07.01.05

Heimliche Vaterschaftstests unter Strafe stellen?

- Persönlichkeitsrecht -

Derzeit sehr heftig und hochemotional diskutiert wird das geplante Gesetz zum Verbot heimlicher Vaterschaftstests. Der Plan, diese mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr zu belegen, ist umstritten nicht nur in der Politik – wobei die Fronten quer verlaufen – sondern auch in der Gesellschaft.

Im Mittelpunkt der Diskussion stehen vor allem zwei Fragen.

Zum einen geht es natürlich um Familienfrieden und Kindswohl, diese sollen vermeintlich geschützt werden. Vergessen wird m.E. hier der alte (außerrechtliche) Grundsatz: lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Sprich: Jahrzehntelange Ungewissheit in der familiären Situation, Zweifel, Vorwürfe und Anfeindungen dürften dem Kindswohl bereits recht mittelfristig deutlich mehr schaden als Klarheit und Gewissheit.

Im weiteren geht es aber auch um Persönlichkeitsrechte, vor allem die des Kindes, die geschützt werden sollen. Ich meine: Persönlichkeitsrechte haben nicht nur Kind und Mutter, sondern auch der Vater des Kindes – der es nämlich vielleicht gar nicht ist. Wessen Rechte hier schwerer wiegen, mag problematisch sein. Auf der Seite der Testbefürworter streitet neben den rein persönlichkeitsrechtlichen Erwägungen aber noch ein weiteres Rechtsgut: das auf Kenntnis der Wahrheit. Über Details der Tests (vorherige Anzeigepflicht, eine Art Mediation, mandatorische Beratung analog der bei einem Schwangerschaftsabbruch etc.) mag man reden, wie das Verlangen nach Wahrheit in einem freiheitlich organisierten Land aber unter Freiheitsstrafe (!) gestellt werden soll, ist mir absolut unbegreiflich.

Im Übrigen halte ich es für grundverkehrt, ausgerechnet die Mutter, deren Einwilligung in den Test vom Gesetzgeber gefordert wird, die aber ein ganz besonderes eigenes Interesse in diesen Angelegenheiten hat, zur Wahrerin der Interessen des Kindes zu machen. Da wird wohl - mit Bitte um Nachsicht für die saloppe Formulierung - der Bock zum Gärtner.



5 Feedbacks

Jürgen

Dem kann ich nur zustimmen. Was da im Moment auf der (rechts-)politischen Bühne abläuft, erscheint mir als reiner Aktionismus aufgrund der Forderung einiger Empörter.
Heimliches Tun ist nicht automatisch strafbares Tun. Und mit Hilfe des rechtlich anerkannten Begriffs der “Wahrnehmung berechtigter Interessen” wurden doch schon auch Eingriffe in ganz andere Rechtsgüter für zulässig erachtet. Bleibt zu hoffen, daß sich die Verantwortlichen bei diesem Thema an die gebotene “Güterabwägung” erinnern.
Jürgen



Mario

die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, auf deren Mist dies ja gewachsen ist, mag ja ehrbahre Ziele verfolgen, jedoch ist sich die Dame dabei nicht bewusst, dass entweder ein Vaterschaftstest - Tourismus in solche Länder erfolgen wird, die den “heimlichen” Test nicht unter Strafe stellen oder es noch mehr kaputte Ehen geben wird. Auch sollten dabei die Kinder nicht außer Acht gelassen werden, die dann nur mit einem Elternteil aufwachsen müssen.
Wie soll ich denn meiner Frau / Freundin / Lebensgefährtin und nicht zu Letzt meinem Kind erklären das ich jetzt vor Gericht einen Vaterschaftstest beantragen werde, weil ich die Vaterschaft anzweifle? Irre ich mich, muß kein Mensch bei einem “heimlichen” Test etwas erfahren. Ich kann mich für meinen Verdacht alleine schämen.



S. Benayas

Grundsätzlich sollte auch nicht das Recht des Kindes vergessen werden, zu erfahren wer sein leiblicher Vater ist. Das funktioniert schlliesslich auch nur, wenn ein Test durchgeführt wird. Warum soll dann der Vater nicht das Recht haben zu erfahren wer sein Kind ist. Darüber hinaus stellt sich die Frage, warum nicht gleich bei der Geburt ein solcher Test durchgeführt wird. Damit wäre das ganze Problem sofort aus der Welt. Schliesslich könnte das Kind im Krankenhaus auch vertauscht worden sein. Wer nichts zu verbergen hat, sprich die Mutter, sollte daran ein Interesse haben Sicherheit für alle, Vater Mutter und Kind, zu schaffen.



Raoul Bönisch

Hallo Mario! Du schämst Dich also dafür, daß Du der Wahrheit auf den Grund gegangen bist, bloß weil Du Dich geirrt hast und einen falschen Verdacht hattest? Das finde ich nicht richtig. Du solltest stolz darauf sein, daß Du nachgeforscht hast, auch wenn das von allen Seiten her im Zuge des radikal-faschistischen Feminismus kritisiert wird. Ein Mann hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, sich zu vergewissern, ob er Zeit, Mühe, Geld und Liebe für sein eigenes oder für ein untergeschobenes Kind aufwendet. Dies schuldet er allein allen seinen bereits lebenden und in Zukunft geborenen Kindern! Diese sollten sich die Liebe ihres Vaters nämlich nicht wegen der betrügerischen Machenschaften einer vermeintlichen weiteren Mutter teilen müssen!



euer kleiner adolf

……unabhängig der sich hier entwickelnden streitkultur über den sinn und unsinn der vaterschaftklärung, wird damit nur meine meinung und der gutgemeinte rat an alle männer in diesem lande bestätigt.

1. lasse dich NIE auf eine rechtliche-wirtschaftliche bindung mit einer frau ein. die gegenwärtigen gesetzt sind darauf ausgelegt, dass einer (zu 99,99 % der mann) für alles zu zahlen hat.

2. zeuge in der heutigen rechtliche verworrenen situation KEIN kind, du könntest wiederum für etwas zur kasse gebeten werden, wofür du nichts kannnst.

..die entwicklung der geburtenrate in diesem lande bestätigen mich.



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