]

Nun haben wir die Begründung (April 2006):
http://www.buskeismus.de/faelle/fall_heise.htm

Die Internet-Gemeinschaft diskutiert heftig.

Die Themen im Zusammenhang, wie ich diese sehe:
– Recht auf Abzocke – wächst
– Abmahnwesen nimmt verrückte Züge an
– Bestechung, Filz – breitet sich bechleunigend aus
– die Schere zwischen Arm und Reich wächst
– elitäres Denken und Verhalten rettet nicht vor Sackgassen
– Bildung wird immer teuer und die Zahl der Aussteiger wächst
– normale B+ürg er werden krimnaliert, nicht nur Ausländer und nicht nur Bürger ausläöndischer Herkunft bzw. ausländischer Eltern
– Politikverdrossenheit ist nicht mehr weg zu diskutieren
– gesellschagtliche Gruppen schotten sich ab uns verselbständigen sich folgerichtig
– Recht auf Meinungsfreiheit – wird immer mehr eingeschränkt
– Rolle der Justiz – allein Anwälte und Juristen entscheiden immer häufiger, was zulässig ist
– Geld vs. Grundrechte – das Recht auf Meinungsfreiheit, Kunst, Bildung und Wissenschaft, Gleichheit vor Gericht, u.a. werden imemr teurer

Die Pressekammer Hamburg ist an diesen Prozessen nicht unwesentlich beteiligt.

Wo steuern wir hin?

[…] Grundlage ist die am 05.12.2005 bestätigte einstweilige Verfügung gegen heise online. Eine interessante Analyse hierzu findet sich im Law-Blog. […]

[…] Für viel Aufruhr sorgte vor einigen Monaten das Heise-Forenurteil, das auch hier besprochen wurde. Für die juristische Ausgangslage, wie sie hiesig verstanden wird, darf ich auf diesen Beitrag nochmals verweisen. Allzu tiefsinnig konnten die Gedanken damals mangels näherer Begründung freilich nicht ausfallen. Die Gründe liegen nun vor, ein aufmerksamer Kommentator hat auf die Buskeismus verwiesen, man kann den Text auch von heise herunterladen (PDF). Die Lektüre gibt dem Tiefsinn freilich dennoch nur bedingt Nahrung. […]

Ich habe selber ein Forum und finde es eigentlich schwachsinn, wenn man sagt, der Admin würde die Verantwortung haben für die anderen.
Auch Admins sind Menschen 🙂
Aber hier drüber kann man sich auch streiten, grundsätzlich würde ich sagen, jeder haftet für sich.

[…] Es scheint kaum möglich, eine vollständig legale Seite zu erstellen. Durch das Setzen von Links muß rein theoretisch die verlinkte Seite regelmässig kontrolliert werden. Ausserdem ist bei der Masse an Texten, Bildern, Videos und ähnlichem für einen Benutzer kaum noch nachvollziehbar, wer das Urheberrecht besitzt. In den meisten Fällen wird es bei einem Verstoß, wenn überhaupt, bei einer Abmahnung bleiben, auf die wohl die meisten Personen umgehend und ohne Überprüfung reagieren, s.d. die Berechtigung zur Abmahnung selten durch eine negative Feststellungsklage überprüft wird. Die Rechtslage ist hier sehr schwer abzuschätzen, da vor allem bei Links für den Laien sehr widersprüchlich scheinende Urteile gefällt wurden (vgl. odem.org, Heise bzw. Eintrag auf Law-Blog). […]

Bei vielen Nachrichten zu diesem Thema wird ein Argument gebracht, dass man sich nicht aufregen bräuchte, denn das Teledienstgesetz sagt etwas ganz anderes. Es wird aber hierbei etwas wesentliches vergessen: Gesetze können interpretiert werden, auch das Teledienstgesetz. Denn hier ist die Rede von “Verantwortlichkeit”, die es so in der deutschen Rechtsprechung nicht gibt. Statt dessen ist in der Regel von “Haftung” die Rede. Dies wird schön im Law-Blog angesprochen. Denn bereits am 11.03.2004 hat das BGH entschieden: Das Haftungsprivileg des § 11 Satz 1 TDG, das den Diensteanbieter, der fremde Informationen für einen Nutzer speichert („Hosting“), von einer Verantwortlichkeit freistellt, betrifft nicht den Unterlassungsanspruch.

[…] Inzwischen häufen sich Meldungen über unberechtigte Abmahnungen von Internetprojekten. Waren bisher primär klassische Shopbetreiber betroffen, so greift diese Welle mittlerweile auch auf Projekte mit Foren oder Artikel mit Kommentarfunktionen über. […]

[…] Zum einen wendet es die Figur der Störerhaftung in einem selbst für Hamburger Verhältnisse exzessiven Maß an. Störer kann bekanntermaßen zunächst jeder sein, der zur Verwirklichung einer rechtswidrigen Tat kausal beigetragen hat. Dazu reicht es, dass er das Internetforum betreibt, in dem da ein Äußerungsdelikt begangen wurde. Damit das Ganze nun aber nicht ausartet (auch die Eltern des Täters wären sonst Störer, denn ohne Zeugung gäbe es den Täter gar nicht) wird regelmäßig weiterhin gefordert, dass Prüfpflichten verletzt werden. Erst wenn das der Fall ist kommt die Störerhaftung zum Tragen. Diesen Punkt aber überspringt das Landgericht nonchalant: Der Kläger muss sich die Verbreitung dieser Äußerung auch zurechnen lassen, denn sie ist über ein von ihm unterhaltenes Internetforum verbreitet worden. […]

