Fotorecht Spezial Teil 7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen

Veröffentlicht am 11. Oktober 2005 von Arne Trautmann | Fotorecht | 36 Kommentare

Zum vorigen Teil 6: „Anspruchsgegner und Durchsetzung“.

3 Rechte an dem, was abgebildet wird

Law-BlogSehr wichtig für Fotografen ist es, nicht nur dafür zu sorgen, dass die Rechte an Ihren Fotos von Dritten nicht verletzt werden. Sie müssen sich auch darum Gedanken machen, nicht selbst durch und mit ihren Bildern bzw. deren Veröffentlichung und Verbreitung die Rechte Dritter zu beeinträchtigen. Die Rede ist hier natürlich von den Rechten an dem, was da abgebildet wird; dem Motiv: Menschen, Bauten, Kunstwerke, Markenprodukte, Eigentum Dritter.

Viele der in der Praxis auftretenden Rechtsstreitigkeiten rühren aus diesem Bereich. Gleichzeitig scheint hier die größte Unsicherheit zu herrschen, hier geistern die meisten Legenden und fragwürdigen Daumenregeln durch die fotografische Community. Grund genug, die Sache genauer unter die Lupe zu nehmen.

3.1 Personen

Die meisten Probleme treten zweifellos bei der Abbildung von Menschen auf. Hier prallen häufig Interessen aufeinander: da ist eine abgebildete Person mir ihrem Bild nicht zufrieden; da hat ein Modell inzwischen geheiratet und ist „bürgerlich“ geworden, die vorher geschossenen freizügigen Bilder sind da peinlich; da wird ein – eigentlich „nicht zusammengehörendes“ – Pärchen bei einer öffentlichen Veranstaltung auf einem Bild festgehalten und ist nun in der Lokalpresse auch für die jeweiligen Ehepartner zu bewundern.

Fragen im Zusammenhang der Abbildung von Personen regelt das „Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie“, das KunstUrhG. Weil aus diesem – ohnehin nur noch zum Teil geltenden – Gesetz für unsere Zwecke ohnehin nur zwei Paragraphen von gesteigertem Interesse sind, kann es nicht schaden, sich an dieser Stelle einen Überblick über den Gesetzestext zu verschaffen:

§ 22 KunstUrhG
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23 KunstUrhG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Das klingt an sich nicht unglaublich kompliziert. Ist es eigentlich auch nicht. Allerdings ist zu bedenken, dass das Gesetz aus dem Jahre 1907 stammt. Inzwischen haben ein Jahrhundert Rechtsprechung, das Grundgesetz, eine praktisch runderneuerte Lehre vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht, die EU mit dem Europäischem Gerichtshof und seiner prominentenfreundlichen Auslegung der Bildnisfreiheit und nicht zuletzt eine stürmische technologische Entwicklung viele Detailfragen geklärt, Unklarheiten beseitigt und teils auch ganz eigene Regeln aufgestellt, die sich so ohne weiteres nicht aus dem reinen Text des KunstUrhG ergeben. Wir werden also – im nächsten Teil – hier etwas vertiefter nachsehen müssen.


36 Gedanken zu "Fotorecht Spezial Teil 7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen"

[…] Fotorecht Spezial Teil 7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen […]

Guten Tag –

für die Abbildung von Personen haben Sie etwas Licht in mein persönliches Dunkel gebracht. Vielen Dank dafür. Wie sieht es aber mit der Integration von Logo’s in ein Bildmotiv aus? Für einen Kunden aus dem Bankbereich machen wir gerede ein Fotoshooting in einer Filiale und haben die Erlaubnis, diese Fotos gewerblich zu vertreiben. Die Bank arbeitet mit autonomen Gebietsstrukturen. Da liegt es Nahe, anderen Geschäftstellen die Fotos anzubieten. Wir fragen uns, ob beim Vertrieb der Foto’s eine Verletzung vom Markenrecht vorliegen würde. Können Sie mir weiter helfen, wo werde ich fündig und finde Rechtssicherheit.
Vielen Dank.

Vielen Dank für diese informative Serie.
Vielleicht können Sie noch ein wenig mehr auf Absatz 4 von §23 eingehen.

Mir stellt sich die Frage, was genau in diesem Sinne ein höheres Interesse der Kunst ist und wer dies bestimmt. Darf ein Hobbyfotograf mit diesem Argument Bilder in seinem Fotoblog veröffentlichen, die er auf der Straße von völlig unbekannten Personen gemacht hat? Oder befreit das nur den international bekannten Fotokünstler, unter denen es ja zahlreiche Beispiele genau dieser Vorgehensweise gibt? Oder haben die nur Glück, weil sie keine Deutschen sind und damit nicht unter dieses Recht fallen.

[…] Besonders interessant ist das wegen der Selbstgerechtigkeit einiger Kommentatoren, wieso hier das Recht am eigenen Bild nun nicht gerade nicht gilt. Auch immer wieder erfrischend finde ich, dass hier die „selber schuld“-Argumentation (à la „wer so rumläuft, ist selber schuld dass er fotografiert wird“) mit der gleichen Dreistigkeit geäußert wird, mit der Al-Quaida-Sympathisanten&Co. ihre Terrorismusaktionen rechtfertigen oder versteckte Antisemiten ihre Abneigung gegen Michel Friedmann tarnen („Wenn der sich so aufführt, braucht ersich nicht zu wundern, dass man ihn nicht mag.“) […]

… als gezeigte Person habe ich einige Fragen. Zum Fall: Ich wurde ab Jan.2006 bis Aug. 2006 als Werbefigur mitten auf einem Plakat an mehreren Pfarren und Verbänden, und im Internet für eine Art Seminar oder Frauentreff veröffentlicht. Weder meine noch die Einwilligung des Fotografen wurde angefragt oder zugesagt. Durch Zufall wurde mir also bekannt, dass ich in einem Schaukasten an einer Kirche auf einem Plakat abgebildet bin, dass für mehrere dieser Treffen wirbt. Nach einigen Nachforschungen fand ich auch eine Abbildung auf der Internetseite des Verbandes. Wir haben die Verantwortlichen schriftlich um Unterlassung gebeten und erfahren, dass diese Plakate mehrfach an rechtlich selbständige Pfarren und an viele dem Bistum angehörige Gemeinden verteilt wurde. Was die urheberrechtliche Entschädigung angeht, haben wir einen Anwalt eingeschaltet. Jedoch würde ich als Dargestellte Person gerne wissen, ob ich auch einen Anspruch auf geldliche Entschädigung habe. Schadenersatzansprüche oder eine Art Honorar als Model. Ich bin nicht negativ dargestellt, zumal ich das Foto auf meiner Internetseite selber ausstelle. Von dieser wurde das Bild warscheinlich auch entwendet. Ich vertrete aber auch keinerlei kirchliche Verbände oder deren Interessen.

@Miriam:

Ich ringe virtuell ganz verspannt meine Hände. Aber wir können (und dürfen) zu so ganz konkreten, fallbezogenen Fragen hier nicht Stellung nehmen.

Die generelle Antwort auf Ihre Frage – ob es also Schadenersatz bei der Verletzung von Persönlichkeitsrechten gibt (nochmal: ob die hier voliegt muss Ihnen Ihr Anwalt sagen) – finden Sie in den Beiträgen: ja.

Hallo Herr Trautmann,

zunächst Lob für Ihre für Juristen eher untypische Art, komplexe Sachverhalte für juristische Laien plakativ und verständlich darzustellen!

Die Rechtslage hinsichtlich des Fotografierens von Gebäuden und Personen ist mir soweit klar, aber wie sieht es mit Maschinen aus? Nehmen wir folgendes Beispiel: Der Fotograf wird vom Maschinenhersteller beauftragt, für die Betriebsanleitung Fotos herzustellen. Soweit es sich also um Maschinenteile handelt, die der Hausherr und Auftraggeber selbst herstellt sollte das kein Problem sein. Wenn aber Anlagenteile zu fotografieren sind, die von Unterlieferanten eingebaut wurden, ist mir die Situation nicht mehr klar. Dürfen dieses Anlagenteile ohne Einwilligung des Lieferanten fotografiert und in Technischen Dokumentationen abgebildet und vervielfältigt werden?

Ich freue mich auf Ihre Anwort!

Gruß aus Alzenau

Ulrich Thiele

@Herr Thiele,

ich wage es kaum zu schreiben: das ist so Teil 13 oder 14, den muss ich schlicht noch schreiben. Soviel vorab: es hängt – in aller Regel, bei keinen bestehenden Sonderschutzrechten – von der Eigentumslage ab.

[…] AW: Foto- & Videorechtevergabe auf Meisterschaften… – Heute, 19:46 Hier ein paar Interessante Links zu dem Thema fotocommunity Info: Recht am eigenen Bild Recht am eigenen Bild – Wikipedia Law-Blog » Fotorecht Spezial Teil 7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen […]

Auch ich bedanke mich für dieses Projekt – nirgends sonst bekommt man die komplizierte Welt der Paragraphen so einleuchtend erklärt.

In der Frage des Rechts am Motiv bin ich gespannt, wann/wie das private Eigentum behandelt wird… wie beispielsweise ein auf öffentlicher frei zugänglicher Parkfläche abgestellter Oldtimer.

mfG,
Marco Pagel

Zuerst möchte ich mich natürlich auch für diese tollen und sehr ausführlichen Hinweise und Erklärungen bedanken. Allerdings interessieren mich die Rechte zu abgebildeten Personen eigentlich überhaupt nicht und ich versuche schon die ganze Zeit herauszufinden, wie es sich mit Produktbildern verhält. Also Fotos auf denen beispielsweise ein Handy abgebildet ist o.ä. Weißer/kein Hintergrund und nur das Produkt. Einige Newsportale haben zum Beispiel schon Bilder des neuen Nokia N95 veröffentlicht und geben teilweise nokia.de als Quelle an. Auf dieser Webseite konnte ich allerdings die entsprechenden Bilder nicht finden.
Darf man solche Bilder nutzen wenn ja, von welcher Quelle dürfen solche Bilder genutzt werden?
Wird eventuell zu diesen Fragen noch ein Teil Ihrer Serie erscheinen? 😉

