Fotorecht-Spezial Teil 1; Recht am Bild

Veröffentlicht am 6. September 2005 von Arne Trautmann | Fotorecht | 58 Kommentare

1 Vorbemerkung

Law-BlogEines meiner liebsten Hobbys ist das Fotografieren. Naturgemäß lernt man bei der Ausübung dieser Tätigkeit sehr viele Menschen kennen, die das Interesse teilen. Immer wieder erfährt man dabei, dass Fotografen rechtliche Fragen auf der Seele liegen. Grund genug, das Thema einmal systematisch zu durchleuchten.

Bekanntermaßen soll man die Dinge so kurz erklären wie möglich, aber nicht kürzer. Ein Blogbeitrag wird daher nicht reichen, es wird eine Serie brauchen.

Vorab schon einmal das grobe Inhaltsverzeichnis:

1 Vorbemerkung
2 Rechte an Fotos
2.1 Urheberrecht
2.2 Sonstige Rechte am Bild
2.3 Durchsetzung
3 Rechte an dem, was abgebildet wird
3.1 Personen
3.2 Marken
3.3 Eigentum
3.4 Urheberrechtlich geschützte Werke
4 Verträge über Bilder
4.1 Übertragung von Nutzungsrechten
4.2 Mindestinhalt von Verträgen
4.3 Formfragen
4.4 Preisgestaltung, Preisanpassung

2 Rechte an Fotos

2.1 Urheberrecht

2.1.1 Rechte an „Lichtbildern“ und „Lichtbildwerken“

Es dürfte dem üblichen Kenntnisstand unter Fotografen entsprechen, dass ihre Fotos „irgendwie dem Urheberrecht unterliegen“. Das ist grob richtig, im Detail liegt die Sache ein wenig komplizierter.

Das Urheberrecht schützt sogenannte „persönliche geistige Schöpfungen“, § 2 II UrhG. Man kann Bücher mit Erörterungen füllen, wann eine solche vorliegt. Für unsere Zwecke soll es ausreichen festzustellen, dass das dann gegeben ist, wenn eine bestimmte Gestaltung – in unserem Fall einer Fotografie – über das „Handwerkliche“; über die Durchschnittsgestaltung hinausgeht.

Das „Hinausgehen“ ist dabei nicht im Sinne einer „besonders guten“ oder „gelungenen“ Gestaltung zu verstehen: Kunstkritik ist nicht Sache des Urheberrechts, im Allgemeinen sind Juristen als Jouroren auch klar ungeeignet. Ge-meint ist vielmehr, dass das Bild Individualität besitzt. Häufig wird das vorliegen, wenn ein Bild mit ungewöhnlichem Bildschnitt oder einer besonderen Perspektive aufwartet, mit dem Licht „spielt“, besondere Tiefe im Sinne einer echten Aussage besitzt etc.

Faustregel: Wenn ein Bild anders ist, als das alltägliche Schnappschussbild; anders, als es „jeder“ machen würden, dann ist es ein „Werk“ im Sinne des Urheberrecht.

Im Fall von Fotos spricht das Gesetz in diesem Fall von einem „Lichtbildwerk“.

Heißt das nun, dass der Urlaubsschnappschuss oder das handwerklich zwar saubere, ansonsten aber wenig außergewöhnliche Hochzeitsbild nicht geschützt sind?

Keineswegs. Das Urheberrechtsgesetz regelt nicht allein Urheberrechte an Werken. Es widmet sich auch den sogenannten „verwandten Schutzrechten“. Und ein solches findet sich in § 72 UrhG auch für die Lichtbilder.

Lichtbilder sind, salopp gesagt, solche Fotos, bei denen es nicht zum Licht-bildwerk reicht.

Bsp: Das Bild vom Strand vor dem Hotel in Malle mit Tante Lieselotte und Onkel Karl.

Dafür gelten die Regeln über den Schutz der Lichtbildwerke, also der „individuellen“ Bilder entsprechend; sie sind also ebenfalls geschützt.

Dennoch ist es in vielen Fällen wichtig, sich Gedanken darüber zu machen, ob „nur“ ein Lichtbild oder ein echtes Lichtbildwerk vorliegt. Denn an einigen Punkten unterscheiden sich die Rechtfolgen dann doch.

Zum einen endet der Schutz des Lichtbilds 50 Jahre nach dem Erscheinen, § 72 III UrhG. Beim Lichtbildwerk gelten dagegen die allgemeinen Schutzfristen: das Recht erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, § 64 UrhG.

Zum anderen ist auch der Schutzumfang eines bloßen Lichtbildes geringer. Sowohl Lichtbild als auch das Lichtbildwerk sind natürlich gegen eine reine Übernahme geschützt. Anders kann das aber schon dann aussehen, wenn ein Bild nachgestellt wird, insbesondere, wenn auch dieselben Gestaltungsmittel wie in der Vorlage verwendet werden.

