Abmahnfalle Ebay – Verkauf von Nicht-EU-CDs

Veröffentlicht am 29. November 2005 von Arne Trautmann | Urheberrecht | 17 Kommentare

Law-BlogEbay ist eine tolle Sache für viele Gelegenheiten: das Ausmisten des Dachbodens, den Verkauf ungewollter Geschenke oder einfach dafür, sich einen Euro dazuzuverdienen. Wenn man nicht aufpasst, kann man sich durchaus auch Ärger oder Abmahnungen einfangen, aber die klassischen Fallgestaltungen sind ja inzwischen in der Community bekannt und Fehler werden meist vermieden. Für den Laien schwer vorauszuahnen dürfte aber nach wie vor die Problematik in folgender Situation sein:

Man hat im Urlaub in Taiwan (das ist nur ein Beispiel, jedenfalls außerhalb der EU oder des EWR) Musik-CDs gekauft. Keine Raubkopien, sondern ganz legale Vervielfältigungsstücke im Laden. Vielleicht gefallen die CDs dann nicht, oder man hatte sie doch schon: wie auch immer, man möchte sie gern weiter verkaufen. Die CDs werden also auf der deutschen Ebay-Seite eingestellt.

Statt Geboten kommt aber Post vom Anwalt. Der macht im Auftrag der Musikindustrie geltend, man dürfe die CDs so nicht in Deutschland verkaufen. Und er hat Recht damit. Warum?

Grundsätzlich obliegt es nach dem Urheberrecht allein dem Rechteinhaber darüber zu bestimmen, ob und zu welchen Bedingungen ein Vervielfältigungsstück eines urheberrechtlich geschützten Werkes, wie dies eine CD ist, in den Verkehr gebracht wird. Kann der Rechteinhaber aber auch den Weiterverkauf des Werkes kontollieren? Kann also die Musikindustrie verhindern, dass man eine CD zum Second-Hand-Shop bringt? Kann ein Verlag dagegen angehen, dass ein Buch antiquarisch verkauft wird?

Wie immer in solchen Fällen ist die Antwort ein klares Jein.

Irgendwann muss es an sich ein Ende haben mit der Kontrolle des Rechteinhabers, seine Rechte müssen „erschöpft“ sein. Das sagt dann auch der so genannte „Erschöpfungsgrundsatz“, der in § 17 II UrhG steht:

§ 17 UrhG – Verbreitungsrecht

(1) Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.
(2) Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.

Ist also eine CD einmal innerhalb von EU oder EWR mit Zustimmung des Rechteinhabers legal verkauft worden, dann kann er den weiteren Vertriebsweg (mit Ausnahme der Vermietung) nicht mehr kontrollieren. Das „geistige Band“ zwischen ihm und dem Vervielfältigungsstück ist zerschnitten.

In unserem Beispiel ist diese Art von Erschöpfung aber noch nicht eingetreten. Die CD ist, da echt, zwar mit Zustimmung des Rechteinhabers in den taiwanesischen Markt gelangt, nicht aber in den der EU oder des EWR. Also obliegt die Kontrolle der weiteren Verbreitung nach wie vor dem Rechteinhaber. Und der achtet in aller Regel peinlich genau darauf, die Grenzen zwischen den verschiedenen Märkten dicht zu lassen: nur so lassen sich Preisunterschiede und nationale Besonderheiten bei den Vertriebswegen aufrecht erhalten.

Als Fazit bleibt: Vorsicht beim Verkauf von Nicht-EU oder EWR-CDs (DVDs, Software, Markenware etc.) auf Ebay. Der Ärger ist sonst vorprogrammiert.


