01.02.05

Redaktionelle Werbung (auch in Blogs)

- Onlinerecht -

Blogs werden immer mehr zu einem Medium, dem breite Aufmerksamkeit zukommt, das Meinungen bildet. Wie hier bereits dargelegt, erfüllen (manche) Blogs damit durchaus den Begriff der Presse, für sie sind die einschlägigen pressrechtlichen Regelungen einschlägig, hier vor allem der Mediendienstestaatsvertrag. Es steht daher zu erwarten, dass früher oder später auch Betreiber von Blogs den üblichen Verlockungen des Journalismus ausgesetzt sein werden; und hier ist sicher ganz vorn redaktionelle Werbung zu nennen.

Auch für (redaktionell betriebene) Blogs gilt natürlich der Grundsatz der Trennung von Werbung und redaktionellem Teil des Blogs. Anzeigen sind also als solche zu kennzeichnen. Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet es nämlich, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen des Journalisten beeinflusst werden.

In der etablierten Presse, in dieses Trennungsgebot natürlich ebenfalls existiert, wird nur zu gern versucht, durch allerlei trickreiche Gestaltungen diese Grundsätze zu umgehen.

Das beginnt mit der „Anregung“, doch einen redaktionellen Beitrag über die Eröffnung eines Einkaufzentrums zu bringen, man werde dann auch eine Anzeige schalten (und bezahlen); umfasst Einladungen von Journalisten (oder eben Bloggern) zu Veranstaltungen und hört bei der direkten Zahlung von Beiträgen noch lange nicht auf.

Nun weiß man häufig nichts von solchen im Hintergrund laufenden Vorgängen. Der Rechtsprechung reichen daher häufig auch Indizien, um unzulässige redaktionelle Werbung festzustellen und zu verbieten. Das sind etwa:

  • gezieltes Unternehmens- oder Produktlob mit pauschalen Formulierungen und deutlicher Aufforderung zur Inanspruchnahme der Unternehmensleistung
  • lobende Hervorhebung ohne kritische Distanz
  • Verwendung typischer Werbesprache, lobende und anpreisende Sprache
  • einseitiges Herausheben eines Anbieters
  • Aufstellung grob unzutreffender Behauptungen etc.

    Zusammenfassend lässt sich dies wohl in dem Satz, dass die Grenze der Unzulässigkeit eines redaktionellen Beitrages dann überschritten ist, wenn dieser der einseitigen Wahrung von Sonderinteressen dient. Ob nun in etablierten Medien oder im Internet in Blogs.

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    Ein Feedback

    Gisela Strauss

    Es wird immer sehr gerne angenommern, Blogger wollen alle in Wirklichkeit Journalisten werden. Oder endlich von PR/und Werbung Ernst genommen werden. Ich glaube nicht, dass Blogger wirklich so blöd sind.

    Und zusätzlich- wenn Blogger in Deutschland automatisch als Journalisten eingestuft werden, dann her mit dem P r e s s e a u s w e i s . :)
    entweder oder.

    Grüße
    Gisela
    Blogerette, unblöd



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