[…] [Themenwahl] Fotocontest 7 Und wieder ist es soweit. Drei tolle Themen sind uns da von unseren Gewinnern zur Auswahl gestellt worden, und nun liegt es an Euch – was wir in diesem Monat mit unserem Fotoapparat machen. „Kontraste“ von arite „Spiegelungen aller Art“ von SwissSniper „Alles spitze“ von FeliDae (Auslegbar in viele Richtungen. Klingen, Spitze als Textil, Kirchtumspitzen usw…) Zeitablauf: Themenumfrage: 3. März bis 7. März 2007 (ca. 20.40 Uhr) Von da an geht es auf Motivsuche 7. bis zum 24. März (ca. 22.00 Uhr) Und dann geht es ans Abstimmen: Voting vom 24. bis zum 31. März (ca. 22.00 Uhr) ———- Regeln: Abgegeben wird nur ein Endbild in einem eigens dafür vorgesehenen Endbeitrag. Da unser Votingmodul nur Bilder von mindestens 600 px oder höchstens 1024 Px und 200 kb akzeptiert, darf es natürlich diese Größe nicht über- oder unterschreiten. Es kann bestehen aus einem Foto oder mehreren Fotos (eine Serie, Konzeptuelles, etc. – siehe vorherige Diskussionsbeiträge zu den einzelnen Wettbewerben), die klar von einander abgegrenzt sind (d.h. man muss erkennen können, dass es sich um mehrere Fotos handelt). Das Bild muss fotorealistisch sein, d.h. kleinere Korrekturen wie Stromleitungen/Linsenflecken wegretuschieren sind erlaubt, aber nur wenn es auf dem Foto nicht ersichtlich ist. Zusätzliches Material darf nicht verwendet werden (z.B. Wolken einmontieren), Montagen sind verboten! Tonwertkorrekturen am Bild dürfen natürlich vorgenommen werden, ebenso das Imitieren von Fotofiltern (Skyline-, UV-, Grauverlaufs-, diverse Farbfilter) und das Korrigieren der Perspektive (wenn es am Endbild nicht ganz offensichtlich ist). Abgegeben werden dürfen s/w- und Farbbilder. Um einen möglichst fairen Contest zu ermöglichen (bitte nur selber fotografierte Bilder reinstellen!), bitte ich alle Teilnehmer beim Hochladen im Endbilderthread die Exifdaten mit abzugeben (zumindest Blende, Verschlusszeit und Brennweite). In Photoshop sind die Exifdaten anzusehen im "File Browser" oder unter "File Info". Bitte macht ein zweites Foto von dem Objekt was Euch vor die Linse kommt, dies soll dann zur Kontrolle dienen, dass es Euer eigenes Foto ist. Die ersten Drei möchte ich bitten dieses zweite Beweisfoto dann ungebeten in den End- oder Glückwunschbeitrag zu stellen. Nach dem Endergebnis dürfen die ersten Drei einen Themenvorschlag für das nächste Thema via „PM“ an mich schicken. Wenn zwei Teilnehmer dasselbe Thema wählen, werde ich einen darum bitten mir ein Neues zu senden. Es wird darum gebeten, dass die Themenvorschläge bis spätestens 2 Tage nach dem Verkünden des Endergebnisses gegen 18.00 Uhr eintreffen, ansonsten nehme ich mir das Recht ein Ersatzthema zu wählen, welches dann auch trotz späteren Nachreichens bestehen bleibt. Denn die Bordsoftware ist dann etwas zickig. Ich möchte drauf hinweisen, dass dieser Contest alleine dem Vergnügen und dem Spaß am Austausch von Erfahrungen & Techniken im Bereich der Fotographie gilt! Es gibt höchstens einen nett grinsenden Smilie für die Gewinner. Wer diesen Contest als eine Art Wettstreit ansieht ist leider falsch am Platz und wird darum gebeten um etwaige Diskussionen zu vermeiden, lieber an der Teilnahme zu verzichten. Wie bei den anderen Monatscontests steht das Lernen im und der Spaß im Vordergrund! Mit der Teilnahme und (oder) Abgabe erklärt der Teilnehmer, dass er die Regeln gelesen, und damit auch einverstanden ist. Vorabversionen können in diesem Beitrag vorgestellt werden, ebenso dient dieser Thread als Diskussionsgrundlage. So und nun noch viel Spaß und gut Licht Ich freue mich über eine rege Teilnahme und eine konstruktive Diskussion. Bitte keine HDR oder DRI-Bilder und beachtet das Fotorecht. Law-Blog » Fotorecht Spezial Teil 7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen http://www.dforum.de Zitat aus obiger Seite: Frage: Oft liest man, eine Einwilligung sei nicht erforderlich, wenn mehr als 3 Personen auf dem Foto sind? Dann liest man oft, die Grenze liege bei 7 Personen. Was stimmt? Antwort: Beides ist völlig falsch. Es kommt nicht darauf an, wie viel Personen auf dem Foto sind, sondern ob sie nur "Beiwerk" sind oder nicht. Ist die abgebildete Person nur Beiwerk, ist ihre Einwilligung nicht erforderlich, anderenfalls aber nur, wenn die Person auch erkennbar ist! doch. Ob die abgebildete Person Beiwerk ist, richtet sich danach, ob die Bildwirkung ohne die abgebildete Person eine andere wäre. Dies wird von der Rechtsprechung meist bejaht! Frage: Kann ich Personen auf Karnevalsumzügen oder Demonstrationen beliebig fotografieren und die Bilder veröffentlichen? Antwort: Nein, nicht beliebig. Zwar können Personen auf solchen Versammlungen und Aufzügen ohne Einwilligung fotografiert und die Aufnahmen veröffentlicht werden. Dies aber nur, wenn das Foto die abgebildete Person(en) im Umfeld der Veranstaltung zeigt. Portraitartige Aufnahmen von Personen sind jedoch unzulässig. Ausnahme: Die abgebildete Person ist für die Veranstaltung besonders prägend. Und stets sind die berechtigten Interessen der abgebildeten Person zu berücksichtigen. Die Nahaufnahme eines betrunkenen und sich gerade übergebenden Karnevalisten wird daher wohl unzulässig sein. Frage: Kann ich Fotos von anderen Personen ohne deren Einwilligung veröffentlichen, wenn ich damit nur künstlerische Interessen verfolge? Antwort: Nein. Der Ausnahmetatbestand im KUG mit Bezug auf "die höheren Interessen der Kunst" ist in der Praxis nahezu ohne jede Relevanz. Dies ist jetzt mal ein kleiner Auszug aus dem Beitrag. VIEL SPASS! __________________ ******* Gruß Tina […]

[…] [Themenwahl] Fotocontest 8 Und wieder ist es soweit. Drei tolle Themen sind uns da von unseren Gewinnern zur Auswahl gestellt worden, und nun liegt es an Euch – was wir in diesem Monat mit unserem Fotoapparat machen. „Makro“ von muerte77 „Der Zahn der Zeit“ von digicamclub „Blick von meinem Balkon/Fenster/Terrasse“ von SwissSniper Zeitablauf: Themenumfrage: 4. bis 8. April 2007 (ca. 20.00 Uhr) Von da an geht es auf Motivsuche 8. bis zum 22. April (ca. 22.00 Uhr) Und dann geht es ans Abstimmen: Voting vom 22. bis zum 29. April (ca. 22.00 Uhr) ———- Regeln: Abgegeben wird nur ein Endbild in einem eigens dafür vorgesehenen Endbeitrag. Da unser Votingmodul nur Bilder von mindestens 600 px oder höchstens 1024 Px und 200 kb akzeptiert, darf es natürlich diese Größe nicht über- oder unterschreiten. Es kann bestehen aus einem Foto oder mehreren Fotos (eine Serie, Konzeptuelles, etc. – siehe vorherige Diskussionsbeiträge zu den einzelnen Wettbewerben), die klar von einander abgegrenzt sind (d.h. man muss erkennen können, dass es sich um mehrere Fotos handelt). Das Bild muss fotorealistisch sein, d.h. kleinere Korrekturen wie Stromleitungen/Linsenflecken wegretuschieren sind erlaubt, aber nur wenn es auf dem Foto nicht ersichtlich ist. Zusätzliches Material darf nicht verwendet werden (z.B. Wolken einmontieren), Montagen sind verboten! Tonwertkorrekturen am Bild dürfen natürlich vorgenommen werden, ebenso das Imitieren von Fotofiltern (Skyline-, UV-, Grauverlaufs-, diverse Farbfilter) und das Korrigieren der Perspektive (wenn es am Endbild nicht ganz offensichtlich ist). Abgegeben werden dürfen s/w- und Farbbilder. Um einen möglichst fairen Contest zu ermöglichen (bitte nur selber fotografierte Bilder reinstellen!), bitte ich alle Teilnehmer beim Hochladen im Endbilderthread die Exifdaten mit abzugeben (zumindest Blende, Verschlusszeit und Brennweite). In Photoshop sind die Exifdaten anzusehen im "File Browser" oder unter "File Info". Bitte macht ein zweites Foto von dem Objekt was Euch vor die Linse kommt, dies soll dann zur Kontrolle dienen, dass es Euer eigenes Foto ist. Die ersten Drei möchte ich bitten dieses zweite Beweisfoto dann ungebeten in den End- oder Glückwunschbeitrag zu stellen. Nach dem Endergebnis dürfen die ersten Drei einen Themenvorschlag für das nächste Thema via „PM“ an mich schicken. Wenn zwei Teilnehmer dasselbe Thema wählen, werde ich einen darum bitten mir ein Neues zu senden. Es wird darum gebeten, dass die Themenvorschläge bis spätestens 2 Tage nach dem Verkünden des Endergebnisses gegen 18.00 Uhr eintreffen, ansonsten nehme ich mir das Recht ein Ersatzthema zu wählen, welches dann auch trotz späteren Nachreichens bestehen bleibt. Denn die Bordsoftware ist dann etwas zickig. Ich möchte drauf hinweisen, dass dieser Contest alleine dem Vergnügen und dem Spaß am Austausch von Erfahrungen & Techniken im Bereich der Fotographie gilt! Es gibt höchstens einen nett grinsenden Smilie für die Gewinner. Wer diesen Contest als eine Art Wettstreit ansieht ist leider falsch am Platz und wird darum gebeten um etwaige Diskussionen zu vermeiden, lieber an der Teilnahme zu verzichten. Wie bei den anderen Monatscontests steht das Lernen im und der Spaß im Vordergrund! Mit der Teilnahme und (oder) Abgabe erklärt der Teilnehmer, dass er die Regeln gelesen, und damit auch einverstanden ist. Vorabversionen können in diesem Beitrag vorgestellt werden, ebenso dient dieser Thread als Diskussionsgrundlage. So und nun noch viel Spaß und gut Licht Ich freue mich über eine rege Teilnahme und eine konstruktive Diskussion. Bitte keine HDR oder DRI-Bilder und beachtet das Fotorecht. Law-Blog » Fotorecht Spezial Teil 7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen http://www.dforum.de Zitat aus obiger Seite: Frage: Oft liest man, eine Einwilligung sei nicht erforderlich, wenn mehr als 3 Personen auf dem Foto sind? Dann liest man oft, die Grenze liege bei 7 Personen. Was stimmt? Antwort: Beides ist völlig falsch. Es kommt nicht darauf an, wie viel Personen auf dem Foto sind, sondern ob sie nur "Beiwerk" sind oder nicht. Ist die abgebildete Person nur Beiwerk, ist ihre Einwilligung nicht erforderlich, anderenfalls aber nur, wenn die Person auch erkennbar ist! doch. Ob die abgebildete Person Beiwerk ist, richtet sich danach, ob die Bildwirkung ohne die abgebildete Person eine andere wäre. Dies wird von der Rechtsprechung meist bejaht! Frage: Kann ich Personen auf Karnevalsumzügen oder Demonstrationen beliebig fotografieren und die Bilder veröffentlichen? Antwort: Nein, nicht beliebig. Zwar können Personen auf solchen Versammlungen und Aufzügen ohne Einwilligung fotografiert und die Aufnahmen veröffentlicht werden. Dies aber nur, wenn das Foto die abgebildete Person(en) im Umfeld der Veranstaltung zeigt. Portraitartige Aufnahmen von Personen sind jedoch unzulässig. Ausnahme: Die abgebildete Person ist für die Veranstaltung besonders prägend. Und stets sind die berechtigten Interessen der abgebildeten Person zu berücksichtigen. Die Nahaufnahme eines betrunkenen und sich gerade übergebenden Karnevalisten wird daher wohl unzulässig sein. Frage: Kann ich Fotos von anderen Personen ohne deren Einwilligung veröffentlichen, wenn ich damit nur künstlerische Interessen verfolge? Antwort: Nein. Der Ausnahmetatbestand im KUG mit Bezug auf "die höheren Interessen der Kunst" ist in der Praxis nahezu ohne jede Relevanz. Dies ist jetzt mal ein kleiner Auszug aus dem Beitrag. VIEL SPASS! __________________ ******* Gruß Tina […]