17 Gedanken zu "Abmahnfalle Ebay – Verkauf von Nicht-EU-CDs"

[…] Ebay ist eine tolle Sache für viele Gelegenheiten: das Ausmisten des Dachbodens, den Verkauf ungewollter Geschenke oder einfach dafür, sich einen Euro dazuzuverdienen. Wenn man nicht aufpasst, kann man sich durchaus auch Ärger oder Abmahnungen einfangen. [ Kompletten Artikel lesen ] […]

Sorry, aber solche Regelungen können sich nur Anwälte ausdenken. Wenn ich hier “lebensnahe Betrachtungen” heranziehe, dann ist das überhaupt nicht mehr verständlich. Ich halte es von Konsumenten zu viel verlangt sich bei legal erworbenen Musik-CDs auch noch mit Urheberrechtsfragen oder internationalem Handelsrecht zu befassen. Soetwas läuft am realen Leben vollkommen vorbei.

Es mag ja sein, dass sich damit „Preisunterschiede und nationale Besonderheiten“ aufrecht erhalten lassen. Aber ist die Idee dahinter nicht eher auf Reimporteure u.ä. gemünzt? Es kann mir doch, wie Sascha das treffend schreibt, nicht zugemutet werden, dass ich die einzelne, im Urlaub gekaufte CD nicht verkaufen darf?!
Irgendwie schiesst das für mich (einmal mehr) total am Ziel vorbei…

Hallo Sascha & Tom,

ich muss die Anwälte in (Selbst-) Schutz nehmen: das hat sich der Gesetzgeber ausgedacht. Die jetzige Regelung ist an sich auch schon ganz generös: früher galt der Grundsatz der nationalen Erschöpfung, nicht wie heute, der EU-weiten.

§ 17 regelt übrigens – daher auch der Abdruck des Textes – nur das „öffentliche Anbieten“ und „Inverkehrbringen“. Das ist durchaus auf Ebay erfüllt – daher auch der Fall.

Wenn ich meine im Urlaub gekaufte CD an eine Person weitergebe, zu der ich eine persönliche Beziehung habe, dann ist das nichts, das unter § 17 fällt. Das geht also.

Hallo, ich bin auf Ihre Seite aufmerksam geworden, da ich eine Abmahnung erhalten habe und nun nicht weiter weiß. Mir wird vorgeworfen, dass ich mit Vervielfältigungsstücken urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen bzw. Aufnahmen geschützter Darbietungen illegal Handel treibe. Bis jetzt habe ich noch nicht begriffen was ich verbrochen habe. Die CD wurde von mir bei Ebay gekauft und ich wollte sie wieder verkaufen, da sie auf meinem CD-Spieler nicht fehlerfrei lief. Auf der CD befindet sich das Zeichen BMG UK & Ireland Es steht drau made in the eu IC 03484 biem/gema 82876545982. Ist die Abmahnung überhaupt berechtigt?

Hallo Frau Franke,

leider können und dürfen wir unter Geltung des Rechtsberatungsgesetzes ohne Mandatierung keine Rechtsberatung zu konkreten Fällen erteilen. Sie sollten sich an den Anwalt Ihres Vertrauens wenden.

Hallo , Eswäre tollwenn ich Hilfe bekommen würde ….. Diese Abmahnung wäre mein finanzieller Ruin !

Zum Sachverhalt : Ich habe bei einer Haushaltsauflösung die CD : RTL Die grössten Oldies erworben . ( Es handelt sich hier um die Original über RTL verkaufte und im TV beworbene CD !! ) Nun habe ich diese bei Ebay angeboten und den Preis von 4,50 Euro erhalten . Nun kam die Abmahnung mit der Begründung : Der Schlagzeuger der Gruppe Sweet – fühlt sich geschädigt , da dieser mit 2 Titeln auf der CD angegeben wurde , diese aber nicht Original gespielt hat ….. Kosten der Abmahnung nun 750,00 Euro …. ohne wenn und aber ist nun auch schon die Dringlichkeitsklage bei mir eingetroffen !!!
Wenn ich eine CD normal erwerbe –so kann ich doch nichts für den Inhalt … Ist hier nicht RTL verantwortlich !?!? — Wenn diese Abmahnung erfolgt haben sollte … dann sind wir alle gefährdet — denn jeder wird mal seine nicht benötigte CD verkaufen wollen und ist schon fast bei einer Abmahnung … Was kann ich nur tun ???? Gibt es einen Anwalt oder eine Rechtsberatung für mich ??? HILFE !!!!!!!!!!! Danke und Grüsse

Was ist, wenn der Rechteinhaber einem Internetseite-Betreiber gestattet, dort Live-Mitschnitte zum Downloaden anzubieten?
Was ist, wenn dieser Download dann auf CD gebrannt und verkauft wird?