Da ein Lichtbild sich ja gerade dadurch auszeichnet, im Wesentlichen so zu sein, wie mehr oder weniger viele andere Bilder auch, ist es kaum denkbar, das Nachstellen eines solchen Schnappschusses zu untersagen. Wer will mir – nach Ansicht des fremden Fotos aus dem vorigen Beispiel – verbieten, am selben Strand in Malle meine Tante Frieda und meinen Onkel Herbert zu fotografieren?

Anders kann das bei einem Lichtbildwerk sein. Wird das nachgestellt, kann eine unfreie Benutzung vorliegen, eine Bearbeitung.

Das schauen wir uns beim nächsten mal etwas genauer an.


58 Gedanken zu "Fotorecht-Spezial Teil 1; Recht am Bild"

Fotorecht Spezial – Reihe beim Law-Blog

Arne Trautmann startet beim Law-Blog eine Artikelreihe zum Thema “Fotorecht Spezial”. Der erste Teil befasst sich mit der Unterscheidung von “Lichtbildern” und “Lichtbildwerken” im Sinne des Urheberrechts.

Fotografieren ist ein gefragtes Hobby. Doch welche rechtlichen Aspekte muss man beachten? Rechtsanwalt Arne Trautmann traut sich und klärt Foto-Freunde auf.

hallo sehr geehrte damen und herren,

ich bin auf der suche nach einem mustervertrag für menschen, die ich formatfüllend auf der strasse in ihrer umgebung fotografieren will, mit dem ich rechtlich absichere und die fotos veröffentlichen kann (auch gegen entgelt). können sie mir bei meiner suche weiterhelfen?
gruss

Hallo Frau Schlenkrich,

surfen Sie mal nach „Model Release“ im Google, da finden Sie gewiß was. Vielleicht wird es am Ende der Serie noch ein (dann aber ganz kleines und allgemein gehaltenes) Muster-Model-Release geben. Mal sehen, versprechen will ich mal lieber noch nichts…

vielen Dank,

für diesen wunderbaren Blogeintrag.

genau das was ich gesucht habe.

Eine interessante Abhandlung. Zu den angesprochenen Themen, insbesondere den Rechten des Abgebildeten, habe ich schon länger nach einer Quelle gesucht.

Ein Vorschlag zur Gestaltung: Im letzten Teil findet sich eine Referenz auf die vorherigen Teile.
Vielleicht könnten alle Beiträge mit einer entsprechenden Navigation nachgerüstet werden.

Hallo Herr Schewe,

ich will das mal bei den alten & kommenden (sind noch zwei, drei in der Pipeline) Beiträgen nachrüsten. Einstweilen: in der „Fotorecht“-Rubrik gibt es derzeit ausschließlich diese Serie, Sie finden also alle Teile auf einen Haufen…

¡Hola!

Ich grüße Sie und möchte mich als aller erstes für diesen extrem gut und informativ gestalteten Beitrag herzlich bedanken.

Von meiner Site werden immer wieder Fotos „gemopst“ und für eigene Zwecke gewerblicher Art eingesetzt; es ärgert mich schon, jedoch hier in Spanien wird das Urheberrecht nicht gerade zu den Grundsätzen zivilisierten Gebahrens gezählt.

Zwei Fragen:

Hätten Sie einen Tip für mich, wie die rechtliche Situation in Spanien geregelt ist? Bisher konnte ich noch keinen *fähigen* Kollergen Ihrer Zunft auf diesem Wissensgebiet auftreiben.

Welche Bemühungen, Bestrebungen, Absichten sind innerhalb der Europäischen Union in Richtung einer Harmonisierung im Gange und wann ist gegebenenfalls mit einer Lösung zu rechnen?

Ich denke, Sie sind sehr gut informiert auf diesem Gebiet 🙂

Nochmals meinen Dank und meine Anerkennung.

M.K.P. alias „Rata“

Guten Tag,
ich plane eine Website über Ahnenforschung und möchte Fotos veröffentlichen, die ca. 100 bzw. 70 Jahre alt sind. Die Urheber können nicht mehr festgestellt werden. Wie kann ich weiter vorgehen?
Vielen Dank,
Gunter Wurr.

Hallo Herr Wurr,

wenn die Bilder keine Schöfpungshöhe aufweisen (also „nur“ Schnappschüsse sind), dann werden sie nach 50 Jahren frei (§ 72 UrhG).