[…] [Themenwahl] Fotocontest 8 Und wieder ist es soweit. Drei tolle Themen sind uns da von unseren Gewinnern zur Auswahl gestellt worden, und nun liegt es an Euch – was wir in diesem Monat mit unserem Fotoapparat machen. „Makro“ von muerte77 „Der Zahn der Zeit“ von digicamclub „Blick von meinem Balkon/Fenster/Terrasse“ von SwissSniper Zeitablauf: Themenumfrage: 4. bis 8. April 2007 (ca. 20.00 Uhr) Von da an geht es auf Motivsuche 8. bis zum 22. April (ca. 22.00 Uhr) Und dann geht es ans Abstimmen: Voting vom 22. bis zum 29. April (ca. 22.00 Uhr) ———- Regeln: Abgegeben wird nur ein Endbild in einem eigens dafür vorgesehenen Endbeitrag. Da unser Votingmodul nur Bilder von mindestens 600 px oder höchstens 1024 Px und 200 kb akzeptiert, darf es natürlich diese Größe nicht über- oder unterschreiten. Es kann bestehen aus einem Foto oder mehreren Fotos (eine Serie, Konzeptuelles, etc. – siehe vorherige Diskussionsbeiträge zu den einzelnen Wettbewerben), die klar von einander abgegrenzt sind (d.h. man muss erkennen können, dass es sich um mehrere Fotos handelt). Das Bild muss fotorealistisch sein, d.h. kleinere Korrekturen wie Stromleitungen/Linsenflecken wegretuschieren sind erlaubt, aber nur wenn es auf dem Foto nicht ersichtlich ist. Zusätzliches Material darf nicht verwendet werden (z.B. Wolken einmontieren), Montagen sind verboten! Tonwertkorrekturen am Bild dürfen natürlich vorgenommen werden, ebenso das Imitieren von Fotofiltern (Skyline-, UV-, Grauverlaufs-, diverse Farbfilter) und das Korrigieren der Perspektive (wenn es am Endbild nicht ganz offensichtlich ist). Abgegeben werden dürfen s/w- und Farbbilder. 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Es wird darum gebeten, dass die Themenvorschläge bis spätestens 2 Tage nach dem Verkünden des Endergebnisses gegen 18.00 Uhr eintreffen, ansonsten nehme ich mir das Recht ein Ersatzthema zu wählen, welches dann auch trotz späteren Nachreichens bestehen bleibt. Denn die Bordsoftware ist dann etwas zickig. Ich möchte drauf hinweisen, dass dieser Contest alleine dem Vergnügen und dem Spaß am Austausch von Erfahrungen & Techniken im Bereich der Fotographie gilt! Es gibt höchstens einen nett grinsenden Smilie für die Gewinner. Wer diesen Contest als eine Art Wettstreit ansieht ist leider falsch am Platz und wird darum gebeten um etwaige Diskussionen zu vermeiden, lieber an der Teilnahme zu verzichten. Wie bei den anderen Monatscontests steht das Lernen im und der Spaß im Vordergrund! Mit der Teilnahme und (oder) Abgabe erklärt der Teilnehmer, dass er die Regeln gelesen, und damit auch einverstanden ist. Vorabversionen können in diesem Beitrag vorgestellt werden, ebenso dient dieser Thread als Diskussionsgrundlage. So und nun noch viel Spaß und gut Licht Ich freue mich über eine rege Teilnahme und eine konstruktive Diskussion. Bitte keine HDR oder DRI-Bilder und beachtet das Fotorecht. Law-Blog » Fotorecht Spezial Teil 7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen http://www.dforum.de Zitat aus obiger Seite: Frage: Oft liest man, eine Einwilligung sei nicht erforderlich, wenn mehr als 3 Personen auf dem Foto sind? Dann liest man oft, die Grenze liege bei 7 Personen. Was stimmt? Antwort: Beides ist völlig falsch. Es kommt nicht darauf an, wie viel Personen auf dem Foto sind, sondern ob sie nur "Beiwerk" sind oder nicht. Ist die abgebildete Person nur Beiwerk, ist ihre Einwilligung nicht erforderlich, anderenfalls aber nur, wenn die Person auch erkennbar ist! doch. Ob die abgebildete Person Beiwerk ist, richtet sich danach, ob die Bildwirkung ohne die abgebildete Person eine andere wäre. Dies wird von der Rechtsprechung meist bejaht! Frage: Kann ich Personen auf Karnevalsumzügen oder Demonstrationen beliebig fotografieren und die Bilder veröffentlichen? Antwort: Nein, nicht beliebig. Zwar können Personen auf solchen Versammlungen und Aufzügen ohne Einwilligung fotografiert und die Aufnahmen veröffentlicht werden. Dies aber nur, wenn das Foto die abgebildete Person(en) im Umfeld der Veranstaltung zeigt. Portraitartige Aufnahmen von Personen sind jedoch unzulässig. Ausnahme: Die abgebildete Person ist für die Veranstaltung besonders prägend. Und stets sind die berechtigten Interessen der abgebildeten Person zu berücksichtigen. Die Nahaufnahme eines betrunkenen und sich gerade übergebenden Karnevalisten wird daher wohl unzulässig sein. Frage: Kann ich Fotos von anderen Personen ohne deren Einwilligung veröffentlichen, wenn ich damit nur künstlerische Interessen verfolge? Antwort: Nein. Der Ausnahmetatbestand im KUG mit Bezug auf "die höheren Interessen der Kunst" ist in der Praxis nahezu ohne jede Relevanz. Dies ist jetzt mal ein kleiner Auszug aus dem Beitrag. VIEL SPASS! __________________ __________________ ******* Gruß Tina […]

[…] [Themenwahl] Fotocontest 9 Neues Spiel – NEUES Glück! Wie die Zeit doch vergeht – schon wieder ein Monat herum und wir starten jetzt den 9. Fotocontest. Ich freue mich sehr über die tollen Fortschritte der alten User und sehe mit großer Freude die begabten "Neuzugänge" im Fotobereich. Gerade der letzte Contest hat mich wirklich Umgehauen. Es waren sehr schöne Fotos dabei und ich hoffe wir bekommen das dieses Mal wieder hin. Also strengt Euch an und vor allem helft Euch weiterhin so schön mit konstruktiver Kritik weiter. ************************************************** ** Drei tolle Themen sind uns von den Gewinnern des letzten Contest zur Auswahl gestellt worden, und nun liegt es an Euch – was wir in diesem Monat mit unserem Fotoapparat machen. „Freiheit“ von EREN „Sonnenaufgang bzw. Sonnenuntergang“ von Luckloki „Portrait in s/w“ von FxNightmare Zeitablauf: Themenumfrage: 2. bis 5. Mai 2007 (ca. 23.00 Uhr) Von da an geht es auf Motivsuche 6. bis zum 19. Mai (ca. 22.00 Uhr) Und dann geht es ans Abstimmen: Voting vom 19. bis zum 26. Mai (ca. 22.00 Uhr) ———- Regeln: Abgegeben wird nur ein Endbild in einem eigens dafür vorgesehenen Endbeitrag. Da unser Votingmodul nur Bilder von mindestens 600 px oder höchstens 1024 Px und 200 kb akzeptiert, darf es natürlich diese Größe nicht über- oder unterschreiten. Es kann bestehen aus einem Foto oder mehreren Fotos (eine Serie, Konzeptuelles, etc. – siehe vorherige Diskussionsbeiträge zu den einzelnen Wettbewerben), die klar von einander abgegrenzt sind (d.h. man muss erkennen können, dass es sich um mehrere Fotos handelt). Das Bild muss fotorealistisch sein, d.h. kleinere Korrekturen wie Stromleitungen/Linsenflecken wegretuschieren sind erlaubt, aber nur wenn es auf dem Foto nicht ersichtlich ist. Zusätzliches Material darf nicht verwendet werden (z.B. Wolken einmontieren), Montagen sind verboten! Tonwertkorrekturen am Bild dürfen natürlich vorgenommen werden, ebenso das Imitieren von Fotofiltern (Skyline-, UV-, Grauverlaufs-, diverse Farbfilter) und das Korrigieren der Perspektive (wenn es am Endbild nicht ganz offensichtlich ist). Abgegeben werden dürfen s/w- und Farbbilder. Um einen möglichst fairen Contest zu ermöglichen (bitte nur selber fotografierte Bilder reinstellen!), bitte ich alle Teilnehmer beim Hochladen im Endbilderthread die Exifdaten mit abzugeben (zumindest Blende, Verschlusszeit und Brennweite). In Photoshop sind die Exifdaten anzusehen im "File Browser" oder unter "File Info". Bitte macht ein zweites Foto von dem Objekt was Euch vor die Linse kommt, dies soll dann zur Kontrolle dienen, dass es Euer eigenes Foto ist. Die ersten Drei möchte ich bitten dieses zweite Beweisfoto dann ungebeten in den End- oder Glückwunschbeitrag zu stellen. Nach dem Endergebnis dürfen die ersten Drei einen Themenvorschlag für das nächste Thema via „PM“ an mich schicken. Wenn zwei Teilnehmer dasselbe Thema wählen, werde ich einen darum bitten mir ein Neues zu senden. Es wird darum gebeten, dass die Themenvorschläge bis spätestens 2 Tage nach dem Verkünden des Endergebnisses gegen 18.00 Uhr eintreffen, ansonsten nehme ich mir das Recht ein Ersatzthema zu wählen, welches dann auch trotz späteren Nachreichens bestehen bleibt. Denn die Bordsoftware ist dann etwas zickig. Ich möchte drauf hinweisen, dass dieser Contest alleine dem Vergnügen und dem Spaß am Austausch von Erfahrungen & Techniken im Bereich der Fotographie gilt! Es gibt höchstens einen nett grinsenden Smilie für die Gewinner. Wer diesen Contest als eine Art Wettstreit ansieht ist leider falsch am Platz und wird darum gebeten um etwaige Diskussionen zu vermeiden, lieber an der Teilnahme zu verzichten. Wie bei den anderen Monatscontests steht das Lernen im und der Spaß im Vordergrund! Mit der Teilnahme und (oder) Abgabe erklärt der Teilnehmer, dass er die Regeln gelesen, und damit auch einverstanden ist. Vorabversionen können in diesem Beitrag vorgestellt werden, ebenso dient dieser Thread als Diskussionsgrundlage. So und nun noch viel Spaß und gut Licht Ich freue mich über eine rege Teilnahme und eine konstruktive Diskussion. Bitte keine HDR oder DRI-Bilder und beachtet das Fotorecht. Law-Blog » Fotorecht Spezial Teil 7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen http://www.dforum.de Zitat aus obiger Seite: Frage: Oft liest man, eine Einwilligung sei nicht erforderlich, wenn mehr als 3 Personen auf dem Foto sind? Dann liest man oft, die Grenze liege bei 7 Personen. Was stimmt? Antwort: Beides ist völlig falsch. Es kommt nicht darauf an, wie viel Personen auf dem Foto sind, sondern ob sie nur "Beiwerk" sind oder nicht. Ist die abgebildete Person nur Beiwerk, ist ihre Einwilligung nicht erforderlich, anderenfalls aber nur, wenn die Person auch erkennbar ist! doch. Ob die abgebildete Person Beiwerk ist, richtet sich danach, ob die Bildwirkung ohne die abgebildete Person eine andere wäre. Dies wird von der Rechtsprechung meist bejaht! Frage: Kann ich Personen auf Karnevalsumzügen oder Demonstrationen beliebig fotografieren und die Bilder veröffentlichen? Antwort: Nein, nicht beliebig. Zwar können Personen auf solchen Versammlungen und Aufzügen ohne Einwilligung fotografiert und die Aufnahmen veröffentlicht werden. Dies aber nur, wenn das Foto die abgebildete Person(en) im Umfeld der Veranstaltung zeigt. Portraitartige Aufnahmen von Personen sind jedoch unzulässig. Ausnahme: Die abgebildete Person ist für die Veranstaltung besonders prägend. Und stets sind die berechtigten Interessen der abgebildeten Person zu berücksichtigen. Die Nahaufnahme eines betrunkenen und sich gerade übergebenden Karnevalisten wird daher wohl unzulässig sein. Frage: Kann ich Fotos von anderen Personen ohne deren Einwilligung veröffentlichen, wenn ich damit nur künstlerische Interessen verfolge? Antwort: Nein. Der Ausnahmetatbestand im KUG mit Bezug auf "die höheren Interessen der Kunst" ist in der Praxis nahezu ohne jede Relevanz. Dies ist jetzt mal ein kleiner Auszug aus dem Beitrag. VIEL SPASS! __________________ __________________ ******* Gruß Tina __________________ ******* Gruß Tina […]

