12.01.05

Update – Vaterschaftstest haben keine Beweiskraft vor Gericht

- Persönlichkeitsrecht -

Heimliche Vaterschaftstests haben keine Beweiskraft vor Gericht. Eine Anfechtung der Vaterschaft unter Berufung auf solche Tests ist damit nicht möglich, entschied der BGH. Durch einen Test, der ohne Einwilligung des Betroffenen zustande gekommen sei, werde das Persönlichkeitsrecht des Kindes verletzt.

Andere Gerichte haben das in vergleichbaren Fällen abweichend bewertet.

Die Entscheidung hat zunächst nicht direkt mit der auch hier diskutierten Frage zu tun, ob solche Tests unter Strafe gestellt werden sollen. Es steht aber wohl zu erwarten, dass die Entscheidung des Gerichts das Justizministerium in seinem Vorhaben jedenfalls moralisch stärkt. Dort widerum wird inzwischen jedenfalls in Details Kompromissbereitschaft signalisiert.

Schlagwörter:



2 Feedbacks

Voigt

Wenn ein anonymer Vaterschaftstest das Persönlichkeitsrecht des Kindes verletzt, wieso verletzt dann derselbe Test, nur mit Einwilligung der Mutter, nicht das Persönlichkeitsrecht des Kindes? Das beste ist wohl jede inner-, oder außereheliche Vaterschaft grundsätzlich anzuzweifeln, denn später wird man keine Möglichkeit mehr haben Klarheit zu erlangen.



euer kleiner adolf

…die grundsätzliche anfechtung einer vaterschaft zu wahrung nachträglicher rechte ist zwecklos.

so kann deine nachbarin, die du einmal im jahr im treppenhaus siehst, dich als vater ihres kindes angeben.
das recht einer lückenlosen aufklärung unterliegt der mutter. denn wenn die den DNA-test nicht machen will, hast du pech gehabt.



Von den LAW-BLOG Autoren
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Agenturen, Dienstleister und Freiberufler "AGB für Agenturen, Dienstleister und Freiberufler" Mit Musterklauseln, rechtlichen Hintergrundinfos und praktischen Tipps. Als iBusiness-Leitfaden von Arne Trautmann.
M-Business "M-Business" Das Recht desselbigen. Mit Beispielen und Praxistipps. Autoren: Thomas Steinmassl, Joachim Borck, Arne Trautmann, Moritz Pohle.
Kategorien
Werbung
Rundum-Sorglos-Computer ohne lästige Administration gibt's von Xompu.
Von den LAW-BLOG Autoren
EDV-Recht A-Z Das Werk für den IT-Profi mit rechtlichen Fragen: "EDV-Recht von A-Z" Herausgeber: Dr. Georg F. Schröder, LLM; Autoren: Dr. Georg F. Schröder, LLM; Dr. Christian Ostermaier, Arne Trautmann.
Unternehmer-Handbuch"Unternehmer- Handbuch" Herausgeber: Heussen / Korf / Schröder / Weber; div. Autoren, u.a. Dr. Christian Ostermaier.