Die Leute sollten (räusper, Sie wissen, wie ich es meine) mind. zehn Jahre tot sein, damit auch das Persönlichkeitsrecht keine Probleme macht. Sonst die Erben fragen…

Hallo an diesen sehr nützlichen Blog. ich bin sehr begeistert und habe auch sofort eine Frage parat:
Können Sie mir sagen, wie das Urheberrecht bei Reproduktionen von Gemälden geregelt ist? Sind die Bilder frei, wenn der Künstler schon länger als 70 Jahre tot ist? Oder hat der die Rechte, der die Oktachrome hat?
Darf man die Bilder reproduzieren, wenn man sie stark verkleinert (~20%)?
Besten Dank schonmal für Ihre Hilfe

Wenn ich bei einer öffentlichen Bühnenveranstaltung den Künstler/Tänzer etc fotografiere, ohne das ein fotografierverbot vorliegt.

a)Habe das alleinige Recht am Bild???

b)Darf ich diese Bilder verkaufen???

c)Darf ich diese Bilder auf einer
Home Page ausstellen???

Hallo,
während des vergangenen Weltjugendtages in Kölln habe ich Jugendliche aus aller Welt abgelichtet. Nun möchte ich einige dieser Aufnahmen zu einem Wettbewerb einreichen. Eine ausdrückliche Erlaubnis der Personen (Model Release) besitze ich nicht. Der Bezug zu jener Großveranstaltung ist eindeutig zu erkennen. Meine Frage: Gibt es in diesem Fall besondere Regelungen?

Viele Grüße,
J. Wagner

Hallo,
fotografieren und filmen machen Spaß und ein wenig davon konnte ich auch meiner Tochter weitergeben. Nun hat sie Glück gehabt und eines Ihrer Bilder wurde bei einem Wettbewerb prämiert. Nun möchte natürlich der Veranstalter des Wettbewerbs das Bild eventuell für „nichtkommerzielle Zwecke“ weiter verwenden. Mein Problem: Gewonnen hat sie mit einer Portrait-Aufnahme von 2 Mädchen aus ihrem Schwimm-Verein. Wo kann ich etwas dazu finden, ob sie nun von den beiden ein Model Release braucht oder eine einfache Einwilligung oder vielleicht auch nichts? Bin da noch etwas ratlos.
Viele Grüße
Ingo Lämmel

Hallo,

ein sehr Interessanter Beitrag bisher! Ich mache auf Feiern, in Kneipen und Discotheken usw. Partybilder! Ich frage zwar immer, bevor ich ein Bild mache, jedoch sind nicht immer alle fotografierten Personen auch im Besitz Ihrer vollen Geistigen Kräfte. Daher stellt sich mir nun die Frage, ob ein mündlich gegebenes Einverständnis ausreicht, die Bilder später auf der Homepage auszustellen? Desweiteren wollen wir aus der Masse der Bilder einige Auswählen, die dann bei einem Wettbewerb eingereicht werden sollen. Müssen hierzu die Personen, die nicht mehr ausfindig gemacht werden können, da es keine Personenbezogenen Daten zu Ihnen gibt (bei uns), erneut informiert und gefragt werden? Oder wie ist das zu handhaben? Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Vielen Dank im vorraus für Ihre Mühe,

Gruß

Adam

Ein Fotograf hat einen Prominenten abgelichtet, der von meinem Mitarbeiter (Personenschützer) betreut wurde. Der Personenschützer ist mit auf dem Bild.
Wir haben die Bilder auf unserer Internetseite ausgestellt. Jetzt möchte der Fotograf, der kein Enverständnis zum Foto von unserem Mitarbeiter eingeholt hatte und die Bilder am nächsten Tag in der Zeitung erscheinen lies, 60 Euor pro abgedrucktem Foto haben!? Ist das richtig und rechtlich haltbar?

Beste Grüße
Volker Tabatabai

Hallo und Danke für die nützlichen Informationen. Ich habe ein paar Fragen die sicherlich viele private Seiten betreffen.
Ich möchte eine regionale Sportwebsite erstellen. Folgende Fragen bzgl. Personenrecht Urheberrecht tun sich mir auf:
1) Dürfen ohne Probleme von mir erstellte Photo´s der Sportveranstaltung (Teilnehmer in Action + Zuschauer) veröffentlicht werden oder müssen von den abgelichteten Personen Erlaubnisse eingeholt werden?
2) Sind Veröffentlichungen von Sportergebnissen z.B. Formel-1 WM-Stand rechtlich geschützt?
3) Ist es sinnvoll den (c) Copyrightvermerk an alles, d.h. Bilder und Texte, dranzuhängen (das sieht mir irgendwie „überwichtig“ aus).
4) Ist es sinnvoll Photo´s mit einer kleinen am unteren Rand befindlichen digitalen, sichtbaren, Signatur zu versehen?
5) Sind meine Interviews auch copyrightmäßig geschützt und die dabei gemachten Bilder der Sportler auch?
6) Wenn ein Sportler oder Zuschauer ein Interview gibt und dabei auch von Ihm Photo´s gmacht werden, bedeutet dies auch automatisch das Einverständis zur Veröffentlichung?