[…] AW: Ein paar Meinungen, bitte… Hi Fabian Die Begrüßungsseite find ich schon mal sehr einladend – nicht zu viel verwirrendes. Der Besucher betritt mit Sicherheit die folgenden Seiten. Zur Navigation – soweit nicht viel mehr Unterseiten kommen, find ich das Navigieren auf Deiner Seite sehr einfach. Die Bildershow wechselt sehr schnell – toll Alles in allem ein gelungener Auftritt – PRIMA Das einzige was Du beachten solltest – und wahrscheinlich auch kennst. Lies mal hier: Law-Blog » Fotorecht Spezial Teil 7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen […]

[…] Themenwahl – Fotocontest NR. 10 Neues Spiel – NEUES Glück! So und es ist schon wieder ein Monat herum! Wahnsinn eine RUNDE ZAHL – wir starten jetzt den 10. Fotocontest. Ich freue mich immer wieder über die sichtbaren Fortschritte der "alten User" und sehe mit großer Freude die begabten "Neuzugänge" im Fotobereich. Es waren wieder sehr schöne und vor allem verschiedene Fotos dabei und ich hoffe wir bekommen das dieses Mal wieder hin. Also strengt Euch an und vor allem helft Euch weiterhin so schön mit konstruktiver Kritik weiter. ************************************************** ** Drei tolle Themen sind uns von den Gewinnern des letzten Contest zur Auswahl gestellt worden, und nun liegt es an Euch – was wir in diesem Monat mit unserem Fotoapparat machen. „Wasser" von EREN „Emotionen“ von oldnowhereman „Portrait in s/w oder monochrom“ von FxNightmare ************************* Zeitablauf: Themenumfrage: 30. Mai bis 5. Juni 2007 (ca. 23.30 Uhr) Von da an geht es auf Motivsuche 6. bis zum 23. Juni (ca. 22.00 Uhr) Und dann geht es ans Abstimmen: Voting vom 23. bis zum 30. Juni (ca. 22.00 Uhr) ****************** Regeln: Abgegeben wird nur ein Endbild in einem eigens dafür vorgesehenen Endbeitrag. Da unser Votingmodul nur Bilder von mindestens 600 px oder höchstens 1024 Px und 200 kb akzeptiert, darf es natürlich diese Größe nicht über- oder unterschreiten. Es kann bestehen aus einem Foto oder mehreren Fotos (eine Serie, Konzeptuelles, etc. – siehe vorherige Diskussionsbeiträge zu den einzelnen Wettbewerben), die klar von einander abgegrenzt sind (d.h. man muss erkennen können, dass es sich um mehrere Fotos handelt). Das Bild muss fotorealistisch sein, d.h. kleinere Korrekturen wie Stromleitungen/Linsenflecken wegretuschieren sind erlaubt, aber nur wenn es auf dem Foto nicht ersichtlich ist. Zusätzliches Material darf nicht verwendet werden (z.B. Wolken einmontieren), Montagen sind verboten! Tonwertkorrekturen am Bild dürfen natürlich vorgenommen werden, ebenso das Imitieren von Fotofiltern (Skyline-, UV-, Grauverlaufs-, diverse Farbfilter) und das Korrigieren der Perspektive (wenn es am Endbild nicht ganz offensichtlich ist). Abgegeben werden dürfen s/w- und Farbbilder. Um einen möglichst fairen Contest zu ermöglichen (bitte nur selber fotografierte Bilder reinstellen!), bitte ich alle Teilnehmer beim Hochladen im Endbilderthread die Exifdaten mit abzugeben (zumindest Blende, Verschlusszeit und Brennweite). In Photoshop sind die Exifdaten anzusehen im "File Browser" oder unter "File Info". Bitte macht ein zweites Foto von dem Objekt was Euch vor die Linse kommt, dies soll dann zur Kontrolle dienen, dass es Euer eigenes Foto ist. Die ersten Drei möchte ich bitten dieses zweite Beweisfoto dann ungebeten in den End- oder Glückwunschbeitrag zu stellen. Nach dem Endergebnis dürfen die ersten Drei einen Themenvorschlag für das nächste Thema via „PM“ an mich schicken. Wenn zwei Teilnehmer dasselbe Thema wählen, werde ich einen darum bitten mir ein Neues zu senden. Es wird darum gebeten, dass die Themenvorschläge bis spätestens 2 Tage nach dem Verkünden des Endergebnisses gegen 18.00 Uhr eintreffen, ansonsten nehme ich mir das Recht ein Ersatzthema zu wählen, welches dann auch trotz späteren Nachreichens bestehen bleibt. Denn die Bordsoftware ist dann etwas zickig. Ich möchte drauf hinweisen, dass dieser Contest alleine dem Vergnügen und dem Spaß am Austausch von Erfahrungen & Techniken im Bereich der Fotographie gilt! Es gibt höchstens einen nett grinsenden Smilie für die Gewinner. Wer diesen Contest als eine Art Wettstreit ansieht ist leider falsch am Platz und wird darum gebeten um etwaige Diskussionen zu vermeiden, lieber an der Teilnahme zu verzichten. Wie bei den anderen Monatscontests steht das Lernen im und der Spaß im Vordergrund! Mit der Teilnahme und (oder) Abgabe erklärt der Teilnehmer, dass er die Regeln gelesen, und damit auch einverstanden ist. Vorabversionen können in diesem Beitrag vorgestellt werden, ebenso dient dieser Thread als Diskussionsgrundlage. So und nun noch viel Spaß und gut Licht Ich freue mich über eine rege Teilnahme und eine konstruktive Diskussion. Bitte keine HDR oder DRI-Bilder und beachtet das Fotorecht. Law-Blog » Fotorecht Spezial Teil 7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen http://www.dforum.de Zitat aus obiger Seite: Frage: Oft liest man, eine Einwilligung sei nicht erforderlich, wenn mehr als 3 Personen auf dem Foto sind? Dann liest man oft, die Grenze liege bei 7 Personen. Was stimmt? Antwort: Beides ist völlig falsch. Es kommt nicht darauf an, wie viel Personen auf dem Foto sind, sondern ob sie nur "Beiwerk" sind oder nicht. Ist die abgebildete Person nur Beiwerk, ist ihre Einwilligung nicht erforderlich, anderenfalls aber nur, wenn die Person auch erkennbar ist! doch. Ob die abgebildete Person Beiwerk ist, richtet sich danach, ob die Bildwirkung ohne die abgebildete Person eine andere wäre. Dies wird von der Rechtsprechung meist bejaht! Frage: Kann ich Personen auf Karnevalsumzügen oder Demonstrationen beliebig fotografieren und die Bilder veröffentlichen? Antwort: Nein, nicht beliebig. Zwar können Personen auf solchen Versammlungen und Aufzügen ohne Einwilligung fotografiert und die Aufnahmen veröffentlicht werden. Dies aber nur, wenn das Foto die abgebildete Person(en) im Umfeld der Veranstaltung zeigt. Portraitartige Aufnahmen von Personen sind jedoch unzulässig. Ausnahme: Die abgebildete Person ist für die Veranstaltung besonders prägend. Und stets sind die berechtigten Interessen der abgebildeten Person zu berücksichtigen. Die Nahaufnahme eines betrunkenen und sich gerade übergebenden Karnevalisten wird daher wohl unzulässig sein. Frage: Kann ich Fotos von anderen Personen ohne deren Einwilligung veröffentlichen, wenn ich damit nur künstlerische Interessen verfolge? Antwort: Nein. Der Ausnahmetatbestand im KUG mit Bezug auf "die höheren Interessen der Kunst" ist in der Praxis nahezu ohne jede Relevanz. Dies ist jetzt mal ein kleiner Auszug aus dem Beitrag. VIEL SPASS! __________________ ******* Gruß Tina […]

