06.07.05

EU-Softwarepatentrichtlinie gescheitert

- Patentrecht -

Die EU-Richtlinie zu Softwarepatenten ist – jedenfalls in der vormals diskutierten Form – vom Tisch. Die zahlreichen Gegner der Vorschrift haben sich letztlich durchgesetzt und die EU-Parlamentarier überzeugt.

Ich meine nach wie vor, dass die Argumente der Gegner (inbs: Verhinderung der Patentierung von Trivialitäten) zwar in der Sache richtig sind, die Schlussfolgerung aber falsch ist, die Patentrichtlinie nicht zu erlassen oder Software generell von der Patentierbarkeit auszunehmen.

Das Thema wurde in diesem Blog bereits hier und hier bereits diskutiert.

Schlagwörter:



Ein Feedback

Mark Obrembalski

Bei dem von Dir genannten Argument hast Du recht: Wenn Patente auf Trivialitäten erteilt werden, dann sollte man dem mit einer allgemeinen Reform begegnen und sich nicht nur um ganz bestimmte Sorten von Erfindungen streiten.

Dies ist allerdings nicht das einzige Argument. Patente sind außerordentlich starke Beschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit – sie schaffen ein künstliches Monopol für die Herstellung gewisser Produkte oder die Erbringung gewisser Dienste. Private Monopole sind normalerweise unerwünscht (zu Staatsmonopolen gibt es ja verschiedene Auffassungen), so dass das Patentwesen eine starke volkswirtschaftliche Rechtfertigung braucht. Im Bereich der Softwareentwicklung sind die Befürworter von Patenten aber den Beweis, dass Softwarepatente volkswirtschaftlich nützlich sind, aber gänzlich schuldig geblieben; eher gibt es Hinweise, dass sie hier gesamtwirtschaftlich schädlich sind. Da es im Softwarebereich an einem legitimen Zweck für die Schaffung künstlicher Monopole fehlt, sind Softwarepatente abzulehnen.



Von den LAW-BLOG Autoren
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Agenturen, Dienstleister und Freiberufler "AGB für Agenturen, Dienstleister und Freiberufler" Mit Musterklauseln, rechtlichen Hintergrundinfos und praktischen Tipps. Als iBusiness-Leitfaden von Arne Trautmann.
M-Business "M-Business" Das Recht desselbigen. Mit Beispielen und Praxistipps. Autoren: Thomas Steinmassl, Joachim Borck, Arne Trautmann, Moritz Pohle.
Kategorien
Werbung
Rundum-Sorglos-Computer ohne lästige Administration gibt's von Xompu.
Von den LAW-BLOG Autoren
EDV-Recht A-Z Das Werk für den IT-Profi mit rechtlichen Fragen: "EDV-Recht von A-Z" Herausgeber: Dr. Georg F. Schröder, LLM; Autoren: Dr. Georg F. Schröder, LLM; Dr. Christian Ostermaier, Arne Trautmann.
Unternehmer-Handbuch"Unternehmer- Handbuch" Herausgeber: Heussen / Korf / Schröder / Weber; div. Autoren, u.a. Dr. Christian Ostermaier.