Ich freue mich sehr über eine Auskunft

Ein toller Beitrag. Sehr hilfreich. Mich würde interessieren, wie es sich mit Fotos verhält, die während der WM gemacht wurden und Personen zeigen; aber auch eine eindeutige Zuordnung zur WM ermöglichen. Ist hier eine Veröffentlichung ohne ausdrückliche Zustimmung möglich?
Vielen Dank und viele Grüße

Hallo,

ich hab da eine Frage. Ich habe einen Fotografen bestellt, der Fotos von mir gemacht hat.
Ich hab auf einer CD Rom die Bilder ca. 2 Wochen später bekommen. Jedoch alle verziert. Persönlich möchte ich aber unbedingt die originalen Fotos haben, da ich die Fotos selbst bearbeiten möchte.

Mein Fotograf gibt mir die Originale aber nicht raus.

Meine Frage:
Habe ich ein Recht die originale vom Fotografen zu erhalten?

MfG
Sebastian

Danke für die vielen informativen Beispiele zum Fotorecht! Ich vermisse allerdings einen Fall, der mich gerade beschäftigt. Es geht darum, dass wir auf Bahngelände Bilder der zurückgelassenen Landschaft machen möchten. Die Bahn hat abgelehnt, weil es dort recht wüst aussieht und wir würden trotdem gern fotografieren. Dürfen wir das? Muss die Bahn uns den Zugang auf das Gelände gewähren?

Guten Tag,

bezüglich des Rechts am eigenen Bild hätte ich eine weiterführende Frage:

Wie sieht es denn mit der Privatssphäre im Allgemeinen aus?

Konkretes Beispiel:

Der ehemalige Lebenspartner veröffentlicht ein Bild in einer Community in der meine Wohnung zu sehen ist.

Ist dies zulässig? Kann man das unterbinden?

Freundliche Grüße

@Herr Fuchs,

ich wage es kaum zu sagen: aber genau die Frage wird noch erörtert werden, und zwar ziemlich genau in Teil 14 der Reihe. Wenn Sie jetzt fragen, wo die ist: an einem trüben September- (oder wahrscheinlich dann doch Oktober) Tag werde ich mich hinsetzen und das mal niederschreiben. Nur soviel an dieser Stelle (wir dürfen hier keine öffentliche Rechtsberatung veranstalten): auch das Recht am Eigentum ist im Grundsatz ein vom Fotografen zu berücksichtigendes Recht Dritter.

hallo,

sehr informativ…..muß mich erst noch durch alles durcharbeiten. eine frage habe ich vorab: viele hier gestellte fragen sind nicht direkt beantwortet, ander doch …… gehe ich richtig in der annahme daß der grund hierfür ist, daß die antworten eh sinngemäß im copytext der einzelnen artikel zu finden sind oder hab ich irgendeine funktion noch nicht begriffen, wie die antworten verlinkt sind?

@Herr Klenk,

viele Fragen beantworten sich in der Tat durch die Texte. So ganz spezifische, auf ganz konkrete Fälle gemünzte Fragen („Mir ist das und das passiert – was soll ich tun?“) können und dürfen wir online (in der Öffentlichkeit) und ohne Mandatierung auch gar nicht beantworten…

Sehr geehrter Herr Trautmann,

habe eine ganz spezielle Frage zum Thema: Darf ich auf einer allgemein zugänglichen Wildwasserkajak-website ein Foto eines Kanulehrers in action veröffentlichen, ohne diesen vorher zu fragen? Er ist auf dem Bild eindeutig dominant und es geht ja auch direkt um die Befahrung dieses kleinen Wasserfalls durch ihn.

Wäre sehr nett, wenn Sie mir eine kleine Info geben könnten,

vielen Dank schon mal und viele Grüße,
Martina Pohl-Elser

Wenn mein Arbeitgeber ein Bild von mir im Internet veröffentlichen will: Brauch er dazu meine Erlaubnis? Ich halte gar nix davon mein Bild im Internet stehen zu haben und möchte dies dem Arbeitgeber auch nicht erlauben. Irgendwo hat schließlich alles mal seine Grenzen.