[…] Themenvoting – Fotocontest NR. 11 – ??? Neues Spiel – NEUES Glück! So und es ist schon wieder ein Monat herum! Wir starten jetzt den 11. Fotocontest. Ich freue mich immer wieder über die sichtbaren Fortschritte der "alten User" und sehe mit großer Freude die begabten "Neuzugänge" im Fotobereich. Es waren wieder sehr schöne und vor allem verschiedene Fotos dabei und ich hoffe wir bekommen das dieses Mal wieder hin. Also strengt Euch an und vor allem helft Euch weiterhin so schön mit konstruktiver Kritik weiter. ************************************************** ** Drei tolle Themen sind uns von den Gewinnern des letzten Contest zur Auswahl gestellt worden, und nun liegt es an Euch – was wir in diesem Monat mit unserem Fotoapparat machen. "FEUER" von EREN "Menschen, gestellte Aufahmen"von FxNightmare „Geschwindigkeit/Speed“ von Luckloki ************************* Zeitablauf: Themenumfrage: 6. Juli bis 10. Juli 2007 (ca. 10.00 Uhr) Von da an geht es auf Motivsuche 10. bis zum 24. Juli (ca. 22.00 Uhr) Und dann geht es ans Abstimmen: Voting vom 24. bis zum 31. Juli (ca. 22.00 Uhr) ****************** Regeln: Abgegeben wird nur ein Endbild in einem eigens dafür vorgesehenen Endbeitrag. Da unser Votingmodul nur Bilder von mindestens 600 px oder höchstens 1024 Px und 200 kb akzeptiert, darf es natürlich diese Größe nicht über- oder unterschreiten. Es kann bestehen aus einem Foto oder mehreren Fotos (eine Serie, Konzeptuelles, etc. – siehe vorherige Diskussionsbeiträge zu den einzelnen Wettbewerben), die klar von einander abgegrenzt sind (d.h. man muss erkennen können, dass es sich um mehrere Fotos handelt). Das Bild muss fotorealistisch sein, d.h. kleinere Korrekturen wie Stromleitungen/Linsenflecken wegretuschieren sind erlaubt, aber nur wenn es auf dem Foto nicht ersichtlich ist. Zusätzliches Material darf nicht verwendet werden (z.B. Wolken einmontieren), Montagen sind verboten! Tonwertkorrekturen am Bild dürfen natürlich vorgenommen werden, ebenso das Imitieren von Fotofiltern (Skyline-, UV-, Grauverlaufs-, diverse Farbfilter) und das Korrigieren der Perspektive (wenn es am Endbild nicht ganz offensichtlich ist). Abgegeben werden dürfen s/w- und Farbbilder. Um einen möglichst fairen Contest zu ermöglichen (bitte nur selber fotografierte Bilder reinstellen!), bitte ich alle Teilnehmer beim Hochladen im Endbilderthread die Exifdaten mit abzugeben (zumindest Blende, Verschlusszeit und Brennweite). In Photoshop sind die Exifdaten anzusehen im "File Browser" oder unter "File Info". Bitte macht ein zweites Foto von dem Objekt was Euch vor die Linse kommt, dies soll dann zur Kontrolle dienen, dass es Euer eigenes Foto ist. Die ersten Drei möchte ich bitten dieses zweite Beweisfoto dann ungebeten in den End- oder Glückwunschbeitrag zu stellen. Nach dem Endergebnis dürfen die ersten Drei einen Themenvorschlag für das nächste Thema via „PM“ an mich schicken. Wenn zwei Teilnehmer dasselbe Thema wählen, werde ich einen darum bitten mir ein Neues zu senden. Es wird darum gebeten, dass die Themenvorschläge bis spätestens 2 Tage nach dem Verkünden des Endergebnisses gegen 18.00 Uhr eintreffen, ansonsten nehme ich mir das Recht ein Ersatzthema zu wählen, welches dann auch trotz späteren Nachreichens bestehen bleibt. Denn die Bordsoftware ist dann etwas zickig. Ich möchte drauf hinweisen, dass dieser Contest alleine dem Vergnügen und dem Spaß am Austausch von Erfahrungen & Techniken im Bereich der Fotographie gilt! Es gibt höchstens einen nett grinsenden Smilie für die Gewinner. Wer diesen Contest als eine Art Wettstreit ansieht ist leider falsch am Platz und wird darum gebeten um etwaige Diskussionen zu vermeiden, lieber an der Teilnahme zu verzichten. Wie bei den anderen Monatscontests steht das Lernen im und der Spaß im Vordergrund! Mit der Teilnahme und (oder) Abgabe erklärt der Teilnehmer, dass er die Regeln gelesen, und damit auch einverstanden ist. Vorabversionen können in diesem Beitrag vorgestellt werden, ebenso dient dieser Thread als Diskussionsgrundlage. So und nun noch viel Spaß und gut Licht Ich freue mich über eine rege Teilnahme und eine konstruktive Diskussion. Bitte keine HDR oder DRI-Bilder und beachtet das Fotorecht. Law-Blog » Fotorecht Spezial Teil 7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen http://www.dforum.de Zitat aus obiger Seite: Frage: Oft liest man, eine Einwilligung sei nicht erforderlich, wenn mehr als 3 Personen auf dem Foto sind? Dann liest man oft, die Grenze liege bei 7 Personen. Was stimmt? Antwort: Beides ist völlig falsch. Es kommt nicht darauf an, wie viel Personen auf dem Foto sind, sondern ob sie nur "Beiwerk" sind oder nicht. Ist die abgebildete Person nur Beiwerk, ist ihre Einwilligung nicht erforderlich, anderenfalls aber nur, wenn die Person auch erkennbar ist! doch. Ob die abgebildete Person Beiwerk ist, richtet sich danach, ob die Bildwirkung ohne die abgebildete Person eine andere wäre. Dies wird von der Rechtsprechung meist bejaht! Frage: Kann ich Personen auf Karnevalsumzügen oder Demonstrationen beliebig fotografieren und die Bilder veröffentlichen? Antwort: Nein, nicht beliebig. Zwar können Personen auf solchen Versammlungen und Aufzügen ohne Einwilligung fotografiert und die Aufnahmen veröffentlicht werden. Dies aber nur, wenn das Foto die abgebildete Person(en) im Umfeld der Veranstaltung zeigt. Portraitartige Aufnahmen von Personen sind jedoch unzulässig. Ausnahme: Die abgebildete Person ist für die Veranstaltung besonders prägend. Und stets sind die berechtigten Interessen der abgebildeten Person zu berücksichtigen. Die Nahaufnahme eines betrunkenen und sich gerade übergebenden Karnevalisten wird daher wohl unzulässig sein. Frage: Kann ich Fotos von anderen Personen ohne deren Einwilligung veröffentlichen, wenn ich damit nur künstlerische Interessen verfolge? Antwort: Nein. Der Ausnahmetatbestand im KUG mit Bezug auf "die höheren Interessen der Kunst" ist in der Praxis nahezu ohne jede Relevanz. Dies ist jetzt mal ein kleiner Auszug aus dem Beitrag. VIEL SPASS! __________________ ******* Gruß Tina […]

[…] Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG). D.h. Personen dürfen grundsätzlich nicht fotografiert und auf Bildern veröffentlicht werden. Es gibt von diesem Grundsatz auch Ausnahmen. Die wichtigsten sind die absoluten oder relativen Personen der Zeitgeschichte (Prominente), Personen die beiläufig als Beiwerk auf einem Bild auftauchen und Bilder von Personen im Rahmen von Versammlungen und Veranstaltungen (§ 23 KUrhG). Eine sehr gute Ausführung dazu gibt es im law-blog. […]

[…] Themenvoting – Fotocontest NR. 12 – ??? Neuer Monat – NEUER FOTOCONTEST! So und es ist schon wieder ein Monat herum! Wir starten jetzt den 12. Fotocontest. Ich freue mich immer wieder über die sichtbaren Fortschritte der "alten User" und sehe mit großer Freude die begabten "Neuzugänge" im Fotobereich. Es waren wieder sehr schöne und vor allem verschiedene Fotos dabei und ich hoffe wir bekommen das dieses Mal wieder hin. Also strengt Euch an und vor allem helft Euch weiterhin so schön mit konstruktiver Kritik weiter. ************************************************** ** Drei tolle Themen sind uns von den Gewinnern des letzten Contest zur Auswahl gestellt worden, und nun liegt es an Euch – was wir in diesem Monat mit unserem Fotoapparat machen. „Geschwindigkeit/Speed"von Luckyloki "Technik" von siousu "Kontraste"von EREN ************************* Zeitablauf: Themenumfrage: 5. bis 8. August 2007 (ca. 21.30 Uhr) Von da an geht es auf Motivsuche 8. bis zum 22. August (ca. 22.00 Uhr) Und dann geht es ans Abstimmen: Voting vom 22. bis zum 29. August (ca. 22.00 Uhr) ****************** Regeln: Abgegeben wird nur ein Endbild in einem eigens dafür vorgesehenen Endbeitrag. Da unser Votingmodul nur Bilder von mindestens 600 px oder höchstens 1024 Px und 200 kb akzeptiert, darf es natürlich diese Größe nicht über- oder unterschreiten. Es kann bestehen aus einem Foto oder mehreren Fotos (eine Serie, Konzeptuelles, etc. – siehe vorherige Diskussionsbeiträge zu den einzelnen Wettbewerben), die klar von einander abgegrenzt sind (d.h. man muss erkennen können, dass es sich um mehrere Fotos handelt). Das Bild muss fotorealistisch sein, d.h. kleinere Korrekturen wie Stromleitungen/Linsenflecken wegretuschieren sind erlaubt, aber nur wenn es auf dem Foto nicht ersichtlich ist. Zusätzliches Material darf nicht verwendet werden (z.B. Wolken einmontieren), Montagen sind verboten! Tonwertkorrekturen am Bild dürfen natürlich vorgenommen werden, ebenso das Imitieren von Fotofiltern (Skyline-, UV-, Grauverlaufs-, diverse Farbfilter) und das Korrigieren der Perspektive (wenn es am Endbild nicht ganz offensichtlich ist). Abgegeben werden dürfen s/w- und Farbbilder. Um einen möglichst fairen Contest zu ermöglichen (bitte nur selber fotografierte Bilder reinstellen!), bitte ich alle Teilnehmer beim Hochladen im Endbilderthread die Exifdaten mit abzugeben (zumindest Blende, Verschlusszeit und Brennweite). In Photoshop sind die Exifdaten anzusehen im "File Browser" oder unter "File Info". Bitte macht ein zweites Foto von dem Objekt was Euch vor die Linse kommt, dies soll dann zur Kontrolle dienen, dass es Euer eigenes Foto ist. Die ersten Drei möchte ich bitten dieses zweite Beweisfoto dann ungebeten in den End- oder Glückwunschbeitrag zu stellen. Nach dem Endergebnis dürfen die ersten Drei einen Themenvorschlag für das nächste Thema via „PM“ an mich schicken. Wenn zwei Teilnehmer dasselbe Thema wählen, werde ich einen darum bitten mir ein Neues zu senden. Es wird darum gebeten, dass die Themenvorschläge bis spätestens 2 Tage nach dem Verkünden des Endergebnisses gegen 18.00 Uhr eintreffen, ansonsten nehme ich mir das Recht ein Ersatzthema zu wählen, welches dann auch trotz späteren Nachreichens bestehen bleibt. Denn die Bordsoftware ist dann etwas zickig. Ich möchte drauf hinweisen, dass dieser Contest alleine dem Vergnügen und dem Spaß am Austausch von Erfahrungen & Techniken im Bereich der Fotographie gilt! Es gibt höchstens einen nett grinsenden Smilie für die Gewinner. Wer diesen Contest als eine Art Wettstreit ansieht ist leider falsch am Platz und wird darum gebeten um etwaige Diskussionen zu vermeiden, lieber an der Teilnahme zu verzichten. Wie bei den anderen Monatscontests steht das Lernen im und der Spaß im Vordergrund! Mit der Teilnahme und (oder) Abgabe erklärt der Teilnehmer, dass er die Regeln gelesen, und damit auch einverstanden ist. Vorabversionen können in diesem Beitrag vorgestellt werden, ebenso dient dieser Thread als Diskussionsgrundlage. So und nun noch viel Spaß und gut Licht Ich freue mich über eine rege Teilnahme und eine konstruktive Diskussion. Bitte keine HDR oder DRI-Bilder und beachtet das Fotorecht. Law-Blog » Fotorecht Spezial Teil 7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen http://www.dforum.de Zitat aus obiger Seite: Frage: Oft liest man, eine Einwilligung sei nicht erforderlich, wenn mehr als 3 Personen auf dem Foto sind? Dann liest man oft, die Grenze liege bei 7 Personen. Was stimmt? Antwort: Beides ist völlig falsch. Es kommt nicht darauf an, wie viel Personen auf dem Foto sind, sondern ob sie nur "Beiwerk" sind oder nicht. Ist die abgebildete Person nur Beiwerk, ist ihre Einwilligung nicht erforderlich, anderenfalls aber nur, wenn die Person auch erkennbar ist! doch. Ob die abgebildete Person Beiwerk ist, richtet sich danach, ob die Bildwirkung ohne die abgebildete Person eine andere wäre. Dies wird von der Rechtsprechung meist bejaht! Frage: Kann ich Personen auf Karnevalsumzügen oder Demonstrationen beliebig fotografieren und die Bilder veröffentlichen? Antwort: Nein, nicht beliebig. Zwar können Personen auf solchen Versammlungen und Aufzügen ohne Einwilligung fotografiert und die Aufnahmen veröffentlicht werden. Dies aber nur, wenn das Foto die abgebildete Person(en) im Umfeld der Veranstaltung zeigt. Portraitartige Aufnahmen von Personen sind jedoch unzulässig. Ausnahme: Die abgebildete Person ist für die Veranstaltung besonders prägend. Und stets sind die berechtigten Interessen der abgebildeten Person zu berücksichtigen. Die Nahaufnahme eines betrunkenen und sich gerade übergebenden Karnevalisten wird daher wohl unzulässig sein. Frage: Kann ich Fotos von anderen Personen ohne deren Einwilligung veröffentlichen, wenn ich damit nur künstlerische Interessen verfolge? Antwort: Nein. Der Ausnahmetatbestand im KUG mit Bezug auf "die höheren Interessen der Kunst" ist in der Praxis nahezu ohne jede Relevanz. Dies ist jetzt mal ein kleiner Auszug aus dem Beitrag. VIEL SPASS! __________________ ******* Gruß Tina […]

