Am 25.10.05 habe ich hier im Law-Blog einen Beitrag zur möglichen Anpassung von Ergebnisabführungsverträgen eingestellt. Zwischenzeitlich hat die Bundessteuerberaterkammer ein Schreiben an das Bundesfinanzministerium gerichtet mit der Anregung, durch ein BMF-Schreiben zuzulassen, dass mit der Anpassung gewartet werden kann, bis die Verträge aus anderem Anlass geändert werden müssen oder aber eine Übergangsfrist zu gewähren.
Das Schreiben kann vollständig auf der Seite der Steuerberaterkammer München eingesehen werden (Word-Dokument).

Das Werk für den IT-Profi mit rechtlichen Fragen: 




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Stefan D.
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Gefixt, sollte funktionieren…
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