[…] Zum einen wendet es die Figur der Störerhaftung in einem selbst für Hamburger Verhältnisse exzessiven Maß an. Störer kann bekanntermaßen zunächst jeder sein, der zur Verwirklichung einer rechtswidrigen Tat kausal beigetragen hat. Dazu reicht es, dass er das Internetforum betreibt, in dem da ein Äußerungsdelikt begangen wurde. Damit das Ganze nun aber nicht ausartet (auch die Eltern des Täters wären sonst Störer, denn ohne Zeugung gäbe es den Täter gar nicht) wird regelmäßig weiterhin gefordert, dass Prüfpflichten verletzt werden. Erst wenn das der Fall ist kommt die Störerhaftung zum Tragen. Diesen Punkt aber überspringt das Landgericht nonchalant: Der Kläger muss sich die Verbreitung dieser Äußerung auch zurechnen lassen, denn sie ist über ein von ihm unterhaltenes Internetforum verbreitet worden. […]

Nein, bis jetzt habe ich auch noch nichts davon gelesen/gehört wie die Richter zu ihren Urteil gekommen sind.

PS:
Wenn ich mich schon mit Vornamen hier verewige, dann reicht mir ein Du. Bloggen macht mir mehr Spaß wenn ich geduzt werde.

Ich finde das total heftig, dass jeder in netz genau überlegen muss, was er schreibt, oder Veröffentlicht, nur weil sich irgendein Mensch geschädigt fühlt.

naja, es kommt darauf an, wie vorsätzlich etwas gemacht oder nicht gemacht wurde…

Sehr schwierige Gesetzeslage, es wird noch so weit kommen, dass User , bevor sie einer Community beitreten können, einen Charaktertest absolvieren müssen.

Wir vom Sheng-Fui-Blog haben das Problem auf unsere Weise gelöst und haben mit Bezug auf das weitgehend unbekannte Urteil vom Landgericht Offenbach einen neuen Disclaimer geschaffen, der gerne übernommen werden darf.

http://www.sheng-fui.de/allgemein/rechtlich-einwandfreie-distanzierung-von-links/

Viele Grüße, Lorenz Meyer

Hello,
I am, Edward
some crazy threads
this is my page:

http://M0R9k51kO.spaces.live.com/

Ja, es ist wirklich sehr schwierig zu beurteilen, wurde es absichtlich gemacht oder nicht,

welchen schaden etc. gab es , bzw. erklär das mal einem richter etc. , alles nicht einfach,

aber es muss ein lösung gefunden werden das ist klar

ganz bloede Frage zwischendurch: Passt zwar nicht zum Thema, aber ich komme aus Hildesheim und bräuchte nen guten Designer, hab da auch einen gefunden, der Link steht unten, kennt Ihr da noch welche oder so etwas in meiner Gegend, mit denen ich mal Kontakt aufnehmen könnte, danke schon mal im Vorraus für eure Hilfe. P.s. Der Link soll keine Werbung sein,m Ich bin nur schon die ganze Zeit am suchen, da ich jemanden in der Naeheren Umgebung zu Hildesheim suche…

Wer interesse hat: http://www.swip.de

Hallo Leute,

iIch suche nach Informationen zum Thema Augen lasern.
Ich bin stark kurzsichtig und würde mir gerne die Augen operieren lassen, um endlich
ohne Brille leben zu können. Mich nervt die Brille wahnsinnig beim Sport oder beim abends weggehen.
Leider vertrage ich überhaupt keine Kontaktlinsen… hab schon alles versucht
Ich suche nach unabhängigen Informationen zu dem Thema. Also keine Seite einer Augenklinik oder eines Laserzentrums, die mir nur ihre Dienste verkaufen wollen…

Wer kenn eine Seite für mich?

Vielen Dank

PS: Sorry falls das nicht das richtige Forum für diese Frage ist.

Grüße! 🙂

Ich wurde Teil des stolperte auf dieser Community hier und Ich bin Antizipation beitragen. Wirklich cool Informationen hier. Super Arbeiten durch den Admin, Mods und anderen Community-Mitgliedern.

Have a angenehme wunderbaren Tag! [img]http://upload.wikimedia.org/wikipedia/en/a/ac/MilesSmile.png[/img]

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Leider vertrage ich überhaupt keine Kontaktlinsen… hab schon alles versucht
Ich suche nach unabhängigen Informationen zu dem Thema. Also keine Seite einer Augenklinik oder eines Laserzentrums, die mir nur ihre Dienste verkaufen wollen…

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Ciao http://www.law-blog.de mon Blackberry Torch est bloqué ,j’aurais besoin du code de debloquage.Merci d’avance!