[…]Bitte keine HDR oder DRI-Bilder und beachtet das Fotorecht. Law-Blog � Fotorecht Spezial Teil 7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen http://www.dforum.de Zitat aus obiger Seite: Frage: Oft liest man, eine Einwilligung sei nicht erforderlich, wenn mehr als 3 Personen auf dem Foto sind? Dann liest man oft, die Grenze liege bei 7 Personen. Was stimmt? Antwort: Beides ist v�llig falsch. Es kommt nicht darauf an, wie viel Personen auf dem Foto sind, sondern ob sie nur "Beiwerk" sind oder nicht. Ist die abgebildete Person nur Beiwerk, ist ihre Einwilligung nicht erforderlich, anderenfalls aber nur, wenn die Person auch erkennbar ist! doch. Ob die abgebildete Person Beiwerk ist, richtet sich danach, ob die Bildwirkung ohne die abgebildete Person eine andere w�re. Dies wird von der Rechtsprechung meist bejaht! Frage: Kann ich Personen auf Karnevalsumz�gen oder Demonstrationen beliebig fotografieren und die Bilder ver�ffentlichen? Antwort: Nein, nicht beliebig. Zwar k�nnen Personen auf solchen Versammlungen und Aufz�gen ohne Einwilligung fotografiert und die Aufnahmen ver�ffentlicht werden. Dies aber nur, wenn das Foto die abgebildete Person(en) im Umfeld der Veranstaltung zeigt. Portraitartige Aufnahmen von Personen sind jedoch unzul�ssig. Ausnahme: Die abgebildete Person ist f�r die Veranstaltung besonders pr�gend. Und stets sind die berechtigten Interessen der abgebildeten Person zu ber�cksichtigen. Die Nahaufnahme eines betrunkenen und sich gerade �bergebenden Karnevalisten wird daher wohl unzul�ssig sein. Frage: Kann ich Fotos von anderen Personen ohne deren Einwilligung ver�ffentlichen, wenn ich damit nur k�nstlerische Interessen verfolge? Antwort: Nein. Der Ausnahmetatbestand im KUG mit Bezug auf "die h�heren Interessen der Kunst" ist in der Praxis nahezu ohne jede Relevanz. Dies ist jetzt mal ein kleiner Auszug aus dem Beitrag. VIEL SPASS! __________________ ******* Gru� Tina […]

[…] AW: Modellvertrag Vielleicht hilft dir das hier weiter: Law-Blog » Fotorecht Spezial Teil 7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen __________________ Was du mir sagst, dass vergesse ich. – Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich. – Was du mich tun lässt, das verstehe ich. – Konfuzius Battle B1gag3 vs. -FeliDae- Meinungen/Kommentare bitte hier Klick mich […]

[…] Themenvoting – Fotocontest NR. 14 – ********************************* Neuer Monat – NEUER FOTOCONTEST! So und es ist schon wieder ein Monat herum! Wir starten jetzt den 14. Fotocontest. Ich freue mich immer wieder über die sichtbaren Fortschritte der "alten User" und sehe mit großer Freude die begabten "Neuzugänge" im Fotobereich. Es waren wieder sehr schöne und vor allem verschiedene Fotos dabei und ich hoffe wir bekommen das dieses Mal wieder hin. Also strengt Euch an und vor allem helft Euch weiterhin so schön mit konstruktiver Kritik weiter. ************************************************** ** Drei tolle Themen sind uns von den Gewinnern des letzten Contest zur Auswahl gestellt worden, und nun liegt es an Euch – was wir in diesem Monat mit unserem Fotoapparat machen. „Lichtspiele bzw. Langzeitbelichtung" von Olfo "Inside" von EREN "Silhouette" von zebula ************************* Zeitablauf: Themenumfrage: 4. bis 7. Oktober 2007 (ca. 23.15 Uhr) Von da an geht es auf Motivsuche 7. bis zum 22. Oktober (ca. 22.00 Uhr) Und dann geht es ans Abstimmen: Voting vom 22. bis zum 29. Oktober (ca. 22.00 Uhr) ****************** Regeln: Abgegeben wird nur ein Endbild in einem eigens dafür vorgesehenen Endbeitrag. Da unser Votingmodul nur Bilder von mindestens 600 px oder höchstens 1024 Px und 200 kb akzeptiert, darf es natürlich diese Größe nicht über- oder unterschreiten. Es kann bestehen aus einem Foto oder mehreren Fotos (eine Serie, Konzeptuelles, etc. – siehe vorherige Diskussionsbeiträge zu den einzelnen Wettbewerben), die klar von einander abgegrenzt sind (d.h. man muss erkennen können, dass es sich um mehrere Fotos handelt). Das Bild muss fotorealistisch sein, d.h. kleinere Korrekturen wie Stromleitungen/Linsenflecken wegretuschieren sind erlaubt, aber nur wenn es auf dem Foto nicht ersichtlich ist. Zusätzliches Material darf nicht verwendet werden (z.B. Wolken einmontieren), Montagen sind verboten! Tonwertkorrekturen am Bild dürfen natürlich vorgenommen werden, ebenso das Imitieren von Fotofiltern (Skyline-, UV-, Grauverlaufs-, diverse Farbfilter) und das Korrigieren der Perspektive (wenn es am Endbild nicht ganz offensichtlich ist). Abgegeben werden dürfen s/w- und Farbbilder. Um einen möglichst fairen Contest zu ermöglichen (bitte nur selber fotografierte Bilder reinstellen!), bitte ich alle Teilnehmer beim Hochladen im Endbilderthread die Exifdaten mit abzugeben (zumindest Blende, Verschlusszeit und Brennweite). In Photoshop sind die Exifdaten anzusehen im "File Browser" oder unter "File Info". Bitte macht ein zweites Foto von dem Objekt was Euch vor die Linse kommt, dies soll dann zur Kontrolle dienen, dass es Euer eigenes Foto ist. Die ersten Drei möchte ich bitten dieses zweite Beweisfoto dann ungebeten in den End- oder Glückwunschbeitrag zu stellen. Nach dem Endergebnis dürfen die ersten Drei einen Themenvorschlag für das nächste Thema via „PM“ an mich schicken. Wenn zwei Teilnehmer dasselbe Thema wählen, werde ich einen darum bitten mir ein Neues zu senden. Es wird darum gebeten, dass die Themenvorschläge bis spätestens 2 Tage nach dem Verkünden des Endergebnisses gegen 18.00 Uhr eintreffen, ansonsten nehme ich mir das Recht ein Ersatzthema zu wählen, welches dann auch trotz späteren Nachreichens bestehen bleibt. Denn die Bordsoftware ist dann etwas zickig. Ich möchte drauf hinweisen, dass dieser Contest alleine dem Vergnügen und dem Spaß am Austausch von Erfahrungen & Techniken im Bereich der Fotographie gilt! Es gibt höchstens einen nett grinsenden Smilie für die Gewinner. Wer diesen Contest als eine Art Wettstreit ansieht ist leider falsch am Platz und wird darum gebeten um etwaige Diskussionen zu vermeiden, lieber an der Teilnahme zu verzichten. Wie bei den anderen Monatscontests steht das Lernen im und der Spaß im Vordergrund! Mit der Teilnahme und (oder) Abgabe erklärt der Teilnehmer, dass er die Regeln gelesen, und damit auch einverstanden ist. Vorabversionen können in diesem Beitrag vorgestellt werden, ebenso dient dieser Thread als Diskussionsgrundlage. So und nun noch viel Spaß und gut Licht Ich freue mich über eine rege Teilnahme und eine konstruktive Diskussion. Bitte keine HDR oder DRI-Bilder und beachtet das Fotorecht. Law-Blog » Fotorecht Spezial Teil 7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen http://www.dforum.de Zitat aus obiger Seite: Frage: Oft liest man, eine Einwilligung sei nicht erforderlich, wenn mehr als 3 Personen auf dem Foto sind? Dann liest man oft, die Grenze liege bei 7 Personen. Was stimmt? Antwort: Beides ist völlig falsch. Es kommt nicht darauf an, wie viel Personen auf dem Foto sind, sondern ob sie nur "Beiwerk" sind oder nicht. Ist die abgebildete Person nur Beiwerk, ist ihre Einwilligung nicht erforderlich, anderenfalls aber nur, wenn die Person auch erkennbar ist! doch. Ob die abgebildete Person Beiwerk ist, richtet sich danach, ob die Bildwirkung ohne die abgebildete Person eine andere wäre. Dies wird von der Rechtsprechung meist bejaht! Frage: Kann ich Personen auf Karnevalsumzügen oder Demonstrationen beliebig fotografieren und die Bilder veröffentlichen? Antwort: Nein, nicht beliebig. Zwar können Personen auf solchen Versammlungen und Aufzügen ohne Einwilligung fotografiert und die Aufnahmen veröffentlicht werden. Dies aber nur, wenn das Foto die abgebildete Person(en) im Umfeld der Veranstaltung zeigt. Portraitartige Aufnahmen von Personen sind jedoch unzulässig. Ausnahme: Die abgebildete Person ist für die Veranstaltung besonders prägend. Und stets sind die berechtigten Interessen der abgebildeten Person zu berücksichtigen. Die Nahaufnahme eines betrunkenen und sich gerade übergebenden Karnevalisten wird daher wohl unzulässig sein. Frage: Kann ich Fotos von anderen Personen ohne deren Einwilligung veröffentlichen, wenn ich damit nur künstlerische Interessen verfolge? Antwort: Nein. Der Ausnahmetatbestand im KUG mit Bezug auf "die höheren Interessen der Kunst" ist in der Praxis nahezu ohne jede Relevanz. Dies ist jetzt mal ein kleiner Auszug aus dem Beitrag. VIEL SPASS! __________________ ******* Gruß Tina […]