Hallo Herr Trautmann,
wow, vielen Dank für die vielen hilfreichen Infos, die Sie hier zur Verfügung stellen.
Auf eine meiner Fragen habe ich beim Schmökern jedoch noch keine klare Antwort gefunden (ich kann nur mutmaßen):

Wie verhält es sich mit den Rechten, wenn Gemälde nach Vorlagen von Photos entstehen, speziell nach Makro-Pflanzenaufnahmen?
Wenn es sich um Photos mit hohem Wiedererkennungswert handelt, also sehr abstrakt oder mit einer besonderen Bildkomposition, dann handelt es sich bei den Vorlagen wohl schon um „Lichtbildwerke“. Ansonsten sind die Motive ja ganz easy in der freien Natur zu finden. Bedarf es einer Einwilligung des Photographen bevor die Gemälde veröffentlicht oder zum Verkauf angeboten werden? Genügt ein Hinweis auf den Urheber der Vorlage? Oder ist auch das nicht nötig?
Fallen die Rechte des Malers unter die Kategorie „Bearbeiterurheberrecht“?

Machen Sie mich doch mal bitte schlau 😉
Vielen Dank und beste Grüße

Hallo,
durch Google bin ich auf dieses Blog aufmerksam geworden und finde es sehr gut!

Ich habe da direkt auch mal eine Frage!

Wenn mit meiner Kamera ein Foto von mir gemacht wurde, welches beim Testen der Kamera entstand, bei wem liegen dann die Nutzungsrechte?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Viele, liebe Grüsse!
Babette

Hallo!
Sehr nützliche Seite!

Ich habe eine Frage. Ich mache hobbymäßig Fotos auf (Reit)Turnieren und Zuchtveranstaltungen.
Bei Veranstaltungen ohne Eintritt, habe ich alle Rechte an den Bildern (vorausgesetzt ich stelle die Veranstaltung dar und nicht irgendwelche Personen). Was allerdings, wenn eine Veranstaltung Eintritt kostet?
Brauch ich da einen Vertrag mit dem Veranstalter? Oder einen Presse-Ausweis?
Eine Antwort wäre super!

LG Cécile

Hallo,
in der vergangenen Zeit habe ich Menschen auf Stadtfesten abgelichtet. Nun möchte ich einige gelungene Aufnahmen verwenden.

1) Darf ich als Hobbyfotograf, Bilder an die Künstler oder Organisatoren von Festen im allgemeinen (zum Beispiel: eine Modenshow, kulturelle Veranstaltungen, Festspiele, Konzerte usw.), für die Verwertung zu
“nichtkommerziellen Zwecken (das heißt eigene – oder Werbezwecke)“ weiter geben.

2) selbst auf einer eigenen Homepage mit Fotogalerien ausstellen,

wenn ich für die öffentliche Veranstaltung keine ausdrückliche Erlaubnis der Personen habe, aber der Bezug zu der Veranstaltung zu erkennen ist?
Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.
Beste Grüße Rolf

Jemand verfremdet (aber so, dass es noch erkennbar ist, um wen es sich handelt) bzw. bearbeitet ein Bild einer mehr oder weniger berühmten Person (bspw. ein Schauspieler, Musiker…) und präsentiert das Ergebnis – sozusagen jetzt ein eigens erstelltes Kunstwerk – im Internt auf einer Homepage. Mit dem Hinweis, dieses sei ein Stück „Fan-Kunst“ und nicht verkäuflich. Einfach nur um zeigen, was der Künstler, der das Bild verändert/bearbeitet hat, kann.
Ist das schon strafbar? Schließlich schlägt er daraus ja keinen Gewinn?

…darf eigentlich mein Arbeitgeber ein Bild von mir – ohne meine Zustimmung – ins firmeneigene Intranet stellen?
Fällt das auch unter das Recht am eigenen Bild ?

Hallo!

Ich hätte da mal ein Problem.
😉

Ich habe Naturfotos auf einem Truppenübungsplatz gemacht – mit Genehmigung der zuständigen Truppenübungsplatzkommandantur.

Es handelt sich um reine Naturaufnahmen, Gebäude oder andere militärische Einrichtugen sind nicht betroffen.

Welche Rechte am Bild habe ich hier?
Gibt es Einschränkungen bezüglich der Veröffentlichung von Bildmaterial?

Der Kommandant verweigert mir nun das Unterzeichnen eines Vertrages, der mir die Rechte an den Bildern zuspricht. Damit wollte ich mich absichern.
Aber wie ist eigentlich die Rechtslage?

Würde mich über eine Antwort sehr freuen!

Danke,

Jürgen

Hallo Herr Trautmann,

mein Arbeitgeber möchte einen Bericht über unsere Geschäftsstelle inklusive Bild der 5 Mitarbeiter und der Namen in den regionalen Zeitungen veröffentlichen. Mir persönlich macht das nichts aus, allerdings ist eine Kollegin davon gar nicht begeistert. Meine Frage ist nun, braucht der Arbeitgeber dafür eine Erlaubnis?

Viele Grüße
Marco

Guten Tag,
wie sieht es mit Photos vom Sport aus? Ich habe auf einem Turnier viel Photos von Spielszenen usw. geschossen.

