Über ein Urteil (PDF) des OLG Frankfurt (vom 21.7.2005, AZ 6 U 175/04) berichtet das Versicherungsblog. In der Sache dreht es sich um uneingeladene Anrufe eines Versicherungsmaklers bei Privatpersonen, die hierzu nicht explizit ihre Einwilligung erteilt haben.
Das ist grundsätzlich in Deutschland nicht erlaubt. Als Besonderheit des Falles kommt hier aber hinzu, dass der betroffene Beklagte nicht irgendwelche zufälligen Verbraucher anrief, sondern nur solche, die bei ihm bereits Kunden waren. Bei den Telefonaten spracht er diese Kunden aber durchaus auch auf die Änderung, Ergänzung, Ausweitung, auf neue Angebote oder eine Verlängerung eines bestehenden Versicherungsvertrages an. Dies soll er nun unterlassen.
Das Gericht sieht auch in diesem Verhalten unter Berufung auf § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG eine unzumutbare Belästigung der Verbraucher. Etwas anderes gilt nur für solche Anrufe, die der Klärung von Fragen innerhalb eines bereits bestehenden Versicherungsvertragsverhältnisses dienen, etwa im Zusammenhang mit einer Schadensabwicklung.
Die für alle anderen Fälle erforderliche Zustimmung des Kunden sieht das Gericht insbesondere auch nicht als erteilt, indem der Kunde anlässlich des Abschlusses eines Versicherungsvertrags seine Telefonnummer angibt. Dadurch bringt er nur sein Einverständnis mit Anrufen im Rahmen des bestehenden Versicherungsverhältnisses zum Ausdruck.
Die Entscheidung ist juristisch sicherlich “richtig” in dem Sinn, dass sie dem geltenden Recht entspricht; nur das kann und darf man auch von einem Gericht erwarten. Ob es inhaltlich “richtig” oder “sinnvoll” ist, die Möglichkeiten des Marketings so weit zu beschränken, wie diese die Rechtslage in Deutschland derzeit vorsieht, darf bezweifelt werden. Das ist aber eine Frage für den Gesetzgeber.
Natürlich ist der Schutz des Verbrauchers wichtig und richtig; aber mit Augenmaß. Vor allem gelten die strengen hiesigen Regeln praktisch unmodifiziert auch im gewerblichen Bereich, die Sinnhaftigkeit darf man beweifeln. Gerade im Fall des Telefonmarketings wird eine Branche, die in anderen Ländern Hunderdtausende beschäftigt, praktisch stranguliert.

Das Werk für den IT-Profi mit rechtlichen Fragen: 




2 Feedbacks
Silke Schümann
Ich brauche keine Anrufer, die mich aus der Dusche, vom Klo, aus dem Garten, vom obersten Stock und von kochenden Töpfen zum Telefon jagen, um mir ein Angebot zu unterbreiten, das ich in diesem Moment ganz bestimmt nicht diskutieren will und ich bin alt genug, mich mit Hilfe geeigneter Quellen zu Zeiten informieren, die geeigneter und vor allem selbstbestimmt sind.
Es ging voher ohne diese Telefonate und ich freue mich, dass es auch weiterhin ohne diese Telefonate geht.
Ich kann mir etliche Konstrukte vorstellen, mit denen ich jeden in ein Vertragsverhältnis bringe und dann soll es legal sein, für aber auch alles zu werben? Nee, nee, nee: wehret den Anfängen. Ich muss nicht amerikanische Verhältnisse abwarten, wo laut manchen berichten heute schon drei Mal täglich der Haussport “Wo ist das Telefon? Renn! Sch*** Werbung!”
Olaf Wilde
Mich nervt das auch. Freust du dich, dass ein Kunde anruft - nein es ist ein zweitklassiger Telefonverkäufer, der glaubt, nach der dritten “Ja”-Frage die Abschlussfrage stellen zu müssen.
Olaf Wilde / OWTweb - Webdesign
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