[…] Voting Thema – Fotocontest NR. 15 – Drei tolle Themen sind uns von den Gewinnern des letzten Contest zur Auswahl gestellt worden, und nun liegt es an Euch – was wir in diesem Monat mit unserem Fotoapparat machen. „Schönheit der Natur" von Silent "Katzen (Felidae)" von Luckyloki "4 Elemente" von muerte77 ************************* Zeitablauf: Themenumfrage: 4. bis 7. November 2007 (ca. 23.00 Uhr) Von da an geht es auf Motivsuche 7. bis zum 22. November (ca. 22.00 Uhr) Und dann geht es ans Abstimmen: Voting vom 22. bis zum 29. November (ca. 22.00 Uhr) ****************** Regeln: Abgegeben wird nur ein Endbild in einem eigens dafür vorgesehenen Endbeitrag. Die Grösse des Endbildes mind. 500 x 500 px, max. 1400 x 1400 px und darf Dateigröße 350 kb betragen. Da unser Votingmodul nur Bilder dieser Größe akzeptiert, darf das Endbild natürlich diese Maße nicht über- oder unterschreiten. Es kann bestehen aus einem Foto oder mehreren Fotos (eine Serie, Konzeptuelles, etc. – siehe vorherige Diskussionsbeiträge zu den einzelnen Wettbewerben), die klar von einander abgegrenzt sind (d.h. man muss erkennen können, dass es sich um mehrere Fotos handelt). Das Bild muss fotorealistisch sein, d.h. kleinere Korrekturen wie Stromleitungen/Linsenflecken wegretuschieren sind erlaubt, aber nur wenn es auf dem Foto nicht ersichtlich ist. Zusätzliches Material darf nicht verwendet werden (z.B. Wolken einmontieren), Montagen sind verboten! Tonwertkorrekturen am Bild dürfen natürlich vorgenommen werden, ebenso das Imitieren von Fotofiltern (Skyline-, UV-, Grauverlaufs-, diverse Farbfilter) und das Korrigieren der Perspektive (wenn es am Endbild nicht ganz offensichtlich ist). Abgegeben werden dürfen s/w- und Farbbilder. Um einen möglichst fairen Contest zu ermöglichen (bitte nur selber fotografierte Bilder reinstellen!), bitte ich alle Teilnehmer beim Hochladen im Endbilderthread die Exifdaten mit abzugeben (zumindest Blende, Verschlusszeit und Brennweite). In Photoshop sind die Exifdaten anzusehen im "File Browser" oder unter "File Info". Bitte macht ein zweites Foto von dem Objekt was Euch vor die Linse kommt, dies soll dann zur Kontrolle dienen, dass es Euer eigenes Foto ist. Die ersten Drei möchte ich bitten dieses zweite Beweisfoto dann ungebeten in den End- oder Glückwunschbeitrag zu stellen. Nach dem Endergebnis dürfen die ersten Drei einen Themenvorschlag für das nächste Thema via „PM“ an mich schicken. Wenn zwei Teilnehmer dasselbe Thema wählen, werde ich einen darum bitten mir ein Neues zu senden. Es wird darum gebeten, dass die Themenvorschläge bis spätestens 2 Tage nach dem Verkünden des Endergebnisses gegen 18.00 Uhr eintreffen, ansonsten nehme ich mir das Recht ein Ersatzthema zu wählen, welches dann auch trotz späteren Nachreichens bestehen bleibt. Denn die Bordsoftware ist dann etwas zickig. Ich möchte drauf hinweisen, dass dieser Contest alleine dem Vergnügen und dem Spaß am Austausch von Erfahrungen & Techniken im Bereich der Fotographie gilt! Es gibt höchstens einen nett grinsenden Smilie für die Gewinner. Wer diesen Contest als eine Art Wettstreit ansieht ist leider falsch am Platz und wird darum gebeten um etwaige Diskussionen zu vermeiden, lieber an der Teilnahme zu verzichten. Wie bei den anderen Monatscontests steht das Lernen im und der Spaß im Vordergrund! Mit der Teilnahme und (oder) Abgabe erklärt der Teilnehmer, dass er die Regeln gelesen, und damit auch einverstanden ist. Vorabversionen können in diesem Beitrag vorgestellt werden, ebenso dient dieser Thread als Diskussionsgrundlage. So und nun noch viel Spaß und gut Licht Ich freue mich über eine rege Teilnahme und eine konstruktive Diskussion. Bitte keine HDR oder DRI-Bilder und beachtet das Fotorecht. Law-Blog » Fotorecht Spezial Teil 7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen http://www.dforum.de Zitat aus obiger Seite: Frage: Oft liest man, eine Einwilligung sei nicht erforderlich, wenn mehr als 3 Personen auf dem Foto sind? Dann liest man oft, die Grenze liege bei 7 Personen. Was stimmt? Antwort: Beides ist völlig falsch. Es kommt nicht darauf an, wie viel Personen auf dem Foto sind, sondern ob sie nur "Beiwerk" sind oder nicht. Ist die abgebildete Person nur Beiwerk, ist ihre Einwilligung nicht erforderlich, anderenfalls aber nur, wenn die Person auch erkennbar ist! doch. Ob die abgebildete Person Beiwerk ist, richtet sich danach, ob die Bildwirkung ohne die abgebildete Person eine andere wäre. Dies wird von der Rechtsprechung meist bejaht! Frage: Kann ich Personen auf Karnevalsumzügen oder Demonstrationen beliebig fotografieren und die Bilder veröffentlichen? Antwort: Nein, nicht beliebig. Zwar können Personen auf solchen Versammlungen und Aufzügen ohne Einwilligung fotografiert und die Aufnahmen veröffentlicht werden. Dies aber nur, wenn das Foto die abgebildete Person(en) im Umfeld der Veranstaltung zeigt. Portraitartige Aufnahmen von Personen sind jedoch unzulässig. Ausnahme: Die abgebildete Person ist für die Veranstaltung besonders prägend. Und stets sind die berechtigten Interessen der abgebildeten Person zu berücksichtigen. Die Nahaufnahme eines betrunkenen und sich gerade übergebenden Karnevalisten wird daher wohl unzulässig sein. Frage: Kann ich Fotos von anderen Personen ohne deren Einwilligung veröffentlichen, wenn ich damit nur künstlerische Interessen verfolge? Antwort: Nein. Der Ausnahmetatbestand im KUG mit Bezug auf "die höheren Interessen der Kunst" ist in der Praxis nahezu ohne jede Relevanz. Dies ist jetzt mal ein kleiner Auszug aus dem Beitrag. VIEL SPASS! __________________ ******* Gruß Tina […]

[…] „Themenwahl" – Fotocontest NR. 16 Drei tolle Themen sind uns von den Gewinnern des letzten Contest zur Auswahl gestellt worden, und nun liegt es an Euch – was wir in diesem Monat mit unserem Fotoapparat machen. "Weihnachtsstimmung" von pEgu1990 "Sport" von Luckyloki "Besinnliches" von Renchen ************************* Zeitablauf: Themenumfrage: 7. bis 10. Dezember 2007 (ca. 8.30 Uhr) Von da an geht es auf Motivsuche 10. bis zum 25. Dezember (ca. 22.00 Uhr) Und dann geht es ans Abstimmen: Voting vom 25. Dezember bis zum 1. Januar (ca. 22.00 Uhr) ****************** Regeln: Abgegeben wird nur ein Endbild in einem eigens dafür vorgesehenen Endbeitrag. Die Grösse des Endbildes mind. 500 x 500 px, max. 1400 x 1400 px und darf Dateigröße 350 kb betragen. Da unser Votingmodul nur Bilder dieser Größe akzeptiert, darf das Endbild natürlich diese Maße nicht über- oder unterschreiten. Es kann bestehen aus einem Foto oder mehreren Fotos (eine Serie, Konzeptuelles, etc. – siehe vorherige Diskussionsbeiträge zu den einzelnen Wettbewerben), die klar von einander abgegrenzt sind (d.h. man muss erkennen können, dass es sich um mehrere Fotos handelt). Das Bild muss fotorealistisch sein, d.h. kleinere Korrekturen wie Stromleitungen/Linsenflecken wegretuschieren sind erlaubt, aber nur wenn es auf dem Foto nicht ersichtlich ist. Zusätzliches Material darf nicht verwendet werden (z.B. Wolken einmontieren), Montagen sind verboten! Tonwertkorrekturen am Bild dürfen natürlich vorgenommen werden, ebenso das Imitieren von Fotofiltern (Skyline-, UV-, Grauverlaufs-, diverse Farbfilter) und das Korrigieren der Perspektive (wenn es am Endbild nicht ganz offensichtlich ist). Abgegeben werden dürfen s/w- und Farbbilder. Um einen möglichst fairen Contest zu ermöglichen (bitte nur selber fotografierte Bilder reinstellen!), bitte ich alle Teilnehmer beim Hochladen im Endbilderthread die Exifdaten mit abzugeben (zumindest Blende, Verschlusszeit und Brennweite). In Photoshop sind die Exifdaten anzusehen im "File Browser" oder unter "File Info". Bitte macht ein zweites Foto von dem Objekt was Euch vor die Linse kommt, dies soll dann zur Kontrolle dienen, dass es Euer eigenes Foto ist. Die ersten Drei möchte ich bitten dieses zweite Beweisfoto dann ungebeten in den End- oder Glückwunschbeitrag zu stellen. Nach dem Endergebnis dürfen die ersten Drei einen Themenvorschlag für das nächste Thema via „PM“ an mich schicken. Wenn zwei Teilnehmer dasselbe Thema wählen, werde ich einen darum bitten mir ein Neues zu senden. Es wird darum gebeten, dass die Themenvorschläge bis spätestens 2 Tage nach dem Verkünden des Endergebnisses gegen 18.00 Uhr eintreffen, ansonsten nehme ich mir das Recht ein Ersatzthema zu wählen, welches dann auch trotz späteren Nachreichens bestehen bleibt. Denn die Bordsoftware ist dann etwas zickig. Ich möchte drauf hinweisen, dass dieser Contest alleine dem Vergnügen und dem Spaß am Austausch von Erfahrungen & Techniken im Bereich der Fotographie gilt! Es gibt höchstens einen nett grinsenden Smilie für die Gewinner. Wer diesen Contest als eine Art Wettstreit ansieht ist leider falsch am Platz und wird darum gebeten um etwaige Diskussionen zu vermeiden, lieber an der Teilnahme zu verzichten. Wie bei den anderen Monatscontests steht das Lernen im und der Spaß im Vordergrund! Mit der Teilnahme und (oder) Abgabe erklärt der Teilnehmer, dass er die Regeln gelesen, und damit auch einverstanden ist. Vorabversionen können in diesem Beitrag vorgestellt werden, ebenso dient dieser Thread als Diskussionsgrundlage. So und nun noch viel Spaß und gut Licht Ich freue mich über eine rege Teilnahme und eine konstruktive Diskussion. Bitte keine HDR oder DRI-Bilder und beachtet das Fotorecht. Law-Blog » Fotorecht Spezial Teil 7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen http://www.dforum.de Zitat aus obiger Seite: Frage: Oft liest man, eine Einwilligung sei nicht erforderlich, wenn mehr als 3 Personen auf dem Foto sind? Dann liest man oft, die Grenze liege bei 7 Personen. Was stimmt? Antwort: Beides ist völlig falsch. Es kommt nicht darauf an, wie viel Personen auf dem Foto sind, sondern ob sie nur "Beiwerk" sind oder nicht. Ist die abgebildete Person nur Beiwerk, ist ihre Einwilligung nicht erforderlich, anderenfalls aber nur, wenn die Person auch erkennbar ist! doch. Ob die abgebildete Person Beiwerk ist, richtet sich danach, ob die Bildwirkung ohne die abgebildete Person eine andere wäre. Dies wird von der Rechtsprechung meist bejaht! Frage: Kann ich Personen auf Karnevalsumzügen oder Demonstrationen beliebig fotografieren und die Bilder veröffentlichen? Antwort: Nein, nicht beliebig. Zwar können Personen auf solchen Versammlungen und Aufzügen ohne Einwilligung fotografiert und die Aufnahmen veröffentlicht werden. Dies aber nur, wenn das Foto die abgebildete Person(en) im Umfeld der Veranstaltung zeigt. Portraitartige Aufnahmen von Personen sind jedoch unzulässig. Ausnahme: Die abgebildete Person ist für die Veranstaltung besonders prägend. Und stets sind die berechtigten Interessen der abgebildeten Person zu berücksichtigen. Die Nahaufnahme eines betrunkenen und sich gerade übergebenden Karnevalisten wird daher wohl unzulässig sein. Frage: Kann ich Fotos von anderen Personen ohne deren Einwilligung veröffentlichen, wenn ich damit nur künstlerische Interessen verfolge? Antwort: Nein. Der Ausnahmetatbestand im KUG mit Bezug auf "die höheren Interessen der Kunst" ist in der Praxis nahezu ohne jede Relevanz. Dies ist jetzt mal ein kleiner Auszug aus dem Beitrag. VIEL SPASS! __________________ ******* Gruß Tina […]