Dürfen diese Bilder, ohne meine Genehmigung auf einer (nicht meiner) Homepage veröffentlicht werden?

Hallo!
ich habe eine Frage und hoffe auf Hilfe! Mein Freund ist Hobby Fotograf (ohne Gewerbe oder Anmeldung in dem Bereich) Für eine Freundin wollten wir einen Kalender erstellen mit verschiedenen Motiven. Er hat sich bereit erklärt uns (5 Mädchen) für diese zwecke zu fotografieren, ohne Entgeld oder sonstige Leistung oder Vertrag . Nun möchte er uns die Bilder nicht zur Verfügung stellen. Ich habe aber die Bilder von von Ihm bekommen als Daten CD in originall Größe und Format, darf ich diese jetzt trotzdem verarbeiten und in Form eines (privaten) Kalenders verschenken?

Hallo,
meine Frau arbeitete bei einer Schülerhilfe. In dieser Schülerhilfe wurde unsere Tochter als „Werbemodel“ auf Flyern, Zeitungsannoncen sowie im Internet verwendet. Dafür hat weder meine Tochter noch wir einen Vertrag bzw. ein Entgeld erhalten. Da meine Frau dort aufhört zu arbeiten, möchten wir auch unsere Tochter nicht mehr als Werbeträger zur Verfügung stellen. Was können wir da machen. Wenn das Institut uns ein Finazielles Angebot macht, was wäre da als angebracht anzusehen.
Gruß
Wollekop

Hallo!
ich habe bezüglich einer Freundin eine wichtige Frage.Sie liebt Anime&Manga und zeichnet per Vorlage Charakterbilder. Diese möchte sie gerne Veröffentlichen auf meiner HP. Darf ich die Bilder öffentlich machen und was muß ich beachten? Kenne mich da leider gar nicht aus und möchte kein Copyright verletzen. Was müßte ich im Haftungsausschluss vermerken? Es haben sich noch ein paar andere Freunde gemeldet die auch Bilder auf meiner Seite veröffentlichen möchten. Ich möchte Sie schützen und unsere Gesetze, haben Sie da einen Rat für mich wie ich vorgehen kann/soll? Wäre sehr dankbar!
LG Missy

Guten Tag,
darf jemand, der ein Foto von mir gemacht hat, es ins Internet stellen ohne mich vorher gefragt zu haben ob ich es ihm elaube?

Mit freundlichen Grüßen

Kristian

Hallo, ich brauche Hilfe!
Hoffe ich bin hier richtig?!

Habe von einer Bekannten Babybauch Fotos vor 6 Monaten machen lassen. 4 Buntfilme, 1 SW, 1 Sephia.

Nach langem hin und her fehlen bis heute die Negative der SW Bilder und der komplette Sephia Film bzw. Bilder + Negative.

Sie sagt jetzt, die sind bei Rossmann (Drogeriekette) verloren gegangen und sie hätte einen Suchauftrag gestartet. Das war vor 3 Wochen.

Bin selber in der Filiale gewesen, keiner weiß von nichts. Der letzte Suchauftrag dieser Filiale liegt noch vor dem Aufnahmedatum der Bilder.

Nachdem ich Sie auf die offensichtliche Lüge angesprochen habe, möchte Sie nicht länger von uns belästigt werden, wir sollen sie in Ruhe lassen.

Was habe ich als Privatperson für Möglichkeiten, notfalls auch rechtliche???

Könnte dringend etwas Hilfe gebrauchen, da es doch sehr persönliche, intime Bilder sind.

Danke in Voraus…

Regina

Hallo,
wie ist es, wenn:
Ich habe über ebay einen Mantel versteigert mit Fotos, auf denen ich den Mantel trage. Diese Fotos wurden im Vorfeld eigens dafür von mir geschossen und in die Auktion aufgenommen.

Die Käuferin des Mantels (die Auktion lief an und für sich unproblematisch) verkauft diesen Mantel nun weiter (sie ist ja jetzt die Besitzerin des Mantels).
Ich bin nun sehr verärgert darüber, dass sie meine Bilder unverändert einfach so übernimmt, aufdenen ich zu sehen bin (aber nicht erkennbar, da Kopf abgeschnitten) um sie für ihre Auktion gewinnbringend einzusetzen. Und vor allem darüber, dass sie nicht nach meiner Erlaubnis gefragt hat.