Hier noch meine email für Antworten, danke!

Habe bei ebay zwei Gameboyspiele angeboten , die sofort gestrichen wurden , mit dem Hinweis, das es sich nicht um Originalware handelt. muss ich nun mit einer Strafe rechnen .

Globalisierung ja – aber nur in kleinen Maßen? Müsste dann nicht zB amazon.de gewaltige rechtliche Probleme mit dem anbieten von Japan-/ US-/ Canada-Importen bekommen?? Oder hat amazon diese spezielle Zustimmung zur Verbreitung“?
Bei gewerblichen Verkäufern o. Re-Importeuren (wie BloggingTom schon meinte) sehe ich hinter diesem Urteil durchaus Sinn, aber bei einem Privatanbieter mit einer Taiwan-CD???? Da fehlt mir eindeutig das Verständnis.

Oha,

die Frage bezüglich amazon ist nicht verkehrt.

Ich habe auch schon Fachbücher bei Amazon bestellt, die aus den USA geliefert wurden. Ich habe dafür dann Zoll bezahlt.

Wenn ich die jetzt bei Ebay verkaufen würde, würde ich wahrscheinlich auch in die Falle tappen ?

Gruß
Ralf

Lächerlich. Aber typisch, denn derartige Abzockmethoden gibt es nur in Deutschland.

ZITAT: „nur so lassen sich Preisunterschiede und nationale Besonderheiten bei den Vertriebswegen aufrecht erhalten.“

Klar, im Ausland billig fertigen lassen, doch die Ware darf dann nicht billig nach Deutschland gehen, sondern soll teuer verkauft werden.

Derartige Gesetze haben wir der Politik (CDU, SPD, FDP u. GRÜNE) zu verdanken, die in den Aufsichtsräten diverser Konzerne sitzen und eben nur noch für diese Konzerne Politik machen.

Und was das deutsche Rechtssystem angeht… na ja, Pädophile, Vergewaltiger und kriminelle Migranten haben halt mehr Rechte als ein böser Mensch, der CDs aus Taiwan verkauft oder mehr als 10 Artikel monatlich bei Ebay, eben wegen seiner wirtschaftlichen Lage, verkauft!

Wie gesagt, die Politik abwählen, die derartige Gesetze durchsetzt. (CDU, SPD, FDP, GRÜNE = Abzocker, Handlanger der Konzerne und Wahlbetrüger)!!!

Hier fragt man sich wirklich wo die Grenze zwischen Kriminellen und den Menschen gesetzt wird, der CDs aus Taiwan oder sonst woher verkauft.

Kein Wunder, dass in Deutschland die Verbrechensrate steigt und steigt.
Da ist es ja weniger risikoreich in eine Wohnung einzubrechen, als etwas Legales zu machen, und in eine Abmahnfalle zu tappen…

Ich habe mir vor einigen Jahren bei mehreren Aufenthalten in den USA dort mehrmals einige wenige CD’s gekauft und diese natürlich mit nach Deutschland gebracht. Die gleichen CD’s kann ich sowohl bei Amazon kaufen, als auch bei eBay.com bei US-Händlern ersteigern. Muss ich jetzt mit einer Abmahnwelle rechnen, wenn ich diese CD’s bei meiner derzeitigen Entrümpelungsaktion bei ebay anbiete ? Macht es einen Unterschied, wenn ich diese CD’s via ebay.com in den USA und/oder auch weltweit anbiete, wie das auch die amerikanischen Anbieter teilweise tun ?