[…] [Umfrage] Fotocontest 17 – „??????" Drei tolle Themen sind uns von den Gewinnern des letzten Contest zur Auswahl gestellt worden, und nun liegt es an Euch – was wir in diesem Monat mit unserem Fotoapparat machen. "Historisches" von nicolsche "Tiere" von mela und Adiana "Mistwetter" von pepexx (da sich Adiana leider nicht mehr gemeldet hat) ************************* Zeitablauf: Themenumfrage: 8. bis 11. Januar 2008 (ca. 22.00 Uhr) Von da an geht es auf Motivsuche 11. bis zum 25. Januar (ca. 22.00 Uhr) Und dann geht es ans Abstimmen: Voting vom 25. Januar bis zum 1. Februar (ca. 22.00 Uhr) ****************** Regeln: Abgegeben wird nur ein Endbild in einem eigens dafür vorgesehenen Endbeitrag. Die Grösse des Endbildes mind. 500 x 500 px, max. 1400 x 1400 px und darf Dateigröße 350 kb betragen. Da unser Votingmodul nur Bilder dieser Größe akzeptiert, darf das Endbild natürlich diese Maße nicht über- oder unterschreiten. Es kann bestehen aus einem Foto oder mehreren Fotos (eine Serie, Konzeptuelles, etc. – siehe vorherige Diskussionsbeiträge zu den einzelnen Wettbewerben), die klar von einander abgegrenzt sind (d.h. man muss erkennen können, dass es sich um mehrere Fotos handelt). Das Bild muss fotorealistisch sein, d.h. kleinere Korrekturen wie Stromleitungen/Linsenflecken wegretuschieren sind erlaubt, aber nur wenn es auf dem Foto nicht ersichtlich ist. Zusätzliches Material darf nicht verwendet werden (z.B. Wolken einmontieren), Montagen sind verboten! Tonwertkorrekturen am Bild dürfen natürlich vorgenommen werden, ebenso das Imitieren von Fotofiltern (Skyline-, UV-, Grauverlaufs-, diverse Farbfilter) und das Korrigieren der Perspektive (wenn es am Endbild nicht ganz offensichtlich ist). Abgegeben werden dürfen s/w- und Farbbilder. Um einen möglichst fairen Contest zu ermöglichen (bitte nur selber fotografierte Bilder reinstellen!), bitte ich alle Teilnehmer beim Hochladen im Endbilderthread die Exifdaten mit abzugeben (zumindest Blende, Verschlusszeit und Brennweite). In Photoshop sind die Exifdaten anzusehen im "File Browser" oder unter "File Info". Bitte macht ein zweites Foto von dem Objekt was Euch vor die Linse kommt, dies soll dann zur Kontrolle dienen, dass es Euer eigenes Foto ist. Die ersten Drei möchte ich bitten dieses zweite Beweisfoto dann ungebeten in den End- oder Glückwunschbeitrag zu stellen. Nach dem Endergebnis dürfen die ersten Drei einen Themenvorschlag für das nächste Thema via „PM“ an mich schicken. Wenn zwei Teilnehmer dasselbe Thema wählen, werde ich einen darum bitten mir ein Neues zu senden. Es wird darum gebeten, dass die Themenvorschläge bis spätestens 2 Tage nach dem Verkünden des Endergebnisses gegen 18.00 Uhr eintreffen, ansonsten nehme ich mir das Recht ein Ersatzthema zu wählen, welches dann auch trotz späteren Nachreichens bestehen bleibt. Denn die Bordsoftware ist dann etwas zickig. Ich möchte drauf hinweisen, dass dieser Contest alleine dem Vergnügen und dem Spaß am Austausch von Erfahrungen & Techniken im Bereich der Fotographie gilt! Es gibt höchstens einen nett grinsenden Smilie für die Gewinner. Wer diesen Contest als eine Art Wettstreit ansieht ist leider falsch am Platz und wird darum gebeten um etwaige Diskussionen zu vermeiden, lieber an der Teilnahme zu verzichten. Wie bei den anderen Monatscontests steht das Lernen im und der Spaß im Vordergrund! Mit der Teilnahme und (oder) Abgabe erklärt der Teilnehmer, dass er die Regeln gelesen, und damit auch einverstanden ist. Vorabversionen können in diesem Beitrag vorgestellt werden, ebenso dient dieser Thread als Diskussionsgrundlage. So und nun noch viel Spaß und gut Licht Ich freue mich über eine rege Teilnahme und eine konstruktive Diskussion. Bitte keine HDR oder DRI-Bilder und beachtet das Fotorecht. Law-Blog » Fotorecht Spezial Teil 7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen http://www.dforum.de Zitat aus obiger Seite: Frage: Oft liest man, eine Einwilligung sei nicht erforderlich, wenn mehr als 3 Personen auf dem Foto sind? Dann liest man oft, die Grenze liege bei 7 Personen. Was stimmt? Antwort: Beides ist völlig falsch. Es kommt nicht darauf an, wie viel Personen auf dem Foto sind, sondern ob sie nur "Beiwerk" sind oder nicht. Ist die abgebildete Person nur Beiwerk, ist ihre Einwilligung nicht erforderlich, anderenfalls aber nur, wenn die Person auch erkennbar ist! doch. Ob die abgebildete Person Beiwerk ist, richtet sich danach, ob die Bildwirkung ohne die abgebildete Person eine andere wäre. Dies wird von der Rechtsprechung meist bejaht! Frage: Kann ich Personen auf Karnevalsumzügen oder Demonstrationen beliebig fotografieren und die Bilder veröffentlichen? Antwort: Nein, nicht beliebig. Zwar können Personen auf solchen Versammlungen und Aufzügen ohne Einwilligung fotografiert und die Aufnahmen veröffentlicht werden. Dies aber nur, wenn das Foto die abgebildete Person(en) im Umfeld der Veranstaltung zeigt. Portraitartige Aufnahmen von Personen sind jedoch unzulässig. Ausnahme: Die abgebildete Person ist für die Veranstaltung besonders prägend. Und stets sind die berechtigten Interessen der abgebildeten Person zu berücksichtigen. Die Nahaufnahme eines betrunkenen und sich gerade übergebenden Karnevalisten wird daher wohl unzulässig sein. Frage: Kann ich Fotos von anderen Personen ohne deren Einwilligung veröffentlichen, wenn ich damit nur künstlerische Interessen verfolge? Antwort: Nein. Der Ausnahmetatbestand im KUG mit Bezug auf "die höheren Interessen der Kunst" ist in der Praxis nahezu ohne jede Relevanz. Dies ist jetzt mal ein kleiner Auszug aus dem Beitrag. VIEL SPASS! __________________ ******* Gruß Tina […]

[…] und eine konstruktive Diskussion. Bitte keine HDR oder DRI-Bilder und beachtet das Fotorecht. Law-Blog » Fotorecht Spezial Teil 7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen http://www.dforum.de Zitat aus obiger Seite: Frage: Oft liest man, eine Einwilligung sei nicht […]

Hallo,

ich habe eine Frage zu abgebildeten Motiven, die in dem Artikel nicht wirklich geklärt wird:
Ein Schausteller baut ein Karussell auf einer Kirmes auf. Damit stellt er es auf einem öffentlichen Platz zur Schau. Darf er das fotografieren seines Geschäftes untersagen (und die Veröffentlichung der Bilder im Internet?)? Mir erscheint das zweifelhaft, da er sich ja im öffentlichen Raum bewegt. Gibt es zu einer solchen Thematik schon Urteile?
Vielen Dank schon mal im vorraus!

[…] und eine konstruktive Diskussion. Bitte keine HDR oder DRI-Bilder und beachtet das Fotorecht. Law-Blog » Fotorecht Spezial Teil 7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen http://www.dforum.de Zitat aus obiger Seite: Frage: Oft liest man, eine Einwilligung sei nicht […]

[…] und eine konstruktive Diskussion. Bitte keine HDR oder DRI-Bilder und beachtet das Fotorecht. Law-Blog » Fotorecht Spezial Teil 7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen http://www.dforum.de Zitat aus obiger Seite: Frage: Oft liest man, eine Einwilligung sei nicht […]

Hallo,

wie sieht es eigentlich mit dem Recht am eigenen Bild aus, wenn eine prominente Person fotografiert wurde. Hat diese am Ende auch ein Recht an ihrem (Agentur-)Bild und kann dieses beispielweise auf ihrer Homepage veröffentlichen?

Hallo,
ich habe eine Frage, für die ich weder hier, noch im Netz sonst eine Antwort gefunden habe:

Ich möchte eine Person (auch gegen Ihren Willen) fotografieren.
Das Bild dient aber lediglich meiner eigenen Sammlung und wird in keiner Weise öffentlich wiedergegeben.

Wie sieht dabei die rechtliche Lage aus?

Vielen Dank für die Antwort..
Tobias

Wie ist das eigentlich, wenn man selbst keine Urheberrechtsverletzung begeht, sondern stattdessen auf eine Website verlinkt die wiederrum das Urheberrecht verletzt. Was ist also z.B. wenn ich einen Blogeintrag schreibe über eine Person, da ich aber keine Rechte habe die Person darzustellen öffne ich als Link eine andere Website in neuem Fenster mit der behandelten Person… Wird diese Urheberrechtsverletzung der verlinkten Seite dann auch zu meinem Problem?

Grüße
Dirk

[…] Links zum Thema Bildrechte kann sich jeder selber ergoogeln, hilfreich fand ich den Artikel bei „Anwalt im Netz„. Auch interessant zum Thema Bildrechte: Der Horrorsturz (Bildblog) und wer es ganz genau wissen will, lese im Lawblog, der sich sehr eingehend mit der Thematik beschäftigt hat, insbesondere Teil 7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen […]

[…] page on the Local site. Put your disclaimer on this page. You can edit or delete this page.This is an example "Disclaimer" page on the Local site. Put your disclaimer on this page. You can ed… WordPress › […]

[…] Links zum Thema Bildrechte kann sich jeder selber ergoogeln, hilfreich fand ich den Artikel bei Anwalt im Netz. Auch interessant zum Thema Bildrechte: Der Horrorsturz (Bildblog) und wer es ganz genau wissen will, lese im Lawblog, der sich sehr eingehend mit der Thematik beschäftigt hat, insbesondere Teil 7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen. […]