Wie sieht hier mein Urheberrecht aus?

hallo

ich hab da eine kleine frage also bei uns am stall werden in den springstunden und auch sonst von den pferden fotos gemacht.
Das problem ist das einige mädchen vom stall fotos femacht haben als die reitbeteiligung meines pferdes mit ihm gesprungen ist
(er nero ist das pferd das mir gehört)
ich hatte ihnen ausdrücklich gesagt das ich nicht möchte das die bilder im netz auftauchen auch wenn sie selbstgemacht sind,da es ja mein pferd ist was auf den fotos zu sehen ist.
im moment frage ich mich ob
1.die mädchen das recht dazu haben die bilder ins internet zu stellen obwohl ich es ihnen verboten hatte und es ja mein tier auf den fotos ist
und
2.ob ich das recht habe mich zu beschweren bei deren eltern da das pferd ohne meine erlaubnis fotografiert(dagegen kann man ja nix sagen) und noch gegen meinen willen ins internet gestellt wurde
VLG Nina

Hallo, Herr Trautmann
ich möchte Fotomontage als Dienstleistung über das Internet anbieten, d.h. der Kunde schickt mir seine Bilder, ich erstelle die Collage und sende ihm die fertige Datei.
Meine Frage:
Bei Fotomontagen mit Personen der Zeitgeschichte wo weder der Kunde noch ich Rechte daran besitzen, reicht es da aus den Kunden in der AGB eindeutig darauf hinzuweisen, das er die Montage weder veräußern, verbreiten und veröffentlichen darf?

Vielen Dank und
mit freundlichem Gruß
E. Meyer

HALLO !
ALS FOTOGRAFIN HABE ICH EINE AUFTRAG BEKOMMEN FUR EIN BUCH LANDSCHAFTFOTOS ZU MACHEN,WEISS ES JEMAND WIEVIEL FUR URHEBERRECHT VERLANGEN DARF?
MFG:A.S.

YY

Hallo, mein Sohn besucht eine offene Ganztagsgrundschule.
Letze Woche habe ich die Kinder bei spielen auf dem Schulhof fotografiert. Dies wurde mir von der Leiterin untersagt. Ich dürfte keine Fotos machen wenn noch andere Kinder aus den Fotos zu sehen sind. Wie verhällt es sich bei Klassenausflüge ect.. Ist es nicht erlaubt für sein eigenes privates Album zwecks Erinnerungen Fotos zu machen. Da ich Klassenpflegschaftsvorsitzende bin, fahre ich auf sämtliche Ausflüge mit und bin auch sonst bei allen Feiern dabei (z.B. Nikolausfeier) hier habe ich schon unzählige Bilder genacht auch Einzelbilder von anderen Kindern. Damit die nicht anwesenden Eltern auch Erinnerungen haben. Bitte teilen Sie mir meine rechtliche Situation mit.

Hallo, ich habe diese Seite auf Grund eines eigenen Problems ausgegooglet. Ich bin sehr erstaunt, wie viele Leute sich mit dem Recht von Fotos und des Fotografierens beschäftigen.
Lange habe ich überlegt, wer mir einen Tipp geben kann, um mich richtig zu verhalten. Folgendes ist passiert: ich habe vor Jahren einen Fotografen kennengelernt, der natürlich auch Bilder, erst von mir, später von uns, machte. Unser Verhältnis ist seit Längerem gestört. Ich habe ihn aufgefordert, mir die Bilder zu übergeben. Und genau hier steht meine Frage an: Habe ich ein Recht, diese Bilder, von ihm zu verlangen? Oder hat er alleiniges Recht daran? Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen, mir vielleicht auch ein paar Tipps geben, wie ich mich weiter richtig verhalten muss und verbleibe mit den besten Grüße.

Schönen guten Abend.Ich gehe auf die Landesberufsschule für Foto+Medien. Im Unterricht besprachen wir heute das Recht am Bild und sind auf eine sehr interessante Geschichte gestoßen.
In einem Fotofachgeschäft, was nebenbei noch Portraitfotos, sowie Hochzeitsbilder und Babyfotos aller Art macht, stellte ein Babyfoto in ihrem Geschäft aus. Vorher holte sich das Geschäft die Einverständniserklärung beider Elternteile. Also schien es okay das das Bild zu Werbezwecken ausgehangen wurde. Das Baby war ja nun auch noch viel zu jung um zu bestimmen ob es das denn möchte oder nicht.
17 Jahre und 298 Tage;-)später lief der junge Mann an diesem Fachgeschäft vorbei und sah sich im Schaufenster stehen als Baby. Er ging in den Laden rein und machte dem Verkäufer sein Missfallen über das Bild deutlich. Leider konnten wir nicht feststellen wie die Geschichte weiter ging. Klar ist das der junge Herr nicht mehr wollte das sein Bild da ausgestellt wurde, der Fotofachladen war allerdings anderer Meinung, da es wohl ein sehr gelungenes Bild war. Für eine Antwort wäre nicht nur ich, sondern auch noch viele andere junge Fotomedienfachleute sehr dankbar.
Mit fotografischen Grüße
Sven Müller

