Große Beachtung in der Presse findet derzeit der Rechtsstreit des Architekturbüros gmp, hier insbesondere des bekannten Architekten Meinhard von Gerkan, mit der Deutschen Bahn. Im Kern geht es darum, dass die beklagte Deutsche Bahn die Neugestaltung des Lehrter Bahnhofs, mit deren Planung gmp beauftragt war, eigenmächtig abweichend von den Architektenplänen vornimmt. Konkret steht eine Kellerdecke im Streit. Diese wurde von gmp aufwändig kassettenartig mit indirekter Beleuchtung geplant, von der Bahn aber als „Supermarktdecke mit Leuchtstoffröhren“ (so die Beurteilung der Architekten in einem Interview) umgesetzt. Darin sieht der Architekt eine Verunstaltung seiner urheberrechtlichen Leistung und verlangt Unterlassung und Beseitigung. Wenn man den Presseberichten Glauben schenken darf hat er gute Aussicht darauf, vor Gericht zu obsiegen.
Da passt es thematisch ganz gut, auf eine Veranstaltung des “Forum für Kompetenz und Partnerschaft e.V.” in München hinzuweisen. Am 27. Oktober 2005 um 19.30 Uhr findet in der Brienner Straße 12a, 80333 München der nächste Forenabend statt. Hierbei wird zum einen Herr Roman Wolff, Senior Berater bei der T&O Unternehmensberatung, Gilching, zum Thema „Der Strukturplan – Werkzeug zur strategischen Entwicklung von Werkstrukturen“ referieren. Zum anderen Arne Trautmann, Rechtsanwalt bei SNP, Kompetenzteam Geistiges Eigentum München, zum Spannungsfeld von „Architektenleistung und Urheberrecht“.
Sie dürfen sich darauf verlassen, dass der Aufhänger des zweiten Betrages der kurz angerissene Rechtsstreit sein wird.
Wie immer gibt es neben den Vorträgen auch Networking mit bekannten Gesichtern aus der regionalen (München und Umland) Bau- und Immobilienbranche, dazu die bekannt guten Häppchen. Um Anmeldung wird unbedingt gebeten, anbei ein Formular (PDF).

Das Werk für den IT-Profi mit rechtlichen Fragen: 




2 Feedbacks
Law-Blog » Wenn billig teuer wird: Bahn verliert im Baustreit gegen Architekt Gerkan
[...] Der Architekt sah sein Werk in der Wirkung doch arg beschädigt und klagte. Das kann man verstehen und das Berliner Landgerichts konnte dem auch folgen. Die Bahn muss nun umbauen, das kostet – je nachdem, wer rechnet – zwischen 20 und 40 Millionen. Das hätte man in der Tat billiger haben können, denn es war absehbar, dass die Bahn verliert. Es gibt wohl keinen Zweifel daran, dass der Bau und auch seine Pläne die notwendige Schöpfungshöhe aufweisen, um „Werk“ i.S. des Urheberrechts zu sein. Ist das aber der Fall, ergibt sich das Änderungs- und Verunstaltungsverbot recht zwanglos aus den §§ 14 und 39 UrhG: § 14 UrhG – Entstellung des Werkes [...]
unfehlbar.net » Blog Archiv » Urheberrecht und die Kathedrale im Bahnhof
[...] Die öffentliche Berichterstattung über den Architektenurheberprozess zwischen der Deutschen Bahn AG und Architekt Meinhard von Gerkan lässt sich als Zuweisung des Attributs “selbstherrlich” an entweder die eine oder die andere Partei zusammenfassen. Der derzeit wohl herrschenden Meinung zufolge ist dabei Bahn-Chef Hartmut Mehdorn derjenige, dessen Selbstherrlichkeit sich in dem Streit um den neuen Berliner Hauptbahnhof manifestiert. [...]
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