Hallo,
wie ist es denn, wenn die Bilder in einer Datenbank gehalten werden sollen (Mitgliederausweis) ?
Vielen Dank

Hallo, Guten Abend.
Meine Tochter hat ein Bundesligaspiel zw. H.98 und VFL WOB (05/08) in Hannover besucht und ist dort in der AWD-Arena fotografiert worden, da sie wohl recht anfeuernd und ausgelassen in der VFL-Fan-Kurve ein gutes Motiv abgegeben hatte. Nun ist heute in der BILD-Zeitung 06.08.09 auf der S.10 dieses Foto wieder erschienen auf dem sie voll focussiert dargestellt ist, mit der Überschrift „Schweinegrippe im Stadion“. Meine Tochter ist in einem öffentlichen Bereich beschäftigt und hat viele internationale Kontakte und wurde sowohl aus Deutschland als auch aus dem Ausland kontaktiert, ob sie denn den neuen Invluenza-Virus habe. Ist eine derart rufschädigende und verfremdete Darstellung zulässig? Und können wir als Familie und unsere Tochter, als Person (Recht am eigenen Bild), dagegen juristisch vorgehen? .. für einen zeitnahen Ratschlag per Email würden wir uns freuen.
Mit freundlichem Gruß
Familie Severin

hallo,
wie sieht es eigentlich aus wenn eine hausverwaltung einen, nennen wir ihn mal aufpasser, ernennt (ohne die eigentümer zu fragen) der nun munter fotos alle begebenheiten macht, kinder die über zäune klettern, parkende autos usw sprich sachen die seiner meinung nach gegen den frieden und der ruhe in der anlage verstößt

danke im voraus

alex

Hallo,

kann man Fotos von Straßenkünstlern öffentlich (auch gegen Entgelt) verwenden ? Da sie sich absichtlich auffällig in der Öffentlichkeit bewegen fände ich dies plausibel.
Besten Dank vorab für Ihre Hilfe,

Michael

Hallo,
ich habe auch eine Frage bezüglich des Fotografierens an Veranstaltungen in pädagogischen Einrichtungen. Leider habe ich nichts darüber gefunden und würde mich freuen, wenn Sie mir behilflich sind.
Viele Grüße

Hallo,
Vielen Dank für die ausführlichen Erklärungen zum Thema Fotorecht. Dies hat mir in vielem sehr weitergeholfen.

Eine Frage hätte ich noch.
Ich persönlich beschäftige mich viel mit Sportfotografie und frage mich daher ob man Bilder, die bei einer Sportveranstalltung entstanden sind veröffentlichen darf (z.B. private Internetseiten), wenn darauf Menschen eindeutig zu erkennen sind?

Beispiel z.B. einen Zweikampf beim Fußball oder ein Kreisläufer beim Handball.

Lieber Herr Trautmann,
zwar finde ich hier unendlich viele interessante Fragen und Antworten aber leider noch nicht genau das, was mir weiterhelfen würde. Folgendes ist passiert:Ich bin Fotografin, habe ein eigenes Fotostudio. Ich habe mir die Nutzung erotischer Bilder (sehr stilvoll) von einer Kundin zwar eingeholt aber nicht schriftlich. Sehr leichtsinnig, ich weiß! Nun behauptet die Kundin ich hätte keine Nutzungsrechte und verlangt über ihren Anwalt 2.500,- € Schadensersatz nebst rund 500,- € Anwaltskosten. Andererseits nutzt sie andere Aufnahmen, die ich von ihr erstellt habe für ihren Internetauftritt ohne dafür Rechte, geschweige denn Dateien, erhalten oder bezahlt zu haben. Darf die Kundin das denn so ohne Weiteres? Mich stört das eigentlich nicht aber vielleicht kann mir das Prinzip: Eine Hand wäscht die andere bzw Auge um Auge – Zahn um Zahn. In diesem Fall weiterhelfen!? natürlich habe ich die Bilder der Kundin gleich von meiner Homepage genommen und möchte sie auch nicht wieder nutzen… Ich bin gespannt auf ihre Antwort.

Guten Tag,
Ich habe da eine Frage. Ich wurde vor fast drei Jahren in einem Tierpark Fotografiert ohne meines Wissens. Mit einer Nachbarin von mir und deren schwester. Einige aus meinem bekannten und Verwandten-Kreis haben dieses Bild nun in einer Zeitschrift auf der Titelseite gefunden bei der Ausgabe 06/2011.
Ist das rechtens und was kann ich da machen? kann ich den Verlag oder den Park zur rechenschaft ziehen oder verklagen oder so ?? will gar nicht wissen wie mein Anhang reagiert wenn sie das sieht mit der Überschrift Ein Ausflugsziel für die ganze Familie ^^

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